Als Mutter von zwei wunderbaren Kindern kann ich nur erahnen, wie fordernd und herausfordernd der Alltag für Eltern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sein kann. Doch genau für diese Familien gibt es eine wertvolle Unterstützung: die Elternassistenz. Ob Sie als Mutter oder Vater betroffen sind, diese staatliche Leistung kann Ihnen helfen, Ihr Familienleben selbstbestimmt zu führen und die Versorgung und Betreuung Ihrer Kinder zu meistern.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wer Anspruch auf Elternassistenz hat, welche Leistungen sie umfasst und wie Sie den Antrag stellen können. Lassen Sie sich von dieser Möglichkeit der Unterstützung ermutigen und entdecken Sie, wie Sie Ihr Familienleben trotz Ihrer Einschränkungen aktiv gestalten können.
Wichtige Erkenntnisse:
- Eltern mit Behinderung oder chronischer Krankheit haben einen Rechtsanspruch auf Elternassistenz laut § 78 SGB IX.
- Die Assistenz umfasst Bereiche wie Kinderbetreuung, Haushaltsführung und Begleitung außerhalb der Wohnung.
- Die Elternassistenz wird meist vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert.
- Eltern können die Assistenz auch als Persönliches Budget erhalten, um selbstständig Assistenten zu organisieren.
- Beratungsstellen wie EUTB und der Verein bbe e.V. unterstützen bei der Antragsstellung und Organisation der Elternassistenz.
Definition und Bedeutung der Elternassistenz
Elternassistenz ist eine wichtige Leistung, die Eltern mit Behinderungen dabei unterstützt, ihr Recht auf ein Familienleben wahrzunehmen. Sie umfasst die Unterstützung bei der Kinderpflege, im Haushalt und bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung. Dieser Anspruch ist seit 2020 im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verankert und soll Eltern mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Familienleben ermöglichen.
Grundlegende Konzepte der Assistenzleistung
In der Praxis wird zwischen Elternassistenz und begleiteter Elternschaft unterschieden. Während Elternassistenz die direkte Unterstützung bei Elterntätigkeiten umfasst, geht die begleitete Elternschaft einen Schritt weiter und beinhaltet auch die Förderung elterlicher Kompetenzen. Beide Formen der Unterstützung können je nach Einzelfall relevant sein und werden von verschiedenen Leistungsträgern erbracht.
Rechtliche Grundlagen im BTHG
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2017 wurde der Anspruch auf Elternassistenz erstmals gesetzlich verankert. Der neue §78 im SGB IX legt die Grundlagen für diese Leistung fest. Bis 2023 werden die Regelungen zur Eingliederungshilfe durch das BTHG schrittweise umgesetzt, was auch die Elternassistenz betrifft.
Unterschied zur allgemeinen Persönlichen Assistenz
Anders als die allgemeine persönliche Assistenz, die Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen unterstützt, fokussiert sich die Elternassistenz spezifisch auf die Unterstützung bei Elternaufgaben. Sie soll Müttern und Vätern mit Behinderungen ermöglichen, ihre Kinder selbstständig zu versorgen und am Familienleben teilzuhaben.
Wer kann Elternassistenz beantragen
Elternassistenz können Eltern mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Anspruch nehmen. Dies gilt für Eltern mit Körperbehinderungen, Sinnesbehinderungen, seelischen oder geistigen Behinderungen sowie für Eltern mit Erkrankungen wie Rheuma oder Krebs. Auch Eltern mit Lernschwierigkeiten haben Anrecht auf diese Unterstützung, die im Gesetz als „qualifizierte Assistenz“ bezeichnet wird.
Gemäß dem Sozialgesetzbuch IX haben Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen einen gesetzlichen Anspruch auf Elternassistenz. Diese Assistenzleistungen können die Pflege des Kindes, Haushaltstätigkeiten, Begleitung außerhalb der Wohnung oder Unterstützung bei speziellen Bedürfnissen wie einer Hörbehinderung umfassen.
- Elternassistenz können Eltern mit körperlichen, sensorischen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen beantragen.
- Auch Eltern mit chronischen Erkrankungen wie Rheuma oder Krebs sowie Eltern mit Lernschwierigkeiten haben Anspruch auf Assistenz.
- Die Unterstützungsleistungen richten sich individuell nach den Bedürfnissen der Eltern und können Bereiche wie Pflege, Erziehung, Haushalt oder Begleitung abdecken.
Um Elternassistenz in Anspruch zu nehmen, können sich Betroffene an den zuständigen Kostenträger wie den Träger der Eingliederungshilfe, die Krankenkasse oder die Rentenversicherung wenden. Auch unabhängige Teilhabeberatungsstellen können bei der Antragstellung unterstützen.
Arten der Elternassistenz im Überblick
Für Eltern mit Behinderungen gibt es zwei Hauptformen der Elternassistenz: Einfache Assistenz für die körperliche Unterstützung und qualifizierte Assistenz, die zusätzliche Anleitung und Beratung durch Fachkräfte umfasst. Eine Sonderform ist die begleitete Elternschaft, die speziell auf Eltern mit Lernschwierigkeiten ausgerichtet ist.
Einfache Assistenz für körperliche Unterstützung
Die einfache Elternassistenz bietet Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Wickeln, Füttern oder Anziehen des Kindes. Für diese Art der Assistenz sind keine speziellen Qualifikationen der Helfer erforderlich. Sie richtet sich in erster Linie an Eltern mit Körperbehinderungen, die Unterstützung im Alltag benötigen.
Qualifizierte Assistenz bei kognitiven Einschränkungen
Bei Eltern mit kognitiven Einschränkungen oder psychischen Behinderungen kann eine qualifizierte Assistenz erforderlich sein. Hier werden neben der praktischen Unterstützung auch Anleitung, Beratung und Begleitung durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal angeboten. Ziel ist es, die Eltern dabei zu unterstützen, ihre Erziehungskompetenzen zu stärken und die Versorgung des Kindes sicherzustellen.
Begleitete Elternschaft als Sonderform
Die begleitete Elternschaft ist eine spezielle Form der Assistenz, die sich an Eltern mit Lernschwierigkeiten richtet. Hier steht neben der praktischen Unterstützung insbesondere die Anleitung und Begleitung der Eltern im Vordergrund, um ihre Erziehungsfähigkeiten zu fördern und ein selbstständiges Familienleben zu ermöglichen.
Die Art der benötigten Assistenz hängt von der individuellen Situation des Elternteils ab und nicht allein von der Art der Behinderung. Ein ganzheitlicher Blick auf die Bedürfnisse der Familie ist daher entscheidend, um die passende Unterstützung zu finden.
Leistungsumfang und Unterstützungsmöglichkeiten
Elternassistenz kann Familien mit Kindern auf vielfältige Weise unterstützen. Neben der direkten Pflege und Versorgung des Kindes umfasst die Assistenz auch Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung sowie Unterstützung bei der kindlichen Entwicklungsförderung.
Die Elternassistenz zielt darauf ab, die Eltern in ihrer Rolle zu befähigen und zu stärken, anstatt die Elternaufgaben selbst zu übernehmen. Staatliche Leistungen für Familien wie das Elterngeld können dabei eine wichtige Ergänzung darstellen.
Unterstützung in verschiedenen Bereichen
- Pflege und Versorgung des Kindes
- Haushaltsführung und -hilfe
- Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
- Unterstützung während Therapien der Eltern
- Förderung der kindlichen Entwicklung
Die Assistenz soll die Eltern befähigen, selbstbestimmt für ihre Kinder zu sorgen und ihre Elternrolle auszuüben. Staatliche Leistungen für Familien wie das Elterngeld können dabei eine wichtige Ergänzung bieten.
Durch die Elternassistenz können Eltern mit Behinderungen oder Einschränkungen ihre Kinder aktiv unterstützen und fördern. Die Unterstützungsleistungen werden individuell angepasst, um den spezifischen Bedürfnissen der Familie gerecht zu werden.
Der Weg zum Elternassistenz-Antrag
Für Eltern mit Behinderung ist der Weg zur Beantragung von Elternassistenz ein wichtiger Schritt, um die benötigte Unterstützung zu erhalten. Der Antrag wird in der Regel beim zuständigen Rehabilitationsträger, meist dem Träger der Eingliederungshilfe, gestellt.
Erforderliche Unterlagen und Nachweise
Für den Antrag auf Elternassistenz sind verschiedene Nachweise erforderlich, darunter:
- Nachweis über die Behinderung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Kindergeldbescheid
Diese Unterlagen dienen dazu, den individuellen Bedarf an Unterstützung zu ermitteln und die Antragsberechtigung zu überprüfen.
Zuständige Rehabilitationsträger
Der Antrag auf Elternassistenz wird beim zuständigen Rehabilitationsträger, meist dem Träger der Eingliederungshilfe, gestellt. Nach der Antragstellung erfolgt eine Bedarfsermittlung, bei der die konkrete Unterstützung, die für die Eltern mit Behinderung benötigt wird, festgelegt wird.
Wie die Statistiken zeigen, ist der Prozess der Einführung der neuen Systematik bei Leistungen und Finanzierung in Rheinland bis 2023 noch im Gange. Trotz dieser Übergangsphase können Eltern mit Behinderung bereits heute von den Elternassistenzleistungen profitieren, indem sie den Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger stellen.
Finanzierung und Kostenübernahme
Die finanzielle Unterstützung für Eltern mit Behinderung ist ein wichtiger Aspekt der Elternassistenz. In den meisten Fällen werden die Kosten für die Elternassistenz vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen. In einigen Fällen können jedoch auch andere Rehabilitationsträger wie Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherung oder das Jugendamt zuständig sein.
Die Finanzierung der Elternassistenz erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe als Leistung zur sozialen Teilhabe. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung, die vom individuellen Unterstützungsbedarf abhängen:
- Einfache Assistenz für körperliche Unterstützung
- Qualifizierte Assistenz bei kognitiven Einschränkungen
- Begleitete Elternschaft als Sonderform
Eltern mit Behinderung haben auch die Möglichkeit, das persönliche Budget als Alternative zur Elternassistenz in Anspruch zu nehmen. Dies bietet mehr Flexibilität bei der Gestaltung und Verwaltung der finanziellen Mittel.
Die finanzielle Unterstützung für Eltern und das Elterngeld spielen eine wichtige Rolle, um Eltern mit Behinderung den Alltag zu erleichtern und ihre soziale Teilhabe zu fördern.
Persönliches Budget als Alternative
Neben der staatlichen Elternassistenz gibt es auch die Möglichkeit, ein Persönliches Budget in Anspruch zu nehmen. Das Persönliche Budget bietet Eltern mehr Flexibilität und Selbstbestimmung bei der Organisation der Unterstützung für ihr Kind. Statt die Assistenz von einem Dienstleister zu beziehen, können die Eltern selbst Assistenten einstellen oder Dienste beauftragen.
Vor- und Nachteile der Budgetierung
Der Vorteil des Persönlichen Budgets liegt in der größeren Eigenständigkeit und Anpassungsfähigkeit an die individuellen Bedürfnisse der Familie. Die Eltern können die finanziellen Mittel selbst verwalten und die Assistenz entsprechend ihren Vorstellungen organisieren. Allerdings erfordert dies auch mehr Eigenverantwortung und Organisationsaufwand von den Eltern.
Verwaltung der finanziellen Mittel
Das Persönliche Budget wird normalerweise entweder monatlich oder als Gesamtsumme überwiesen. Die Eltern sind dann selbst dafür verantwortlich, die Mittel sinnvoll einzusetzen und abzurechnen. Dabei müssen sie die verschiedenen staatliche Leistungen für Familien, wie das Elterngeld, berücksichtigen und mit dem Persönlichen Budget koordinieren.
Für die Beantragung und Verwaltung des Persönlichen Budgets bieten Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe-Beratung (EUTB) bundesweit Unterstützung an.
Rechte und Pflichten bei der Elternassistenz
Eltern mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Sie dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht von ihren Kindern getrennt werden. Die Eltern behalten die volle Verantwortung für ihre Kinder und bestimmen selbst, wie die Assistenz gestaltet wird.
Mit der Elternassistenz gehen jedoch auch Pflichten einher. Die Eltern sind verpflichtet, bei der Bedarfsermittlung mitzuwirken und die Assistenz zweckentsprechend einzusetzen. Sie müssen die Leistungen der Elternzeit, des Mutterschutzes und des Vaterschaftsurlaubs in Anspruch nehmen, soweit diese für sie relevant sind.
- Das Recht auf Unterstützung bei der Kinderbetreuung und -erziehung
- Das Recht, nicht allein aufgrund der Behinderung von den Kindern getrennt zu werden
- Das Recht, die Gestaltung der Assistenz selbst zu bestimmen
- Die Pflicht, bei der Bedarfsermittlung mitzuwirken
- Die Pflicht, die Assistenz zweckentsprechend einzusetzen
- Die Pflicht, Leistungen der Elternzeit, des Mutterschutzes und des Vaterschaftsurlaubs in Anspruch zu nehmen
Die neuen Regelungen im BTHG (Bundesteilhabegesetz) stellen sicher, dass Eltern mit Behinderungen die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre Kinder optimal betreuen und fördern zu können. Durch diese Assistenzleistungen können Eltern ihre Erziehungsaufgaben meistern und gleichzeitig ihre Selbstbestimmung bewahren.
Beratungsstellen und Unterstützungsangebote
Für Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Unterstützung bei der Beantragung und Organisation der Elternassistenz bieten. Dazu gehören insbesondere die EUTB-Beratungsstellen und der Bundesverband behinderter Eltern e.V. (bbe).
Der bbe unterstützt nicht nur bei der Antragsstellung für den Elterngeldantrag und Erziehungsurlaub, sondern vermittelt auch geeignete Assistenten und bietet Fortbildungen an. Darüber hinaus gibt es spezielle Assistenzdienste, die Eltern dabei helfen, die Elternassistenz zu organisieren und zu koordinieren.
Weitere Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten sind auch beim zuständigen Kostenträger oder der unabhängigen Teilhabeberatung erhältlich. Hier können Eltern umfassend zu ihren Rechten und Ansprüchen beraten werden.
- EUTB-Beratungsstellen: Kostenlose Beratung zur Elternassistenz
- Bundesverband behinderter Eltern e.V. (bbe): Unterstützung bei Antragsstellung, Assistenzvermittlung und Fortbildungen
- Spezialisierte Assistenzdienste: Hilfe bei der Organisation der Elternassistenz
- Unabhängige Teilhabeberatung: Umfassende Beratung zu Rechten und Ansprüchen
Mit der richtigen Unterstützung können Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ihre Familien aktiv mitgestalten und am Familienleben teilhaben. Die genannten Beratungsstellen und Angebote sind wichtige Anlaufpunkte, um den individuellen Bedarf zu ermitteln und die erforderliche Hilfe zu erhalten.
Fazit
Die Elternassistenz erweist sich als eine zentrale Unterstützungsleistung, die Eltern mit Behinderungen ermöglicht, ihr Familienleben selbstbestimmt und weitgehend unabhängig zu gestalten. Der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf Elternassistenz im Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat dazu beigetragen, die Inklusion und Gleichberechtigung dieser Zielgruppe signifikant zu verbessern.
Auch wenn der Antragsprozess und die Organisation der Assistenz mitunter Durchhaltevermögen erfordern, bieten zahlreiche Beratungsstellen und Unterstützungsangebote wie die Lebenshilfe, Diakonie/Caritas oder BVKM wertvolle Hilfestellung. Die finanzielle Förderung durch verschiedene Kostenträger wie Kranken- und Pflegekassen, Sozialämter oder Familienkassen ermöglicht es den Eltern, die benötigten Assistenzleistungen in Anspruch zu nehmen.
Insgesamt stellt die Elternassistenz einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft dar, die Eltern mit Behinderungen die gleichen Chancen auf ein selbstbestimmtes Familienleben eröffnet. Die konsequente Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung dieser Unterstützungsleistungen sind daher von entscheidender Bedeutung.
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