Wussten Sie, dass die Europäische Union (EU) trotz ihrer formellen Gründung 1993 auf Vorgängerorganisationen zurückgeht, die schon in den 1950er Jahren entstanden? Tatsächlich bildet die Geschichte der Europäischen Union ein interessantes Netzwerk von Verträgen und Gemeinschaften, die den Weg für ihre heutige Struktur geebnet haben. Und so beginnt die Geschichte der EU mit der Schuman-Erklärung von 1950, die zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1951 führte. Diese Gemeinschaft legte die Grundlagen für eine engere wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit in Europa.

In den folgenden Jahrzehnten wurden durch den Vertrag von Rom 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und eine engere politische Infrastruktur etabliert. Die erste Sitzung des Europäischen Parlaments fand bereits 1952 statt, was zeigt, wie tief verwurzelt die demokratischen Institutionen der EU sind. Der Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1992 markierte schließlich die formelle Gründung der EU, wie wir sie heute kennen.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Europäische Union wurde offiziell 1993 gegründet, nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht.
- Der Ursprung der EU reicht bis zur Schuman-Erklärung von 1950 zurück.
- 1951 wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet.
- Der Vertrag von Rom 1957 etablierte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
- Die erste Sitzung des Europäischen Parlaments fand bereits 1952 statt.
Die Anfänge der Europäischen Gemeinschaften
Die Geschichte der Europäische Gemeinschaften beginnt mit der Gründung der Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1951, basierend auf dem Plan des französischen Außenministers Robert Schuman. Ziel der EGKS war es, die Kohle- und Stahlproduktion französischer und westdeutscher Industrien unter eine gemeinsame Aufsichtsbehörde zu stellen, um so den Frieden und die wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa zu fördern.
Im Jahr 1957 folgte der nächste Meilenstein in der Geschichte der Europäische Integration: die Unterzeichnung der Römischen Verträge. Diese Verträge führten zur Gründung der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Diese neuen Gemeinschaften förderten die wirtschaftliche Zusammenarbeit und schufen den Grundstein für den Binnenmarkt, der den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ermöglicht.
„Die Grundlage dieses Europas wird nicht sofort eine vollständige oder eine einzige Konstruktion sein. Es wird durch konkrete Errungenschaften aufgebaut, die zuerst eine de facto Solidarität schaffen.“ – Robert Schuman, 1950
Die Europäische Gemeinschaften wuchsen weiter und entwickelten sich schließlich zu einer bedeutenden politischen Union. Der Vertrag von Rom, der am 1. Januar 1958 in Kraft trat, legte den Grundstein für die heutige Europäische Union. Mit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1993 erhielt der Zusammenschluss endgültig die Bezeichnung „Europäische Union“. Heute spielt die EU eine wichtige Rolle in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Kultur und steht für das erfolgreiche Experiment der Europäische Integration.
Die Römischen Verträge und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Die Römische Verträge, die am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet wurden, bildeten den Grundstein für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Dieser historische Moment markierte den Beginn einer neuen Ära der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa.
„Durch die Schaffung der EWG strebten die Mitgliedstaaten an, durch einen gemeinsamen Markt und die Freizügigkeit von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital die wirtschaftliche Integration und Stabilität zu fördern.“
Die Entwicklung der Europäischen Union wurde wesentlich durch die Ziele und Visionen geprägt, die in den Römischen Verträgen festgelegt wurden. Die Gründungsmitglieder der EWG waren Deutschland, Frankreich, Italien und die Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg). Diese Länder verpflichteten sich zu einem gemeinsamen Markt, einer Zollunion und der schrittweisen Abschaffung von Zöllen und Handelshemmnissen.
Die Römischen Verträge legten auch den Fokus auf die Harmonisierung der Wirtschaftspolitik und die Förderung des Wirtschaftswachstums innerhalb der Gemeinschaft. Diese Integrationsschritte trugen dazu bei, die Grundlage für den europäischen Binnenmarkt und später die Wirtschafts- und Währungsunion der Europäischen Union zu schaffen.
Die erste Erweiterung der Gemeinschaft
Die erste bedeutende EU Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft fand am 1. Januar 1973 statt, als Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich der Gemeinschaft beitraten. Diese Erweiterung war ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer umfangreicheren Europäischen Integration und stärkte den Zusammenhalt der bestehenden EU Mitgliedsstaaten.
Bereits am 22. Januar 1972 hatten die Gemeinschaft und die neuen Mitglieder Beitrittsverträge unterzeichnet. Norwegen, das ebenfalls die Mitgliedschaft beantragt hatte, wurde nach einem ablehnenden Volksentscheid nicht aufgenommen. Somit traten die Beitrittsverträge am 1. Januar 1973 für Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich in Kraft und erweiterten die Europäische Gemeinschaft auf nunmehr neun Mitglieder.
Diese erste EU Erweiterung markierte nicht nur eine Vergrößerung der EU Mitgliedsstaaten, sondern auch einen bedeutenden Fortschritt in der Europäischen Integration, indem sie die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen vertiefte und den Einfluss der EU auf internationaler Ebene stärkte.
Der Vertrag von Maastricht und die Gründung der EU
Der EU Vertrag von Maastricht wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft. Mit diesem Meilenstein wurde die Gründung der EU offiziell vollzogen.
Das Abkommen zielte darauf ab, die demokratische Legitimität der Europäischen Union zu stärken, die Funktionsweise ihrer Institutionen zu verbessern und eine Währungsunion zu schaffen. Der Vertrag strukturierte die EU in drei Säulen:
- Die Europäischen Gemeinschaften (einschließlich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Euratom)
- Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Justiz und Inneres
Eine bedeutende Änderung durch den Vertrag von Maastricht war die Einführung der EU-Bürgerschaft. Diese gewährte den Bürgern der Europäischen Union Rechte wie Freizügigkeit, Wahlrechte, diplomatischen Schutz, Petitionsrecht und das Recht, Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten einzureichen.
Somit markierte der Vertrag von Maastricht einen entscheidenden Moment in der Gründung der EU, indem er neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten schuf und die Zukunft der Europäischen Union festigte.
Die Osterweiterung und weitere Beitritte
Die Osterweiterung der EU begann am 1. Mai 2004, als zehn neue EU Mitgliedsstaaten beigetreten sind: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Diese Erweiterung der Europäischen Union war die größte in der Geschichte der EU und markierte ein signifikantes Wachstum der Union sowohl geografisch als auch politisch. Am 1. Januar 2007 folgten Rumänien und Bulgarien, während Kroatien am 1. Juli 2013 das 28. Mitglied wurde.
Die Osterweiterung führte zu einer Bevölkerungszunahme um 45 % und einer Gebietsvergrößerung um 60 %. Dadurch stärkte sie die Stabilität, den Frieden und den Wohlstand in Europa. Gemäß den Kopenhagener Kriterien mussten Bewerberländer stabile Institutionen, eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, den Wettbewerbsdruck im EU-Binnenmarkt zu meistern, aufweisen.
Der Beitrittsprozess erstreckt sich über drei Schritte: Bewerbung und Prüfung durch die Europäische Kommission, Beitrittsverhandlungen und Reformbereitschaft des Bewerberlandes sowie die Unterzeichnung und Ratifizierung des Beitrittsvertrags.
Die Erweiterung der Europäischen Union brachte bedeutende Vorteile mit sich, darunter die Erhöhung der kulturellen Vielfalt und die Unterstützung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Studien schätzen eine jährliche Zuwanderung von durchschnittlich 220.000 Personen ein. Auch aktuelle Kandidatenländer und potenzielle Bewerberländer sind im Prozess der Annäherung an die EU.
Seit der Gründung durch die sechs Gründungsmitgliedstaaten hat sich die EU sieben Mal erweitert und umfasst heute 27 EU Mitgliedsstaaten. Durch diese Erweiterungen hat die Europäische Union nationale Grenzen überwunden und zur Schaffung eines einheitlichen und integrativen europäischen Raums beigetragen.
Seit wann gibt es die EU?
Obwohl die formale Gründung der Europäischen Union auf das Jahr 1993 datiert wird, begann die Idee einer europäischen Integration bereits viel früher, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Entwicklung der EU lässt sich auf eine Serie von Verträgen und Gemeinschaften zurückführen, die darauf abzielten, dauerhaften Frieden und wirtschaftliche Stabilität in Europa zu fördern.
Die Geschichte der Europäischen Union beginnt mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) am 18. April 1951. Dieser Schritt war ein entscheidender Moment, da er die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten förderte und die Grundlage für die spätere europäische Integration legte.

Im Jahr 1958 wurde der Vertrag von Rom unterzeichnet, der die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EEC) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) ins Leben rief. Diese beiden Organisationen sollten die wirtschaftliche Zusammenarbeit weiter stärken und einen gemeinsamen Markt schaffen.
Die Europäische Union wurde schließlich am 1. November 1993 mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht offiziell gegründet. Dieser Vertrag erweiterte den Umfang der EEC und führte eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres ein. Die Entwicklung der EU war somit ein langwieriger Prozess, der von vielen bedeutenden Ereignissen und Verträgen geprägt war.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage „Seit wann gibt es die EU?“ nicht nur auf das Jahr 1993 begrenzt werden kann. Die Geschichte der Europäischen Union ist eine komplexe und kontinuierliche Entwicklung, die weit in die Mitte des 20. Jahrhunderts zurückreicht.
Die Einführung des Euro
Die Einführung des Euro war ein Meilenstein für die Europäische Union und ein bedeutender Schritt in Richtung wirtschaftlicher Integration. Bereits 1989 stellte der Delors-Bericht einen dreistufigen Plan vor, wie die Wirtschafts- und Währungsunion Realität werden könnte. Dieser Plan mündete schließlich in den Vertrag von Maastricht, der im Dezember 1991 unterschrieben wurde und die Grundlagen für die Europäische Währungsunion und den Euro legte.
Der Euro wurde am 1. Januar 1999 zunächst als Buchgeld eingeführt, sodass elektronische Transaktionen in der neuen Währung durchgeführt werden konnten. Drei Jahre später, am 1. Januar 2002, wurden die physischen Euro-Banknoten und -Münzen in 12 EU-Mitgliedsstaaten eingeführt, was die größte Währungsumstellung in der Geschichte markierte. Die Einführung des Euro ersetzte die nationalen Währungen von 11 Mitgliedsstaaten und schuf die Eurozone, zu der später auch Griechenland und Slowenien beitraten.
Der Prozess der Einführung des Euro verlief in drei Phasen. Die erste Phase begann im Juli 1990 mit der vollständigen Freizügigkeit des Kapitals. Im Januar 1994 wurde das Europäische Währungsinstitut gegründet, das die Aufgaben einer Zentralbank vorbereiten sollte. Schließlich wurde im Juni 1998 die Europäische Zentralbank ins Leben gerufen, die die Verantwortung für die Geldpolitik in der Eurozone übernahm. Der Europäische Währungsverbund wurde durch den Europäischen Währungseinheit (ECU) als Vorläufer des Euro ergänzt, der als rechnerische Währung bereits zur Anpassung diente.
Mit der Einführung des Euro begab sich die Europäische Union auf einen Weg zu einer tiefgehend integrierten Wirtschafts- und Währungsunion, wodurch nicht nur die Stabilität und Verlässlichkeit der Währungssysteme gestärkt wurden, sondern auch die Basis für eine einheitliche europäische Identität gefestigt wurde.
Der Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft und brachte wesentliche Reformen der Europäischen Union mit sich. Er entstand im Zuge der Ablehnung des Verfassungsvertrags im Jahr 2005 und zielte darauf ab, die EU effizienter und transparenter zu gestalten. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden bedeutende Änderungen in der Organisationsstruktur der EU eingeführt, die die Reform der Europäischen Union vorantrieben.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Stärkung des Europäischen Parlaments sowie die Einführung der Posten des Präsidenten des Europäischen Rates und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Diese Veränderungen verbessern die demokratische Legitimation und die Beteiligung der Bürger an EU-Entscheidungen.
Ein weiterer Kernpunkt des Vertrags von Lissabon ist die Reform der Abstimmungsverfahren im Rat der Europäischen Union, die zur Beschleunigung der Entscheidungsprozesse beiträgt. Zudem stärkt der Vertrag die Rolle der nationalen Parlamente, was die EU-Verträge demokratischer macht.
Insgesamt markiert der Vertrag von Lissabon einen bedeutenden Schritt in der Reform der Europäischen Union, indem er die Legitimität und Effizienz der EU-Institutionen erhöht und den Schutz der Grundrechte fördert.
Herausforderungen und Zukunft der EU
Die Europäische Union steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die ihre zukünftige Entwicklung beeinflussen werden. Wirtschaftliche Disparitäten zwischen den Mitgliedsstaaten sind eine bedeutende Problematik, die durch die Schuldenkrise deutlich geworden ist. Diese Disparitäten erfordern eine verstärkte wirtschaftliche Koordination und wirtschaftliche Integration, insbesondere im Rahmen eines Green New Deal für Europa. Die Verbindung von ökologischer Innovation und sozialer Teilhabe könnte hierbei die Basis für zukünftige europäische Wertschöpfung sein.
Ein weiteres zentrales Thema für die Zukunft der EU ist die Bewältigung von Migrationsströmen. Eine gemeinsame Migrationspolitik bleibt notwendig, um humanitäre Herausforderungen zu meistern und gleichzeitig die Stabilität innerhalb der Europäischen Union zu sichern. Zudem zeigen Umfragen, dass 69% der EU-Bürger die Ausweitung der EU-Kompetenzen unterstützen, um Krisen wie die COVID-19 Pandemie wirkungsvoller zu bewältigen.
Die zunehmende politische Polarisierung in Europa stellt eine Bedrohung für die europäische Integration dar. Die Einführung eines jährlichen EU-Rechtsstaatlichkeitsberichts im Jahr 2020 ist ein Schritt zur Stärkung demokratischer Prozesse und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, die Rechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente zu stärken, um die europäische Demokratie insgesamt zu festigen.
Schließlich sollte die EU eine stärkere Einbindung in die Außenpolitik mit zivilen und militärischen Komponenten anstreben. Neue Schlüsselprojekte, wie eine Wirtschaftsunion und ein „Green New Deal für Europa“, sind nötig, um die Zustimmung der Bürger zurückzugewinnen und die Solidarität der Mitgliedsländer zu stärken. Letztlich muss die EU eine neue Erzählung entwickeln, die den Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedern fördert und die Herausforderungen in eine positive Zukunftsperspektive für Europa umwandelt.
