Wer kann Familienbonus beantragen – Antragsberechtigung

Als Mutter zweier Kinder weiß ich, wie wertvoll jede finanzielle Unterstützung für Familien sein kann. Der Familienbonus Plus ist eine solche Steuervergünstigung, die uns Eltern in diesen herausfordernden Zeiten den Alltag etwas erleichtern kann. Aber wer genau hat eigentlich Anspruch darauf? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Antragsberechtigung und Voraussetzungen für den Familienbonus Plus wissen müssen.

Wer kann Familienbonus beantragen

Wichtige Erkenntnisse auf einen Blick

  • Der Familienbonus Plus beträgt ab 2024 monatlich 166,68 Euro für Kinder bis 18 Jahre und 58,34 Euro für Kinder über 18 Jahre.
  • Anspruchsberechtigt sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen, für deren Kinder Familienbeihilfe bezogen wird.
  • Der Bonus kann von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten beantragt werden, muss aber koordiniert werden, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
  • Bei getrennten Eltern richtet sich die Aufteilung des Bonus nach den Unterhaltszahlungen.
  • Der Familienbonus Plus reduziert die Steuerlast um bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr.

Grundlagen des Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein wichtiger Bestandteil der Familienförderung in Österreich. Dieser Steuerabsetzbetrag dient dazu, die Einkommensteuer direkt zu reduzieren und Familien finanziell zu unterstützen.

Definition und steuerliche Bedeutung

Der Familienbonus Plus ersetzt seit 2019 den bisherigen Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Er bietet Eltern die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken, indem ein bestimmter Betrag von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen wird.

Aktuelle Höhe des Familienbonus

Seit 2022 beträgt der Familienbonus Plus 2.000 Euro jährlich pro Kind bis zum 18. Geburtstag. Für volljährige Kinder, die weiterhin Familienbeihilfe erhalten, wird ein reduzierter Betrag von 700 Euro jährlich gewährt.

Zeitlicher Geltungsbereich

Der Familienbonus Plus kann seit 2019 beantragt werden und wird monatlich berücksichtigt. Er kann ab der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden.

Zusammengefasst bietet der Familienbonus Plus eine wichtige Familienförderung durch eine direkte Steuerabsetzung, die Familien mit Kindern entlasten soll.

Wer kann Familienbonus beantragen

Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Vergünstigung, von der bestimmte Personengruppen profitieren können. Grundsätzlich sind Antragsberechtigte die Familienbeihilfenbezieher und deren (Ehe-)Partner oder die Unterhaltsverpflichteten, denen ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.

Eltern, die gemeinsam in einem Haushalt leben, können den Familienbonus Plus entweder vollständig von einem Elternteil oder zu gleichen Teilen von beiden beantragen. Bei getrennt lebenden Eltern haben beide die Möglichkeit, den Bonus anteilig entsprechend ihrer Unterhaltsverpflichtung geltend zu machen.

Auch Stiefeltern können den Familienbonus in Anspruch nehmen, wenn sie mit dem anderen Elternteil des Kindes verheiratet sind, in eingetragener Partnerschaft leben oder mindestens sechs Monate im Kalenderjahr in einer Lebensgemeinschaft zusammenwohnen.

Der Familienbonus Plus steht allen Antragsberechtigten ab dem ersten Steuereuro zu und kann bei entsprechendem Einkommen vollständig genutzt werden. Für Alleinerziehende oder Alleinverdiener mit niedrigem Einkommen gibt es zusätzlich einen Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind und Jahr.

Voraussetzungen für den Anspruch

Um den Familienbonus Plus in Österreich geltend machen zu können, müssen einige Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Die Grundvoraussetzung ist der Bezug der österreichischen Familienbeihilfe. Der Familienbonus Plus steht auch dann zu, wenn nur eine Ausgleichszahlung oder Differenzzahlung der Familienbeihilfe erfolgt.

Für Kinder, die im EU/EWR-Ausland oder in der Schweiz leben, gelten besondere EU-Regelungen. In diesen Fällen kann der Familienbonus Plus ebenfalls beantragt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Einkommensgrenze für den Bezug des Familienbonus Plus gibt es nicht. Allerdings ist die Höhe des Bonus durch die eigene Steuerpflicht in Österreich begrenzt. Der Bonus kann maximal bis zur Höhe der vom Steuerpflichtigen zu zahlenden Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Familienbeihilfenbezug als Grundvoraussetzung

Der Bezug der österreichischen Familienbeihilfe ist die Hauptvoraussetzung, um den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen zu können. Ohne diesen Bezug besteht kein Anspruch auf den Bonus.

Einkommensgrenzen und Steuerpflicht

Zwar gibt es keine Einkommensobergrenze für den Familienbonus Plus, aber er ist durch die Höhe der eigenen zu zahlenden Einkommensteuer begrenzt. Somit profitieren vor allem Steuerpflichtige mit einem höheren zu versteuernden Einkommen vom Familienbonus.

Wohnsitzregelungen und EU-Bestimmungen

Für Kinder, die im EU/EWR-Ausland oder in der Schweiz leben, gelten besondere Regelungen. In diesen Fällen kann der Familienbonus Plus ebenfalls beantragt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Höhe der steuerlichen Entlastung

Der Familienbonus Plus bietet Eltern eine beachtliche Steuerersparnis. Der maximale Entlastungsbetrag beträgt 2.000 Euro pro Kind und Jahr, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Danach reduziert sich der Bonus auf 700 Euro jährlich.

Die tatsächliche Einkommensabhängige Steuerersparnis hängt von der individuellen Steuerlast ab. Der Familienbonus kann die Einkommensteuer maximal auf null senken, führt aber nicht zu einer Negativsteuer. Eltern mit geringem Einkommen profitieren so in vollem Umfang von dieser Förderung.

Der Maximalbetrag von 2.000 Euro pro Kind und Jahr ist dabei nicht gedeckelt. Das bedeutet, dass Familien mit höheren Einkommen den vollen Betrag ausschöpfen können, solange ihre Steuerlast dies zulässt.

Zusammengefasst bietet der Familienbonus Plus eine Steuerersparnis von bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Die tatsächliche Höhe der Entlastung hängt vom individuellen Einkommen und der Steuerlast der Familien ab.

Aufteilungsmöglichkeiten zwischen Elternteilen

Der Familienbonus Plus bietet flexible Aufteilungsmöglichkeiten zwischen Elternteilen. (Ehe-)Partner können den Bonus zu gleichen Teilen (50:50) oder vollständig einem Partner zuordnen. Diese Aufteilung kann für jedes Kind individuell festgelegt werden.

Regelungen für verheiratete Paare

Verheiratete Paare haben die Wahl, den Familienbonus Plus entweder paritätisch aufzuteilen oder ihn vollständig einem Elternteil zuzuweisen. Diese Entscheidung kann für jedes Kind separat getroffen werden, was eine individuelle Steueroptimierung ermöglicht.

Optionen für Lebensgemeinschaften

Auch unverheiratete Paare in Lebensgemeinschaften können den Familienbonus Plus flexibel aufteilen. Ähnlich wie bei Ehepaaren können sie den Bonus für jedes Kind individuell aufteilen oder einem Elternteil zuordnen. Dies bietet Partnerschaftsmodelle zur Steueroptimierung.

In Fällen, in denen Eltern getrennt leben, sind ebenfalls verschiedene Aufteilungsvarianten möglich, die von der Erfüllung der Unterhaltsverpflichtungen abhängen. So können beispielsweise 90% des Bonus dem betreuenden Elternteil und 10% dem zahlungspflichtigen Elternteil zugewiesen werden.

Die Aufteilung des Familienbonus Plus ermöglicht es Eltern, ihre Steuerlast individuell zu optimieren und die Förderung bestmöglich für ihre Familie zu nutzen.

Beantragung und Verfahren

Der Familienbonus Plus kann auf zwei Wegen beantragt werden: Entweder direkt über den Arbeitgeberantrag mit dem Formular E30 oder im Rahmen der Steuerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung. Beide Varianten haben ihre eigenen Vorteile und Besonderheiten.

Beim Arbeitgeberantrag wird der Bonus direkt vom Gehalt abgezogen, sodass die monatliche Steuerlast reduziert wird. Dies ist vor allem für Familien mit regelmäßigen Einkünften praktisch. Allerdings muss der Antrag dann jährlich erneuert werden.

Die Steuerveranlagung bietet hingegen den Vorteil, dass der Familienbonus Plus rückwirkend für bis zu fünf Jahre beantragt werden kann. Hier empfiehlt es sich, den Antrag auch dann zu stellen, wenn der Bonus bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt wurde, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Unabhängig vom gewählten Verfahren müssen Eltern den Anspruch auf Familienbeihilfe als Grundvoraussetzung erfüllen. Auch Einkommensgrenzen und Wohnsitzregelungen sind zu beachten.

Die Beantragung des Familienbonus Plus ist also ein wichtiger Schritt, um von der steuerlichen Entlastung zu profitieren. Durch die flexible Antragsmöglichkeit können Familien die für sie optimal passende Variante wählen.

Sonderregelungen für getrennt lebende Eltern

Für Eltern, die getrennt leben, gelten beim Familienbonus Plus einige Besonderheiten. Der Anspruch auf den steuerlichen Vorteil hängt dabei von der Erfüllung der Unterhaltsverpflichtungen ab.

Unterhaltsverpflichtungen und Ansprüche

Wenn ein Elternteil den Hauptteil der Kinderbetreuung und -kosten übernimmt, kann der Familienbonus Plus zur Hälfte zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Voraussetzung ist, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht vollständig nachkommt.

90/10 Aufteilungsregelung

  • Für die Jahre 2019 bis 2021 war eine 90/10-Aufteilung des Familienbonus Plus möglich.
  • Dabei erhielt der Elternteil, der den Großteil der Kinderbetreuung übernahm, 90% des Familienbonus.
  • Ab 2022 gilt diese Sonderregelung nicht mehr, sodass die Aufteilung in der Regel zu gleichen Teilen (50/50) erfolgt.

Die Befristung der 90/10-Regelung wird von einigen Experten kritisch gesehen, da sie Eltern, die die Kinderbetreuung überwiegend tragen, benachteiligen könnte. Es wird diskutiert, ob eine Verlängerung oder Aufhebung der Sonderregelung sinnvoll wäre.

Kindermehrbetrag als Alternative

Für Geringverdiener, die wenig oder keine Einkommensteuer zahlen, gibt es eine attraktive Alternative zum Familienbonus Plus: den Kindermehrbetrag. Ab dem Jahr 2024 erhöht sich der maximale Kindermehrbetrag auf 700 Euro pro Kind und Jahr. Dieser Betrag wird automatisch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und kein Ausschlusskriterium vorliegt.

Der Kindermehrbetrag richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, die von der vollen steuerlichen Entlastung durch den Familienbonus Plus nicht profitieren können. Er bietet eine wichtige soziale Unterstützung für Geringverdiener und stellt eine wertvolle Alternative zur Negativsteuer dar.

  • Maximaler Kindermehrbetrag ab 2024: 700 Euro pro Kind und Jahr
  • Automatische Berücksichtigung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung
  • Wichtige soziale Unterstützung für Geringverdiener
  • Alternative zur Negativsteuer

Um den Kindermehrbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie der Bezug von Familienbeihilfe und ein geringes zu versteuerndes Einkommen. Die genauen Bedingungen sollten im Vorfeld geprüft werden, um die optimale steuerliche Förderung für die individuelle Situation zu erhalten.

Besondere Fälle und Ausnahmen

Der Familienbonus Plus bietet zwar in den meisten Fällen eine attraktive steuerliche Entlastung für Familien, aber es gibt auch einige Sonderfälle und Ausnahmen, die zu beachten sind. Insbesondere für Grenzgänger, Personen mit Auslandsaufenthalten und Familien, in denen das Kind selbst Anspruch auf Familienbeihilfe hat, können zusätzliche Regeln gelten.

Für Grenzgänger kann die Anwendung des Familienbonus Plus von zusätzlichen Faktoren abhängen, wie z.B. den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und den Nachbarländern. In solchen Fällen ist eine individuelle Prüfung erforderlich, um den Anspruch und die Höhe der Entlastung zu ermitteln.

Auch bei längeren Auslandsaufenthalten von Kindern kann sich der Anspruch auf den Familienbonus Plus ändern. Hier kommt es darauf an, ob weiterhin Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe besteht und ob die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine weitere Sondersituation ist gegeben, wenn das Kind selbst Anspruch auf Familienbeihilfe hat, etwa weil es ein Einkommen erzielt. In solchen Fällen muss geprüft werden, ob trotzdem ein Anspruch auf den Familienbonus Plus besteht und wie er gegebenenfalls aufgeteilt werden kann.

Zusammengefasst ist es wichtig, in besonderen Fällen stets die individuellen Umstände zu prüfen, um den Anspruch auf den Familienbonus Plus korrekt zu ermitteln. Eine fachliche Beratung kann hier sehr hilfreich sein.

Fazit

Der Familienbonus Plus bietet Familien in Österreich eine bedeutende steuerliche Entlastung. Mit bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr können Eltern ihre Finanzen erheblich entlasten. Besonders Familien mit mittlerem Einkommen profitieren von dieser gezielten Familienförderung.

Die genaue Höhe und Aufteilung des Bonus hängen von individuellen Umständen ab, wie der Anzahl der Kinder, dem Familieneinkommen und weiteren Faktoren. Eine sorgfältige finanzielle Planung und gegebenenfalls die Inanspruchnahme professioneller Beratung können helfen, den maximalen Nutzen aus dieser Fördermaßnahme zu ziehen.

Insgesamt ist der Familienbonus Plus ein wichtiger Schritt, um Familien in Österreich gezielt zu unterstützen und ihnen mehr finanzielle Sicherheit zu bieten. Mit der Erhöhung der Fördersätze ab 2022 wird diese Maßnahme noch attraktiver und kann einen bedeutenden Beitrag zur Entlastung des Familienbudgets leisten.

FAQ

Wer kann den Familienbonus Plus beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Familienbeihilfenbezieher und deren (Ehe-)Partner oder die unterhaltsverpflichtete Person, der ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Bei getrennt lebenden Eltern können beide Elternteile den Familienbonus Plus beantragen, sofern die Unterhaltsverpflichtung erfüllt wird.

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Einkommensteuer direkt reduziert. Er ersetzt seit 2019 den Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Die Höhe beträgt seit 2022 2.000 Euro jährlich pro Kind bis zum 18. Geburtstag und 700 Euro jährlich für volljährige Kinder.

Wie hoch ist der Familienbonus Plus?

Ab 2024 beträgt der Familienbonus Plus 166,68 Euro monatlich für Kinder bis 18 Jahre und 58,34 Euro monatlich für Kinder über 18 Jahre, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Die maximale steuerliche Entlastung beträgt 2.000 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Geburtstag, danach 700 Euro jährlich.

Was sind die Voraussetzungen für den Familienbonus Plus?

Hauptvoraussetzung ist der Bezug österreichischer Familienbeihilfe. Der Familienbonus Plus steht auch bei Ausgleichs- oder Differenzzahlungen zu. Es gibt keine Einkommensobergrenze, aber der Familienbonus Plus ist durch die Höhe der eigenen Einkommensteuer begrenzt.

Wie kann der Familienbonus Plus aufgeteilt werden?

(Ehe-)Partner können den Familienbonus Plus zu gleichen Teilen (50:50) oder vollständig einem Partner zuordnen. Die Aufteilung kann für jedes Kind individuell festgelegt werden. Bei getrennten Eltern mit Unterhaltsverpflichtung sind ebenfalls verschiedene Aufteilungsvarianten möglich.

Wie kann der Familienbonus Plus beantragt werden?

Der Familienbonus Plus kann entweder beim Arbeitgeber mit dem Formular E30 oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung beantragt werden. Bei der Veranlagung muss der Antrag auch dann gestellt werden, wenn der Bonus bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt wurde, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Welche Sonderregelungen gibt es für getrennt lebende Eltern?

Bei getrennt lebenden Eltern hängt der Anspruch auf den Familienbonus Plus von der Erfüllung der Unterhaltsverpflichtungen ab. Eine 90/10-Aufteilung war für die Jahre 2019 bis 2021 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ab 2022 gelten neue Regelungen zur Aufteilung zwischen getrennten Elternteilen.

Was ist der Kindermehrbetrag?

Der Kindermehrbetrag ist für Geringverdiener vorgesehen, die keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlen. Ab 2024 beträgt der maximale Kindermehrbetrag 700 Euro pro Kind und Jahr. Er wird automatisch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und kein Ausschlusskriterium vorliegt.

Gibt es besondere Regelungen in Sonderfällen?

Ja, es gibt besondere Regelungen für Grenzgänger, bei Auslandsaufenthalten und in Fällen, wo das Kind selbst Anspruch auf Familienbeihilfe hat. In solchen Fällen kann die Anwendung des Familienbonus Plus von zusätzlichen Faktoren abhängen und eine individuelle Prüfung erfordern.

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