
Die Psychotherapie-Ausbildung in Deutschland hat sich grundlegend verändert. Seit September 2020 gibt es neue Anforderungen für angehende Psychotherapeuten. Ein spezielles Bachelor- und Masterstudium ist nun Pflicht.
Nach dem Studium folgt die Approbationsprüfung. Diese Schritte sind nötig, um das Ziel zu erreichen. Planen Sie Ihre Karriere als Psychotherapeut sorgfältig.
Hier erfahren Sie alles über den neuen Ausbildungsweg. Wir erklären die Stationen vom Studium bis zur Weiterbildung. So meistern Sie alle Hürden auf dem Weg zum Psychotherapeuten.
Studium und Ausbildung im neuen System
Die Psychotherapie-Ausbildungsreform trat am 1. September 2020 in Kraft. Sie brachte grundlegende Änderungen für das Studium und die Ausbildung zum Psychotherapeuten. Das neue System sieht ein Direktstudium vor.
Dieses besteht aus einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterstudium. Es bietet eine gezielte Vorbereitung auf den Beruf des Psychotherapeuten.
Bachelorstudium mit Schwerpunkt Psychotherapie
Im Bachelor können angehende Psychotherapeuten einen polyvalenten Studiengang wählen. Dieser ermöglicht es ihnen, verschiedene Schwerpunkte zu setzen. Die Entscheidung für einen spezifischen Bereich fällt erst im Masterstudium.
Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP)
Der KliPP-Master bereitet gezielt auf die Approbationsprüfung zum Psychotherapeuten vor. Er entspricht den Vorgaben der neuen Approbationsordnung. Nach erfolgreichem Abschluss dürfen Absolventen die Bezeichnung „Psychotherapeut/Psychotherapeutin“ führen.
Die Approbationsprüfung zum Psychotherapeuten
Nach dem Masterstudium der Klinischen Psychologie und Psychotherapie folgt die Approbationsprüfung. Sie besteht aus zwei Teilen: einer Parcoursprüfung und einer Fallprüfung. Beide Teile prüfen praktische Fähigkeiten angehender Psychotherapeuten.
Die Parcoursprüfung
Die Parcoursprüfung umfasst fünf Stationen mit Schauspielpatient*innen. Hier zeigen Prüflinge ihr Können in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören Patientensicherheit, Beziehungsgestaltung und Diagnostik.
Auch Patienteninformation und -aufklärung werden geprüft. Zudem erstellen die Kandidaten leitlinienorientierte Behandlungsempfehlungen.
Die Fallprüfung
In der Fallprüfung stellen Prüflinge eine fiktive Therapiesituation nach. Sie arbeiten dabei mit einem*einer Schauspieler*in zusammen. Hier müssen sie Fachwissen, Diagnostikkompetenz und therapeutische Fähigkeiten beweisen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Absolventen die staatliche Zulassung als Psychotherapeut*in. Sie dürfen nun offiziell diesen Titel führen. Außerdem werden sie Mitglied in der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer.
Wie kann ich Psychotherapeut werden: Die Weiterbildung
Nach der Approbationsprüfung folgt die fünfjährige verfahrensspezifische Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in. Die Landespsychotherapeutenkammern regeln diese Weiterbildung genau. Sie umfasst theoretisches Wissen, praktische Anwendung und Selbsterfahrung.
Aufbau der fünfjährigen Weiterbildung
Die Weiterbildung besteht aus 620 Stunden Theorie und 120 Stunden Selbsterfahrung. Dazu kommen 150 Stunden Supervision und 600 Stunden praktische Patientenversorgung.
Theorie, Praxis und Selbsterfahrung machen etwa ein Viertel der Gesamtausbildungszeit aus.
Bewerbung und Zulassung
Für die Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in brauchen Bewerber einen Weiterbildungsplatz. Die Landespsychotherapeutenkammer entscheidet über die Zulassung.
Vergütung während der Weiterbildung
Angehende Psychotherapeuten erhalten während der Weiterbildung eine Vergütung. Die Krankenkassen refinanzieren diese. Je nach Einrichtung und Region liegt sie zwischen 16.800 und 25.250 Euro pro Jahr.
Übergangsregelungen und Altfälle
Besondere Regeln gelten für Psychologiestudierende, die vor September 2020 anfingen. Sie können die alte Ausbildung bis 2032 oder in Härtefällen bis 2035 abschließen. Diese Absolventen werden den neuen Fachpsychotherapeuten gleichgestellt.
Quereinsteiger aus Pädagogik oder Sozialer Arbeit können die alte Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten machen. So wird niemand von den Gesetzesänderungen überfordert.
Die Übergangsregelungen sorgen für einen reibungslosen Systemwechsel. Angehende Psychotherapeuten können ihre begonnene Ausbildung problemlos abschließen. Sie können dann ohne Schwierigkeiten in den Beruf einsteigen.
Der Gesetzgeber will niemanden durch die Umstellung benachteiligen. Er legt großen Wert auf einen problemlosen Wechsel. Verschiedene Möglichkeiten für Übergangs- und Sonderregelungen wurden geschaffen.
Fazit
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes 2024 bringt große Änderungen für angehende Psychotherapeuten. Ein psychotherapeutisches Bachelor- und Masterstudium wird zur Pflicht. Danach folgen die Approbationsprüfung und eine fünfjährige Weiterbildung.
Für Studierende vor 2024 gelten Übergangsregeln. Die Reform modernisiert die Ausbildung und verbessert die Vergütung. Sie macht den Beruf strukturierter und attraktiver.
Die Neuerungen zeigen die Entwicklung der Berufsbezeichnungen und Zugangsvoraussetzungen. Diese Änderungen sollen die Ausbildungsqualität und Arbeitsbedingungen verbessern. Das Ziel ist es, den Beruf des Psychotherapeuten zukunftsfähig zu machen.
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