Wer kann Elterngeld Plus beantragen – Infos & Anspruch

Als frischgebackene Eltern steht man vor vielen Herausforderungen – der Wunsch, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist dabei eine der größten. Glücklicherweise bietet das Elterngeld Plus eine flexible Lösung, die es Müttern und Vätern ermöglicht, diese Balance zu finden. Doch wer genau hat Anspruch auf diese Unterstützung? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Elterngeld Plus, seine Voraussetzungen und die Antragsstellung.

Wer kann Elterngeld Plus beantragen

Zentrale Erkenntnisse

  • Das Elterngeld Plus richtet sich vor allem an Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten.
  • ElterngeldPlus kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld bezogen werden, beträgt aber maximal die Hälfte des Basiselterngeldes.
  • Es bietet mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Mittlerweile wählen 37,5% der Eltern das Elterngeld Plus – in manchen Regionen sogar bis zu 46,2%.
  • Väter zeigen besonderes Interesse am Partnerschaftsbonus, den bis zu 42,2% von ihnen in Anspruch nehmen.

Grundlagen des ElterngeldPlus und gesetzliche Neuregelungen 2024

Das ElterngeldPlus bietet Eltern zusätzliche Flexibilität bei der Elternzeit. Im Vergleich zum Basis-Elterngeld kann der Bezug für einen längeren Zeitraum aufgeteilt werden. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus. Dies ermöglicht es Eltern, nach der Geburt länger in Teilzeit zu arbeiten. Ab dem 1. April 2024 treten zudem neue gesetzliche Änderungen in Kraft, die den Bezug des ElterngeldPlus betreffen.

Unterschiede zum Basis-Elterngeld

Der wichtigste Unterschied ist, dass das ElterngeldPlus eine doppelte Bezugsdauer im Vergleich zum Basis-Elterngeld bietet. Während Basis-Elterngeld maximal 14 Monate lang bezogen werden kann, kann das ElterngeldPlus bis zu 28 Monate lang in Anspruch genommen werden. Allerdings entspricht ein Monat Basis-Elterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus.

Aktuelle gesetzliche Änderungen

Ab dem 1. April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen und Regelungen zum gleichzeitigen Elterngeldbezug. So dürfen Paare maximal 200.000 Euro und Alleinerziehende maximal 150.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt verdient haben, um Anspruch auf Elterngeld zu haben. Zudem ist der parallele Bezug von Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich.

Zeitlicher Rahmen der Antragstellung

Das ElterngeldPlus kann auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes beantragt werden, sofern ab dem 15. Monat durchgängig ElterngeldPlus bezogen wird. Eine rückwirkende Zahlung des Elterngeldes ist höchstens für 3 Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

Wer kann Elterngeld Plus beantragen

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten, können den Elterngeld Plus beantragen. Auch Alleinerziehende, Stiefeltern und Co-Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Elterngeld Plus.

Der Anspruch auf Elterngeld Plus besteht für Kinder, die nach dem 30. Juni 2015 geboren sind. Anders als das Basis-Elterngeld wird der Elterngeld Plus doppelt so lange ausgezahlt, allerdings maximal in halber Höhe des regulären Elterngeldes.

Voraussetzungen für den Bezug

  • Mindestens einer der Elternteile muss in Teilzeit arbeiten (zwischen 24 und 32 Wochenstunden)
  • Das zu versteuernde Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (ab 1. April 2024: 200.000 Euro für Paare, 175.000 Euro für Alleinerziehende)
  • Der Anspruch besteht nur für Kinder, die nach dem 30. Juni 2015 geboren sind

Alleinerziehende und Eltern, die den sogenannten Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen, können zusätzliche Monate Elterngeld Plus erhalten.

Das Elterngeld Plus bietet mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch die längere Bezugsdauer und die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, können Eltern die Übergangsphase nach der Geburt ihres Kindes individuell gestalten.

Voraussetzungen für den ElterngeldPlus-Bezug

Um Anspruch auf den ElterngeldPlus zu haben, müssen Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören Einkommensgrenzen, Beschäftigungsverhältnisse und besondere Regelungen für Selbstständige.

Einkommensgrenzen und Beschäftigungsverhältnisse

Die Höhe des ElterngeldPlus hängt vom Einkommen vor der Geburt ab. Für Geburten ab dem 1. April 2024 entfällt der Anspruch auf Elterngeld, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Eltern im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 200.000 Euro betrug. Diese Grenze sinkt zum 1. April 2025 auf 175.000 Euro.

Während des Bezugs von ElterngeldPlus dürfen Eltern maximal 32 Wochenstunden arbeiten. Dieses Teilzeitpensum ermöglicht es ihnen, ihre Erwerbstätigkeit schrittweise nach der Geburt wiederaufzunehmen.

Besondere Regelungen für Selbstständige

Für Selbstständige gelten beim ElterngeldPlus besondere Regelungen. Ihr Einkommen wird anders ermittelt als bei Arbeitnehmern, und die Arbeitszeit-Anforderungen sind flexibler. So können Selbstständige während des Bezugs von ElterngeldPlus mehr als 32 Wochenstunden arbeiten, solange ihr monatliches Erwerbseinkommen den maßgeblichen Elterngeld-Bemessungsbetrag nicht übersteigt.

Anforderungen an Teilzeitarbeit

  • Mindestens 15 Wochenstunden Teilzeitarbeit während des ElterngeldPlus-Bezugs
  • Maximale Arbeitszeit von 32 Wochenstunden
  • Flexiblere Regelungen für Selbstständige

Der ElterngeldPlus bietet Eltern die Möglichkeit, ihre Erwerbstätigkeit schrittweise nach der Geburt wiederaufzunehmen. Dabei müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sich je nach Beschäftigungsverhältnis unterscheiden können.

Berechnung und Höhe des ElterngeldPlus

Das Elterngeld Plus ist eine attraktive Förderoption für Familien, die eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit anstreben. Im Vergleich zum Basiselterngeld bietet es mehr Flexibilität und Planungssicherheit. Wie berechnet sich die Höhe des Elterngeld Plus und was sollten Eltern dabei beachten?

Der Höchstbetrag des Elterngeld Plus liegt bei 900 Euro monatlich. Allerdings richtet sich die tatsächliche Auszahlung nach dem vorherigen Nettoeinkommen. Grundsätzlich entspricht das Elterngeld Plus 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Einkommens, maximal jedoch die Hälfte des theoretischen Basiselterngeldes. Das bedeutet, dass Eltern zwischen 150 und 900 Euro pro Monat erhalten können.

Bei Mehrlingsgeburten gibt es zusätzlich einen Zuschlag von 150 Euro pro weiterem Kind. Damit soll der erhöhte Aufwand für die Versorgung mehrerer Kinder berücksichtigt werden. Insgesamt bietet das Elterngeld Plus somit eine passgenaue Unterstützung für Familien, die Beruf und Familie während der Elternzeit in Einklang bringen möchten.

  • Elterngeld Plus beträgt max. die Hälfte des Basiselterngeldes
  • Auszahlung zwischen 150 und 900 Euro pro Monat
  • Zuschlag von 150 Euro pro Mehrkind
  • 65 bis 100% des wegfallenden Einkommens werden ersetzt

Die Berechnung des Elterngeld Plus erfolgt auf Basis des Einkommens vor der Geburt. Damit soll sichergestellt werden, dass Eltern, die in Teilzeit arbeiten, nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte. Gerade für Selbstständige oder Freiberufler bietet diese Regelung mehr Planungssicherheit.

Bezugsdauer und Kombinationsmöglichkeiten

Mit dem ElterngeldPlus können Eltern ihre Bezugszeit deutlich verlängern. Das Elterngeld Plus kann insgesamt bis zu 28 Monate lang bezogen werden – doppelt so lange wie das klassische Basiselterngeld. Dabei besteht die Möglichkeit, das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus miteinander zu kombinieren.

Flexible Gestaltung der Bezugsmonate

Die Bezugsmonate für ElterngeldPlus können flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden. So können beide Elternteile die Kinderbetreuung in unterschiedlicher Weise und Dauer übernehmen, je nach individueller Situation. Mit dem Partnerschaftsbonus lässt sich die Bezugsdauer sogar auf bis zu 32 Monate erweitern.

Kombination mit Basis-Elterngeld

Das ElterngeldPlus kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes auch mit dem klassischen Basiselterngeld kombiniert werden. Dabei entspricht ein Basiselterngeldmonat zwei Monaten ElterngeldPlus. So können Eltern ihre Bezugszeit optimal an ihre Bedürfnisse anpassen.

Die neuen Regelungen zum Elterngeld treten ab dem 1. April 2024 in Kraft und bringen mehr Flexibilität und Kombinationsmöglichkeiten für Familien mit. Mit dem ElterngeldPlus können Eltern die Betreuung ihres Kindes länger und individueller gestalten.

Der Partnerschaftsbonus im Detail

Der Partnerschaftsbonus bietet Eltern in Deutschland eine attraktive Möglichkeit, die Erziehungsverantwortung gleichberechtigt zu teilen. Dieser Bonus gewährt zusätzliche Monate des ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten.

Konkret können Eltern, die zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind, bis zu 4 zusätzliche Monate des ElterngeldPlus beantragen. Dies bedeutet, dass der Gesamtbezug des ElterngeldPlus auf bis zu 28 Monate erweitert werden kann.

Der finanzielle Vorteil des Partnerschaftsbonus liegt darin, dass Eltern in dieser Zeit zwischen 150 und 900 Euro zusätzlich pro Monat zum Gehalt erhalten können. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile den Bonus gleichzeitig in Anspruch nehmen.

  • Der Partnerschaftsbonus gilt für alle Eltern, deren Kinder nach August 2021 geboren wurden.
  • Auch Alleinerziehende können den Bonus in Anspruch nehmen.
  • Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen in einem Monat müssen beide Elternteile den Bonus zurückzahlen.

Der Partnerschaftsbonus bietet Eltern somit eine attraktive Möglichkeit, Familie und Beruf flexibler zu gestalten und den finanziellen Ausgleich für ihre Teilzeitarbeit zu erhalten. Diese Regelung soll die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungsverantwortung zwischen Müttern und Vätern fördern.

Besondere Regelungen für Alleinerziehende

Alleinerziehende Eltern profitieren von speziellen Sonderregelungen beim Elterngeld, die ihnen zusätzliche Unterstützung bieten. Zum einen können sie bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder sogar 28 Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf den Partnerschaftsbonus, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Anspruchsvoraussetzungen für Alleinerziehende

Alleinerziehende müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um Elterngeld beantragen zu können. Dazu gehört, dass sie mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und dieses Kind überwiegend selbst betreuen und erziehen. Außerdem darf ihr zu versteuerndes Einkommen für Geburten ab dem 1. April 2024 die Grenze von 200.000 Euro nicht übersteigen.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

  • Geschwisterbonus: Alleinerziehende können zusätzliche Monate Elterngeld beantragen, wenn sie weitere Kinder versorgen.
  • Partnerschaftsbonus: Wenn Alleinerziehende in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, haben sie Anspruch auf den Partnerschaftsbonus.
  • Einkommensunabhängige Leistungen: Neben dem Elterngeld können Alleinerziehende auch andere einkommensunabhängige Leistungen wie den Kinderzuschlag beantragen.

Diese speziellen Regelungen und Fördermöglichkeiten unterstützen Alleinerziehende dabei, Familie und Beruf bestmöglich miteinander in Einklang zu bringen.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf ElterngeldPlus muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Dabei müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, um den Anspruch zu belegen. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören die Geburtsurkunde des Kindes sowie Nachweise über das Einkommen und die Arbeitszeiten der Eltern.

Der Antrag auf ElterngeldPlus kann frühestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin gestellt werden. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, da das Elterngeld rückwirkend für maximal drei Monate gezahlt wird. Für den Antrag ist die Elterngeldstelle an der aktuellen Wohnadresse des Kindes zuständig.

Zu den erforderlichen Unterlagen für den Elterngeld Antragstellung gehören:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweise der Eltern (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide)
  • Arbeitszeitbestätigungen der Arbeitgeber
  • Zusätzliche Unterlagen für Selbstständige (z.B. Gewinn- und Verlustrechnung)

Änderungen am Antrag sind teilweise möglich, allerdings unterliegen diese Beschränkungen. Wer Fragen zur Elterngeld Unterlagen hat, sollte sich frühzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

ElterngeldDigital und Online-Beantragung

In einigen Bundesländern können Eltern den Elterngeld Plus mittlerweile bequem online über den ElterngeldDigital-Antrags-Assistenten beantragen. Dieser digitale Helfer führt die Antragsteller Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess und erklärt gleichzeitig wichtige Fachbegriffe verständlich.

In Zukunft soll die vollständige elektronische Antragstellung für das Elterngeld Plus sogar bundesweit möglich werden. Das erleichtert den Eltern die Antragsstellung erheblich. Zusätzlich bietet der praktische Online-Elterngeldrechner mit Planungsfunktion eine individuelle Hilfestellung bei der Kalkulation und Organisation des Elterngeldbezugs.

  • Einfache Online-Beantragung des Elterngeld Plus über ElterngeldDigital in einigen Bundesländern
  • Schrittweise Anleitung durch den Antrags-Assistenten mit Erklärung von Fachbegriffen
  • Zukünftig soll bundesweite vollständige elektronische Antragstellung möglich sein
  • Individuelle Planung des Elterngeldbezugs durch Online-Elterngeldrechner

Die digitalen Angebote zur Beantragung und Planung des Elterngeld Plus erleichtern Eltern den Zugang zu dieser wichtigen Familienförderung. Sie können die Antragsstellung bequem von zu Hause aus erledigen und erhalten gleichzeitig wertvolle Unterstützung bei der Antragsstellung und finanziellen Kalkulation.

Fazit

Das Elterngeld Plus bietet Eltern in Deutschland mehr Flexibilität und Vorteile bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit einer Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten ermöglicht es einen deutlich längeren Zeitraum der staatlichen Unterstützung im Vergleich zum klassischen Basiselterngeld, das maximal 12 Monate beträgt. Dabei können Eltern Teilzeit arbeiten und trotzdem von Elterngeld Plus profitieren, solange sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Besonders interessant ist der Partnerschaftsbonus, der es Müttern und Vätern erlaubt, bis zu 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen, wenn beide Elternteile im relevanten Zeitraum zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Dies fördert eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung und -erziehung.

Für Familien, die früh wieder in Teilzeit einsteigen möchten, kann das Elterngeld Plus daher eine attraktive Option sein. Eine individuelle Beratung kann helfen, die optimale Lösung für die eigene Situation zu finden und die Elterngeld Flexibilität sowie die Elterngeld Vorteile bestmöglich auszuschöpfen.

FAQ

Wer kann Elterngeld Plus beantragen?

Elterngeld Plus können Eltern beantragen, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Auch Alleinerziehende, Stiefeltern und Co-Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld Plus beziehen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Elterngeld Plus-Bezug?

Für den Elterngeld Plus-Bezug gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Die Höhe hängt vom Einkommen vor der Geburt ab. Eltern dürfen während des Bezugs maximal 32 Wochenstunden arbeiten. Für Selbstständige gelten besondere Regelungen bezüglich der Arbeitszeit und Einkommensermittlung.

Wie wird das Elterngeld Plus berechnet und wie hoch ist es?

Elterngeld Plus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Zuverdienst. Es liegt zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Die Höhe wird anhand des Einkommens vor der Geburt berechnet und ersetzt 65 bis 100% des wegfallenden Einkommens. Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Zuschlag von 150 Euro pro weiterem Kind.

Wie lange kann Elterngeld Plus bezogen werden?

Elterngeld Plus kann für bis zu 28 Monate bezogen werden. Es ist möglich, Basiselterngeld und Elterngeld Plus zu kombinieren. Ein Basiselterngeldmonat entspricht zwei Elterngeld Plus-Monaten. Die Bezugsmonate können flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Was ist der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus?

Der Partnerschaftsbonus gewährt vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Diese Regelung gilt für mindestens zwei und höchstens vier aufeinanderfolgende Monate. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

Wie kann ich Elterngeld Plus beantragen?

Der Antrag auf Elterngeld Plus muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Erforderliche Unterlagen umfassen Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise und Arbeitszeitbestätigungen. In einigen Bundesländern kann Elterngeld Plus auch online über den Antrags-Assistenten ElterngeldDigital beantragt werden.

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