Wer kann Grundsicherung beantragen – Anspruch & Info

Wer kann Grundsicherung beantragen

Ich erinnere mich noch gut an die Zeit, als meine Großmutter nach dem Tod meines Opas auf einmal alleine zurechtkommen musste. Ihre kleine Rente reichte kaum zum Leben, und die Angst vor dem Sozialamt hielt sie lange davon ab, Hilfe zu beantragen. Bis ich ihr schließlich die Bedeutung der Grundsicherung erklärte und ihr half, den Antrag zu stellen. Die Erleichterung in ihren Augen, als sie die ersten Zahlungen erhielt, war unbezahlbar. Niemand sollte sich in einer solchen Situation alleingelassen fühlen.

Schlüsselpunkte:

  • Die Grundsicherung ist eine staatliche Leistung für Menschen im Rentenalter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung
  • Anspruch besteht, wenn das Einkommen unter 1.062 Euro liegt
  • Die Leistung deckt den notwendigen Lebensunterhalt, Unterkunft, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Mehrbedarfe ab
  • Der Antrag muss beim Sozialamt gestellt werden
  • Unterstützung bei der Antragstellung gibt es auch von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung

Grundlegende Informationen zur Grundsicherung

Die Grundsicherung spielt eine wichtige Rolle, um das Existenzminimum für Rentner und dauerhaft Erwerbsgeminderte abzusichern. Im Jahr 2024 gelten neue Regelungen, die es zu verstehen gilt. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird bei der Grundsicherung erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro auf das Einkommen von Kindern oder Eltern zurückgegriffen.

Definition und Zweck der Grundsicherung

Die Grundsicherung ist eine staatliche Leistung, die das Existenzminimum für Rentner und dauerhaft Erwerbsgeminderte sicherstellt. Ziel ist es, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, wenn das eigene Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreichen.

Aktuelle Regelungen für 2024

Für das Jahr 2024 sind folgende Regelungen relevant: Alleinstehende erhalten monatlich 563 Euro. Die Leistung wird für 12 Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden.

Unterschied zur Sozialhilfe

Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird bei der Grundsicherung erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro auf das Einkommen von Kindern oder Eltern zurückgegriffen. Somit sind die Anspruchsvoraussetzungen etwas großzügiger als bei der Sozialhilfe.

Wer kann Grundsicherung beantragen

Anspruch auf die Grundsicherung haben verschiedene Personengruppen in Deutschland. Zunächst sind das Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, also schrittweise bis zu 67 Jahre alt sind. Auch Personen, die dauerhaft und voll erwerbsgemindert sind, können ab dem 18. Lebensjahr Grundsicherung beantragen.

Darüber hinaus können auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sowie Personen in Ausbildung mit einem Budget für Ausbildungsförderung Anspruch auf Grundsicherung haben. Voraussetzung ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist und Bedürftigkeit vorliegt.

  • Personen ab der Regelaltersgrenze (schrittweise Anhebung auf 67 Jahre)
  • Dauerhaft und voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren
  • Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
  • Personen in Ausbildung mit Budget für Ausbildungsförderung

Um Grundsicherung zu erhalten, müssen die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und bedürftig sein. Die Bedürftigkeit wird im Rahmen einer Vermögens- und Einkommensüberprüfung geprüft.

Voraussetzungen für den Grundsicherungsanspruch

Um Anspruch auf Grundsicherung zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist die Erreichung der Altersgrenze oder eine dauerhafte volle Erwerbsminderung Voraussetzung. Im Jahr 2024 liegt die Altersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten für den Geburtsjahrgang 1959. Außerdem muss der Wohnsitz in Deutschland sein.

Bedürftigkeitsprüfung

Bei der Bedürftigkeitsprüfung werden das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers sowie gegebenenfalls des Ehegatten oder Lebenspartners berücksichtigt. Als Faustregel gilt: Bei einem Gesamteinkommen unter 1.016 Euro sollte eine Prüfung des Anspruchs auf Grundsicherung erfolgen.

  • Einkommen und Vermögen werden bei der Berechnung des Grundsicherungsbedarfs berücksichtigt.
  • Es gibt jedoch Freibeträge für zusätzliche Altersvorsorge und bestimmte steuerfreie Einkünfte.
  • Der Unterhaltsrückgriff bei Eltern und Kindern ist in der Grundsicherung ausgeschlossen, sofern das Jahresbruttoeinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

Zusammengefasst müssen also neben der Altersgrenze oder Erwerbsminderung auch die Bedürftigkeit und der Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden, um Anspruch auf Grundsicherung zu haben.

Höhe der Grundsicherung 2024

Die Höhe der Grundsicherung richtet sich ab dem 1. Januar 2024 nach den aktualisierten Regelbedarfsstufen. Diese Sätze sollen das Existenzminimum sichern und wurden im Zuge des Inflationsausgleichs angehoben.

Alleinstehende Erwachsene erhalten in der Regelbedarfsstufe 1 künftig 563 Euro pro Monat. Paare und Bedarfsgemeinschaften erhalten in der Regelbedarfsstufe 2 je 506 Euro. Für volljährige Personen in Einrichtungen gilt die Regelbedarfsstufe 3 mit 451 Euro.

Zusätzlich zu den Regelbedarfssätzen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Für Schulbedarf stehen im ersten Halbjahr 130 Euro und im zweiten Halbjahr 65 Euro zur Verfügung.

Mit diesen Anpassungen soll das Existenzminimum und der Grundsicherung Anspruch für Bedürftige in Deutschland gestärkt werden. Die Regelbedarfe werden jährlich überprüft und an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst.

Einkommensanrechnung bei der Grundsicherung

Bei der Beantragung der Grundsicherung spielt das Einkommen eine entscheidende Rolle. Nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners wird berücksichtigt. Dabei gibt es jedoch einige Ausnahmen und Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen reduzieren können.

Anrechenbare Einkommensarten

Zum anrechenbaren Einkommen zählen unter anderem Renten, Pensionen, Erwerbseinkommen, Kindergeld, Mieteinnahmen und Zinsen. Nicht angerechnet werden hingegen die Grundrente, Elterngeld bis zu 300 Euro, Pflegegeld und bestimmte Aufwandsentschädigungen.

Freibeträge und Ausnahmen

  • Für Erwerbseinkommen gelten Freibeträge von 30%, maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1.
  • Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge werden ebenfalls nicht als Einkommen angerechnet.
  • Neu ab 2024: Einmalige Erbschaften werden als Vermögen, nicht als Einkommen, betrachtet.

Diese Ausnahmen und Freibeträge können dazu beitragen, dass Personen trotz eines gewissen Einkommens noch Anspruch auf Grundsicherung haben.

Vermögensgrenzen und Schonvermögen

Bei der Beantragung von Grundsicherung spielt das Vermögen eine wichtige Rolle. Zum Vermögen zählen Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben und Immobilien. Nicht berücksichtigt werden jedoch sogenanntes Schonvermögen in Höhe von bis zu 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Verheiratete. Auch angemessener Hausrat, selbstgenutztes Wohneigentum und Riester-Renten bleiben von der Vermögensprüfung ausgenommen.

Seit 2023 ist auch ein angemessenes Kraftfahrzeug geschützt. Grundsätzlich muss Vermögen vor dem Bezug von Grundsicherung aufgebraucht werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, die das Sozialamt im Einzelfall prüft, zum Beispiel bei besonderen Härtefällen.

Um die Voraussetzungen für eine Grundsicherung zu erfüllen, müssen Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und ein geringes Einkommen und Vermögen nachweisen. Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Der Antrag muss beim örtlichen Sozialamt gestellt werden, kann aber auch bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Die Grundsicherung beginnt mit dem ersten Tag des Antragsmonats.

Notwendige Dokumente

Für die Beantragung der Grundsicherung müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehören der Personalausweis, Rentenbescheide, Kontoauszüge, der Mietvertrag sowie Nachweise über Vermögen und Versicherungen. Die Leistung wird für 12 Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden.

  • Vollständige Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Verdienstabrechnungen der letzten 6 Monate
  • Letzter Einkommensteuerbescheid
  • Nachweise über Unterhaltsansprüche
  • Aktuelle Bescheide über Sozialleistungen
  • Miet- und/oder Pachtverträge
  • Vermögensnachweise (Sparbücher, Aktien, Immobilien)
  • Wohnungsbezogene Nachweise (Mietverträge, Heizkostenabrechnungen)
  • Gewerbeanmeldungen und Gewinnermittlungen für selbstständige Tätigkeiten
  • Nachweise über Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen beim zuständigen Sozialamt oder der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Erst nach Prüfung durch die Behörde kann die Grundsicherung bewilligt und ausgezahlt werden.

Zusätzliche Leistungen und Mehrbedarfe

Neben der Grundsicherung gibt es weitere Leistungen und Zuschüsse, die Empfänger in Anspruch nehmen können. Diese zusätzlichen Zahlungen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und sollen das Existenzminimum weiter erhöhen.

Für Menschen mit Behinderungen und Geheinschränkungen gibt es beispielsweise einen Mehrbedarf von 17% des Regelbedarfs. Alleinerziehende Eltern mit Kindern unter 7 Jahren erhalten einen Zuschlag von 36%, also 202,68 Euro monatlich. Auch Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern sind möglich.

Darüber hinaus können Zuschüsse für kostenaufwendige Ernährung, Erstausstattungen oder einmalige Bedarfe beantragt werden. Härtefallregelungen berücksichtigen darüber hinaus individuelle Mehrbedarfe, wie erhöhte Hygiene- oder Fahrtkosten.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten zudem neue Regelbedarfsstufen, die die Höhe der Grundsicherung bestimmen. So beträgt der Regelsatz für Erwachsene künftig 563 Euro, für Kinder je nach Alter zwischen 390 und 471 Euro.

Weitere Verbesserungen ab 2024

  • Mehrbedarf für Mittagsverpflegung: 4,13 Euro pro Mittagessen
  • Erhöhung des Schulbedarfs: 130 Euro im ersten und 65 Euro im zweiten Halbjahr
  • Anpassungen bei der Anrechnung von Einkünften und Vermögen
  • Spezielle Regelungen für Menschen mit Behinderungen und in Ausbildung

Mit diesen zusätzlichen Leistungen und Mehrbedarfen soll das Existenzminimum der Grundsicherungsbezieher weiter gestärkt werden.

Fazit

Die Grundsicherung ist eine wichtige staatliche Leistung, die darauf abzielt, das Existenzminimum für Rentner und dauerhaft Erwerbsgeminderte in Deutschland zu sichern. Durch die regelmäßigen Anpassungen der Regelsätze und die Berücksichtigung von zusätzlichen Bedarfen soll eine angemessene Lebensführung ermöglicht werden.

Prüfenswert ist ein Antrag auf Grundsicherung, wenn das monatliche Einkommen unter 1.062 Euro liegt. Dabei sind Freibeträge und Ausnahmen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung zu beachten, um den individuellen Bedarf bestmöglich zu berücksichtigen. Die Grundsicherung kann somit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut leisten.

Insgesamt bietet die Grundsicherung eine wichtige soziale Absicherung für Menschen, deren Einkünfte das Existenzminimum nicht decken können. Die Antragstellung und Inanspruchnahme dieser Leistung sollte daher bei Bedarf geprüft werden, um den gesetzlich verankerten Anspruch wahrzunehmen.

FAQ

Wer kann Grundsicherung beantragen?

Anspruchsberechtigt sind Menschen ab der Regelaltersgrenze (schrittweise Anhebung auf 67 Jahre) oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren. Auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, Personen im Bundesfreiwilligendienst oder in Ausbildung mit Budget für Ausbildung können berechtigt sein. Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland sein und es muss Bedürftigkeit vorliegen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzungen sind das Erreichen der Altersgrenze (für Geburtsjahrgang 1959 im Jahr 2024: 66 Jahre und 2 Monate) oder dauerhafte volle Erwerbsminderung. Der Wohnsitz muss in Deutschland sein. Bei der Bedürftigkeitsprüfung werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Als Faustregel gilt: Bei einem Gesamteinkommen unter 1.016 Euro sollte eine Prüfung des Anspruchs erfolgen.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Jahr 2024?

Ab 1. Januar 2024 gelten folgende monatliche Sätze: Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende): 563 Euro, Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro, Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro. Zusätzlich werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Für Schulbedarf sind im ersten Halbjahr 130 Euro, im zweiten 65 Euro vorgesehen.

Welches Einkommen wird bei der Grundsicherung angerechnet?

Zum anrechenbaren Einkommen zählen Renten, Pensionen, Erwerbseinkommen, Kindergeld, Mieteinnahmen und Zinsen. Nicht angerechnet werden u.a. Grundrente, Elterngeld bis 300 Euro, Pflegegeld und bestimmte Aufwandsentschädigungen. Freibeträge gelten für Erwerbseinkommen (30%, max. 50% der Regelbedarfsstufe 1) und zusätzliche Altersvorsorge.

Wie wird das Vermögen bei der Grundsicherung berücksichtigt?

Zum Vermögen zählen Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben und Immobilien. Nicht berücksichtigt werden Schonvermögen (10.000 Euro für Alleinstehende, 20.000 Euro für Verheiratete), angemessener Hausrat, selbstgenutztes Wohneigentum und Riester-Renten. Ein angemessenes Kraftfahrzeug ist seit 2023 geschützt. Vermögen muss grundsätzlich vor dem Bezug von Grundsicherung aufgebraucht werden.

Wie stelle ich einen Antrag auf Grundsicherung?

Der Antrag muss beim örtlichen Sozialamt gestellt werden, kann aber auch bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen umfassen Personalausweis, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Mietvertrag und Nachweise über Vermögen und Versicherungen.

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es bei der Grundsicherung?

Zusätzliche Leistungen gibt es für Gehbehinderte (17% der Regelbedarfsstufe), werdende Mütter, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung in der Eingliederungshilfe. Auch für kostenaufwendige Ernährung aus gesundheitlichen Gründen sind Zuschläge möglich. Einmalige Bedarfe wie Erstausstattungen für Wohnungen oder Bekleidung können ebenfalls übernommen werden. Für Schulkinder gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe.

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