Wer kann Erweitertes Führungszeugnis beantragen

Als Mutter zweier Kinder ist mir das Thema des Erweiterten Führungszeugnisses besonders wichtig. Ich erinnere mich noch gut, wie ich mich damals auf die Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung für meine Tochter und meinen Sohn machte. Die Sicherheit und der Schutz meiner Kinder hatten für mich höchste Priorität. Deshalb war es mir wichtig, dass die Personen, denen ich meine Kinder anvertraute, ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen konnten.

Wer kann Erweitertes Führungszeugnis beantragen

Wichtige Erkenntnisse:

  • Ein erweitertes Führungszeugnis können Personen ab 14 Jahren beantragen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen.
  • Es enthält zusätzliche Eintragungen, die für die Eignungsprüfung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen relevant sind.
  • Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde oder online über das Bundesamt für Justiz.
  • Eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, ist erforderlich.
  • Das erweiterte Führungszeugnis ist besonders wichtig für Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen.

Definition und Bedeutung des Erweiterten Führungszeugnisses

Das erweiterte Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das zusätzliche Informationen im Vergleich zum regulären Führungszeugnis enthält. Es wird gemäß den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) ausgestellt und hat besondere Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz.

Unterschied zum regulären Führungszeugnis

Im Gegensatz zum regulären Führungszeugnis, das lediglich Straftaten auflistet, die im Bundeszentralregister eingetragen sind, enthält das erweiterte Führungszeugnis auch Verurteilungen wegen Sexualstraftaten. Damit soll der Schutz von Minderjährigen und besonders verletzlichen Personen verstärkt werden.

Rechtliche Grundlagen nach BZRG

Die rechtlichen Grundlagen für das erweiterte Führungszeugnis finden sich in den Paragrafen 30, 30a und 31 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Hier sind die spezifischen Voraussetzungen und Verfahrensweisen für die Ausstellung und Verwendung des Dokuments geregelt.

Besondere Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz

Das erweiterte Führungszeugnis spielt eine zentrale Rolle im Kinder- und Jugendschutz. Es wird insbesondere bei der Eignungsprüfung für Tätigkeiten mit Minderjährigen herangezogen, um mögliche Gefährdungen auszuschließen. Damit trägt es dazu bei, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch und Ausbeutung zu schützen.

Wer kann Erweitertes Führungszeugnis beantragen

Das erweiterte Führungszeugnis kann von Personen ab 14 Jahren beantragt werden. Bei Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen kann der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte ist jedoch nicht möglich.

Von besonderer Bedeutung ist das erweiterte Führungszeugnis für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten, zum Beispiel in Schulen oder Sportvereinen. Das Führungszeugnis dient dem Kinder- und Jugendschutz, indem es Informationen über einschlägige Vorstrafen liefert.

  • Antragsberechtigt sind Personen ab 14 Jahren
  • Bei Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen kann der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen
  • Bevollmächtigte können keinen Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis stellen
  • Besonders relevant ist das erweiterte Führungszeugnis für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

Mit dem erweiterten Führungszeugnis können Arbeitgeber oder Organisationen sicherstellen, dass Personen, die mit Minderjährigen arbeiten, keine einschlägigen Vorstrafen haben. Dies trägt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei.

Gesetzliche Voraussetzungen für die Beantragung

Um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, müssen einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich. Bei der persönlichen Antragstellung muss ein gültiger Ausweis, wie ein Pass oder Personalausweis, vorgelegt werden. Bei der Online-Beantragung ist ein elektronischer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion nötig.

Erforderliche Dokumente und Nachweise

Zusätzlich zum Identitätsnachweis ist eine schriftliche Aufforderung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses zwingend erforderlich. Diese Aufforderung muss von der verlangenden Stelle, wie beispielsweise einem Arbeitgeber oder einem Verein, ausgestellt werden. Ohne diese Bescheinigung kann das erweiterte Führungszeugnis nicht beantragt werden.

Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses soll sicherstellen, dass Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, nicht einschlägig vorbestraft sind. Dadurch wird der Schutz von Minderjährigen gestärkt und das Risiko von Straftaten in diesem sensiblen Umfeld minimiert.

Antragsverfahren und Bearbeitungszeit

Das Antragsverfahren für ein Erweitertes Führungszeugnis kann auf zwei Arten erfolgen: persönlich bei der Meldebehörde oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-3 Wochen, bis das Führungszeugnis zugestellt wird.

Für ein Europäisches Führungszeugnis kann sich die Bearbeitungszeit aufgrund der Anforderung von Informationen aus dem Herkunftsmitgliedstaat auf bis zu 4 Wochen verlängern. Das Mindestalter für die Beantragung eines Führungszeugnisses liegt bei 14 Jahren.

Schritte zur Beantragung

  1. Persönliche Antragstellung bei der Meldebehörde mit Identitätsnachweis
  2. Online-Beantragung über das Portal des Bundesamts für Justiz
  3. Übermittlung der erforderlichen Dokumente und Nachweise
  4. Bezahlung der Gebühren (in der Regel 13 Euro)
  5. Abwarten der Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen (ggf. 4 Wochen für ein Europäisches Führungszeugnis)
  6. Erhalt des Führungszeugnisses per Post

In Ausnahmefällen, wie etwa bei ehrenamtlicher Tätigkeit, kann von den Gebühren abgesehen werden. Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann nicht telefonisch oder durch eine*n Bevollmächtigte*n erfolgen.

Online-Beantragung über das Bundesamt für Justiz

Für die Beantragung eines Online-Erweiterten Führungszeugnisses ist der Einsatz moderner technischer Voraussetzungen erforderlich. Antragsteller benötigen einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Die Online-Beantragung erfolgt über die offizielle Webseite des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de. Hier müssen Antragsteller zunächst ihre persönlichen Daten eingeben und anschließend die nach § 30a BZRG erforderliche Bescheinigung hochladen. Die Bezahlung der Gebühr von 13 Euro kann direkt per Kreditkarte erfolgen.

Technische Voraussetzungen

  • Neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Internetfähiges Endgerät wie Smartphone oder Tablet
  • Verfügbarkeit der AusweisApp2 des Bundes zum Auslesen der Personendaten

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Besuchen Sie die Webseite www.fuehrungszeugnis.bund.de
  2. Klicken Sie auf „Erweiterte Führungszeugnisse online beantragen“
  3. Folgen Sie den Schritten zur Identifikation über den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel
  4. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und laden Sie die erforderliche Bescheinigung nach § 30a BZRG hoch
  5. Bezahlen Sie die Gebühr von 13 Euro per Kreditkarte
  6. Warten Sie auf den Erhalt Ihres Erweiterten Führungszeugnisses

Persönliche Antragstellung bei der Meldebehörde

Für die Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses haben Antragsteller die Möglichkeit, den Antrag persönlich bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen. Dies kann beispielsweise im Rathaus, Gemeindeamt oder Bürgerbüro erfolgen.

Um den persönlichen Antrag zu stellen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zur Identitätsfeststellung
  • Schriftliche Aufforderung zur Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses

Auch Personen ohne festen Wohnsitz können den Antrag bei der Meldebehörde ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes stellen. Die Meldebehörde übernimmt dann die weitere Bearbeitung und Übermittlung an das Bundeszentralregister.

Die persönliche Antragstellung bei der Meldebehörde bietet Antragstellern den Vorteil, dass sie direkt vor Ort beraten und unterstützt werden können. Zudem wird das Führungszeugnis in der Regel schneller bearbeitet, da der Antrag direkt an das Bundeszentralregister weitergeleitet wird.

Kosten und Gebührenbefreiung

Der Erwerb eines erweiterten Führungszeugnisses ist in der Regel mit Kosten verbunden. Die Standardgebühr beträgt 13,00 Euro. Allerdings gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung.

Standardgebühren

Die Gebühr von 13,00 Euro fällt für jeden Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis an. Dieser Betrag muss bei der Beantragung beglichen werden, unabhängig davon, ob eine Eintragung im Führungszeugnis vorhanden ist oder nicht.

Möglichkeiten der Gebührenbefreiung

Es gibt verschiedene Situationen, in denen von der Gebühr für das erweiterte Führungszeugnis befreit werden kann:

  • Bei Mittellosigkeit, z.B. durch den Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG, kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden.
  • Für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen oder Behörden besteht Gebührenfreiheit.

Für einen Antrag auf Gebührenbefreiung müssen entsprechende Nachweise erbracht werden, die bei einer Online-Beantragung elektronisch eingereicht werden können.

Gültigkeitsdauer und Verwendungszweck

Das erweiterte Führungszeugnis hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Stattdessen muss es alle 5 Jahre erneuert werden, um weiterhin den aktuellen Rechtsstatus zu gewährleisten. Die Gebühr für die Verlängerung des erweiterten Führungszeugnisses beträgt derzeit 30 Euro.

Der primäre Verwendungszweck des erweiterten Führungszeugnisses ist die Überprüfung der persönlichen Eignung für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen gemäß § 72a des Sozialgesetzbuchs VIII. Darüber hinaus kann es auch für andere berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten verlangt werden, bei denen Kontakt zu Minderjährigen besteht, wie beispielsweise in medizinischen Berufen oder der Altenpflege.

  • Das erweiterte Führungszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und muss regelmäßig erneuert werden.
  • Die Hauptverwendung des erweiterten Führungszeugnisses ist der Nachweis der Eignung für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen.
  • Auch in anderen sensiblen Bereichen wie Waffenbesitz oder Sprengstoffumgang kann ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich sein.

Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzliche Informationen über frühere Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten im Vergleich zum regulären Führungszeugnis. Diese erweiterte Prüfung dient dem besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentrales Anliegen bei der Beantragung und Verwendung des erweiterten Führungszeugnisses. Strenge rechtliche Rahmenbedingungen regulieren den Umgang mit diesen sensiblen Informationen, um die Datenschutz und Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemäß dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) darf das erweiterte Führungszeugnis nur für den beantragten Zweck und ausschließlich an die antragstellende Person übermittelt werden. Bei Vorlage bei einer Behörde hat diese auf Verlangen Einsicht zu gewähren. Eine unbefugte Weitergabe der Daten ist untersagt.

Umgang mit sensiblen Daten

Das Jugendwerk behandelt die Inhalte der eingereichten Führungszeugnisse streng vertraulich. Es werden lediglich das Datum der Ausstellung, die Einsicht sowie das Fehlen relevanter Eintragungen notiert. Digitale Kontrollen oder Einreichungen werden aus Datenschutzgründen nicht mehr angeboten. Stattdessen erfolgt der Versand der Führungszeugnisse per Post an die angegebene Adresse des Jugendwerks.

  • Vertrauliche Behandlung der Führungszeugnis-Inhalte durch das Jugendwerk
  • Dokumentation nur von Ausstellungsdatum, Einsicht und Fehlen relevanter Einträge
  • Keine digitalen Kontrollen oder Einreichungen aus Datenschutzgründen
  • Postversand der Führungszeugnisse an das Jugendwerk

Durch diese Maßnahmen stellt das Jugendwerk sicher, dass die Datenschutz-Anforderungen und die Vertraulichkeit der sensiblen Daten in vollem Umfang gewahrt bleiben.

Besonderheiten für ausländische Antragsteller

Für Antragsteller, die nicht aus Deutschland stammen, gelten einige Besonderheiten beim Beantragen eines Erweiterten Führungszeugnisses. Insbesondere Staatsangehörige aus anderen EU-Ländern und Großbritannien müssen ein Europäisches Führungszeugnis beantragen.

Das Europäische Führungszeugnis enthält neben Informationen aus dem deutschen Strafregister auch Einträge aus dem Strafregister des Herkunftslandes. Dadurch kann sich die Bearbeitungszeit im Vergleich zu einem regulären Führungszeugnis verlängern, da die Daten aus mehreren Registern abgerufen werden müssen.

Nicht-EU-Bürger müssen unter Umständen einen vergleichbaren Nachweis aus ihrem Heimatland erbringen. Dieser Nachweis muss dann ebenfalls beim Antrag auf ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

Bei der Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses für ausländische Antragsteller ist es wichtig, die geltenden Erweitertes Führungszeugnis Ausländer und Europäisches Führungszeugnis Regelungen zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Fazit

Das erweiterte Führungszeugnis ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Es ermöglicht eine umfassendere Überprüfung von Personen, die in sensiblen Bereichen wie der Arbeit mit Minderjährigen tätig werden wollen. Die Beantragung kann sowohl persönlich bei der Meldebehörde als auch online über eine spezielle Website erfolgen, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Obwohl die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis 13 Euro betragen, gibt es Möglichkeiten zur Gebührenbefreiung, insbesondere für Personen, die sich im Ehrenamt engagieren. Dies unterstreicht die Bedeutung des Instruments für den Kinder- und Jugendschutz und soll Hürden für die Antragstellung vermeiden.

Insgesamt bietet das erweiterte Führungszeugnis einen wichtigen Schutz für vulnerable Gruppen und trägt dazu bei, das Vertrauen in Organisationen und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zu stärken. Die Möglichkeit, es sowohl online als auch persönlich zu beantragen, erleichtert den Zugang und macht das Instrument für alle Interessierten zugänglich.

FAQ

Wer kann ein erweitertes Führungszeugnis beantragen?

Personen ab 14 Jahren, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen, können ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Bei Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen kann der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.

Wie unterscheidet sich das erweiterte Führungszeugnis vom regulären?

Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzliche Eintragungen gemäß § 30a BZRG, darunter auch Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, die im regulären Führungszeugnis nicht aufgeführt werden. Es dient dem besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für das erweiterte Führungszeugnis?

Die rechtliche Grundlage für das erweiterte Führungszeugnis bildet das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Es hat eine besondere Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz, da es bei der Eignungsprüfung für Tätigkeiten mit Minderjährigen verwendet wird.

Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt sein?

Für die Beantragung ist ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich. Bei persönlicher Antragstellung muss ein gültiger Pass oder Personalausweis vorgelegt werden. Bei Online-Beantragung ist ein Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion nötig.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren kann persönlich bei der Meldebehörde oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-3 Wochen.

Welche Kosten fallen für ein erweitertes Führungszeugnis an?

Die Standardgebühr für ein erweitertes Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro. Bei Mittellosigkeit oder für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen besteht Gebührenfreiheit.

Wie lange ist ein erweitertes Führungszeugnis gültig?

Das erweiterte Führungszeugnis hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Es wird primär zur Prüfung der persönlichen Eignung für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen verwendet.

Wie werden die Daten des erweiterten Führungszeugnisses geschützt?

Der Umgang mit den Daten des erweiterten Führungszeugnisses unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Übersendung erfolgt nur an die antragstellende Person, die Daten dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Haben ausländische Antragsteller besondere Vorgaben?

Für EU-Bürger und Briten wird ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt, das auch Informationen aus dem Strafregister des Herkunftslandes enthält. Nicht-EU-Bürger müssen unter Umständen einen vergleichbaren Nachweis aus ihrem Herkunftsland erbringen.

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