
Die Schlüsselzahl 171 im Führerschein erlaubt dem Inhaber der Klasse C1, zusätzlich Fahrzeuge der Klasse D (Kraftomnibusse) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7.500 kg zu führen – allerdings ohne Fahrgäste. Damit sind ausschließlich Leerfahrten gedeckt, etwa Überführungen oder Werkstattfahrten. Es handelt sich um eine nationale Schlüsselzahl, die nur in Deutschland gilt und in aller Regel im Zusammenhang mit älteren oder umgeschriebenen Fahrerlaubnissen auftaucht.

Was bedeutet die Schlüsselzahl 171?
Schlüsselzahlen sind genormte Ziffern, mit denen im Führerschein Erweiterungen, Beschränkungen oder Auflagen zu einzelnen Fahrerlaubnisklassen festgehalten werden. Die 171 zählt zu den nationalen Schlüsselzahlen. Ihr amtlicher Wortlaut in der Anlage 9 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) lautet sinngemäß: „Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste.“
Im Klartext: Wer die Klasse C1 besitzt – also Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 bis 7.500 kg fahren darf – und zusätzlich die Schlüsselzahl 171 eingetragen hat, darf auch ein kleines Fahrzeug der Bus-Klasse D bewegen. Die entscheidende Einschränkung: Es dürfen keine Fahrgäste an Bord sein. Die 171 ist also kein Ersatz für die vollwertige Klasse D und berechtigt nicht zur Personenbeförderung.
Rechtsgrundlage: Anlage 9 FeV
Die verbindliche Definition aller Schlüsselzahlen findet sich in der Anlage 9 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (zu § 25 Absatz 3 FeV). Dort sind sowohl die EU-weit harmonisierten Codes als auch die rein nationalen Schlüsselzahlen aufgeführt. Die 171 gehört in den Bereich der nationalen Codes (Nummern ab 100), die nicht auf europäischer Ebene abgestimmt sind.
Praktisch relevant wird die 171 vor allem bei Bestandsführerscheinen und bei der Umschreibung älterer Fahrerlaubnisse in das heutige Klassensystem. Ob und in welchen Fällen sie neu eingetragen wird, richtet sich nach dem Einzelfall und der Praxis der zuständigen Behörde.
Wo steht die 171 – und wie liest man sie?
Wie alle klassenbezogenen Schlüsselzahlen wird die 171 in Spalte 12 des EU-Kartenführerscheins vermerkt. Diese Spalte enthält Erweiterungen und Auflagen zu den in Spalte 9 eingetragenen Klassen. Steht die 171 neben der Klasse C1, bezieht sich die Erweiterung genau auf diese Klasse.
| Eintrag | Bedeutung |
|---|---|
| Spalte 9: C1 | Grundberechtigung: Lkw von 3.500 bis 7.500 kg |
| Spalte 12: 171 | Erweiterung: Fahrzeuge der Klasse D bis 7.500 kg, ohne Fahrgäste |
Was darf man mit der Schlüsselzahl 171 konkret fahren?
Die 171 ist eng umrissen. Erlaubt sind ausschließlich Fahrten ohne Passagiere, etwa das Überführen eines kleinen Busses zur Werkstatt, zum Händler oder zum Abstellplatz. Sobald Fahrgäste mitfahren sollen, ist die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse D (bzw. D1) erforderlich – einschließlich der dort geltenden Voraussetzungen und der Schlüsselzahl 95 für die gewerbliche Personenbeförderung.
| Situation | Mit 171 erlaubt? |
|---|---|
| Leerfahrt mit Bus der Klasse D bis 7.500 kg (z. B. Überführung) | Ja |
| Fahrt mit Fahrgästen | Nein |
| Bus der Klasse D über 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse | Nein |
| Gewerbliche Personenbeförderung | Nein (Klasse D + Schlüsselzahl 95 nötig) |
Nationale Schlüsselzahl: nur im Inland gültig
Ein wichtiger Punkt: Die 171 ist eine nationale Schlüsselzahl. Anders als die harmonisierten EU-Codes gilt sie nur innerhalb Deutschlands. Bei Fahrten im Ausland kann sich der Fahrer nicht auf diese Erweiterung berufen. Wer regelmäßig grenzüberschreitend unterwegs ist, sollte deshalb prüfen, ob die eigentlich benötigte Klasse (etwa D1 oder D) vorliegt.
Abgrenzung zu ähnlichen Schlüsselzahlen
Im Umfeld der 171 gibt es weitere nationale Codes, die sich ähnlich lesen, aber unterschiedliche Reichweiten haben. Häufig wird die 171 mit der 172 verwechselt.
| Schlüsselzahl | Bezug | Kurzbedeutung |
|---|---|---|
| 171 | Klasse C1 | auch Klasse D bis 7.500 kg, ohne Fahrgäste |
| 172 | Klasse C | auch Klasse D, ohne Fahrgäste |
Während die 171 an die kleinere Lkw-Klasse C1 anknüpft und die Bus-Nutzung auf 7.500 kg begrenzt, geht die 172 von der großen Klasse C aus und ist bei der zulässigen Gesamtmasse nicht in gleicher Weise gedeckelt. Beiden gemeinsam ist die zentrale Grenze: keine Fahrgäste.
Häufige Fragen
Darf ich mit der Schlüsselzahl 171 Personen befördern?
Nein. Die 171 deckt ausdrücklich nur Fahrten ohne Fahrgäste ab. Für die Personenbeförderung ist die vollwertige Klasse D oder D1 notwendig, im gewerblichen Verkehr zusätzlich die Schlüsselzahl 95.
Gilt die 171 auch im europäischen Ausland?
Nein. Es handelt sich um eine nationale Schlüsselzahl, die nur in Deutschland anerkannt wird. Im Ausland benötigen Sie die entsprechende reguläre Fahrerlaubnisklasse.
Wie kommt die 171 in meinen Führerschein?
Die 171 wird von der Fahrerlaubnisbehörde eingetragen und tritt vor allem im Zusammenhang mit älteren oder umgeschriebenen Fahrerlaubnissen auf. Ob eine Eintragung in Ihrem Fall möglich ist, klärt die zuständige Führerscheinstelle.
Brauche ich für eine reine Überführungsfahrt trotzdem die Klasse D?
Wenn Sie die 171 eingetragen haben, sind Leerfahrten mit einem Bus der Klasse D bis 7.500 kg im Inland gedeckt. Ohne diese Eintragung oder bei schwereren Fahrzeugen benötigen Sie die passende Klasse D bzw. D1.
Fazit
Die Schlüsselzahl 171 ist eine eng begrenzte, nationale Erweiterung der Klasse C1: Sie erlaubt das Führen kleiner Fahrzeuge der Bus-Klasse D bis 7.500 kg – aber ausschließlich ohne Fahrgäste und nur im Inland. Für die eigentliche Personenbeförderung ersetzt sie die Klasse D nicht. Wer unsicher ist, ob und in welchem Umfang die 171 für die eigenen Fahrten gilt, sollte sich vor der ersten Fahrt an die örtliche Führerscheinstelle wenden. Da sich Regelungen und Verwaltungspraxis ändern können, ist deren Auskunft im Zweifel verbindlich.
