
Wussten Sie, dass seit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2013 das papierbasierte Verfahren nach über 85 Jahren abgeschafft wurde? Diese Umstellung machte den Lohnsteuerabzug für Arbeitgeber erheblich einfacher, da seit 2014 keine Papierbescheinigungen mehr benötigt werden – es sei denn, in Ausnahmefällen.
Sicher fragen Sie sich jetzt, warum und wann zweite Lohnsteuerkarte notwendig sein könnte. Besonders relevant wird dieses Thema, wenn Sie mehrere Arbeitsverhältnisse haben oder spezielle Steuerklassen-Regelungen in Anspruch nehmen müssen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob und wann Sie eine zweite Lohnsteuerkarte benötigen.
Einführung: Was ist eine Lohnsteuerkarte?
Die Lohnsteuerkarte diente in Deutschland seit ihrer Einführung im Jahr 1925 als wichtiges Dokument, um die Höhe der Lohnsteuer zu bestimmen, die direkt vom Gehalt abgezogen wird. Bis zur letzten Ausstellung im Kalenderjahr 2010 wurde die Lohnsteuerkarte von den Gemeinden ausgegeben und jährlich in unterschiedlichen Farben gedruckt, zuletzt in Gelb. Danach wurde mit der Einführung des elektronischen Verfahrens ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) die Lohnsteuerkarte durch eine digitale Lösung ersetzt, die seit 2013 vollständig in Kraft ist.
Ab 2011 wurden keine neuen Lohnsteuerkarten mehr verteilt, und die Verwaltung der Lohnsteuermerkmale erfolgte zentral über die Finanzämter. Bei der alten Lohnsteuerkarte musste der Arbeitgeber bestimmte Angaben, wie die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers, übermitteln, damit die Lohnsteuerabzugsmerkmale korrekt abrufen werden konnten.
- Einführung der Lohnsteuerkarte: 1925
- Letzte Ausstellung: 2010
- Gültigkeit: Bis Ende 2013 aufgrund der Verzögerung bei der Umstellung
- Ersetzung durch ELStAM: 2013
Mit ELStAM wurden die alten papierbasierten Lohnsteuerkarten durch ein digitales System ersetzt, das die Abrechnung wesentlich vereinfacht hat. Arbeitnehmer müssen nun bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung nur noch das Geburtsdatum und ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben. Die Daten werden elektronisch verwaltet, was die Bürokratie reduziert und den Ablauf für Steuerzahler effizienter und schneller gestaltet.
Zuvor mussten Arbeitgeber bei fehlender Lohnsteuerkarte die Löhne nach der Steuerklasse VI ohne Freibeträge abrechnen. Auch die Beantragung von Freibeträgen musste ab 2013 erneut durchgeführt werden, da alle Freibeträge 2012 zurückgesetzt wurden. Heutzutage werden alle relevanten Daten zentral verwaltet, was nicht nur Arbeit spart, sondern auch Fehlerquoten erheblich senkt und die Genauigkeit der Lohnsteuerabrechnung sicherstellt.
Wann ist eine zweite Lohnsteuerkarte notwendig?
Eine zweite Lohnsteuerkarte wird dann notwendig, wenn Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis ein weiteres Beschäftigungsverhältnis aufnehmen. In diesem Fall benötigen Sie die zweite Lohnsteuerkarte benötigen, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten korrekt zu regeln.
Mehrere Arbeitsverhältnisse
Wenn Sie in mehreren Arbeitsverhältnisse arbeiten, ist es unerlässlich, eine zweite Lohnsteuerkarte zu besitzen. Dabei wird für das zweite Arbeitsverhältnis oftmals die Steuerklasse VI angewendet. Dies bedeutet, dass Sie ab dem ersten Euro Steuern zahlen müssen, da keine Freibeträge berücksichtigt werden. Dies ist besonders relevant, um steuerliche Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle finanziellen Verpflichtungen korrekt eingereicht werden.
Steuerklasse VI und warum sie relevant ist
Die Steuerklasse VI ist besonders für jene relevant, die mehrere Arbeitsverhältnisse unterhalten. Diese Steuerklasse wird verwendet, weil hier keine Freibeträge gewährt werden und demzufolge ab dem ersten Euro Steuern gezahlt werden müssen. Dies ist der Hauptgrund, warum Beschäftigte eine zweite Lohnsteuerkarte benötigen. Ohne diese Regelung könnten Sie in verschiedenen Jobs arbeiten und dennoch nicht ausreichend Steuern zahlen, was zu ernsthaften Steuerproblemen führen könnte. Es ist daher wichtig, stets Ihre zweite Lohnsteuerkarte zu verwalten, insbesondere wenn Sie in mehreren Arbeitsverhältnissen tätig sind.
Wie beantragt man eine zweite Lohnsteuerkarte?
Der Prozess, um eine zweite Lohnsteuerkarte zu beantragen, erfolgt in der Regel bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung deines Wohnortes. Dies ist besonders wichtig, wenn du mehrere Arbeitsverhältnisse hast und daher eine zweite Lohnsteuerkarte benötigst. Seit dem 1. Januar 2020 ist auch der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer möglich, was den Beantragungsprozess vereinfacht.
Beantragungsprozess bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung
Um eine zweite Lohnsteuerkarte zu beantragen, besuchst du die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Dort musst du deine steuerliche Identifikationsnummer angeben. Solltest du diese nicht innerhalb von drei Monaten vorlegen können, wirst du automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft, was höhere Abzüge bedeutet. Der Antrag auf Vergabe einer Identifikationsnummer kann beim Betriebsstättenfinanzamt gestellt werden.
- Formular für den Antrag ausfüllen
- Steuerliche Identifikationsnummer angeben
- ELStAM-Daten elektronisch abrufen lassen
Für Änderungen, wie bei melderechtlichen Daten von Kindern unter 18 Jahren, werden diese automatisch von Bürgerbüros an die Finanzverwaltung weitergegeben. Einmalige Beantragungen, wie der Kinderfreibetrag, müssen hingegen direkt beim Wohnsitzfinanzamt vorgenommen werden.
Was passiert bei Verlust der Lohnsteuerkarte?
Wenn deine Lohnsteuerkarte verloren geht, wird keine neue zweite Lohnsteuerkarte ausgestellt. Stattdessen erhältst du eine Ersatzlohnsteuerkarte, welche die gleichen Daten wie die verlorene Karte enthält. Der Verlust muss unverzüglich der Finanzverwaltung gemeldet werden, um Verzögerungen im Lohnsteuerabzug zu vermeiden.
- Verlust bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung melden
- Ersatzlohnsteuerkarte wird erstellt
- Daten bleiben unverändert
Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann gestellt werden, um monatlich weniger Lohnsteuer abgezogen zu bekommen, was zu einem höheren Nettolohn führt. Ohne die Anlage Kinder, z.B. für die Steuerklasse II (Alleinerziehende), wird der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nicht bearbeitet.
Braucht man eine zweite Lohnsteuerkarte und wann?
Die notwendigkeit einer zweiten Lohnsteuerkarte ergibt sich insbesondere bei mehreren parallelen Beschäftigungsverhältnissen. Hierbei muss der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass es sich um eine Nebenbeschäftigung handelt, welche der Steuerklasse VI zugeordnet wird. Dies ist wichtig, da die Steuerklasse VI eine höhere Steuerbelastung vorsieht und somit für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse verwendet wird.
Im Regelfall erhalten Arbeitnehmer:innen jährlich einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die seit 2013 verbindlich eingeführt wurde und die Papierform ersetzt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerbescheinigung bis spätestens Ende Februar des Folgejahres elektronisch übermitteln, wodurch die Lohnsteuerbescheinigung 2023 allerspätestens am 28. Februar 2024 bei den Mitarbeitenden sein sollte.
Arbeitnehmer:innen müssen bei einem neuen Arbeitsverhältnis lediglich ihre Steueridentifikationsnummer und ihr Geburtsdatum dem Arbeitgeber mitteilen. Dabei ist es auch erforderlich anzugeben, ob es sich um die Hauptbeschäftigung (Steuerklassen I, III, IV) oder eine Nebenbeschäftigung (Steuerklasse VI) handelt. Die sei eine zwingende notwendigkeit einer zweiten Lohnsteuerkarte, um eine korrekte Steuerberechnung zu gewährleisten.
Falls Arbeitnehmer:innen an mehr als fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen keinen Anspruch auf Arbeitslohn hatten, wird die Anzahl dieser Tage auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. Dies zeigt, wie präzise die Informationen auf der Lohnsteuerbescheinigung sein müssen, was wiederum die notwendigkeit einer zweiten Lohnsteuerkarte untermauert, um steuerliche Fairness zu gewährleisten.
- Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn schließt Sachbezüge ein und wird auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.
- Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten/Lebenspartners kann angegeben werden.
- Steuerfreier Arbeitslohn aufgrund von Auslandstätigkeiten wird ebenfalls vermerkt.
Wie aus den oben genannten Punkten ersichtlich wird, ist die notwendigkeit einer zweiten Lohnsteuerkarte besonders in spezifischen Beschäftigungs- und Lebenssituationen unumgänglich, um sicherzustellen, dass das Steuersystem korrekt funktioniert und die Steuerlast fair verteilt wird.
Ausnahmen und Besonderheiten bei der zweiten Lohnsteuerkarte
Es gibt spezielle Ausnahmen und Regelungen, die bei der zweiten Lohnsteuerkarte beachtet werden müssen. Diese Ausnahmen können dazu beitragen, die Steuerlast zu optimieren und finanzielle Vorteile zu nutzen.
Beantragung von Freibeträgen
Unter bestimmten Bedingungen, wie einem nicht voll ausgeschöpften Grundfreibetrag, können Sie Freibeträge bei zweiter Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dies ist besonders relevant für Ehegatten oder Lebenspartner, deren voraussichtlicher Arbeitslohn unterschiedlich ist. Zum Beispiel liegt der voraussichtliche Arbeitslohn von Ehegatten/Lebenspartnern A bei 30.000 Euro und von Ehegatten/Lebenspartnern B bei 12.000 Euro. In solchen Fällen kann der Grundfreibetrag angepasst werden, um steuerliche Vorteile zu erzielen.
Sonderregelungen bei Steuerklassenwechsel
Ein Steuerklassenwechsel kann ebenfalls Auswirkungen auf die Berechnung der zweiten Lohnsteuerkarte haben. Wenn man die Steuerklassen wechselt, wie von Steuerklasse 4 zu Steuerklasse 3 oder 5, kann dies die gesamte Lohnsteuerbelastung beeinflussen. Zum Beispiel betrug die Lohnsteuer für A in Steuerklasse 3 etwa 1.492 Euro und für B in Steuerklasse 5 etwa 2.071 Euro. Die Kombination der Steuerklassen 3/5 kann in bestimmten Fällen günstiger sein als die Standardkombination 4/4. Es ist daher entscheidend, die individuellen finanziellen Verhältnisse zu prüfen und gegebenenfalls die zweite Lohnsteuerkarte entsprechend anzupassen. Solche Veränderungen sind insbesondere bei Ehegatten/ Lebenspartnern bedeutsam.
Die Höhe des Grundfreibetrags, der jährlich angepasst wird, spielt ebenfalls eine große Rolle bei steuerlichen Planungen. Beispielsweise beträgt der Grundfreibetrag für Verheiratete im Jahr 2023 21.816 Euro, was eine erhebliche Steuerersparnis darstellen kann, wenn er optimal genutzt wird.
Insgesamt ist es wichtig, sich über mögliche zweite Lohnsteuerkarte Ausnahmen und etwaige Freibeträge bei zweiter Lohnsteuerkarte bewusst zu sein. Eine sorgfältige Betrachtung und regelmäßiger Steuerklassenwechsel können Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerlast effizient zu managen und unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.
Was ist zu beachten bei der Zuordnung der Steuerklasse VI?
Die Steuerklasse VI wird hauptsächlich für zusätzliche Einkünfte aus Nebenjobs verwendet, die neben einer Hauptbeschäftigung erzielt werden. Diese Steuerklasse ist besonders relevant für Personen, die mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig haben. Hier sind einige wichtige Punkte, die bei der Zuordnung und den damit verbundenen Verpflichtungen zu beachten sind.
Bedeutung der Steuerklasse VI
Die Steuerklasse VI Bedeutung liegt darin, dass sie auf sämtliche Einkünfte angewendet wird, die aus einem oder mehreren Nebenjobs stammen. Ab einem Einkommen von 520 Euro aus einem Nebenjob wird automatisch Steuerklasse VI zugewiesen. In dieser Steuerklasse werden sämtliche Freibeträge außer Acht gelassen, wodurch das Einkommen ab dem ersten Euro vollständig versteuert wird. Mitarbeiter, die in die Steuerklasse VI fallen, sollten besonders ihr Steuerpotenzial und die Unterschiede zu anderen Steuerklassen berücksichtigen.
Steuererklärungspflicht bei mehreren Jobs
Wenn du mehrere Jobs gleichzeitig hast, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diese Pflicht entsteht unabhängig davon, ob die Einkünfte aus den Nebenjobs die Grenze von 520 Euro überschreiten. Die Abgabe einer Steuererklärung mehrere Jobs kann potenziell zu einer Steuerrückzahlung führen, da eventuell zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückgefordert werden kann. Es ist außerdem wichtig, sicherzustellen, dass alle Einkommensquellen korrekt angegeben werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Unterschiedliche Steuerklassen haben jeweils ihre eigenen Anforderungen und Auswirkungen, und die korrekte Zuordnung ist entscheidend, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden. Die Gesetzgebung rund um Steuerklassen und die damit verbundenen Pflichten ist komplex und erfordert eine sorgfältige Analyse, besonders wenn es um mehrere Arbeitsverhältnisse geht.
Fazit
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Notwendigkeit einer zweiten Lohnsteuerkarte insbesondere bei mehreren Arbeitsverhältnissen eine maßgebliche Rolle spielt. Die Einordnung in Steuerklasse VI hat wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer sowie auf mögliche Rückerstattungen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die Implikationen der Steuerklasse VI zu informieren und den Hauptarbeitgeber sowie das Finanzamt darüber in Kenntnis zu setzen.
Die zweite Lohnsteuerkarte gibt es in der ursprünglichen physischen Form nicht mehr. Seit 2010 wurden keine neuen Lohnsteuerkarten mehr versendet, da das elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) eingeführt wurde. Dies bietet den Vorteil, dass alle relevanten Steuerdaten zentral verwaltet und den Arbeitgebern digital zur Verfügung gestellt werden. Eine rechtzeitige und korrekte Angabe der Daten, darunter Lohnsteuerklasse, Familienstand und Kinderfreibeträge, sind entscheidend, um mögliche Unstimmigkeiten und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Für Personen mit mehreren Jobs bleibt die Zuordnung der Steuerklasse VI unerlässlich. Dabei spielt auch die Steuererklärungspflicht eine bedeutende Rolle, insbesondere um die gezahlte Lohnsteuer gegebenenfalls zurückzufordern. Informiere deinen Arbeitgeber und das Finanzamt stets über zusätzliche Arbeitsverhältnisse, um Missverständnisse und zusätzliche Steuerschulden zu vermeiden. So sorgst du dafür, dass deine Steuern korrekt berechnet werden und du potenzielle Steuervorteile voll ausschöpfen kannst.
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