
Mit der Schlüsselzahl 196 („B196″) dürfen Inhaber des Autoführerscheins Klasse B in Deutschland Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren – ganz ohne zusätzliche Motorradprüfung, nur mit einer Fahrschulschulung. Vorausgesetzt werden ein Mindestalter von 25 Jahren und mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B. Damit ist B196 der schnellste Weg auf ein 125er-Motorrad oder einen größeren Roller. Dieser Ratgeber erklärt Voraussetzungen, Ablauf, erlaubte Fahrzeuge und Kosten.

Was ist die B196-Erweiterung?
B196 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B, die als nationale Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eingetragen wird. Rechtsgrundlage ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit der Anlage 9 FeV, in der die Schlüsselzahlen geregelt sind. Nach erfolgreicher Schulung fahren Sie faktisch dieselben Fahrzeuge wie mit der Klasse A1 – allerdings nur im Inland.
Wichtig: Die Berechtigung gilt ausschließlich in Deutschland. Wer im Ausland ein 125er fahren möchte, braucht in der Regel die echte Klasse A1.
Voraussetzungen für B196
Die Bedingungen sind klar geregelt:
- Mindestalter 25 Jahre – die Schulung darf oft schon mit 24 begonnen werden, die Eintragung erfolgt aber frühestens zum 25. Geburtstag.
- Mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B – gerechnet ab Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis.
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B muss vorliegen.
Erfüllen Sie diese Punkte, genügt die Schulung bei einer Fahrschule – eine Prüfung entfällt.
Ablauf: Schulung statt Prüfung
Der große Vorteil von B196: Es gibt keine theoretische und keine praktische Prüfung. Stattdessen absolvieren Sie eine feste Fahrschulschulung. Diese umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten:
- 4 theoretische Einheiten (jeweils 90 Minuten)
- 5 praktische Übungseinheiten (jeweils 90 Minuten)
Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Mit dieser beantragen Sie bei der Führerscheinstelle die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in Ihren Führerschein. Erst nach der Eintragung dürfen Sie fahren.
Welche Fahrzeuge darf ich mit B196 fahren?
Erlaubt sind Leichtkrafträder und entsprechende Roller mit diesen Eckwerten:
| Merkmal | Grenzwert |
|---|---|
| Hubraum | max. 125 cm³ |
| Leistung | max. 11 kW (rund 15 PS) |
| Leistungsgewicht | max. 0,1 kW/kg |
| Mindestalter | 25 Jahre |
| Prüfung | keine (nur Schulung) |
| Gültigkeit | nur in Deutschland |
Damit entspricht der Fahrzeugumfang exakt der Klasse A1. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 sind erfasst. Nicht erlaubt sind stärkere Maschinen (z. B. 35-kW-Motorräder der Klasse A2).
Was kostet die B196-Erweiterung 2026?
Die Kosten fallen deutlich niedriger aus als bei einem vollen A1-Führerschein, weil Prüfungsgebühren entfallen. Grobe Orientierung:
- Fahrschulschulung: ca. 700 bis 900 Euro (je nach Fahrschule und Region)
- Behördengebühr für die Eintragung: ca. 23 bis 30 Euro
- Biometrisches Passbild: wenige Euro zusätzlich
Insgesamt sollten Sie also mit rund 750 bis 950 Euro rechnen. Hinweis: Preise und Regeln können sich ändern; verbindlich sind die Angaben Ihrer Fahrschule und der zuständigen Führerscheinstelle.
B196 oder A1 – was ist besser?
Beide berechtigen zum Fahren von 125ern. Die Unterschiede:
- B196 ist günstiger und schneller (keine Prüfung), gilt aber nur im Inland und erst ab 25 Jahren mit 5 Jahren B-Besitz.
- A1 gilt EU-weit, ist bereits ab 16 Jahren möglich, erfordert aber Theorie- und Praxisprüfung und ist teurer.
Wer nur in Deutschland fahren will und die Altersvoraussetzungen erfüllt, fährt mit B196 meist günstiger.
Häufige Fragen
Muss ich für B196 eine Prüfung ablegen?
Nein. Es gibt weder eine Theorie- noch eine Praxisprüfung. Sie absolvieren lediglich die vorgeschriebene Schulung von mindestens vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten und erhalten eine Bescheinigung.
Gilt B196 auch im Ausland?
Nein, die Schlüsselzahl 196 ist rein national und gilt nur in Deutschland. Für Fahrten mit dem 125er im Ausland benötigen Sie in der Regel die Klasse A1.
Kann ich die Schulung schon vor dem 25. Geburtstag machen?
Die Schulung darf häufig bereits mit 24 Jahren begonnen werden. Die Eintragung der Schlüsselzahl und damit die Fahrberechtigung gibt es aber erst ab dem vollendeten 25. Lebensjahr und nach fünf Jahren Klasse-B-Besitz.
Brauche ich einen Motorradführerschein zusätzlich?
Nein. B196 wird direkt in Ihren bestehenden Klasse-B-Führerschein eingetragen. Ein separater Motorradführerschein ist für 125er dann nicht nötig.
Welche Schutzkleidung ist Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein geeigneter Schutzhelm. Dringend empfohlen wird zusätzlich vollständige Motorradschutzkleidung (Jacke, Hose, Handschuhe, feste Schuhe), auch wenn sie nicht in jedem Fall gesetzlich erzwungen ist.
Fazit
Die B196-Erweiterung ist für viele Autofahrer der einfachste und günstigste Weg auf ein 125er-Motorrad: keine Prüfung, überschaubare Kosten und eine kompakte Schulung. Voraussetzung sind 25 Jahre Mindestalter und fünf Jahre Klasse B. Wer diese Bedingungen erfüllt und nur in Deutschland fahren möchte, sollte die Erweiterung ernsthaft prüfen. Für die konkrete Planung und verbindliche Auskünfte sind Ihre Fahrschule und die örtliche Führerscheinstelle die richtigen Ansprechpartner – auch weil sich Kosten und Regeln ändern können.
