
Ein Trike zu fahren ist der Traum vieler Zweirad- und Cruiser-Fans, doch beim Führerschein herrscht oft Unsicherheit. Die gute Nachricht: Die meisten in Deutschland zugelassenen Trikes dürfen Sie bereits mit dem normalen Autoführerschein der Klasse B fahren. Ob das auch in Ihrem Fall gilt, hängt vom Ausstellungsdatum Ihrer Fahrerlaubnis, von der Leistung des Fahrzeugs und von Ihrem Alter ab. Dieser Ratgeber erklärt alle Regeln nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit Stand 2026.

Was ist ein Trike aus rechtlicher Sicht?
Ein Trike ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug – meist mit einem gelenkten Vorderrad und zwei angetriebenen Hinterrädern. Verkehrsrechtlich zählt es weder eindeutig zum Motorrad noch zum Pkw, sondern bildet eine eigene Kategorie: die dreirädrigen Kraftfahrzeuge. Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die erforderliche Fahrerlaubnis ist § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Weil Trikes sowohl im geschlossenen Pkw-ähnlichen Aufbau als auch im offenen, motorradähnlichen Stil gebaut werden, richten sich die Führerscheinklasse und die Ausstattungspflichten nach den technischen Eckdaten des jeweiligen Fahrzeugs.
Trike mit dem Autoführerschein (Klasse B) fahren
Der wichtigste Punkt für die meisten Interessenten: Mit der Klasse B dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden. Dabei ist jedoch entscheidend, wann Sie Ihren Führerschein erworben haben.
- Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erworben: Sie dürfen alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren – ohne Leistungsbeschränkung und sogar mit einem geeigneten Anhänger. Diese Regelung genießt Bestandsschutz.
- Fahrerlaubnis ab dem 19. Januar 2013 erworben: Sie dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge grundsätzlich ebenfalls fahren, allerdings nur in Deutschland. In den Führerschein wird dafür die Schlüsselzahl 194 eingetragen. Übersteigt die Leistung des Trikes 15 kW, müssen Sie außerdem mindestens 21 Jahre alt sein.
Wer also nach 2013 den B-Führerschein gemacht hat und ein leistungsstarkes Trike fahren möchte, sollte das Alterskriterium und die auf Deutschland begrenzte Gültigkeit im Blick behalten. Für Fahrten ins Ausland ist dann in der Regel eine Motorradklasse erforderlich.
Wann brauche ich eine Motorradklasse?
Auch die Zweirad-Fahrerlaubnisklassen berechtigen zum Fahren von Trikes – abhängig von der Leistung. Sie sind vor allem dann interessant, wenn Sie noch keine Klasse B besitzen oder das Trike auch im europäischen Ausland bewegen möchten.
Klasse AM – die Einsteigerklasse
Die Klasse AM (ab 16 Jahren) deckt nur leichte, langsame Trikes ab. Erlaubt sind dreirädrige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung von höchstens 4 kW, einem Hubraum von maximal 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren), einer Leermasse bis 270 kg und höchstens zwei Sitzplätzen.
Klasse A1 – leichte Trikes
Mit der Klasse A1 (ab 16 Jahren) dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW gefahren werden, die schneller als 45 km/h fahren oder mehr als 50 cm³ Hubraum haben.
Klasse A – starke Trikes ohne Grenze
Die Klasse A ist der Schlüssel zu den leistungsstarken Modellen. Sie berechtigt zum Fahren dreirädriger Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung. Für dreirädrige Fahrzeuge gilt bei der Klasse A ein Mindestalter von 21 Jahren. Wichtig: Mit einer Motorrad-Fahrerlaubnis (A1 oder A) dürfen Trikes nicht mit Anhänger gefahren werden.
Übersicht: Welcher Führerschein für welches Trike?
| Klasse | Mindestalter | Zulässige Trikes | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| AM | 16 Jahre | bis 45 km/h, max. 4 kW, ≤ 50 cm³, ≤ 270 kg | nur zwei Sitzplätze |
| A1 | 16 Jahre | bis 15 kW | kein Anhänger erlaubt |
| A | 21 Jahre (Trikes) | über 15 kW, unbegrenzt | kein Anhänger erlaubt |
| B (vor 19.01.2013) | 18 Jahre | alle dreirädrigen Kfz | Anhänger erlaubt, EU-weit |
| B (ab 19.01.2013) | 18 Jahre (21 bei > 15 kW) | alle dreirädrigen Kfz | Schlüsselzahl 194, nur in Deutschland |
Helmpflicht und Ausstattung beim Trike
Ob Sie auf dem Trike einen Helm tragen müssen, hängt von der Bauform ab:
- Motorradähnlicher, offener Aufbau: Es besteht Helmpflicht wie beim Motorrad.
- Pkw-ähnlicher, geschlossener Aufbau mit Sicherheitsgurten: Statt eines Helms gelten die Anschnallpflicht und die Gurtnutzung.
Unabhängig davon müssen bei jeder Fahrt ein Warndreieck und ein Verbandskasten mitgeführt werden. Ein Erste-Hilfe-Set und eine funktionierende Beleuchtung sind ohnehin Pflicht.
Häufige Fragen
Darf ich mit dem normalen Autoführerschein ein Trike fahren?
Ja. Mit der Klasse B dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden. Wurde die Fahrerlaubnis ab dem 19. Januar 2013 erteilt, gilt dies über die Schlüsselzahl 194 nur innerhalb Deutschlands, und bei mehr als 15 kW Leistung müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Brauche ich für ein Trike einen Motorradführerschein?
Nicht zwingend. Für die meisten Trikes reicht die Klasse B. Eine Motorradklasse (AM, A1 oder A) ist sinnvoll, wenn Sie keinen Autoführerschein haben oder das Trike auch im Ausland fahren möchten.
Ab welchem Alter darf ich ein Trike fahren?
Kleine Trikes der Klasse AM sind ab 16 Jahren erlaubt, ebenso leichte Modelle der Klasse A1. Starke Trikes über 15 kW erfordern ein Mindestalter von 21 Jahren – sowohl über die Klasse A als auch über die Klasse B mit Schlüsselzahl 194.
Muss ich auf dem Trike einen Helm tragen?
Das hängt von der Bauform ab. Bei offenem, motorradähnlichem Aufbau gilt Helmpflicht. Hat das Trike einen geschlossenen, Pkw-ähnlichen Aufbau mit Sicherheitsgurten, gilt stattdessen die Anschnallpflicht.
Darf ich mit einem Trike einen Anhänger ziehen?
Mit der Klasse B (vor 2013 erworben) ist das Ziehen eines geeigneten Anhängers erlaubt. Mit den Motorradklassen A1 und A dürfen Trikes dagegen nicht mit Anhänger gefahren werden.
Fazit
Für die überwiegende Mehrheit der in Deutschland angebotenen Trikes genügt der Autoführerschein der Klasse B. Entscheidend sind das Ausstellungsdatum Ihrer Fahrerlaubnis, die Leistung des Fahrzeugs und Ihr Alter: Ab 15 kW und einer Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar 2013 gilt ein Mindestalter von 21 Jahren, und die Fahrberechtigung ist über die Schlüsselzahl 194 auf Deutschland begrenzt. Wer mehr Freiheit – etwa Auslandsfahrten oder Anhängerbetrieb – möchte, ist mit einer Motorradklasse gut beraten. Da sich Vorschriften, Grenzwerte und Kosten ändern können, sollten Sie die für Ihr konkretes Fahrzeug geltenden Anforderungen vor dem Kauf oder der Anmietung immer bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle oder Fahrschule bestätigen lassen – diese Auskunft ist verbindlich.
