Bem-Gespräch: Was darf ich sagen? – Wichtige Tipps

was darf ich sagen?

Über 90% der krankheitsbedingten Kündigungen scheitern wegen fehlendem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Das BEM-Gespräch ist freiwillig, kann aber wichtige Folgen haben. Fachanwälte erklären, worauf Sie achten müssen.

Das BEM-Gespräch sucht nach Ursachen für Krankenzeiten im Zusammenhang mit Ihren Arbeitsbedingungen. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsarzt können dabei sein. Erstgespräche ohne Vorgesetzte fördern das Vertrauen.

Ihre Teilnahme am BEM-Gespräch ist freiwillig. Eine Verweigerung kann jedoch Ihre Chancen im Kündigungsschutzprozess verringern. Erscheinen Sie zum Termin, aber sprechen Sie nur über arbeitsplatzbezogene Themen.

Äußern Sie sich nicht zu Diagnosen, Krankheitsbildern oder Prognosen. Dies könnte später gegen Sie verwendet werden.

Nehmen Sie am Gespräch teil, auch wenn keine klare arbeitsplatzbezogene Ursache erkennbar ist. Vermeiden Sie medizinische Aussagen. So können Sie dem Arbeitgeber mögliche Vorbereitungsfehler vorwerfen.

Einführung und rechtliche Grundlagen

Das BEM-Gespräch ist ein wichtiger Teil des deutschen Arbeitsrechts. Es steht für Betriebliches Eingliederungsmanagement. Der Arbeitgeber muss es mit Mitarbeitern führen, die länger krank waren.

Das Sozialgesetzbuch IX regelt dies. Es gilt für Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres über sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Dies kann am Stück oder mit Unterbrechungen sein.

Definition und Ziele des BEM-Gesprächs

Das BEM-Gespräch soll die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit finden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer suchen gemeinsam nach Lösungen. Ziel ist es, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Dabei soll ein vertrauensvolles Verhältnis entstehen. Dies hilft beiden Seiten, offen über Probleme zu sprechen.

Gesetzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber müssen das BEM-Gespräch anbieten, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Arbeitnehmer sind verpflichtet, daran teilzunehmen. Das Sozialgesetzbuch IX legt diese Regeln fest.

Teilnahme am BEM-Gespräch

Die Teilnahme am BEM-Gespräch ist freiwillig für Arbeitnehmer. Bei Zustimmung findet das Gespräch mit dem BEM-Team statt. Eine Ablehnung kann Nachteile im Kündigungsschutzprozess haben.

Freiwilligkeit und Zustimmung Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können nicht zur Teilnahme gezwungen werden. Die Freiwilligkeit ist ein wichtiges Prinzip. Eine Ablehnung birgt jedoch Risiken, da BEM als milderes Mittel zur Kündigung gilt.

Konsequenzen Ablehnung

  • Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM-Gespräch ist anfechtbar.
  • Arbeitgeber müssen BEM anbieten. Eine Verweigerung erleichtert eine krankheitsbedingte Kündigung.
  • Kündigungen ohne ordnungsgemäßes BEM sind meist erfolglos.

Es ist empfehlenswert, am BEM-Gespräch teilzunehmen. So vertreten Sie Ihre Interessen am besten. Gleichzeitig unterstützen Sie Ihre Wiedereingliederung.

Bem-Gespräch: Was darf ich sagen?

Im BEM-Gespräch sollten Sie sich auf arbeitsplatzbezogene Ursachen konzentrieren. Sprechen Sie über unbequeme Büromöbel, hohe Arbeitsbelastung oder störenden Lärm. Vermeiden Sie Details zu Ihrer Diagnose oder Erkrankung.

Diese Informationen gehören zum Betriebsarzt oder Hausarzt. Behalten Sie persönliche medizinische Angaben für sich.

Äußerungen zu arbeitsplatzbezogenen Ursachen

Benennen Sie Faktoren, die mit Ihrem Arbeitsplatz zusammenhängen. Diese können zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Dazu gehören Ergonomie, Arbeitsintensität oder belastende Umgebungsbedingungen.

Offenheit hilft, gemeinsam Lösungen zu finden. So können Sie Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit verbessern.

Grenzen der Offenlegung persönlicher Informationen

  • Detaillierte Informationen zu Ihrer Erkrankung oder Diagnose müssen Sie nicht preisgeben.
  • Persönliche Themen, die nicht direkt mit Ihrem Arbeitsplatz zusammenhängen, sollten Sie ebenfalls nicht ansprechen.
  • Konzentrieren Sie sich stattdessen darauf, wie Ihre Arbeitssituation optimiert werden kann, um Ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern.

Eine Teilnahme am BEM-Gespräch ist ratsam, auch wenn Sie nicht zustimmen müssen. Bleiben Sie offen für Lösungen. Gemeinsam können Sie Wege finden, Ihre Gesundheit zu erhalten.

Nehmen Sie konstruktiv an der Lösungsfindung teil. So verbessern Sie Ihre Arbeitsfähigkeit und das Arbeitsklima.

Vorbereitung und Gesprächsführung

Gute Vorbereitung ist für ein BEM-Gespräch entscheidend. Der Arbeitgeber sollte wichtige Informationen sammeln. Dies hilft, das Gespräch zielgerichtet und konstruktiv zu führen.

Sammeln relevanter Informationen

Nur 40% der berechtigten Mitarbeiter erhielten 2018 ein BEM-Angebot. Daher ist sorgfältige Vorbereitung wichtig. Der Arbeitgeber sollte folgende Informationen sammeln:

  • Krankheitshistorie des Mitarbeiters
  • Mögliche betriebliche Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit
  • Qualifikationen und Fähigkeiten des Mitarbeiters

Vertrauensvolle Atmosphäre schaffen

Das BEM-Gespräch braucht eine angenehme Umgebung. Offene und wertschätzende Gesprächsführung ist wichtig. So kann der Mitarbeiter offen über seine Anliegen sprechen.

2024 nahmen etwa 70% der Mitarbeiter das BEM-Angebot an. Eine vertrauensvolle Atmosphäre ist also entscheidend für den Erfolg.

Lösungsfindung und Maßnahmen

Das BEM-Gespräch sucht Lösungen für die Rückkehr zum Arbeitsplatz. Gemeinsam werden Wege zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit besprochen. Verschiedene Maßnahmen können dabei helfen.

Gemeinsame Erarbeitung von Lösungsansätzen

Ein offener Dialog hilft, Ursachen der Arbeitsunfähigkeit zu verstehen. Mit dem Mitarbeiter werden Lösungsfindung BEM entwickelt. Diese passen zu seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • Beantragung einer Kur oder Rehabilitation
  • Gemeinsame Erarbeitung Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Planung einer stufenweisen Wiedereingliederung
  • Vereinbarung von Qualifizierungsmaßnahmen

Angebote zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit

Das BEM-Gespräch erkundet Möglichkeiten am bisherigen Arbeitsplatz. Zusätzlich werden Angebote zur Überwindung Arbeitsunfähigkeit besprochen. Dazu gehören Vermittlungen in andere Tätigkeiten oder ein Arbeitsplatzwechsel.

Das Ziel ist eine dauerhafte Rückkehr in den Arbeitsprozess. Gemeinsam finden wir Wege, die das ermöglichen.

Dokumentation und Nachbereitung

Nach dem BEM-Gespräch ist eine gründliche Dokumentation wichtig. Der Arbeitgeber muss einen Gesprächsvermerk zur Personalakte hinzufügen. Dieser enthält Termin, Teilnehmer und vereinbarte Maßnahmen.

Die Dokumentation sichert rechtlich ab und ermöglicht eine effektive Nachbereitung. Das BEM-Team sollte den Prozess regelmäßig überprüfen. So können sie Verbesserungen erkennen und den Nutzen aufzeigen.

Kennzahlen helfen, Fortschritte im BEM-Verfahren messbar zu machen. Dazu gehören:

  • Anzahl der eingeleiteten BEM-Verfahren
  • Anzahl der durchgeführten BEM-Gespräche
  • Rückkehrquote nach Abschluss des BEM
  • Entwicklung der Krankheitstage und -fälle

Die Dokumentation BEM und Nachbereitung BEM sind für den Erfolg entscheidend. Sie verbessern das Verfahren kontinuierlich. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam.

Fazit

Das BEM-Gespräch hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Es ist 2024 weiterhin gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen es durchführen, wenn Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank sind.

Als Arbeitnehmer sollten Sie sich auf arbeitsplatzbezogene Ursachen konzentrieren. Teilen Sie persönliche Informationen nur wenn nötig mit. Ein vertrauensvolles Gespräch kann Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit hervorbringen.

Sie entscheiden, ob Sie dem BEM-Verfahren zustimmen. Bedenken Sie jedoch mögliche Folgen einer Ablehnung. Das BEM-Gespräch kann Ihre berufliche Situation und Gesundheit verbessern.

Nutzen Sie diese Chance zur Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber. Gemeinsam können Sie eine passende Lösung finden.

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