Wer kann Elterngeld Plus beantragen – Infos & Anspruch

Wer kann Elterngeld Plus beantragen

Als frischgebackene Eltern steht man vor vielen Herausforderungen – der Wunsch, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist dabei eine der grĂ¶ĂŸten. GlĂŒcklicherweise bietet das Elterngeld Plus eine flexible Lösung, die es MĂŒttern und VĂ€tern ermöglicht, diese Balance zu finden. Doch wer genau hat Anspruch auf diese UnterstĂŒtzung? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Elterngeld Plus, seine Voraussetzungen und die Antragsstellung.

Zusammenfassung

  • đŸ‘šâ€đŸ‘©â€đŸ‘§ Vor allem fĂŒr Eltern in Teilzeit nach der Geburt.
  • ⏳ Doppelt so lange wie Basiselterngeld beziehbar.
  • đŸ’¶ BetrĂ€gt maximal die HĂ€lfte des Basiselterngeldes.
  • 📊 Rund 37,5 Prozent der Eltern wĂ€hlen Elterngeld Plus.
  • 👹 VĂ€ter nutzen hĂ€ufig den Partnerschaftsbonus.

Wer kann Elterngeld Plus beantragen

Zentrale Erkenntnisse

  • Das Elterngeld Plus richtet sich vor allem an Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten.
  • ElterngeldPlus kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld bezogen werden, betrĂ€gt aber maximal die HĂ€lfte des Basiselterngeldes.
  • Es bietet mehr FlexibilitĂ€t bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Mittlerweile wĂ€hlen 37,5% der Eltern das Elterngeld Plus – in manchen Regionen sogar bis zu 46,2%.
  • VĂ€ter zeigen besonderes Interesse am Partnerschaftsbonus, den bis zu 42,2% von ihnen in Anspruch nehmen.

Grundlagen des ElterngeldPlus und gesetzliche Neuregelungen 2024

Das ElterngeldPlus bietet Eltern zusĂ€tzliche FlexibilitĂ€t bei der Elternzeit. Im Vergleich zum Basis-Elterngeld kann der Bezug fĂŒr einen lĂ€ngeren Zeitraum aufgeteilt werden. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus. Dies ermöglicht es Eltern, nach der Geburt lĂ€nger in Teilzeit zu arbeiten. Ab dem 1. April 2024 treten zudem neue gesetzliche Änderungen in Kraft, die den Bezug des ElterngeldPlus betreffen.

Unterschiede zum Basis-Elterngeld

Der wichtigste Unterschied ist, dass das ElterngeldPlus eine doppelte Bezugsdauer im Vergleich zum Basis-Elterngeld bietet. WĂ€hrend Basis-Elterngeld maximal 14 Monate lang bezogen werden kann, kann das ElterngeldPlus bis zu 28 Monate lang in Anspruch genommen werden. Allerdings entspricht ein Monat Basis-Elterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus.

Aktuelle gesetzliche Änderungen

Ab dem 1. April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen und Regelungen zum gleichzeitigen Elterngeldbezug. So dĂŒrfen Paare maximal 200.000 Euro und Alleinerziehende maximal 150.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt verdient haben, um Anspruch auf Elterngeld zu haben. Zudem ist der parallele Bezug von Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus nur noch fĂŒr maximal einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich.

Zeitlicher Rahmen der Antragstellung

Das ElterngeldPlus kann auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes beantragt werden, sofern ab dem 15. Monat durchgĂ€ngig ElterngeldPlus bezogen wird. Eine rĂŒckwirkende Zahlung des Elterngeldes ist höchstens fĂŒr 3 Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

Wer kann Elterngeld Plus beantragen

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten, können den Elterngeld Plus beantragen. Auch Alleinerziehende, Stiefeltern und Co-Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Elterngeld Plus.

Der Anspruch auf Elterngeld Plus besteht fĂŒr Kinder, die nach dem 30. Juni 2015 geboren sind. Anders als das Basis-Elterngeld wird der Elterngeld Plus doppelt so lange ausgezahlt, allerdings maximal in halber Höhe des regulĂ€ren Elterngeldes.

Voraussetzungen fĂŒr den Bezug

  • Mindestens einer der Elternteile muss in Teilzeit arbeiten (zwischen 24 und 32 Wochenstunden)
  • Das zu versteuernde Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht ĂŒberschreiten (ab 1. April 2024: 200.000 Euro fĂŒr Paare, 175.000 Euro fĂŒr Alleinerziehende)
  • Der Anspruch besteht nur fĂŒr Kinder, die nach dem 30. Juni 2015 geboren sind

Alleinerziehende und Eltern, die den sogenannten Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen, können zusÀtzliche Monate Elterngeld Plus erhalten.

Das Elterngeld Plus bietet mehr FlexibilitĂ€t bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch die lĂ€ngere Bezugsdauer und die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, können Eltern die Übergangsphase nach der Geburt ihres Kindes individuell gestalten.

Voraussetzungen fĂŒr den ElterngeldPlus-Bezug

Um Anspruch auf den ElterngeldPlus zu haben, mĂŒssen Eltern bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllen. Dazu gehören Einkommensgrenzen, BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse und besondere Regelungen fĂŒr SelbststĂ€ndige.

Einkommensgrenzen und BeschÀftigungsverhÀltnisse

Die Höhe des ElterngeldPlus hĂ€ngt vom Einkommen vor der Geburt ab. FĂŒr Geburten ab dem 1. April 2024 entfĂ€llt der Anspruch auf Elterngeld, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Eltern im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 200.000 Euro betrug. Diese Grenze sinkt zum 1. April 2025 auf 175.000 Euro.

WĂ€hrend des Bezugs von ElterngeldPlus dĂŒrfen Eltern maximal 32 Wochenstunden arbeiten. Dieses Teilzeitpensum ermöglicht es ihnen, ihre ErwerbstĂ€tigkeit schrittweise nach der Geburt wiederaufzunehmen.

Besondere Regelungen fĂŒr SelbststĂ€ndige

FĂŒr SelbststĂ€ndige gelten beim ElterngeldPlus besondere Regelungen. Ihr Einkommen wird anders ermittelt als bei Arbeitnehmern, und die Arbeitszeit-Anforderungen sind flexibler. So können SelbststĂ€ndige wĂ€hrend des Bezugs von ElterngeldPlus mehr als 32 Wochenstunden arbeiten, solange ihr monatliches Erwerbseinkommen den maßgeblichen Elterngeld-Bemessungsbetrag nicht ĂŒbersteigt.

Anforderungen an Teilzeitarbeit

  • Mindestens 15 Wochenstunden Teilzeitarbeit wĂ€hrend des ElterngeldPlus-Bezugs
  • Maximale Arbeitszeit von 32 Wochenstunden
  • Flexiblere Regelungen fĂŒr SelbststĂ€ndige

Der ElterngeldPlus bietet Eltern die Möglichkeit, ihre ErwerbstĂ€tigkeit schrittweise nach der Geburt wiederaufzunehmen. Dabei mĂŒssen sie bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllen, die sich je nach BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis unterscheiden können.

Berechnung und Höhe des ElterngeldPlus

Das Elterngeld Plus ist eine attraktive Förderoption fĂŒr Familien, die eine TeilzeittĂ€tigkeit wĂ€hrend der Elternzeit anstreben. Im Vergleich zum Basiselterngeld bietet es mehr FlexibilitĂ€t und Planungssicherheit. Wie berechnet sich die Höhe des Elterngeld Plus und was sollten Eltern dabei beachten?

Der Höchstbetrag des Elterngeld Plus liegt bei 900 Euro monatlich. Allerdings richtet sich die tatsÀchliche Auszahlung nach dem vorherigen Nettoeinkommen. GrundsÀtzlich entspricht das Elterngeld Plus 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Einkommens, maximal jedoch die HÀlfte des theoretischen Basiselterngeldes. Das bedeutet, dass Eltern zwischen 150 und 900 Euro pro Monat erhalten können.

Bei Mehrlingsgeburten gibt es zusĂ€tzlich einen Zuschlag von 150 Euro pro weiterem Kind. Damit soll der erhöhte Aufwand fĂŒr die Versorgung mehrerer Kinder berĂŒcksichtigt werden. Insgesamt bietet das Elterngeld Plus somit eine passgenaue UnterstĂŒtzung fĂŒr Familien, die Beruf und Familie wĂ€hrend der Elternzeit in Einklang bringen möchten.

  • Elterngeld Plus betrĂ€gt max. die HĂ€lfte des Basiselterngeldes
  • Auszahlung zwischen 150 und 900 Euro pro Monat
  • Zuschlag von 150 Euro pro Mehrkind
  • 65 bis 100% des wegfallenden Einkommens werden ersetzt

Die Berechnung des Elterngeld Plus erfolgt auf Basis des Einkommens vor der Geburt. Damit soll sichergestellt werden, dass Eltern, die in Teilzeit arbeiten, nicht schlechter gestellt werden als VollzeitbeschĂ€ftigte. Gerade fĂŒr SelbststĂ€ndige oder Freiberufler bietet diese Regelung mehr Planungssicherheit.

Bezugsdauer und Kombinationsmöglichkeiten

Mit dem ElterngeldPlus können Eltern ihre Bezugszeit deutlich verlĂ€ngern. Das Elterngeld Plus kann insgesamt bis zu 28 Monate lang bezogen werden – doppelt so lange wie das klassische Basiselterngeld. Dabei besteht die Möglichkeit, das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus miteinander zu kombinieren.

Flexible Gestaltung der Bezugsmonate

Die Bezugsmonate fĂŒr ElterngeldPlus können flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden. So können beide Elternteile die Kinderbetreuung in unterschiedlicher Weise und Dauer ĂŒbernehmen, je nach individueller Situation. Mit dem Partnerschaftsbonus lĂ€sst sich die Bezugsdauer sogar auf bis zu 32 Monate erweitern.

Kombination mit Basis-Elterngeld

Das ElterngeldPlus kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes auch mit dem klassischen Basiselterngeld kombiniert werden. Dabei entspricht ein Basiselterngeldmonat zwei Monaten ElterngeldPlus. So können Eltern ihre Bezugszeit optimal an ihre BedĂŒrfnisse anpassen.

Die neuen Regelungen zum Elterngeld treten ab dem 1. April 2024 in Kraft und bringen mehr FlexibilitĂ€t und Kombinationsmöglichkeiten fĂŒr Familien mit. Mit dem ElterngeldPlus können Eltern die Betreuung ihres Kindes lĂ€nger und individueller gestalten.

Der Partnerschaftsbonus im Detail

Der Partnerschaftsbonus bietet Eltern in Deutschland eine attraktive Möglichkeit, die Erziehungsverantwortung gleichberechtigt zu teilen. Dieser Bonus gewÀhrt zusÀtzliche Monate des ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten.

Konkret können Eltern, die zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstÀtig sind, bis zu 4 zusÀtzliche Monate des ElterngeldPlus beantragen. Dies bedeutet, dass der Gesamtbezug des ElterngeldPlus auf bis zu 28 Monate erweitert werden kann.

Der finanzielle Vorteil des Partnerschaftsbonus liegt darin, dass Eltern in dieser Zeit zwischen 150 und 900 Euro zusÀtzlich pro Monat zum Gehalt erhalten können. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile den Bonus gleichzeitig in Anspruch nehmen.

  • Der Partnerschaftsbonus gilt fĂŒr alle Eltern, deren Kinder nach August 2021 geboren wurden.
  • Auch Alleinerziehende können den Bonus in Anspruch nehmen.
  • Bei NichterfĂŒllung der Voraussetzungen in einem Monat mĂŒssen beide Elternteile den Bonus zurĂŒckzahlen.

Der Partnerschaftsbonus bietet Eltern somit eine attraktive Möglichkeit, Familie und Beruf flexibler zu gestalten und den finanziellen Ausgleich fĂŒr ihre Teilzeitarbeit zu erhalten. Diese Regelung soll die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungsverantwortung zwischen MĂŒttern und VĂ€tern fördern.

Besondere Regelungen fĂŒr Alleinerziehende

Alleinerziehende Eltern profitieren von speziellen Sonderregelungen beim Elterngeld, die ihnen zusĂ€tzliche UnterstĂŒtzung bieten. Zum einen können sie bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder sogar 28 Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. DarĂŒber hinaus haben sie Anspruch auf den Partnerschaftsbonus, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Anspruchsvoraussetzungen fĂŒr Alleinerziehende

Alleinerziehende mĂŒssen bestimmte Kriterien erfĂŒllen, um Elterngeld beantragen zu können. Dazu gehört, dass sie mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und dieses Kind ĂŒberwiegend selbst betreuen und erziehen. Außerdem darf ihr zu versteuerndes Einkommen fĂŒr Geburten ab dem 1. April 2024 die Grenze von 200.000 Euro nicht ĂŒbersteigen.

ZusÀtzliche Fördermöglichkeiten

  • Geschwisterbonus: Alleinerziehende können zusĂ€tzliche Monate Elterngeld beantragen, wenn sie weitere Kinder versorgen.
  • Partnerschaftsbonus: Wenn Alleinerziehende in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, haben sie Anspruch auf den Partnerschaftsbonus.
  • EinkommensunabhĂ€ngige Leistungen: Neben dem Elterngeld können Alleinerziehende auch andere einkommensunabhĂ€ngige Leistungen wie den Kinderzuschlag beantragen.

Diese speziellen Regelungen und Fördermöglichkeiten unterstĂŒtzen Alleinerziehende dabei, Familie und Beruf bestmöglich miteinander in Einklang zu bringen.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf ElterngeldPlus muss schriftlich bei der zustĂ€ndigen Elterngeldstelle gestellt werden. Dabei mĂŒssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, um den Anspruch zu belegen. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören die Geburtsurkunde des Kindes sowie Nachweise ĂŒber das Einkommen und die Arbeitszeiten der Eltern.

Der Antrag auf ElterngeldPlus kann frĂŒhestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin gestellt werden. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, da das Elterngeld rĂŒckwirkend fĂŒr maximal drei Monate gezahlt wird. FĂŒr den Antrag ist die Elterngeldstelle an der aktuellen Wohnadresse des Kindes zustĂ€ndig.

Zu den erforderlichen Unterlagen fĂŒr den Elterngeld Antragstellung gehören:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweise der Eltern (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide)
  • ArbeitszeitbestĂ€tigungen der Arbeitgeber
  • ZusĂ€tzliche Unterlagen fĂŒr SelbststĂ€ndige (z.B. Gewinn- und Verlustrechnung)

Änderungen am Antrag sind teilweise möglich, allerdings unterliegen diese BeschrĂ€nkungen. Wer Fragen zur Elterngeld Unterlagen hat, sollte sich frĂŒhzeitig mit der zustĂ€ndigen Behörde in Verbindung setzen.

ElterngeldDigital und Online-Beantragung

In einigen BundeslĂ€ndern können Eltern den Elterngeld Plus mittlerweile bequem online ĂŒber den ElterngeldDigital-Antrags-Assistenten beantragen. Dieser digitale Helfer fĂŒhrt die Antragsteller Schritt fĂŒr Schritt durch den gesamten Prozess und erklĂ€rt gleichzeitig wichtige Fachbegriffe verstĂ€ndlich.

In Zukunft soll die vollstĂ€ndige elektronische Antragstellung fĂŒr das Elterngeld Plus sogar bundesweit möglich werden. Das erleichtert den Eltern die Antragsstellung erheblich. ZusĂ€tzlich bietet der praktische Online-Elterngeldrechner mit Planungsfunktion eine individuelle Hilfestellung bei der Kalkulation und Organisation des Elterngeldbezugs.

  • Einfache Online-Beantragung des Elterngeld Plus ĂŒber ElterngeldDigital in einigen BundeslĂ€ndern
  • Schrittweise Anleitung durch den Antrags-Assistenten mit ErklĂ€rung von Fachbegriffen
  • ZukĂŒnftig soll bundesweite vollstĂ€ndige elektronische Antragstellung möglich sein
  • Individuelle Planung des Elterngeldbezugs durch Online-Elterngeldrechner

Die digitalen Angebote zur Beantragung und Planung des Elterngeld Plus erleichtern Eltern den Zugang zu dieser wichtigen Familienförderung. Sie können die Antragsstellung bequem von zu Hause aus erledigen und erhalten gleichzeitig wertvolle UnterstĂŒtzung bei der Antragsstellung und finanziellen Kalkulation.

Fazit

Das Elterngeld Plus bietet Eltern in Deutschland mehr FlexibilitĂ€t und Vorteile bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit einer Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten ermöglicht es einen deutlich lĂ€ngeren Zeitraum der staatlichen UnterstĂŒtzung im Vergleich zum klassischen Basiselterngeld, das maximal 12 Monate betrĂ€gt. Dabei können Eltern Teilzeit arbeiten und trotzdem von Elterngeld Plus profitieren, solange sie die gesetzlichen Vorgaben erfĂŒllen.

Besonders interessant ist der Partnerschaftsbonus, der es MĂŒttern und VĂ€tern erlaubt, bis zu 4 zusĂ€tzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen, wenn beide Elternteile im relevanten Zeitraum zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Dies fördert eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung und -erziehung.

FĂŒr Familien, die frĂŒh wieder in Teilzeit einsteigen möchten, kann das Elterngeld Plus daher eine attraktive Option sein. Eine individuelle Beratung kann helfen, die optimale Lösung fĂŒr die eigene Situation zu finden und die Elterngeld FlexibilitĂ€t sowie die Elterngeld Vorteile bestmöglich auszuschöpfen.

FAQ

Wer kann Elterngeld Plus beantragen?

Elterngeld Plus können Eltern beantragen, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Auch Alleinerziehende, Stiefeltern und Co-Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld Plus beziehen.

Welche Voraussetzungen gelten fĂŒr den Elterngeld Plus-Bezug?

FĂŒr den Elterngeld Plus-Bezug gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Die Höhe hĂ€ngt vom Einkommen vor der Geburt ab. Eltern dĂŒrfen wĂ€hrend des Bezugs maximal 32 Wochenstunden arbeiten. FĂŒr SelbststĂ€ndige gelten besondere Regelungen bezĂŒglich der Arbeitszeit und Einkommensermittlung.

Wie wird das Elterngeld Plus berechnet und wie hoch ist es?

Elterngeld Plus betrÀgt maximal die HÀlfte des Basiselterngeldes ohne Zuverdienst. Es liegt zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Die Höhe wird anhand des Einkommens vor der Geburt berechnet und ersetzt 65 bis 100% des wegfallenden Einkommens. Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Zuschlag von 150 Euro pro weiterem Kind.

Wie lange kann Elterngeld Plus bezogen werden?

Elterngeld Plus kann fĂŒr bis zu 28 Monate bezogen werden. Es ist möglich, Basiselterngeld und Elterngeld Plus zu kombinieren. Ein Basiselterngeldmonat entspricht zwei Elterngeld Plus-Monaten. Die Bezugsmonate können flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Was ist der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus?

Der Partnerschaftsbonus gewĂ€hrt vier zusĂ€tzliche Elterngeld Plus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Diese Regelung gilt fĂŒr mindestens zwei und höchstens vier aufeinanderfolgende Monate. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

Wie kann ich Elterngeld Plus beantragen?

Der Antrag auf Elterngeld Plus muss schriftlich bei der zustĂ€ndigen Elterngeldstelle gestellt werden. Erforderliche Unterlagen umfassen Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise und ArbeitszeitbestĂ€tigungen. In einigen BundeslĂ€ndern kann Elterngeld Plus auch online ĂŒber den Antrags-Assistenten ElterngeldDigital beantragt werden.

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