Wer kann Existenzgründerzuschuss beantragen – Info 2024

Träume und Visionen sind der Motor für einen Neuanfang – eine Chance, die viele Arbeitslose ergreifen möchten. Doch der Schritt in die Selbstständigkeit ist mit Unsicherheiten und finanziellen Herausforderungen verbunden. Glücklicherweise bietet der Existenzgründerzuschuss eine wertvolle Unterstützung, um diesen Traum Wirklichkeit werden zu lassen.

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung, die Arbeitslosen den Weg in die Selbstständigkeit ebnet. Er hilft, den Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern, während das eigene Unternehmen aufgebaut wird. Entscheidend für den Erhalt dieser Förderung sind jedoch einige Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt.

Wer kann Existenzgründerzuschuss beantragen

Schlüsselpunkte

  • Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten.
  • Die Förderung ist in zwei Phasen geteilt und nicht einkommensteuerpflichtig.
  • Antragsteller müssen Arbeitslosengeld beziehen und noch mindestens 150 Tage Anspruch darauf haben.
  • Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Bis zu 80 Prozent der Kosten für ein Vorgründungscoaching können erstattet werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Gründungszuschuss 2024

Wenn Sie als Arbeitsloser eine Selbstständigkeit anstreben, könnte der Gründungszuschuss eine attraktive Fördermöglichkeit für Förderprogramme und Existenzgründer-Finanzierung sein. Allerdings gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um diesen Zuschuss zu erhalten.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Zunächst müssen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Das bedeutet, dass Sie in den letzten 12 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Restanspruchsdauer von 150 Tagen

Darüber hinaus müssen Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dieser Zeitraum ist wichtig, um die erste Phase der Förderung abdecken zu können.

Hauptberufliche Selbstständigkeit

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihre geplante Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Das bedeutet, dass Sie mindestens 15 Stunden pro Woche in Ihrem Unternehmen tätig sein müssen.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, können Sie den Antrag auf den Gründungszuschuss stellen. Die Agentur für Arbeit wird dann prüfen, ob Ihre Geschäftsidee Erfolg versprechend ist und Sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen.

Wer kann Existenzgründerzuschuss beantragen

Der Gründungszuschuss richtet sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Antragsteller müssen einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen haben. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist Voraussetzung, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.

Interessenten müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Selbstständigkeit eine Arbeitslosmeldung vornehmen, sofern sie noch kein Arbeitslosengeld I beziehen. Menschen mit Behinderungen können den Gründungszuschuss auch mit weniger als 150 Tagen Restanspruch erhalten.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Höchstalter: 65 Jahre
  • Voraussetzung: Hauptberufliche Selbstständigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche
  • Arbeitslosengeld-Anspruch: Mindestens 150 Tage (außer bei Personen mit Behinderung)
  • Fachkundige Stellungnahme zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit erforderlich

Der Gründungszuschuss kann in Anspruch genommen werden, um die Lebenshaltungskosten in der Anfangsphase der Selbstständigkeit zu decken und die soziale Absicherung zu gewährleisten. Er ist jedoch keine Pflichtleistung, sondern eine Kann-Leistung, die seitens der Behörden geprüft und bewilligt werden muss.

Neben der finanziellen Förderung bietet die Bundesagentur für Arbeit auch Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Selbstständigkeit an, etwa durch das Programm „Unternehmerisches Know-how-Förderung“.

Höhe und Dauer der finanziellen Unterstützung

Der Gründungszuschuss bietet Existenzgründern in zwei Phasen finanzielle Unterstützung. In der ersten Phase, die sechs Monate andauert, erhalten Gründer das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro zur Absicherung der Sozialversicherung. In der zweiten Phase, die sich über weitere neun Monate erstreckt, wird lediglich der 300-Euro-Zuschuss für die Sozialversicherung gewährt.

Phase 1: Grundförderung über 6 Monate

Während der ersten sechs Monate der Selbstständigkeit erhalten Gründer den Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro zur Absicherung der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit soll eine stabile Übergangsphase in die Selbstständigkeit geschaffen werden.

Phase 2: Verlängerung über 9 Monate

Sofern die Geschäftsidee weiterhin tragfähig erscheint, kann der Gründungszuschuss für weitere neun Monate verlängert werden. In dieser zweiten Phase entfällt dann das Arbeitslosengeld, es wird lediglich der monatliche Zuschuss von 300 Euro für die Sozialversicherung gewährt. Insgesamt kann die Förderung somit bis zu 15 Monate andauern.

Die Auszahlung des Gründungszuschusses erfolgt monatlich und ist weder einkommensteuerpflichtig noch dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Um die zweite Förderphase in Anspruch nehmen zu können, muss ein separater Antrag gestellt werden.

Prüfung der Geschäftsidee durch Fachkundige Stellen

Bevor der Gründungszuschuss bewilligt werden kann, müssen angehende Unternehmer:innen ihre Geschäftsidee von einer fachkundigen Stelle prüfen und bestätigen lassen. Diese sogenannte Gründungsberatung soll sicherstellen, dass das Vorhaben langfristig erfolgreich sein kann.

Zu den fachkundigen Stellen, die diese Prüfung durchführen können, gehören:

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Berufsständische Kammern
  • Fachverbände
  • Kreditinstitute

Die Kosten für diese Stellungnahme müssen die Antragsteller:innen selbst tragen. Die fachkundigen Stellen prüfen dabei unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit der Geschäftsidee, die Realisierbarkeit der Umsatz-, Kosten- und Gewinnschätzungen sowie die finanzielle Tragfähigkeit des Vorhabens.

Ohne die positive Begutachtung durch eine fachkundige Stelle wird der Existenzgründer-Finanzierung durch den Gründungszuschuss nicht bewilligt. Die Bearbeitung der Stellungnahme erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Der Weg zum erfolgreichen Gründungszuschuss

Der Weg zum Erhalt des Gründungszuschusses beginnt mit einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Hier erhalten Antragsteller wichtige Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren. Anschließend gilt es, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und einen detaillierten Businessplan zu erstellen.

Vorbereitung der Antragsunterlagen

Neben dem Antragsformular, das online eingereicht werden kann, müssen Antragsteller eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen. Diese Begutachtung des Geschäftskonzepts ist ein zentraler Bestandteil des Antragsverfahrens. Darüber hinaus sind weitere Dokumente wie Nachweise über den Restanspruch auf Arbeitslosengeld I und die Gewerbeanmeldung einzureichen.

Erstellung des Businessplans

Der Businessplan ist das Herzstück des Antrags. In diesem müssen Gründer ihre Gründungsplanung und Gründungskosten detailliert darlegen. Neben der Geschäftsidee, Ziele und Strategie sind eine Marktanalyse, Finanzplanung und Risikobewertung obligatorisch. Der Businessplan soll die Tragfähigkeit des Vorhabens überzeugend belegen.

Einreichung des Antrags

Der letzte Schritt ist die Einreichung des vollständigen Antrags bei der Agentur für Arbeit. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet der Sachbearbeiter über die Bewilligung des Gründungszuschusses. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen, daher ist es wichtig, rechtzeitig mit der Antragstellung zu beginnen.

Notwendige Dokumente und Nachweise

Der Antrag auf den Gründungszuschuss erfordert die Vorlage verschiedener Unterlagen. Dazu gehören zunächst der ausgefüllte Antrag selbst, ein ausführlicher Businessplan sowie ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan. Auch eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie ein Lebenslauf und Qualifikationsnachweise müssen eingereicht werden.

Zusätzlich muss eine schriftliche „Begründung der Förderung“ dem Antrag beigefügt werden. Je nach Art der Selbstständigkeit können auch eine Gewerbeanmeldung, eine Handwerkskarte oder der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich sein.

Um den Antrag auf den Förderbedingungen des Gründungszuschusses zu stellen, ist es empfehlenswert, sich vorab eine Gründungsberatung zu holen. Die Berater unterstützen bei der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen und beraten zu allen Formalitäten.

  • Ausgefüllter Antrag auf Gründungszuschuss
  • Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Schriftliche „Begründung der Förderung“
  • Gewerbeanmeldung, Handwerkskarte oder Berufshaftpflichtversicherung (je nach Selbstständigkeit)

Die Beantragung des Gründungszuschusses erfordert sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation. Mit Unterstützung einer kompetenten Gründungsberatung können Gründer die nötigen Unterlagen zusammenstellen und ihre Chancen auf eine Bewilligung des Zuschusses deutlich erhöhen.

Soziale Absicherung während der Förderung

Der Gründungszuschuss beinhaltet einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro, der dazu dient, die Kosten für die Krankenversicherung und Rentenvorsorge während der Förderung abzudecken. Gründer müssen sich in dieser Phase selbstständig um ihre soziale Absicherung kümmern.

Krankenversicherung und Rentenvorsorge

Der Zuschuss von 300 Euro pro Monat soll Existenzgründer dabei unterstützen, ihre notwendige Krankenversicherung und Rentenvorsorge zu finanzieren. Dies ist eine wichtige Komponente der Unternehmensförderung und Existenzgründer-Finanzierung.

Zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten

Neben der Grundabsicherung durch den Gründungszuschuss ist es ratsam, weitere Absicherungsmöglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen abzuschließen. So können Gründer ihr finanzielles Risiko während der Förderphase weiter minimieren.

  • Mögliche zusätzliche Absicherungen sind z.B. eine private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Haftpflichtversicherung.
  • Diese Versicherungen können die finanzielle Absicherung des Unternehmens und der Gründerin/des Gründers weiter verbessern.

Insgesamt bietet der Gründungszuschuss eine gute Grundlage für die soziale Absicherung während der Förderphase. Durch zusätzliche Vorsorgemaßnahmen können Existenzgründer ihre finanzielle Situation weiter stabilisieren und sich auf den Aufbau ihres Unternehmens konzentrieren.

Besondere Regelungen für spezifische Gruppen

Im Jahr 2024 gelten für Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III besondere Regelungen beim Gründungszuschuss. Auch wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können sie den Gründungszuschuss erhalten. Ziel der Förderung ist es, die bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden, nicht jedoch eine allgemeine Wirtschaftsförderung.

Darüber hinaus bieten diverse Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene weitere Unterstützung für spezifische Zielgruppen. Dazu gehören unter anderem Innovationsförderprogramme und branchenspezifische Initiativen, die Gründer, Unternehmensnachfolger sowie junge mittelständische Betriebe adressieren.

Die breite Palette an Fördermöglichkeiten, wie nicht rückzahlbare Zuschüsse, vergünstigte Kredite und Bürgschaften, soll Gründungsinteressierten den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern. Ob als Einzelperson oder im Team, die geeigneten Förderprogramme können einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten.

FAQ

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Der Gründungszuschuss richtet sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Antragsteller müssen einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen haben und eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben.

Welche Voraussetzungen müssen für den Gründungszuschuss erfüllt sein?

Antragsteller müssen Arbeitslosengeld beziehen und noch mindestens 150 Tage Anspruch darauf haben. Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, mindestens 15 Stunden pro Woche. Die Agentur für Arbeit muss von guten Erfolgsaussichten der Selbstständigkeit überzeugt sein.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung und wie lange wird sie gewährt?

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen. In Phase 1 erhalten Gründer 6 Monate lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. In Phase 2 wird für weitere 9 Monate ein monatlicher Zuschuss von 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt.

Wer prüft die Geschäftsidee?

Eine fachkundige Stelle muss die Geschäftsidee prüfen und bescheinigen, dass sie einen langfristigen Erfolg der Selbstständigkeit ermöglicht. Fachkundige Stellen können Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Banken, Fachverbände oder Steuerberater sein.

Welche Unterlagen müssen für den Antrag eingereicht werden?

Erforderliche Dokumente umfassen den Antrag auf Gründungszuschuss, einen Businessplan, eine Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, einen Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. Je nach Art der Selbstständigkeit können auch eine Gewerbeanmeldung, Handwerkskarte oder Berufshaftpflichtversicherung erforderlich sein.

Wie ist die soziale Absicherung während der Förderung?

Der Gründungszuschuss beinhaltet einen Zuschuss zur sozialen Absicherung. Gründer müssen sich selbst um ihre Krankenversicherung und Rentenvorsorge kümmern. Der monatliche Zuschuss von 300 Euro in beiden Phasen soll dabei helfen, diese Kosten zu decken.

Gibt es besondere Regelungen für bestimmte Gruppen?

Für Menschen mit Behinderungen gelten besondere Regelungen. Sie können auch dann einen Gründungszuschuss erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

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