Wem gehört die Antarktis? Rechtslage laut Antarktisvertrag

Wem gehört die Antarktis? Rechtslage laut Antarktisvertrag 1

Die Antarktis gehört keinem Staat. Seit 1961 regelt der Antarktisvertrag, dass der Kontinent weder erobert noch aufgeteilt werden darf – bestehende Gebietsansprüche einzelner Länder bleiben zwar bestehen, sind aber eingefroren und werden von den übrigen Vertragsstaaten nicht anerkannt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Eigentümer: Kein Staat und keine Privatperson besitzt die Antarktis – der Kontinent unterliegt keiner Souveränität.
  • Antarktisvertrag seit 1961: Unterzeichnet am 1. Dezember 1959 in Washington, in Kraft seit 23. Juni 1961.
  • 57 Vertragsstaaten: Davon 28 mit Konsultativstatus und Mitspracherecht bei Entscheidungen.
  • Sieben Länder mit eingefrorenen Ansprüchen: Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen.
  • Bergbauverbot bis mindestens 2048: Das Umweltschutzprotokoll von 1998 lässt sich frühestens nach 50 Jahren neu verhandeln.

Warum niemand die Antarktis besitzt

Vor 1959 hatten mehrere Staaten Gebietsansprüche auf Teile der Antarktis erhoben, die sich zum Teil überlappten. Um einen Konflikt während des Kalten Krieges zu vermeiden, einigten sich zwölf Staaten – darunter die damaligen Anspruchsteller sowie die USA und die Sowjetunion – auf den Antarktisvertrag. Er hält fest, dass die Antarktis ausschließlich friedlichen und wissenschaftlichen Zwecken dient und keine neuen Souveränitätsansprüche erhoben werden dürfen.

Bestehende Ansprüche werden dadurch nicht aufgehoben, aber auch nicht anerkannt oder bestritten – Fachleute sprechen von einem völkerrechtlichen ‚Einfrieren‘. Praktisch bedeutet das: Argentinien, Chile und Großbritannien beanspruchen bis heute teils identische Sektoren der Antarktischen Halbinsel, ohne dass daraus eine völkerrechtliche Konsequenz entsteht.

Wie die Vertragsstaaten zusammenarbeiten

Alle zwei Jahre treffen sich die Konsultativstaaten zu Antarctic Treaty Consultative Meetings, auf denen Umweltauflagen, Forschungskoordination und Tourismusregeln weiterentwickelt werden. Beschlüsse erfordern in der Regel Konsens, was Änderungen langwierig, aber auch schwer umkehrbar macht.

Neben dem eigentlichen Antarktisvertrag zählen weitere Abkommen zum sogenannten Antarktisvertragssystem, etwa die CCAMLR-Konvention zur Regulierung der Fischerei in den umliegenden Gewässern. Zusammen bilden sie eines der ältesten funktionierenden Systeme kollektiver Ressourcenverwaltung im Völkerrecht.

Welche Staaten erheben Gebietsansprüche?

StaatBeanspruchtes GebietBesonderheit
ArgentinienSektor 25°–74° Westüberlappt mit Chile und Großbritannien
ChileSektor 53°–90° Westüberlappt mit Argentinien und Großbritannien
GroßbritannienBritish Antarctic Territory, 20°–80° Westüberlappt mit Argentinien und Chile
Australiengrößtes beanspruchtes Gebiet, rund 42 % der Flächevon UK, Frankreich, NZ, Norwegen anerkannt
NeuseelandRoss Dependencykein überlappender Anspruch
FrankreichAdélielandkein überlappender Anspruch
NorwegenKönigin-Maud-Landkein überlappender Anspruch

Wer darf was in der Antarktis?

Ein Detail, das viele Übersichten weglassen: Der westliche Teil der Antarktis, das Marie-Byrd-Land, wird von keinem einzigen Staat beansprucht – es gilt als das einzige unbeanspruchte Festlandgebiet der Erde außerhalb der Weltmeere. Erlaubt sind auf dem Kontinent friedliche Forschung und – unter strengen Auflagen des Umweltschutzprotokolls – Tourismus. Verboten sind militärische Nutzung, Atomtests sowie kommerzieller Bergbau und Ölförderung.

Das Umweltschutzprotokoll (Madrid-Protokoll) wurde 1991 unterzeichnet und trat 1998 in Kraft. Es kann frühestens 50 Jahre nach Inkrafttreten, also ab 2048, auf einer Revisionskonferenz geändert werden – und selbst dann nur mit qualifizierter Mehrheit der Konsultativstaaten. Fischerei in den umliegenden Gewässern wird separat über die Antarktische Living Resources-Konvention (CCAMLR) mit Fangquoten geregelt.

Häufig gestellte Fragen

Kann man Land in der Antarktis kaufen?

Nein. Da kein Staat souveräne Hoheitsrechte ausübt, gibt es kein Grundbuch und keinen rechtsgültigen privaten Landerwerb. Angebliche ‚Grundstücksverkäufe‘ in der Antarktis haben keinen rechtlichen Bestand.

Gehört die Antarktis den Vereinten Nationen?

Nein. Der Antarktisvertrag ist ein eigenständiges völkerrechtliches Regime außerhalb der UN-Struktur, verwaltet über regelmäßige Konsultativtreffen der Vertragsstaaten.

Darf man in der Antarktis leben?

Dauerhafte zivile Besiedlung gibt es nicht. Auf den rund 70 Forschungsstationen halten sich saisonal bis zu 5.000, im Winter etwa 1.000 Personen auf, meist Wissenschaftler und Logistikpersonal.

Wer kontrolliert, ob sich Staaten an den Vertrag halten?

Jeder Konsultativstaat darf jederzeit unangekündigte Inspektionen von Stationen und Ausrüstung anderer Vertragsparteien durchführen – ein im Völkerrecht seltenes Kontrollrecht.

Ist Deutschland Vertragspartei?

Ja, Deutschland ist seit 1979 Vertragsstaat und seit 1981 Konsultativstaat mit Stimmrecht, unter anderem durch den Betrieb der Forschungsstation Neumayer III.

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