Wer kann Elterngeld beantragen – Alle Voraussetzungen

Als Eltern erleben wir eine der bedeutsamsten Phasen unseres Lebens – die Geburt und Aufzucht unseres Kindes. Doch oft sind wir mit vielen organisatorischen und finanziellen Fragen konfrontiert, die unsere Freude und Konzentration auf das Wesentliche trüben können. Glücklicherweise gibt es in Deutschland ein wichtiges Instrument, das Familien in dieser besonderen Zeit unterstützt: das Elterngeld.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zum Elterngeld an die Hand geben. Wer kann es beantragen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Varianten gibt es? Und wie hoch ist die mögliche Förderung? Lassen Sie sich von unseren Erläuterungen inspirieren und finden Sie heraus, wie das Elterngeld Ihre Familie stärken kann.

Wer kann Elterngeld beantragen

Wichtige Erkenntnisse auf einen Blick:

  • Elterngeld können Mütter und Väter beantragen, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
  • Entscheidend sind der gemeinsame Haushalt mit dem Kind und der Wohnsitz in Deutschland.
  • Die Arbeitszeit darf maximal 32 Stunden pro Woche betragen.
  • Neben leiblichen Eltern haben auch Adoptiv- und Pflegeeltern sowie in bestimmten Fällen Großeltern Anspruch auf Elterngeld.
  • Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.

Grundlegende Voraussetzungen für den Elterngeldantrag

Um Elterngeld in Anspruch nehmen zu können, müssen Eltern einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Zunächst ist es wichtig, dass sie ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Zudem müssen sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Betreuung und Erziehung des Kindes

Eltern, die Elterngeld beantragen möchten, müssen ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei 32 Stunden nicht überschreiten. Ausländische Eltern müssen darüber hinaus zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf Elterngeld zu haben.

Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind

Ein weiteres Kriterium für den Elterngeldantrag ist, dass Eltern mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dieser Haushalt muss sich in Deutschland befinden.

Wohnsitz in Deutschland

Um Elterngeld beantragen zu können, müssen Eltern ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das Elterngeld kann für leibliche Kinder, Adoptivkinder und in besonderen Fällen auch für Enkelkinder oder Geschwister beantragt werden.

Die Elterngeldberechnung und Elterngeldauszahlung richten sich nach diesen grundlegenden Voraussetzungen. Eltern sollten diese sorgfältig prüfen, bevor sie den Antrag stellen.

Wer kann Elterngeld beantragen – Anspruchsberechtigte Personengruppen

Das Elterngeld in Deutschland steht verschiedenen Personengruppen zu, unabhängig vom Arbeitsverhältnis. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Erwerbslose, Studierende, Auszubildende, Hausfrauen und Hausmänner, Teilzeitarbeitende, geringfügig Beschäftigte und im Ausland Arbeitende. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, BAföG oder Wohngeld können Elterngeld erhalten.

Um Elterngeld zu beantragen, müssen die Eltern in Deutschland wohnen oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, das Kind selbst betreuen und erziehen sowie durchschnittlich nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Darüber hinaus müssen sie die einkommensabhängigen Voraussetzungen erfüllen, die ab April 2024 neuen Regelungen unterliegen.

  • Durch die Senkung der Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro ab dem 01.04.2024 können mehr Familien Anspruch auf Elterngeld haben.
  • Ab dem 01.04.2025 wird die Einkommensgrenze weiter auf 175.000 Euro gesenkt.
  • Für Geburten bis zum 31.03.2024 bleibt die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro bestehen.

Neben Erwerbstätigen können auch Arbeitslose, Studierende und selbstständig Tätige Elterngeld beantragen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Alleinerziehende und Eltern, die nach der Geburt eines Kindes nicht mehr arbeiten, können ebenfalls von der Elterngeldbemessungsgrundlage profitieren.

Die Elterngeldregelungen wurden in den letzten Jahren kontinuierlich angepasst, um Familien bestmöglich zu unterstützen. Mit den Neuerungen ab April 2024 sollen noch mehr Eltern von den finanziellen Leistungen profitieren können.

Neue Regelungen für Elterngeld ab April 2024

Ab dem 1. April 2024 treten wichtige Änderungen bei den Elterngeldregelungen in Kraft. Diese Neuerungen betreffen sowohl die Einkommensgrenzen als auch den gleichzeitigen Bezug von Elterngeld durch beide Elternteile.

Änderungen bei Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch wird ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Paare und Alleinerziehende festgelegt. Ab dem 1. April 2025 sinkt diese Grenze weiter auf 175.000 Euro. Zum Vergleich: Bis zum 31. März 2024 lag die Grenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.

Neuregelungen beim gleichzeitigen Bezug

Ab dem 1. April 2024 können Eltern Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gleichzeitig beziehen. Ausnahmen gelten für Eltern von Frühchen, Zwillingen, Drillingen, Mehrlingen, neugeborenen Kindern mit Behinderungen und Geschwisterkindern mit Behinderungen.

Die Änderungen sollen die Familienleistung an aktuelle wirtschaftliche Bedingungen anpassen und den Eltern mehr Flexibilität beim Elterngeldanspruch bieten.

Verschiedene Varianten des Elterngeldes im Überblick

Beim Elterngeld gibt es drei verschiedene Varianten, die miteinander kombiniert werden können: das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Diese Varianten bieten Familien die Möglichkeit, die finanzielle Unterstützung flexibel an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Das Basiselterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die Eltern in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes den Großteil ihres vorherigen Einkommens ersetzt. Es kann für mindestens 2 und maximal 12 Monate in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, zwei Partnerschaftsmonate in Anspruch zu nehmen, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen.

Das ElterngeldPlus ermöglicht es Eltern, während des Elterngeldbezugs in Teilzeit zu arbeiten. Statt des Basiselterngeldes für 12 Monate können Eltern dann doppelt so lange, also 24 Monate, ElterngeldPlus beziehen – allerdings in reduzierter Höhe.

  • Eltern, die in Teilzeit arbeiten, erhalten ElterngeldPlus in Höhe von 50% des Basiselterngeldes.
  • Eltern, die nicht arbeiten, bekommen den vollen Betrag des Basiselterngeldes.

Der Partnerschaftsbonus fördert eine gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit zwischen Mutter und Vater. Wenn beide Eltern für 4 Monate in Teilzeit arbeiten (24 bis 30 Wochenstunden), erhalten sie zusätzlich 4 Monate ElterngeldPlus.

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom vorherigen Einkommen ab und kann zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat liegen. Durch die verschiedenen Varianten können Familien die Leistung optimal an ihre Bedürfnisse anpassen.

Basiselterngeld: Bezugsdauer und Verteilung

Das Basiselterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern in den ersten Lebensjahren ihres Kindes. Dabei können Eltern die Bezugsmonate flexibel untereinander aufteilen, um eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen.

Aufteilung der Monate zwischen Eltern

Eltern können gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld beziehen, wenn sich beide aktiv an der Betreuung und Erziehung des Kindes beteiligen. Dabei kann ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Die restlichen Monate stehen dem anderen Elternteil zur Verfügung.

Besondere Regelungen für Alleinerziehende

Alleinerziehende Eltern können die vollen 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Diese Sonderregelung ermöglicht es ihnen, sich ganz auf die Betreuung und Erziehung des Kindes zu konzentrieren, ohne Abstriche machen zu müssen.

Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Es ist wichtig, dass Eltern die Aufteilung der Bezugsmonate gut planen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

ElterngeldPlus: Flexibilität für berufstätige Eltern

ElterngeldPlus offers parents the ability to receive parental benefits for a longer period, especially if they wish to work part-time. One month of basic parental leave (Basiselterngeld) corresponds to two months of ElterngeldPlus. When not working, ElterngeldPlus is half the amount of the basic parental leave. When working part-time, it can be the same as the basic parental leave with part-time work.

ElterngeldPlus is a flexible option for parents who want to combine family life and work. It allows them to maintain a steady income while caring for their child. Parents who work no more than 32 hours per week and live in the same household as their child in Germany are eligible for ElterngeldPlus.

  • ElterngeldPlus is paid out at a minimum of €150 and a maximum of €900 per month.
  • Parents can receive ElterngeldPlus for up to 28 months, twice as long as the basic parental leave.
  • ElterngeldPlus is calculated similarly to the basic parental leave, but is capped at half the amount.
  • The Parents‘ Bonus, which provides an additional 4 months of support, can be claimed if both parents work part-time.

ElterngeldPlus is a valuable option for parents who want to return to work quickly after the birth of their child while still receiving financial support. It offers flexibility in combining family and career, making it an attractive choice for many working parents in Germany.

Partnerschaftsbonus und seine Voraussetzungen

Der Partnerschaftsbonus bietet Eltern eine attraktive Möglichkeit, zusätzliche Elterngeldmonate in Anspruch zu nehmen. Dieses Angebot richtet sich an Paare, die ihre Arbeitszeit während der Elternzeit reduzieren und gemeinsam eine Teilzeitbeschäftigung von 24 bis 32 Wochenstunden ausüben.

Teilzeitregelungen für den Bonus

Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen beide Elternteile im Durchschnitt des Lebensmonats zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Unterschreitungen oder Überschreitungen dieser Grenzen müssen der Elterngeldstelle umgehend gemeldet werden, da andernfalls der Bonus zurückgezahlt werden muss.

Zeitliche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Der Partnerschaftsbonus kann vor, zwischen oder nach den übrigen Elterngeld-Monaten bezogen werden.
  • Bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate können beantragt werden, wobei jeder Elternteil zwei bis vier Monate in Anspruch nehmen kann.
  • Der Bonus kann auch von Alleinerziehenden genutzt werden, sofern sie die Teilzeitkriterien erfüllen.
  • Der Antrag kann zusammen mit dem Elterngeldantrag oder nachträglich eingereicht werden.

Der Partnerschaftsbonus bietet somit eine willkommene Flexibilität für Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit während der Elternzeit in Teilzeit fortführen möchten. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und Regeln sind dabei sorgfältig zu beachten, um den vollen Umfang dieser Elterngeldregelungen nutzen zu können.

Höhe des Elterngeldes und Berechnungsgrundlagen

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Seine Höhe hängt dabei vom Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes ab. Das Basiselterngeld kann zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich betragen und entspricht etwa 65% bis 100% des vorherigen Nettoeinkommens.

Für Familien mit Mehrkindern gibt es zusätzliche Zuschläge. Bei Mehrlingsgeburten erhalten Eltern 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus pro zusätzliches Kind. Auch der Geschwisterbonus von 10% des Elterngeldes, mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro beim ElterngeldPlus, kann in Anspruch genommen werden.

Das ElterngeldPlus bietet Eltern, die in Teilzeit arbeiten, mehr Flexibilität. Es kann zwischen 150 und 900 Euro monatlich betragen und erlaubt es, den Bezug doppelt so lange wie das Basiselterngeld in Anspruch zu nehmen.

Um Elterngeld zu beantragen, muss das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes bei maximal 2.770 Euro liegen. Bei einem Einkommen unter 1.240 Euro steigt der Prozentsatz des Elterngeldes von 65% auf bis zu 100%.

Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Eltern sind verpflichtet, es in ihrer Steuererklärung anzugeben.

Besondere Regelungen für Frühgeburten

Ab April 2024 profitieren Eltern von Frühgeborenen besonders von den Neuerungen beim Elterngeld. Wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird, haben die Eltern Anspruch auf zusätzliche Elterngeldmonate. Je nach dem, wie früh das Kind kommt, können es ein bis vier zusätzliche Monate sein.

Zusätzliche Elterngeldmonate

Für Geburten ab dem 1. September 2021 gilt diese Regelung. Sie soll Familien mit Frühgeburten gezielt unterstützen. Kommt das Baby mindestens acht Wochen zu früh, erhalten die Eltern sogar zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate. Damit wollen die Gesetzgeber die besonderen Herausforderungen von Frühgeburten abfedern und Eltern mehr Zeit für ihre Kinder geben.

Neben den zusätzlichen Elterngeldmonaten profitieren Eltern von Frühgeborenen auch von weiteren Sonderregelungen, wie verlängerten Mutterschutzfristen oder Unterstützungsangeboten der Krankenkasse. So können Fahrtkosten, Haushaltshilfe oder Therapien erstattet werden. Die Sozialmedizinische Nachsorge und Kuren bieten zusätzliche Hilfe in der sensiblen Phase nach einer Frühgeburt.

FAQ

Wer kann Elterngeld beantragen?

Elterngeld können Mütter und Väter beantragen, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und in Deutschland wohnen. Die Arbeitszeit darf maximal 32 Stunden pro Woche betragen. Elterngeld steht leiblichen Eltern, Adoptiveltern und in bestimmten Fällen auch Großeltern oder anderen Verwandten zu.

Welche grundlegenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Elterngeld zu beantragen?

Eltern müssen ihr Kind selbst betreuen und erziehen, mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Arbeitszeit darf 32 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ausländische Eltern müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

Welche Personengruppen können Elterngeld beantragen?

Elterngeld können verschiedene Personengruppen beantragen, unabhängig vom Arbeitsverhältnis. Dazu gehören Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Erwerbslose, Studierende, Auszubildende, Hausfrauen und Hausmänner, Teilzeitarbeitende, geringfügig Beschäftigte und im Ausland Arbeitende. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, BAföG oder Wohngeld können Elterngeld erhalten.

Welche Änderungen bei Elterngeld gelten ab April 2024?

Ab dem 1. April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld. Zusätzlich wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Diese Änderungen betreffen Geburten ab diesem Datum und sollen die Familienleistung an aktuelle wirtschaftliche Bedingungen anpassen.

Welche Varianten des Elterngeldes gibt es?

Es gibt drei Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Diese können miteinander kombiniert werden.

Wie lange und wie können Eltern Basiselterngeld beziehen?

Eltern können gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld beziehen, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen.

Was bietet das ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus ermöglicht es Eltern, länger Elterngeld zu beziehen, besonders wenn sie in Teilzeit arbeiten möchten. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Bei Nichtarbeit ist ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld.

Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus bietet bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Er kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden.

Wie wird die Höhe des Elterngeldes berechnet?

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom Einkommen vor der Geburt ab. Es beträgt zwischen 65% und 100% des Voreinkommens. Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1800 Euro monatlich, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro.

Welche Sonderregelungen gelten für Frühgeburten?

Bei Frühgeburten (mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin) können Eltern zusätzliche Elterngeldmonate beantragen. Je nach Frühgeburtszeitpunkt sind ein bis vier zusätzliche Monate möglich.

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