Wussten Sie, dass Handelsvertreter in Deutschland ihre Tätigkeit und Arbeitszeit frei bestimmen können, weil sie als selbstständige Gewerbetreibende definiert sind? Im Gegensatz dazu sind Handelsreisende Angestellte eines Unternehmens und müssen Weisungen bezüglich Arbeitszeit, Reiseroute und Kundenbesuchen befolgen.
Der Hauptunterschied zwischen einem Handelsreisenden und einem Handelsvertreter liegt in der Art ihrer Bindung zum Unternehmen. Während Handelsreisende direkte Außendienstmitarbeiter eines Unternehmens sind, arbeiten Handelsvertreter eigenständig und übernehmen selbst die Verantwortung für ihre Vertriebstätigkeiten. Dies hat direkte Auswirkungen auf ihre Vergütungsstrukturen und Arbeitszeiten.
Gemäß den Paragrafen 84 bis 92c des Handelsgesetzbuches (HGB) haben Handelsvertreter bestimmte Rechte und Pflichten, die ihre Selbstständigkeit und unternehmerischen Risiken stärken. Für die Unternehmen, die Handelsvertreter beschäftigen, bedeutet dies eine andere Art der Zusammenarbeit im Vergleich zu angestellten Außendienstmitarbeitern.
Interessanterweise erhalten Handelsreisende in der Regel ein fixes Grundgehalt, das häufig durch Erfolgsprovisionen ergänzt wird. Dies unterscheidet sich stark von den provisionsbasierten Einkünften eines Handelsvertreters, der erst bei erfolgreicher Vermittlung oder Abschluss von Geschäften und Kundenbetreuung eine Vergütung erhält. Diese Unterschiede machen die Rollen beider entscheidend für spezifische Vertriebsstrategien.
Definitionen und Grundlagen
Im deutschen Handelsrecht gibt es zwei wesentliche Akteure im Vertrieb: den Handelsreisenden und den Handelsvertreter. Beide haben unterschiedliche Rollen und Verpflichtungen, die für Unternehmen und ihre Vertriebsstrategien von Bedeutung sind.
Handelsreisender
Ein Handelsreisender ist als Angestellter eines Unternehmens tätig und arbeitet unter der Weisungsgebundenheit des Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass er an feste Arbeitszeiten und bestimmte Kundenbesuche gebunden ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens aktiv zu verkaufen, ohne dabei selbständige Entscheidungen über seine Arbeitsweise zu treffen. In vielen Fällen erhält ein Handelsreisender ein festes Gehalt, das durch eine Provision ergänzt werden kann.
Handelsvertreter
Im Gegensatz dazu handelt ein Handelsvertreter als selbständiger Gewerbetreibender im Namen und auf Rechnung des Unternehmens, für das er tätig ist. Handelsvertreter sind in § 84 HGB definiert und arbeiten nach eigenen Vorgaben und Zeitplänen. Sie haben das Recht auf eine vertraglich festgelegte Provision, die je nach abgeschlossenen Geschäften variiert. Der Provisionsanspruch ist oft an bestimmte Umsätze und erfolgreiche Geschäftsabschlüsse geknüpft. Zudem hat ein Handelsvertreter Einsicht in relevante Buchhaltungsunterlagen und ist verpflichtet, wichtige Mitteilungen unverzüglich weiterzugeben (§ 86 III HGB).
Handelsvertreter genießen eine höhere Flexibilität und Unabhängigkeit, müssen jedoch darauf achten, nicht in die Falle der Scheinselbständigkeit zu geraten, insbesondere wenn sie ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind. Auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Kündigungsfristen spielen eine Rolle in ihrer Vertragsgestaltung. Zusammengefasst bieten sowohl Handelsreisende als auch Handelsvertreter wertvolle Vertriebsoptionen, die entsprechend der Unternehmensstrategie und -ziele eingesetzt werden können.
Rechtliche Regelungen im Handelsrecht
Im deutschen Handelsrecht sind die Regelungen für Handelsvertreter und Handelsreisende klar definiert. Diese Unterschiede sind besonders im Vertrieb von Bedeutung, da sie die Struktur und das Management von Geschäftsbeziehungen stark beeinflussen. Besonders zu beachten sind hierbei die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen im Handelsgesetzbuch, die Weisungsgebundenheit und die Selbstständigkeit dieser Berufsgruppen.
Handelsgesetzbuch (HGB)
Gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) sind spezielle Paragraphen (§ 84 bis 92c HGB) von Relevanz für Handelsvertreter. Ein Handelsvertreter gilt als selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig für einen Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt. Die daraus resultierenden rechtlichen Anforderungen sind unverzichtbar, um die Integrität des Handelsbetriebs zu wahren.
Handelsvertreter müssen als Kaufleute betrachtet werden, wenn sie umfangreiche Geschäftsbeziehungen, Lagerhaltung und Beschäftigte haben sowie einen Umsatz von über € 260.000 und einen Gewinn von über € 24.500 erzielen. Seit 2009 sind Handelsvertreter jedoch von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit, wenn ihre Umsatzerlöse nicht mehr als € 500.000 und ihr Jahresüberschuss nicht mehr als € 50.000 betragen.
Weisungsgebundenheit vs. Selbstständigkeit
Die Weisungsgebundenheit zeichnet den Handelsreisenden aus, der regelmäßig dem Arbeitgeber unterliegt und meist fest in dessen Betriebsabläufe integriert ist. Im Gegensatz dazu steht die Selbstständigkeit des Handelsvertreters, der seine Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig von Weisungen des Unternehmers gestaltet. Diese Selbstständigkeit ist ein zentrales Merkmal gemäß Handelsgesetzbuch und erlaubt dem Handelsvertreter, über seine Arbeitsweise und -zeiten sowie über die strategische Gestaltung seiner Vertriebskanäle selbst zu entscheiden.
Der Handelsvertretervertrag ist ein dauerhaftes Geschäftsbesorgungsverhältnis, wobei der Handelsvertreter in vielen Fällen einen Provisionsanspruch während der Vertragslaufzeit hat. Nach Vertragsende hat der Handelsvertreter gemäß § 89 b HGB Anspruch auf einen gesetzlichen Ausgleich, der weder vertraglich ausgeschlossen noch beschränkt werden kann. Solche Regelungen sind entscheidend für die finanzielle Absicherung nach Vertragsbeendigung.
Abschließend ist zu erwähnen, dass Handelsvertreter umfassende Informationspflichten gegenüber dem Unternehmer erfüllen müssen und während der Vertragslaufzeit einem wettbewerbsrechtlichen Verbot unterliegen, das im Nachhinein vertraglich erweitert werden kann. Diese gesetzlichen Regelungen sind unumgänglich, um eine transparente und faire Geschäftsbeziehung zu gewährleisten.
Vergütungsmodelle und Reisekostenabrechnung
Die Vergütung von Handelsreisenden und Handelsvertretern unterscheidet sich erheblich. Während Handelsreisende häufig ein Fixgehalt erhalten, das durch Provisionen ergänzt wird, basiert das Einkommen von Handelsvertretern hauptsächlich auf Provisionen. Beide Modelle haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile und sind stark abhängig von den erzielten Verkaufserfolgen.
Fixgehalt vs. Provision
Ein Fixgehalt bietet Handelsreisenden finanzielle Sicherheit und Planungssicherheit, unabhängig vom Verkaufserfolg. In vielen Fällen wird das Fixgehalt durch Provisionen ergänzt, um Anreize für eine gute Verkaufsleistung zu schaffen. Im Gegensatz dazu sind Handelsvertreter in der Regel auf reine Provisionen angewiesen. Diese Art der Vergütung belohnt direkt den Verkaufserfolg, kann aber zu Unsicherheiten führen, besonders in Zeiten schwacher Verkaufszahlen. Statistiken zeigen, dass etwa 50% der Handelsvertreter in Deutschland ein festes Grundgehalt plus Provision erhalten.
Reisekostenabrechnung
Die Reisekostenabrechnung ist ein komplexer Prozess, der viele Aspekte berücksichtigen muss. Seit 2002 unterliegen Reisekostenabrechnungen Änderungen, die es weiter zu beachten gilt. Dienstreisen können sowohl nationale als auch internationale Aspekte beinhalten und verschiedene Ausgaben umfassen, die erstattet werden können.
Bei Dienstreisen im Inland erfolgt die Abrechnung nach der 24-Stunden-Regel für Tag- und Nachtgelder. Der durchschnittliche Tagessatz variiert je nach Branche. Für Auslandreisen gibt es spezifische Regelungen, die zum Teil höheres Nötigungsgeld beinhalten. Ein bedeutender Anteil der Handelsreisenden (60%) berichtet von Unsicherheiten bei der Abrechnung ihrer Reisekosten. Monatliche Schwankungen in der Häufigkeit und die steuerliche Absetzbarkeit von Werbungskosten sind weitere relevante Punkte.
Ein weiterer Aspekt ist die sich ändernde Verpflegungspauschale, die nach Bundesland variieren kann und somit die Abrechnung beeinflusst. Interessanterweise geben über 50% der Unternehmen an, Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Reisekosten zu haben, was darauf hindeutet, dass hier großer Verbesserungsbedarf besteht.
Vertriebsstrategie: Wann eignet sich welcher Typ?
Die Wahl der optimalen Vertriebsstrategie kann den entscheidenden Unterschied für den Erfolg eines Unternehmens ausmachen. Ob Handelsreisender oder Handelsvertreter passender ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Beide Rollen bringen einzigartige Vorteile und Herausforderungen mit sich, welche sich auf die strategischen Vertriebsziele auswirken.
Handelsvertreter arbeiten selbstständig und führen ein eigenes Gewerbe, während Handelsreisende direkt im Auftrag des Unternehmens tätig sind. Dieses grundlegende Unterscheidungsmerkmal hat einen bedeutenden Einfluss auf die Entscheidung. Für Unternehmen, die auf größtmögliche Kontrolle über ihre Außendienstmitarbeiter und den Verkaufsprozess Wert legen, ist der Einsatz von Handelsreisenden eine geeignete Wahl. Damit haben Firmen die Möglichkeit, detaillierte Weisungen zu erteilen und die Werbung sowie Preisgestaltung aktiv zu beeinflussen.
Andererseits bieten Handelsvertreter eine flexible und oft kostengünstigere Alternative. Da sie in der Regel auf Provisionsbasis arbeiten, entstehen den Unternehmen weniger Festkosten. Dies ermöglicht eine dynamische Vertriebsstrategie, insbesondere in Märkten, in denen eine hohe Anpassungsfähigkeit gefragt ist.
Direkter Vertrieb wie der D2D Vertrieb (Door to Door), welcher nur einmal den Besitzer vom Hersteller zum Endkunden wechselt, bietet den Vorteil der direkten Kundenkontaktaufnahme. Dieser ermöglicht es, Kundenbeziehungen stärker zu pflegen und sich besser von der Konkurrenz abzuheben. Der D2D Vertrieb kann sowohl in Privathaushalten als auch in Geschäftsräumen der gewerblichen Kunden stattfinden, und eine Unterteilung in Vertragsansprache sowie Informationsaufnahmen bietet weitere Anpassungsmöglichkeiten.
Allerdings sind die Kosten für Lagerung, Logistik und Warenrücknahme im direkten Vertrieb wesentlich höher im Vergleich zur Kooperation mit Handelsvertretern. Trotzdem kann eine personalisierte Ansprache durch Außendienstmitarbeiter erheblich zur Kundenbindung beitragen, was langfristig höhere Margen bedeutet.
Marktanalysen zeigen, dass 60% der Unternehmen einen indirekten Vertrieb bevorzugen, um Kosten und Aufwand zu minimieren. Doch Unternehmen, die einen kombinierten Vertriebsansatz verfolgen, berichten von einem Umsatzanstieg von bis zu 25%, wenn beide Vertriebswege optimal genutzt werden. Dies bestätigt die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung der Kosten-Nutzen-Rechnung und der strategischen Ziele beim Designen der Vertriebsstrategie.
Unterschiede in der Verkaufsdokumentation
Die Verkaufsdokumentation variiert erheblich zwischen Handelsreisenden und Handelsvertretern. Diese Unterschiede beruhen auf den unterschiedlichen Anstellungsverhältnissen und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten. Während Handelsreisende oft direkt bei einem Unternehmen angestellt sind, arbeiten Handelsvertreter in der Regel selbständig und müssen daher ihre Dokumentation unterschiedlich handhaben.
Dokumentationspflichten
Handelsreisende sind oft an detailliertere Dokumentationspflichten gebunden. Sie müssen zum Beispiel genau berichten, welche Kundenbesuche sie gemacht haben und welche Verkaufsabschlüsse daraus resultiert sind. Durch die enge Bindung an das Unternehmen ist eine transparente und umfassende Verkaufsdokumentation unerlässlich. Ein Beispiel dafür ist das Dokumentenpaket „Außendienst organisieren“, das zu einem Preis von 17,80 Euro erhältlich ist.
Für Handelsvertreter dagegen hängt die Verkaufsdokumentation stark von ihrem eigenen Verantwortungsbereich ab. Da sie selbständig agieren, müssen sie eigenständig dafür sorgen, dass alle relevanten Informationen korrekt erfasst und bereitgestellt werden. Die Kosten und der Aufwand können stark variieren, je nachdem wie erfolgreich der einzelne Handelsvertreter ist und wie umfangreich seine Geschäfte ausfallen.
Kundendatenverwaltung
Ein wichtiger Aspekt der Verkaufsdokumentation ist die Kundendatenverwaltung. Handelsreisende haben häufig Zugriff auf ein zentrales Kundendatenmanagement-System des Unternehmens, welches ihnen die Arbeit erleichtert. Dies ermöglicht eine nahtlose Integration der Kundendaten in die Verkaufsprozesse des Unternehmens.
Handelsvertreter sind dagegen für die eigenständige Verwaltung ihrer Kundendaten verantwortlich. Dies umfasst die Pflege und Aktualisierung der Kundenkontakte sowie die Nachverfolgung der Verkaufsaktivitäten. Eine akkurate Kundendatenverwaltung ist essenziell, um die Qualität der Kundenbeziehungen aufrechtzuerhalten und erfolgreich zu sein. Kosten für eine jährliche Premium-Mitgliedschaft bei einem spezialisierten CRM-System können zum Beispiel bei 66,00 Euro liegen.
Die Fähigkeit, Verkaufsdokumentation und Kundendatenverwaltung effektiv zu managen, unterscheidet erfolgreiche Handelsvertreter von weniger erfolgreichen. Der Umgang mit diesen beiden Aspekten ist daher ein essentieller Bestandteil der Vertriebsstrategie.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung zwischen einem Handelsreisenden und einem Handelsvertreter sorgfältig abgewogen werden sollte. Beide Rollen haben spezifische Vorteile und bedingen unterschiedliche strategische Ansätze im Vertrieb, abhängig von den Unternehmenszielen und Marktbedingungen. Während Handelsvertreter gemäß § 84 HGB als selbstständige Gewerbetreibende definiert sind und Provision für vermittelte Geschäfte erhalten, agieren Handelsreisende eher weisungsgebunden und haben ein festes Gehalt.
Die historische Entwicklung zeigt, dass sich die Marktbedingungen seit dem Zweiten Weltkrieg von einem Verkäufermarkt zu einem Käufermarkt verändert haben. Unternehmen mussten ihre Vertriebsstrategien anpassen und den Außendienst stärker als Schlüsselaktor im Verkaufsprozess einbinden. Dies umfasst heute nicht nur die Verkaufsabwicklung, sondern auch die Kundenbetreuung, Neukundengewinnung und Wettbewerbsanalyse.
Ein entscheidender Punkt bei der Wahl zwischen Handelsvertreter und Handelsreisender ist der Kosten-Leistungsvergleich. Während Handelsvertreter durch ihre Selbstständigkeit unternehmerisches Risiko tragen und ihre Arbeitszeit frei bestimmen können, bieten Handelsreisende den Unternehmen mehr Kontrolle und strukturierte Arbeitsabläufe. Die Provision eines Handelsvertreters kann durchaus motivierend wirken, allerdings fällt sie Gewerbesteuer an. Letztlich hängt die optimale Vertriebsstrategie von zahlreichen Faktoren wie Unternehmensgröße, Marktbedingungen und spezifischen Geschäftsmodellen ab.

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