Wer kann Flächenprämie beantragen – Leitfaden

Als Landwirt, der sich um die Zukunft unseres Planeten und das Wohlergehen unserer Tiere kümmert, habe ich das Privileg, Teil einer Branche zu sein, die eine entscheidende Rolle in der Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit spielt. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 bietet uns die Möglichkeit, unsere Betriebe nachhaltiger und umweltfreundlicher auszurichten. Mit dem Mehrfachantrag (MFA) 2024 können wir die verschiedenen Fördermaßnahmen beantragen und so unseren Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen leisten.

Wer kann Flächenprämie beantragen

Wichtige Erkenntnisse

  • Alle Landwirte erhalten seit 2023 mehr Leistungen für Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Tierwohl.
  • Der Mehrfachantrag 2024 ermöglicht den Antrag auf verschiedene Fördermaßnahmen in einem Portal.
  • Die elektronische Einreichung des Mehrfachantrags bis zum 15. Mai 2024 ist Pflicht.
  • Das Flächenmonitoring und die FAL-BY App unterstützen Landwirte bei der Einhaltung der Fördervoraussetzungen.
  • Neue gekoppelte Direktzahlungen für Tierhalter fördern eine extensive Beweidung und den Erhalt der Biodiversität.

Grundvoraussetzungen für die GAP-Förderung

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union stellt ein zentrales Förderinstrument für die Landwirtschaft dar. Um von dieser Unterstützung zu profitieren, müssen Landwirte in Deutschland bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ziele der „Grünen Architektur“, die auf eine nachhaltigere Nutzung von Boden, Wasser und Luft abzielen.

Bedeutung der Grünen Architektur

Ein wichtiger Bestandteil der neuen GAP ist die sogenannte „Grüne Architektur“. Hierbei geht es darum, die landwirtschaftliche Produktion umweltfreundlicher und klimaschonender zu gestalten. Landwirte müssen künftig mehr Leistungen im Bereich des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes erbringen, um förderungsfähig zu sein.

Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

Neben der Grünen Architektur spielt auch die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen eine zentrale Rolle. Landwirte sind gefordert, Maßnahmen zum Schutz von Böden, Gewässern und der Artenvielfalt zu ergreifen. Nur so können sie die Förderbedingungen der GAP erfüllen und von finanziellen Unterstützungen profitieren.

EU-Agrarbudget und Transferzahlungen

Das EU-Agrarbudget für Deutschland bleibt in den Jahren 2023 bis 2027 mit rund 6,2 Milliarden Euro jährlich weitgehend stabil. Über 50 Prozent dieser Mittel fließen in Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus erhalten Landwirte direkte Einkommensunterstützung in Form von Transferzahlungen, die an die Erfüllung bestimmter Auflagen geknüpft sind.

Insgesamt zeigt sich, dass die Gemeinsame Agrarpolitik der EU einen wichtigen Beitrag zur Transformation der Landwirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit leistet. Für Landwirte in Deutschland bedeutet dies, dass sie ihre Betriebsführung an den neuen Förderbedingungen ausrichten müssen.

Wer kann Flächenprämie beantragen

Um die Flächenprämie beantragen zu können, müssen Landwirte als „aktive Betriebsinhaber“ gelten. Dies kann auf verschiedene Arten nachgewiesen werden, wie etwa durch die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Direktzahlungen unter 5.000 € im Vorjahr oder die Beschäftigung einer sozialversicherten Arbeitskraft. Für das Jahr 2024 müssen in der Regel keine neuen Nachweise erbracht werden, sofern sich an den Angaben zur Unfallversicherung nichts geändert hat.

Definition des aktiven Betriebsinhabers

Als aktiver Betriebsinhaber gilt, wer die tatsächliche Entscheidungsgewalt über den landwirtschaftlichen Betrieb ausübt und unternehmerisches Risiko trägt. Dies kann durch verschiedene Nachweise belegt werden, wie zum Beispiel die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

Erforderliche Nachweise und Dokumentation

  • Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
  • Direktzahlungen unter 5.000 € im Vorjahr
  • Beschäftigung einer sozialversicherten Arbeitskraft

Ausnahmen und Sonderregelungen

In einigen Fällen können auch Betriebe, die diese Kriterien nicht erfüllen, als aktiv gelten. Dazu zählen beispielsweise neu gegründete Betriebe oder Betriebe in Übergangsphasen. Solche Ausnahmen und Sonderregelungen sind im Rahmen der GAP-Förderung möglich.

Antragstellung und Fristen im Jahr 2024

Im Jahr 2024 müssen Landwirte den Mehrfachantrag (MFA) bis zum 15. Mai elektronisch über das Portal iBALIS bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einreichen. Die Antragsfrist beginnt bereits am 15. März 2024. Landwirte erhalten rechtzeitig per Post Informationen und Unterstützung rund um den Mehrfachantrag von ihren AELF-Sachbearbeitern, einer Hotline sowie Dienstleistern wie dem Bayerischen Bauernverband (BBV), Maschinenringen und landwirtschaftlichen Buchführungsdiensten.

Um berechtigt zu sein, müssen Betriebe eine Mindestfläche von 1 Hektar beihilfefähiger Fläche oder 225 Euro an Tierprämien nachweisen. Aktive Betriebsinhaber, deren Prämie im Vorjahr nicht mehr als 5.000 Euro betrug, erhalten die Einkommensförderung. Ackerflächen, Dauergrünland und Dauerkulturen ab 0,1 Hektar sind grundsätzlich förderfähig. Für Stilllegungsflächen gelten besondere Bedingungen zum Erhalt des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands.

  • Antragsfrist für Mehrfachantrag 2024: 15. März bis 15. Mai
  • Mindestfläche: 1 Hektar beihilfefähig oder 225 Euro Tierprämien
  • Aktive Betriebsinhaber: Prämie im Vorjahr max. 5.000 Euro
  • Förderfähige Flächenarten: Acker, Dauergrünland, Dauerkulturen ab 0,1 Hektar
  • Stilllegungsflächen: Erhalt des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands

Die Antragstellung erfolgt entweder mit einem Datenbegleitschein oder über die elektronisch authentifizierte Plattform ANDI. Dafür können Landwirte die Authentifizierungsmöglichkeiten BundID oder MeinUnternehmenskonto (MUK) nutzen. Änderungen an Stammdaten müssen separat über das ERNI-Portal vorgenommen werden.

Einkommensgrundstützung und Förderkriterien

Die Einkommensgrundstützung (EGS) ist ein wichtiger Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für den Zeitraum 2023-2027. Diese Förderung wird als bundeseinheitlicher Betrag je Hektar förderfähiger Fläche gewährt, um die Einkommenssituation der Landwirte in Deutschland zu stützen und gleichzeitig eine nachhaltige Bewirtschaftung der Agrarflächen zu fördern.

Mindestgrößen der Flächen

Um für die Einkommensgrundstützung förderfähig zu sein, müssen die Schläge oder Flächen eine Mindestgröße von 0,1 Hektar aufweisen und einen einheitlichen Nutzungscode haben. Diese Flächen müssen am 15. Mai 2024 zur Verfügung stehen und das gesamte Jahr 2024 hindurch landwirtschaftlich genutzt werden.

Beihilfefähige Kulturen

  • Die Förderfähigkeit richtet sich nach der Liste zur Codierung der Nutzung, in der die beihilfefähigen Kulturen gekennzeichnet sind.
  • Hierzu zählen beispielsweise Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Hackfrüchte, Dauergrünland und andere landwirtschaftliche Anbaukulturen.
  • Nicht förderfähig sind hingegen Flächen mit Weihnachtsbäumen, Baumschulen oder Rebflächen.

Die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil der GAP-Strategie 2023-2027 und spielt eine Schlüsselrolle bei der Ernährungssicherheit in Europa. Fast 78% der gesamten Einkommensstützung sollen in diesem Zeitraum als Direktzahlungen über eine entkoppelte Zahlung gewährt werden.

Öko-Regelungen und Umweltmaßnahmen

Die Öko-Regelungen sind freiwillige Maßnahmen, die Landwirte ergreifen können, um Klima und Umwelt zu schützen. Im Jahr 2024 wurden einige dieser Regelungen vereinfacht und die Prämien erhöht, um Anreize für Umweltschutz-Aktivitäten zu schaffen.

Zu den Beispielen für Öko-Regelungen gehören unter anderem:

  • Ökologische Brachen (Öko-Regelung 1a)
  • Anbau vielfältiger Kulturen (Öko-Regelung 2)
  • Anlage von Agroforst-Systemen
  • Extensive Grünlandbewirtschaftung
  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Mit der Öko-Regelung 1a können Landwirte bis zu 6% ihrer Ackerfläche als ökologische Brachflächen ausweisen und dafür eine Prämie von 1.300 €/ha erhalten. Für den Anbau vielfältiger Kulturen auf mindestens 5 verschiedenen Hauptfruchtarten (Öko-Regelung 2) gibt es weitere Fördermöglichkeiten.

Zusätzlich zu den Öko-Regelungen gibt es im etablierten Förderprogramm FAKT weitere Angebote wie die Anlage von Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen für Niederwild. Umfassende Informationen zu den verschiedenen Umweltmaßnahmen finden Landwirte in Merkblättern und Broschüren.

Besondere Förderungen für Junglandwirte

Die Junglandwirte-Einkommensstützung (JES) bietet gezielte Unterstützung für Landwirte unter 41 Jahren, die einen Betrieb übernehmen oder neu aufbauen. Diese Förderung umfasst finanzielle Zuschüsse von bis zu 134 Euro pro Hektar für maximal 120 Hektar, über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Qualifikationsanforderungen

Um die Junglandwirte-Einkommensstützung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Qualifikationsanforderungen erfüllen. Dazu gehört eine abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung, ein Agrarstudium oder der Nachweis einer Teilnahme am Bildungsprogramm Landwirtschaft (BiLA). Juristische Personen können die Förderung ebenfalls beantragen, sofern die Kontrollausübung über den Betrieb durch einen Junglandwirt nachgewiesen wird.

Förderzeitraum und maximale Flächen

  • Die Junglandwirte-Einkommensstützung wird für maximal 120 Hektar gewährt.
  • Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend mit dem Erstantrag.
  • Antragsteller müssen bei Erstantrag unter 41 Jahre alt sein.
  • Für juristische Personen gelten gesonderte Regelungen hinsichtlich der Kontrollausübung durch Junglandwirte.

Die Junglandwirte-Einkommensstützung bietet jungen Landwirten einen wichtigen Schub, um den Einstieg in die Landwirtschaft zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Förderung trägt dazu bei, die Zukunft der Landwirtschaft in Deutschland zu sichern.

Tiergebundene Prämien und Voraussetzungen

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurden 2023 neue tiergebundene Prämien eingeführt. Diese Prämien sollen die extensive Beweidung und den Erhalt der Biodiversität fördern. Landwirte, die Mutterkühe, Mutterschafe oder Mutterziegen halten, können diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen.

Um die Tierprämie zu erhalten, müssen Landwirte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestbestand von 3 Mutterkühen oder mindestens 6 Mutterschafen bzw. Mutterziegen
  • Für Mutterschafe und -ziegen muss die Stichtagsmeldung bis zum 15.01.2024 in der Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) erfolgen
  • Die Tiere müssen ganzjährig auf der Weide gehalten werden, um einen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft und Biodiversität zu leisten

Die Förderhöhe der Tierprämien liegt bei 200 Euro pro Mutterkuh und 45 Euro pro Mutterschaf oder Mutterziege. Diese Zahlungen unterstützen Landwirte dabei, ihre Tiere extensiv zu beweiden und somit zum Schutz der Umwelt beizutragen.

Neben den bundesweiten Regelungen zu den Tierprämien bieten einige Bundesländer zusätzliche Förderprogramme an. Zum Beispiel gibt es in Baden-Württemberg eine Sommerweideprämie für Milchkühe und weibliche Rinder ab einem Jahr. Auch in Bayern, Brandenburg und anderen Bundesländern existieren ähnliche Anreize für eine extensive Grünlandnutzung.

Digitale Antragstellung über iBALIS

Die Beantragung der Agrarförderung erfolgt heutzutage digital über das Portal iBALIS. Landwirte können dort alle erforderlichen Anträge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einreichen. Dabei spielt das Flächenmonitoringsystem (FMS) eine wichtige Rolle.

Nutzung des Flächenmonitoringsystems

Das Flächenmonitoringsystem basiert auf Satellitenbeobachtung und ermöglicht eine genaue Kontrolle der Feldblöcke. Mithilfe modernster Technologie können so Veränderungen auf den Flächen erkannt und dokumentiert werden. Dies erleichtert nicht nur den Antragsprozess, sondern dient auch der Überprüfung der Förderfähigkeit.

FAL-BY App und deren Funktionen

  • Die FAL-BY App ist ein nützliches digitales Instrument für Landwirte, um den Antragsprozess zu vereinfachen.
  • Mit der App können Kulturarten erkannt, Schnittnutzungen nachgewiesen und die Mindesttätigkeit dokumentiert werden.
  • Neu ist auch die Erfassung von Kennarten für die Öko-Regelungen sowie der Nachweis konservierender Saatgutverfahren.
  • Die App ermöglicht somit eine schnelle Reaktion auf unklare Sachverhalte und erleichtert den Kontakt mit den zuständigen Behörden.

Insgesamt bietet die digitale Antragstellung über iBALIS und die Nutzung moderner Technologien wie das Flächenmonitoringsystem und die FAL-BY App Landwirten eine effiziente und benutzungsfreundliche Möglichkeit, die GAP-Förderung zu beantragen.

Kontrollen und Sanktionen

Beantragungen für Flächenprämien und andere Agrarzahlungen sind mit klaren Vorgaben und Kontrollen verbunden. Falsche oder unvollständige Angaben können schwerwiegende Folgen haben. Die zuständigen Behörden führen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch, um die Einhaltung der Förderkriterien zu überprüfen.

Wird bei diesen Kontrollen festgestellt, dass Antragsteller gegen Bestimmungen verstoßen haben, drohen ihnen empfindliche Sanktionen. Je nach Schwere des Verstoßes können Kürzungen der Förderzahlungen bis hin zu deren vollständiger Rückforderung erfolgen. Bei Verdacht auf Subventionsbetrug werden die Fälle sogar an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Die Bewilligungsbehörden haben zudem das Recht, zusätzliche Unterlagen anzufordern oder nachträgliche Auflagen zu erteilen. Werden künstlich geschaffene Bedingungen zur unrechtmäßigen Erlangung von Fördergeldern festgestellt, können Antragsteller komplett von Zahlungen ausgeschlossen werden.

  1. Mindestens 1 Prozent der Antragsteller müssen systematisch vor Ort auf Konditionalitätsverstöße kontrolliert werden.
  2. Rund 3.000 Betriebe in Deutschland von etwa 300.000 Antragstellern werden auf Konditionalitätsverstöße kontrolliert.
  3. Bei einem fahrlässig begangenen Erstverstoß beträgt die Regelkürzung bei den konditionalitätsrelevanten Zahlungen 3 Prozent.
  4. Bei mehreren fahrlässigen Erstverstößen dürfen die Kürzungssätze eine Gesamtkürzung von 5 Prozent nicht überschreiten.
  5. Bei Wiederholungsverstößen beträgt die Regelkürzung 10 Prozent.
  6. Bei vorsätzlichen Verstößen können Kürzungen je nach Ausmaß und Häufigkeit bis zu 100 Prozent erfolgen.

Diese strikten Kontrollen und Sanktionen sollen sicherstellen, dass die Fördermittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bestimmungsgemäß eingesetzt werden und Subventionsbetrug verhindert wird. Für Antragsteller ist es daher entscheidend, die Förderkriterien genau einzuhalten und bei Unklarheiten frühzeitig das Gespräch mit den Behörden zu suchen.

Fazit

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union im Jahr 2023 zielt darauf ab, eine nachhaltigere Landwirtschaft zu fördern. Landwirte haben dabei verschiedene Fördermöglichkeiten, müssen aber auch erhöhte Anforderungen erfüllen, um in den Genuss der Zahlungen zu kommen.

Die Digitalisierung der Antragsstellung und das landesweite Flächenmonitoringsystem vereinfachen den gesamten Prozess für die Landwirte. Entscheidend sind dabei die fristgerechte Einreichung des Mehrfachantrags, die Einhaltung der jeweiligen Förderkriterien sowie eine korrekte und lückenlose Dokumentation aller relevanten Angaben.

Durch die Einführung der „profil (bw)“-App können Landwirte ihre Anträge zeitsparend und ortsunabhängig einreichen und haben zudem die Möglichkeit, Kontrollfeststellungen bis Ende September sanktionsfrei zu korrigieren. Insgesamt bietet die GAP-Reform 2023 zahlreiche Fördermöglichkeiten für eine nachhaltige Landwirtschaft, erfordert aber auch ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und Dokumentation seitens der antragstellenden Betriebe.

FAQ

Wer kann Flächenprämie beantragen?

Aktive Betriebsinhaber können Flächenprämien beantragen. Dies kann durch Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Direktzahlungen unter 5000 € im Vorjahr oder Beschäftigung einer sozialversicherten Arbeitskraft nachgewiesen werden.

Welche Grundvoraussetzungen müssen für die GAP-Förderung erfüllt werden?

Die Grüne Architektur der neuen GAP zielt auf eine nachhaltigere Nutzung von Boden, Wasser und Luft ab. Landwirte müssen mehr Leistungen im Bereich Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Tierwohl erbringen.

Wie sieht das EU-Agrarbudget für 2024 aus?

Das EU-Agrarbudget bleibt etwa gleich. Öko-Regelungen honorieren konkrete Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Bayern hat die Prämien für 2024 erhöht und Regelungen vereinfacht.

Bis wann muss der Mehrfachantrag 2024 eingereicht werden?

Der Mehrfachantrag (MFA) 2024 muss bis zum 15. Mai elektronisch beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eingereicht werden.

Wie funktioniert die Einkommensgrundstützung?

Die Einkommensgrundstützung (EGS) wird als bundeseinheitlicher Betrag je Hektar förderfähiger Fläche gewährt. Flächen müssen mindestens 0,1 ha groß sein und einen einheitlichen Nutzungscode haben.

Welche Öko-Regelungen gibt es?

Beispiele für Öko-Regelungen sind Brachen, vielfältige Kulturen, Agroforst, extensive Grünlandbewirtschaftung und Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Die Prämie für das erste Hektar ÖR1a-Brache beträgt 1300 €/ha.

Welche speziellen Förderungen gibt es für Junglandwirte?

Die Junglandwirte-Einkommensstützung (JES) wird für maximal 120 ha und fünf Jahre gewährt. Antragsteller müssen bei Erstantrag unter 41 Jahre alt sein und eine landwirtschaftliche Ausbildung, ein Agrarstudium oder die Teilnahme am Bildungsprogramm Landwirtschaft (BiLA) nachweisen.

Welche tiergebundenen Prämien gibt es?

Es gibt Prämien für Mutterkühe (mindestens 3 Tiere) sowie Mutterschafe und -ziegen (mindestens 6 Tiere). Die Prämien fördern extensive Beweidung und tragen zur Erhaltung der Biodiversität bei.

Wie funktioniert die digitale Antragstellung über iBALIS?

Die Antragstellung erfolgt digital über das Portal iBALIS. Das Flächenmonitoringsystem (FMS) nutzt Satellitenbeobachtung zur Kontrolle. Die FAL-BY App ermöglicht schnelle Reaktionen auf unklare Sachverhalte.

Welche Konsequenzen haben falsche oder unvollständige Angaben?

Falsche oder unvollständige Angaben können zu Strafverfolgung und Rückforderung von Leistungen führen. Die Bewilligungsbehörde kann weitere Unterlagen anfordern und nachträgliche Auflagen erteilen.

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