Beim Haftantritt gibt es strenge Regeln für mitgebrachte Gegenstände. Für Schreibmaterial und Briefmarken dürfen Sie maximal 30 Euro ausgeben. Eine Armband- oder Taschenuhr darf höchstens 150 Euro wert sein.
Für die monatliche Miete eines Fernsehgeräts fallen 5,75 Euro an. Alkohol, Drogen und Werkzeuge sind verboten. Diese Einschränkungen gelten beim Strafantritt in einer Justizvollzugsanstalt.
Informieren Sie sich vor dem Haftantritt genau über erlaubte Gegenstände. So vermeiden Sie, dass Ihre Sachen beschlagnahmt werden. Eine gute Vorbereitung erleichtert Ihnen den Start in die Haftzeit.
Allgemeine Hinweise zum Haftantritt
Haben Sie zu wenig Geld für die Reise zur Justizvollzugsanstalt (JVA)? Melden Sie sich bei der nächsten JVA. Diese sorgt für Ihre Verlegung in die zuständige Anstalt. Sie gelten dann als Selbststeller.
In der Haft dürfen Sie nur bestimmte Sachen mitnehmen. Planen Sie rechtzeitig, was mit Ihren anderen Habseligkeiten geschehen soll. Treffen Sie Vorsorge für den Verbleib Ihrer sonstigen Habe.
Reise zur Justizvollzugsanstalt
Fehlt Ihnen Bargeld für die Reise zur JVA? Wenden Sie sich an die nächstgelegene Anstalt. Diese organisiert Ihre Verlegung in die zuständige JVA. So werden Sie zum Selbststeller.
Verbleib Ihrer Habe
In Haft dürfen Sie nur bestimmte Dinge mitnehmen. Diese sind für Ihre Strafzeit und Entlassung nötig. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre übrigen Sachen. Planen Sie vor dem Strafantritt, wo diese bleiben sollen.
Erlaubte Gegenstände für den Haftantritt
Beim Haftantritt gelten strenge Regeln für mitgebrachte Gegenstände. Diese Richtlinien sichern Ordnung und Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt. Informieren Sie sich vorab über erlaubte Utensilien für einen reibungslosen Eintritt.
Bargeld, Schreibmaterial und Briefmarken
Sie dürfen bis zu 50 Euro Bargeld mitbringen. Schreibwaren und Briefmarken sind bis 30 Euro erlaubt. Fotos von Nahestehenden und eine Uhr bis 150 Euro sind gestattet.
Persönliche Gegenstände
Erlaubt sind Grundutensilien zur Körperpflege wie Zahnbürste, Haarbürste und Kamm. Auch Rasierpinsel oder Nassrasierer sind zulässig. Rasierklingen sind verboten und werden von der Anstalt bereitgestellt.
Kleidung und Nahrungsmittel
Eine kleine Menge Wechselkleidung und Badeschuhe sind erlaubt. Kaffee, Tabak und Tee dürfen in geringen Mengen mitgebracht werden. Die Anstalt stellt Verpflegung, Kleidung und bei Bedarf Kosmetik.
Erlaubte Elektrogeräte
Bestimmte Elektrogeräte wie Steckdosen, Wasserkocher und Radio sind zugelassen. Diese müssen vom Fachhändler geprüft und versiegelt sein. Alkohol und Drogen sind in der Haftanstalt streng verboten.
Haftantritt: Was darf ich mitnehmen?
Bei Haftantritt ist es wichtig, die erlaubten Gegenstände zu kennen. Die JVA stellt Ihnen Anstaltsbekleidung und Verpflegung. Bringen Sie nur das Nötigste für die Haftzeit und Entlassung mit.
Erlaubte Gegenstände sind Bargeld, Schreibmaterial und Briefmarken bis 10 €. Auch Brillen, Hörgeräte und orthopädische Hilfsmittel sind gestattet. Fotos, einfache Armbanduhren und original verpackte Tabakwaren (ab 18) sind erlaubt.
Einwegfeuerzeuge sowie bestimmte Fernseh- und Musikgeräte dürfen Sie mitbringen. Achten Sie auf die vorgegebenen Größen dieser Geräte.
Es gibt auch verbotene Gegenstände. WLAN- und Bluetooth-Geräte sowie Geräte mit mobilem Internet sind untersagt. Alkohol, Drogen und Nahrungsmittel sind ebenfalls verboten.
Waffen, Werkzeuge und Spraydosen dürfen nicht mitgebracht werden. Zeitungen, Zeitschriften und große Gepäckstücke sind auch nicht erlaubt. Bei Missachtung werden diese Dinge entfernt.
Halten Sie sich genau an die Regeln. So sorgen Sie für einen reibungslosen Start in die Haftzeit.
- Bargeld
- Schreibmaterial und Briefmarken
- Persönliche Gegenstände (z.B. Brillen, Hörgeräte)
- Erlaubte Elektrogeräte (z.B. Fernseher, Musikanlage)
- Tabakwaren (ab 18 Jahren)
- Keine WLAN- oder Bluetooth-fähigen Geräte
- Kein Alkohol oder andere Drogen
- Keine Waffen, Werkzeuge oder Spraydosen
- Keine Zeitungen, Zeitschriften oder große Gepäckstücke
Wichtige Unterlagen und Dokumente
Beim Haftantritt sind bestimmte Dokumente unerlässlich. Dazu zählen Personalausweis oder Reisepass, Sozialversicherungsausweis und Krankenversicherungskarte. Diese Unterlagen sind für die Aufnahme in die JVA notwendig.
Mitzubringende Unterlagen
- Ladung zum Haftantritt
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (sofern vorhanden)
- Sozialversicherungsausweis
- Elektronische Krankenversicherungskarte
Klären Sie vorher Ihre persönlichen und behördlichen Angelegenheiten. Dazu gehören die Abmeldung beim Jobcenter und der Antrag auf Mietübernahme beim Sozialamt.
Fehlende Unterlagen können Sie später nachreichen. Es ist jedoch ratsam, möglichst viele Dokumente direkt mitzubringen.
Sozialversicherungsnachweise
Der Sozialversicherungsausweis und die Krankenversicherungskarte sind für die Verwaltung Ihrer Beiträge wichtig. Stellen Sie sicher, dass diese Unterlagen aktuell sind.
So können Ihre Kranken- und Rentenversicherung während der Haftzeit fortgeführt werden.
Offener Vollzug und Freigang
Gefangene im offenen Vollzug dürfen unter bestimmten Bedingungen die Anstalt für ihre Arbeit verlassen. Dies nennt man Freigang. Er hilft, den Arbeitsplatz während der Haft zu behalten.
Voraussetzungen für offenen Vollzug
Für den offenen Vollzug müssen Gefangene bestimmte Bedingungen erfüllen. Es darf keine Fluchtgefahr bestehen. Zudem dürfen sie die Freiheiten nicht für weitere Straftaten missbrauchen.
Die Justizvollzugsanstalt prüft die Vollstreckungsunterlagen gründlich. So stellen sie sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Arbeitsplatzerhalt durch Freigang
Im offenen Vollzug können Gefangene die Anstalt für die Arbeit verlassen. Dies gilt für bisherige oder neue Arbeitgeber. Dafür brauchen sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Diese bestätigt, dass sie vor der Haft dort gearbeitet haben. Oder der Arbeitgeber erklärt sich bereit, sie weiterzubeschäftigen. So können Gefangene ihren Job behalten und ihre Familie versorgen.
Fazit
Informieren Sie sich genau über erlaubte Gegenstände vor Ihrem Haftantritt. Befolgen Sie die Ladung zum Strafantritt sorgfältig. Erscheinen Sie freiwillig, nüchtern und pünktlich in der Justizvollzugsanstalt.
Nutzen Sie den offenen Vollzug und Freigang für Ihren Arbeitsplatz. So können Sie weiterhin für Ihre Familie sorgen. Regeln Sie rechtzeitig alle persönlichen und behördlichen Angelegenheiten.
Informieren Sie sich gründlich über die Vorgaben zum Haftantritt. Handeln Sie kooperativ und verantwortungsvoll. Nutzen Sie die Chancen des Strafvollzugs bestmöglich.
Gestalten Sie Ihre Zeit im Gefängnis konstruktiv. Dies erleichtert Ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Eine positive Einstellung kann Ihnen dabei helfen.
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