Entzug der Fahrerlaubnis: Was darf ich fahren?

Fahrerlaubnis

Der Verlust des Führerscheins ist eine ernsthafte Situation. Sie fragen sich vielleicht, welche Fahrzeuge Sie noch fahren dürfen. Für Alkohol am Steuer drohen bis zu 5 Jahre Führerscheinentzug.

Es ist wichtig zu wissen, wie man sich in dieser Lage verhält. Welche Fahrzeuge sind noch erlaubt? Welche rechtlichen Folgen hat ein Verstoß gegen den Entzug?

Informieren Sie sich gründlich über Ihre Möglichkeiten. So vermeiden Sie Probleme und bleiben mobil, soweit es geht.

Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Verkehrsverstößen gibt es zwei wichtige Sanktionen: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis. Diese haben unterschiedliche Folgen für Ihre Fahrberechtigung. Verstehen Sie den Unterschied, um die Konsequenzen besser einzuschätzen.

Fahrverbot: Zeitlich befristetes Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Strafe. Es untersagt Ihnen, Kraftfahrzeuge für einen bestimmten Zeitraum zu führen. Die Dauer kann zwischen einem und sechs Monaten liegen.

Nach Ablauf des Fahrverbots dürfen Sie Ihren Führerschein wieder nutzen. Weitere Auflagen gibt es in der Regel nicht.

Entzug der Fahrerlaubnis: Erlöschen der Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine schwerwiegendere Maßnahme. Hierbei erlischt Ihre Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, vollständig. Eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten folgt.

Nach der Sperrfrist müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen. Möglicherweise müssen Sie zusätzliche Auflagen erfüllen, bevor Sie wieder fahren dürfen.

Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug hat in Deutschland ernste Folgen für Autofahrer. Es gibt mehrere Gründe dafür. Dazu zählen Alkohol, Drogen, illegale Rennen, Unfallflucht und rücksichtloses Fahren.

Alkohol am Steuer

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 gilt 0,0 Promille. Andere Autofahrer müssen ab 0,5 Promille mit Strafen rechnen. Ab 1,1 Promille droht meist sofortiger Führerscheinentzug.

Drogenmissbrauch

Illegale Drogen können zum Führerscheinentzug führen. Manchmal reicht schon einmaliger Konsum aus. Die Gesetze sind hier aber unterschiedlich.

Illegale Straßenrennen

Teilnehmer illegaler Straßenrennen riskieren Gefängnis und Führerscheinentzug. Dieses Vergehen wird besonders hart bestraft. Es gefährdet den Straßenverkehr massiv.

Unfallflucht mit Personenschaden oder hohem Sachschaden

Wer nach einem Unfall flüchtet, riskiert den Führerscheinentzug. Das gilt bei Verletzten oder hohem Sachschaden. Unfallflucht ist eine Straftat mit schweren Folgen.

Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren

Rücksichtsloses Fahren kann zum Führerscheinentzug führen. Das gilt für starke Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße. Solches Verhalten gefährdet andere und wird hart bestraft.

Darf ich nach Entzug der Fahrerlaubnis ein Mofa fahren?

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis dürfen Sie weiterhin ein Mofa fahren. Dies gilt für Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Sie müssen jedoch Ihre Mofa-Berechtigung nachweisen können.

Ausnahme für Personen, geboren vor 1965

Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, genießen eine besondere Ausnahme. Sie dürfen laut § 76 Nummer 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Mofa fahren nach Entzug Fahrerlaubnis. Ein zusätzlicher Nachweis ist nicht erforderlich.

Für alle anderen gilt: Fahren Sie nur mit gültiger Mofa-Berechtigung. Ohne diese riskieren Sie eine Geldbuße oder sogar eine Freiheitsstrafe. Die Strafe kann bis zu einem Jahr betragen.

Sperrfrist und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis folgt eine Sperrfrist. Sie dauert mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre. Seminare oder Therapien können die Sperrfrist manchmal verkürzen.

Planen Sie die Wiedererteilung rechtzeitig. Stellen Sie den Antrag etwa 3 Monate vor Fristende. Die Beantragung ist bereits 6 Monate vorher möglich.

Sperrfrist und Kosten

  • Die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre.
  • Die Gebühren für einen Neuantrag ohne Probezeit betragen 239,30 Euro, mit Probezeit 252,90 Euro.
  • Das amtliche Führungszeugnis kostet 13,00 Euro.
  • Die Beantragung einer Fahrerqualifizierungskarte verursacht Kosten von 32,50 Euro.

Verkürzung der Sperrfrist durch Seminare oder Therapien

Seminare oder Therapien können die Verkürzung Sperrfrist ermöglichen. Dies kann die Dauer der Sperrzeit erheblich reduzieren.

Frühzeitige Beantragung der Wiedererteilung Fahrerlaubnis

Beantragen Sie die Fahrerlaubnis rechtzeitig. Reichen Sie den Antrag etwa 3 Monate vor Fristende ein. So können alle Unterlagen pünktlich bearbeitet werden.

Entzug der Fahrerlaubnis: Was darf ich fahren?

Ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet nicht, dass Sie gar nicht mehr fahren dürfen. Es gibt Fahrzeuge, die Sie weiterhin legal führen können.

Zulassungs- und betriebserlaubnisfreie Fahrzeuge

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 6 km/h Höchstgeschwindigkeit gehören dazu. Diese brauchen keine Zulassung oder Betriebserlaubnis. Sie dürfen sie ohne gültige Fahrerlaubnis nutzen.

Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge gemäß § 4 FeV

Es gibt weitere fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge laut § 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dazu gehören:

  • Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h
  • Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h
  • Quads und andere Fahrzeuge mit 4 Rädern, deren Leistung nicht mehr als 15 kW beträgt

Diese Fahrzeuge können Sie nach dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis weiterhin nutzen. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Bestimmungen für deren Führung.

Folgen bei Fahren trotz Entzug der Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG. Es droht bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Jegliches Fahren mit Kraftfahrzeugen ist in diesem Fall verboten.

Straftat nach § 21 StVG

Fahren trotz Entzug der Fahrerlaubnis ist strafbar. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Sie richtet sich nach deinen Finanzen und der Schwere der Tat.

Bei fahrlässigem Verhalten fällt die Strafe meist milder aus. Vorsätzliche Verstöße werden härter bestraft.

Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe

Der Richter kann eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhängen. Die Strafe hängt von der Schwere der Tat und deinen Umständen ab.

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis kann hart bestraft werden. Es drohen bis zu 6 Monate Freiheitsentzug oder 180 Tagessätze Geldstrafe.

Halte dich unbedingt an das Fahrverbot. Wer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Auch der Fahrzeughalter kann bestraft werden.

Strafen drohen, wenn er sein Auto jemandem ohne Fahrerlaubnis überlässt. Die Folgen können für alle Beteiligten sehr ernst sein.

Fazit

Der Entzug der Fahrerlaubnis hat große Folgen. Sie dürfen keine Kraftfahrzeuge mehr führen. Nach einer Sperrfrist müssen Sie die Erlaubnis neu beantragen. Es gibt aber Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten. So vermeiden Sie zusätzliche Strafen. Je nach Vergehen drohen verschiedene Konsequenzen. Diese reichen von Punkten bis hin zu Freiheitsstrafen.

Kennen Sie die Gesetze genau. Kümmern Sie sich aktiv um die Wiedererteilung. Der Führerscheinentzug schränkt Ihre Mobilität stark ein.

Nehmen Sie die Lage ernst. Arbeiten Sie zielstrebig an der Rückgewinnung Ihrer Fahrberechtigung. So können Sie bald wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

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