Hausmeister übernehmen vielfältige Aufgaben in Mehrfamilienhäusern. Hausmeisterdienste kümmern sich um Gebäudereinigung, Gartenpflege und kleinere Reparaturen. Doch welche Tätigkeiten sind rechtlich erlaubt und wo liegen die Grenzen?
Als Eigentümer sollten Sie die rechtlichen Bestimmungen für Hausmeisterleistungen kennen. Die Kosten tragen in der Regel alle Eigentümer gemeinsam. Mieter erstatten nur vertraglich vereinbarte Kosten.
Um Konflikte zu vermeiden, informieren Sie sich über erlaubte Aufgaben eines Hausmeisters. So stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten zufrieden sind.
Einführung in den Hausmeisterservice
Hausmeister spielen eine vielseitige Rolle in der Immobilienpflege. Sie sorgen für saubere, sichere und funktionsfähige Gebäude und Außengelände. Ihre Aufgaben umfassen verschiedene Hausmeistertätigkeiten im Rahmen ihrer Funktionen.
Aufgaben und Pflichten eines Hausmeisters
Hausmeister überwachen den Gesamtzustand von Immobilien und Außenanlagen. Sie kümmern sich um den Schließdienst, die Garten- und Landschaftspflege sowie den Kehrdienst.
Kleine Ausbesserungen und Reparaturen gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Dazu zählen das Auswechseln von Glühbirnen oder das Ausbessern von Tapetenschäden.
Überblick über zulässige und unzulässige Tätigkeiten
Hausmeister dürfen aufsichtführende und pflegerische Arbeiten sowie kleine Reparaturen durchführen. Diese sollten nicht als wesentliche zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten gelten.
Erlaubte Tätigkeiten sind zum Beispiel das Aufhängen von Lampen und die Montage von Möbeln. Auch das Aufstellen und die Inbetriebnahme von Haushaltsgeräten gehören dazu.
Handwerkliche Arbeiten, die eine Meisterqualifikation erfordern, sind nicht gestattet. Dazu gehören Maurer- oder Elektriker-Tätigkeiten.
Die Grenzen zwischen Hausmeistertätigkeiten und zulassungspflichtigen Arbeiten können fließend sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer über erlaubte Tätigkeiten. So stellen Sie sicher, dass Sie im Rahmen des Erlaubten arbeiten.
Hausmeisterservice: Was darf ich machen?
Als Hausmeister kümmern Sie sich um viele Aufgaben. Sie erhalten Immobilien in gutem Zustand. Ihre Arbeit umfasst verschiedene erlaubte Tätigkeiten.
Zu Ihren Hausmeisterservice-Leistungen gehören:
- Aufsichtstätigkeiten wie die Überwachung des Gesamtzustands der Immobilie, der Garagen/Tiefgaragen sowie der Heizungs- und Aufzugsanlagen
- Pflegetätigkeiten wie Garten- und Landschaftspflege, Kehrdienst, Winterdienst, Entrümpelung und Müllbeseitigung
- Aufstellungs- und Montagetätigkeiten von Computeranlagen, Multimedia-Anlagen und Haushaltsgeräten
- Immobilienbetreuung und Wartung wie Dichtungswechsel, Filterwechsel und kleine Reparaturen
Diese Arbeiten dürfen Sie als Hausmeister durchführen. Wichtig ist, dass sie nicht zulassungspflichtig sind. Kennen Sie die rechtlichen Bestimmungen für Ihre Tätigkeiten.
So üben Sie Erlaubte Tätigkeiten Hausmeister, Hausmeisterservice Leistungen und Zulässige Arbeiten Hausmeister korrekt aus.
Keine Eintragung erforderlich
Hausmeister dürfen viele Tätigkeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausüben. Dazu gehören die Überwachung der Immobilie und Außenanlage. Auch Schließdienst und Bedienung der Heizungsanlage fallen darunter.
Zu den Erlaubte Hausmeistertätigkeiten zählen auch Aufzugsüberwachung und Botendienste. Garten- und Landschaftspflege sowie Kehr- und Winterdienst sind ebenfalls erlaubt. Entrümpelung und Müllbeseitigung gehören auch dazu.
Ohne Eintragung dürfen Sie auch Toiletten, Abflüsse und Dachrinnen reinigen. Das Auswechseln von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren ist ebenso gestattet.
Wartung und Überwachung von Anlagen
Als Hausmeister sind Sie für die Anlagenüberwachung Hausmeister verantwortlich. Sie kontrollieren und warten regelmäßig technische Anlagen wie Heizung und Aufzug. Ihre Arbeit trägt zur Betriebssicherheit und Energieeffizienz der Immobilie bei.
Mit der richtigen Ausbildung können Sie Hausmeisterdienste ohne Eintragung professionell anbieten. So sorgen Sie für den einwandfreien Zustand der Immobilie.
Eintragung als zulassungsfreies Gewerbe
Handwerker und Hausmeister haben in Deutschland eine besondere Stellung. Jeder kann ein Gewerbe anmelden und Dienste anbieten. Dies gilt auch für Hausmeisterservices, die weit verbreitet sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine Eintragung als zulassungsfreies Gewerbe erfordern. Diese sind in der Anlage B1 zur Handwerksordnung (HwO) aufgeführt. Dazu gehören verschiedene Tätigkeiten im Bau- und Reinigungsbereich.
Liste der zulassungsfreien Handwerke
- Bodenleger
- Parkettleger
- Fliesenleger
- Estrichleger
- Einbau von Baufertigteilen
- Rollladen- und Jalousiearbeiten
- Gebäudereinigung
- Teppichreinigung
Für diese Handwerke ist eine Eintragung ins Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke nötig. Sie bilden eine Ausnahme im Hausmeisterservice. Die meisten anderen Tätigkeiten erfordern keine spezielle Eintragung.
Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich
Manche Handwerksarbeiten erfordern eine Eintragung in die Handwerksrolle. Diese zulassungspflichtigen Handwerke sind in der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgeführt. Sie setzen eine Qualifikation wie den Meisterbrief voraus.
Handwerkliche Tätigkeiten mit Meisterpflicht
Zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören Maurer- und Betonbauerarbeiten, Maler- und Lackiererarbeiten sowie Glaserarbeiten. Auch Dachdeckerarbeiten, Zimmererarbeiten und Metallbauerarbeiten fallen darunter. Installateur-, Heizungsbau- und Elektrotechnikerarbeiten sind ebenfalls eingeschlossen.
Hausmeister, die solche Arbeiten durchführen, müssen in der Handwerksrolle eingetragen sein. Dies belegt ihre Fachkompetenz und erlaubt ihnen, diese Tätigkeiten rechtmäßig auszuüben.
Es gibt auch handwerksähnliche Gewerbe ohne Meisterpflicht. Dazu zählen Bautentrocknungsarbeiten oder Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten. Diese fallen unter die Handwerksordnung, benötigen aber keine Eintragung in die Handwerksrolle.
Handwerksähnliche Tätigkeiten
Es gibt Handwerke ohne Meisterbrief, die als handwerksähnliche Tätigkeiten gelten. Diese können ohne spezielle Qualifikation ausgeübt werden.
- Bautentrocknungsarbeiten
- Bodenlegerarbeiten
- Einbau von Baufertigteilen
- Fugearbeiten
- Tankschutzarbeiten
- Rohr- und Kanalreinigung
- Teppichbodenreinigung
Für diese Arbeiten braucht man keinen Meistertitel. Trotzdem gehört man zur Handwerkskammer, wenn man sie hauptsächlich macht. Hausmeister müssen sich als zulassungsfreies Gewerbe anmelden.
Die Liste dieser Tätigkeiten ist nicht vollständig. Sie kann sich je nach Bundesland unterscheiden. Informieren Sie sich über die genauen Regeln in Ihrer Region.
Erlaubnispflichten beachten
Hausmeister müssen geltende Erlaubnispflichten kennen und einhalten. Die Hausverwaltung mit Nebenkostenabrechnung ist laut Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Zuständige Behörden erteilen diese Erlaubnis.
Immobilienverwaltung und Hausmeisterdienst
Ein Hausmeisterservice kümmert sich um Sicherheit, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit einer Immobilie. Hausmeister dürfen Aufsichts- und Pflegeaufgaben sowie kleine Reparaturen durchführen. Diese Arbeiten dürfen keine zulassungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten sein.
Klare Grenzen zwischen Immobilienverwaltung und erlaubten Hausmeistertätigkeiten sind wichtig. So können rechtliche Probleme vermieden werden.
Fazit
Hausmeister dürfen 2024 viele Tätigkeiten in der Immobilienbetreuung ausüben. Dies gilt, solange es keine zulassungspflichtigen handwerklichen Arbeiten sind. Typische Aufgaben sind Aufsicht, Pflege und Montage.
Es gibt auch zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Tätigkeiten. Hierfür ist eine Eintragung nötig. Handwerkliche Tätigkeiten mit Meisterpflicht dürfen nur Fachkräfte ausüben.
Die Erlaubnispflicht für Immobilienverwaltung ist zu beachten. Der Hausmeisterservice bietet viele Möglichkeiten, die Tätigkeiten eines Hausmeisters legal auszuüben.
Mieter und Eigentümer sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. So vermeiden sie Probleme bei Hausmeistertätigkeiten. WEGs profitieren von der richtigen Einbindung des Hausmeisters.
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