
Wer im Winter Bilder von Eisbrechern und Forschungsstationen sieht, fragt sich schnell: Wem gehört die Arktis eigentlich? Die kurze Antwort: rechtlich gesehen niemandem allein. Die Arktis ist kein Staatsgebiet, sondern ein Gebiet, das durch internationales Seerecht in nationale Zonen und internationale Gewässer aufgeteilt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Niemand besitzt die Arktis als Ganzes – der Nordpol und der größte Teil des zentralen Nordpolarmeers gelten als Hohe See.
- Fünf Anrainerstaaten – Russland, Kanada, USA, Norwegen und Dänemark (über Grönland) – verfügen über bis zu 200 Seemeilen breite ausschließliche Wirtschaftszonen.
- Das UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ) von 1982, in Kraft seit 1994, bildet die rechtliche Grundlage für alle Ansprüche.
- Erweiterte Festlandsockelansprüche auf den Meeresboden – etwa von Russland (2001, 2015, 2021), Kanada (2013) und Dänemark (2014) – betreffen nur Bodenschätze, nicht die Wassersäule oder den Luftraum.
- Es gibt keinen eigenen Arktisvertrag wie den Antarktisvertrag – die Region wird über das allgemeine Seerecht und den Arktischen Rat geregelt.
Kein Staatsgebiet, aber auch keine Antarktis
Anders als die Antarktis, die durch den Antarktisvertrag von 1959 als wissenschaftliches Reservat ohne neue Gebietsansprüche geschützt ist, gibt es für die Arktis kein eigenes völkerrechtliches Abkommen. Stattdessen gilt das allgemeine Seerecht: Das Nordpolarmeer ist ein von Land umgebener Ozean, kein Kontinent. Grundlage ist das UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ), verabschiedet 1982 und in Kraft seit 1994.
Küstenstaaten dürfen danach in einer ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von bis zu 200 Seemeilen (rund 370 Kilometer) vor ihrer Küste Rohstoffe wie Öl, Gas und Fisch nutzen. Darüber hinaus können sie einen erweiterten Festlandsockel beantragen, wenn sie geologisch nachweisen, dass sich der Kontinentalrand ihres Territoriums unter dem Meer fortsetzt. Zuständig für die Prüfung ist die UN-Festlandsockelkommission (CLCS) in New York.
Wer beansprucht was
Russland meldete bereits 2001 Ansprüche auf rund 1,2 Millionen Quadratkilometer arktischen Meeresbodens an, darunter den Lomonossow-Rücken, und aktualisierte den Antrag 2015 und 2021. Kanada legte 2013 einen eigenen Antrag vor, Dänemark 2014 einen Anspruch nördlich Grönlands – teils überschneiden sich diese Forderungen. Norwegen einigte sich 2010 mit Russland auf eine Grenzziehung in der Barentssee. Diese Ansprüche betreffen nur den Meeresboden und die Rohstoffe darunter, nicht die Wasseroberfläche oder den Luftraum.
Anspruchslage der Arktis-Anrainerstaaten
| Staat | Wirtschaftszone (AWZ) | Festlandsockelantrag | Stand |
|---|---|---|---|
| Russland | 200 Seemeilen | seit 2001, aktualisiert 2015/2021 | 2026 |
| Kanada | 200 Seemeilen | seit 2013 | 2026 |
| Dänemark (Grönland) | 200 Seemeilen | seit 2014 | 2026 |
| Norwegen | 200 Seemeilen | Grenzabkommen mit Russland seit 2010 | 2026 |
| USA | 200 Seemeilen (beansprucht) | SRÜ bislang nicht ratifiziert | 2026 |
Wer ist sonst noch beteiligt?
Neben den fünf direkten Anrainerstaaten sitzt im Arktischen Rat auch Island, Schweden und Finnland mit am Tisch – sie grenzen an die Arktis, nicht aber direkt an das Nordpolarmeer und haben daher keine eigenen Ansprüche auf dessen Meeresboden. Beobachterstatus im Rat haben zudem Staaten wie Deutschland, China und Japan sowie Organisationen indigener Völker.
Die USA beanspruchen zwar ebenfalls eine Wirtschaftszone, haben das Seerechtsübereinkommen jedoch nie ratifiziert und berufen sich auf Gewohnheitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Gehört der Nordpol zu einem Staat?
Nein. Der geografische Nordpol liegt im internationalen Gewässer der Hohen See und damit außerhalb jeder staatlichen Zone. Russland hatte 2007 symbolisch eine Flagge auf dem Meeresboden am Nordpol platziert, das begründet jedoch keinen völkerrechtlichen Anspruch.
Was passiert, wenn sich Festlandsockelansprüche überschneiden?
Überschneidende Anträge, etwa zwischen Russland, Kanada und Dänemark rund um den Lomonossow-Rücken, werden von der UN-Festlandsockelkommission zunächst wissenschaftlich geprüft. Die endgültige Grenzziehung müssen die betroffenen Staaten anschließend untereinander verhandeln.
Darf man in der Arktis einfach Rohstoffe fördern?
Nur innerhalb der eigenen Wirtschaftszone oder mit Genehmigung des jeweiligen Anrainerstaates. Außerhalb der 200-Seemeilen-Zonen und ohne anerkannten Festlandsockelanspruch gilt das Gebiet als Hohe See, auf der besondere internationale Regeln greifen.
Gibt es einen Antarktisvertrag auch für die Arktis?
Nein. Ein vergleichbares Abkommen, das neue Gebietsansprüche generell ausschließt, existiert für die Arktis nicht. Die Region wird über das allgemeine Seerecht und die Kooperation im Arktischen Rat geregelt.
Wie wirkt sich der Klimawandel auf die Eigentumsfrage aus?
Schmelzendes Meereis macht Rohstoffe und neue Schifffahrtsrouten zugänglicher, ändert aber die rechtliche Zuordnung nicht. Die bestehenden Wirtschaftszonen und Festlandsockelansprüche gelten unabhängig von der Eisbedeckung.
Rechtsfragen rund um Seegrenzen und Festlandsockelansprüche sind im Einzelfall komplex und politisch aufgeladen; für eine verbindliche Einschätzung konkreter Sachverhalte ist juristischer Rat erforderlich. Einen ähnlich ungeklärten Grenzstatus gibt es übrigens auch viel näher an Deutschland: Beim Bodensee ist bis heute strittig, wem der Obersee gehört. Wie die Eigentumsverhältnisse bei einem ganz anderen internationalen Nadelöhr aussehen, zeigt der Beitrag zum Suezkanal.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar