EDV-Sachverständiger

Heutzutage steht fast allen die Informationstechnologie beruflich und privat zur Verfügung. Somit bietet sie neben Arbeitserleichterung und „Spaßfaktor“ auch immer mehr Konfliktpotenzial. Hier bildet ein EDV-Sachverständiger für die rat- und hilfesuchenden Computeranwender einen sehr gefragten Gegenpol zum Spezialwissen der Systemanbieter. Ebenso bieten Computer Kriminellen eine große Breite an Möglichkeiten. Bei der Ermittlung von Straftaten auf dem Gebiet der Informationstechnologie kommt ebenfalls ein EDV-Sachverständiger zum Einsatz und hilft bei der Beweismittelsicherung. Über die genauen Aufgaben und Tätigkeitsgebiete eines EDV-Sachverständigen und die Vorausstetzungen, um als EDV-Sachverständiger vor Gericht berufen werden zu können, informieren wir Sie an dieser Stelle.

EDV-Sachverständiger – Grundsätzliches

Im Allgemeinen definiert man EDV-Sachverständiger als einen Experten auf eben dem Gebiet der EDV. Vornehmlich bezeichnet man jedoch mit diesem Begriff einen EDV-Sachverständigen für Gutachten oder Berater von Gerichten und anderen Entscheidungsgremien. Dabei nimmt ein EDV-Sachverständiger in seiner Aufgabe als Experte nur beratende Tätigkeit ein und nimmt keinen aktiven Einfluss auf die Entscheidung der Gremien. EDV-Sachverständige werden sowohl von Gerichten und Behörden als auch von Unternehmen und Privatleuten benötigt. Sie werden im Falle von Streitigkeiten, Schäden und Mängeln beauftragt, diese zu begutachten. Ebenso werden EDV-Sachverständige bei Fragen zur Wertermittlung, der Beratung und Begleitung von Projekten und dem Datenschutz hinzugezogen. Zusätzlich sind sie als Schiedsgutachter tätig.

EDV-Sachverständiger – Tätigkeitsbereiche

Ein EDV-Sachverständiger arbeitet vor allem in folgenden Bereichen:

  • Projektberatung, Projektkonzeption, Projektüberwachung und Projektabnahme
  • Datensicherung, Datensicherheit, Datenschutz, Bewertung, Wertermittlungen
  • Sachverständigengutachten für Gerichte, Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen
  • Schlichtung und Mediation

EDV-Sachverständiger – EDV-Betrug

Besonders schwierige und anspruchsvolle Tätigkeiten kommen auf einen EDV-Sachverständigen zu, wenn er im Umfeld von EDV-Betrug ermittelt, muss er hierbei neben den hohen technischen und fachlichen Anforderungen auch die strikten Regeln für die Gewinnung und Aufbereitung von EDV-Beweismitteln befolgen. Ein EDV-Sachverständiger kann dabei zu zwei verschiedenen Kategorien des EDV-Betruges gerufen werden: Einmal handelt es sich bei EDV-Betrug um ein Verhalten, das eine Manipulation von Computern und Computerdaten beinhaltet (Diebstahl von Informationen, Softwarediebstahl, Manipulation von Konten und Banksystemen). Aber auch bei der Ermittlung einer „traditionellen“ Straftat wie Mord und Einbruch kann ein EDV-Sachverständiger hinzugezogen werden, geben doch häufig Pläne, Adresslisten oder falsche Dokumente auf Computern Aufschluss über Motive und Vorgehensweise der Täter.

EDV-Sachverständiger – Voraussetzungen

Ganz allgemein gesehen sind fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der EDV Voraussetzungen für die Tätigkeit als EDV-Sachverständiger. Somit gehören Informatiker, Fachleute aus der Datenverarbeitung, Programmierer, EDV-Ingenieure und Kommunikationselektroniker zum potentiellen Kreis der EDV-Sachverständigen. Steht aber die Aufgabe eines EDV-Sachverständigen vor Gericht zur Disposition müssen neben fachlicher Kompetenz weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Das Bundesverfassungsgericht definiert die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen als Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die gegenüber sonstigen Sachverständigen ein herausgehobenes öffentliches Vertrauen in die besondere Sachkunde und Unparteilichkeit sowie besondere Glaubwürdigkeit und Integrität dokumentiert. Verständlicherweise geht demnach der Bestellung zum öffentlich bestellten EDV-Sachverständigen ein ausgesprochen aufwendiges offizielles Nachweisverfahren und im Rahmen vor einer Prüfungskommission voran. Neben seiner Sachkenntnis muss der EDV-Sachverständige hierbei seine Objektivität und persönliche Integrität einer öffentlich-rechtlichen Institution gegenüber nachweisen. Einmal zum EDV-Sachverständigen bestellt, wird dieser durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt.

17 Kommentare

  1. Habe selbst eine Sachverständigenausbildung mit Erfolg absolviert! Die leeren und haltlosen Versprechungen von den sogenannten Veranstalter gehen vor allem auf den Provit der Teilnehmer ohne je eine Chance zu bekommen diese Tätigkeit wirklich auzuführen.
    Abgesehen von den nicht nachvollziebaren Gebühren (1950,-€ Seminarkosten + Prüfungskosten + DESAG Gebühren +Mwst.) wird Ihnen noch eine Mitgliedschaft am besten 5 minuten vor der Prüfung bei der DESAG aufgeschwatzt die weitere nicht unerhebliche Gebühren (357,-€)fordert. Also Vorsicht !!!
    Wer wirklich als Sachverständiger arbeiten und eine Weiterbildung sucht, sollte dann lieber zur örtlichen Handwerkskammer sich informieren. Da wird diese Ausbildung bzw. Seminar nicht anerkannt. Also, außer Spesen nichts gewesen ! Ansonsten VIEL GLÜCK !

  2. Ich habe bei Modal ebenfalls zwei Schulungen besucht (gabs als Paket günstiger), Datenschutz und EDV-Sachverständiger. Die Schulungen waren eine Unverschämtheit und die Zwangsmitgliedschaft in der DESAG ebenfalls, die DESAG erbringt keinerlei Leistungen und gaukelt lediglich mit einem Fake-Stempel Sachverstand vor. Mit der DESAG hat die Modal eine Geldvermehrungsmaschine entwickelt, die auch nach den nutzlosen Schulungen durch ihre Jahresgebühren weiter Geld einspielt. Das ist so ähnlich wie die Kaffeefahrten!!!!!

  3. Interessant, informativ und wegweisend können manche Foren durchaus sein… allerdings meistens nur dann, wenn seitens der Betreiber eine Prüfung von veröffentlichten Inhalten stattfindet. Ohne Registrierung werden hier Inhalte von „Experten“ und Leserberichte veröffentlicht, welche mit den Fakten am Markt und seriösem Umgang untereinander kaum etwas zu tun haben.
    Diffamierung und eigene Selbstüberschätzung finden hier Ihre Plattform. Beati pauperes spiritu quoniam iprosum est regnum caelorum. Da frage ich mich, kann das Himmelreich soviele geistig Arme ertragen…
    Und so stempeln die Kollegen rund, oval, eckig und oft mit wenig Sachverstand, ob Kammer, Tüv, Dekra, Desag, Modal und wie Sie alle heißen doch bei einem sind Sie allle gleich – beim …
    Wer sich selbst am höchsten lobt ist auf dem Markt schnell tot.
    Und so wirbt der Eine und diffamiert der Andere.
    Gehobenen Sachverstand erlangt man nicht in Seminaren von Kammern, Tüv, Modal und Co. Sachverstand erwirbt man durch seinen Berufs- und Bildungsweg. Alles andere kann nur unterstützen. Hier sollte jeder den für sich richtigen Weg suchen und solcherlei ungefilterten Werbe- und Beschimpfungsplattformen meiden.
    Seriöse Plattformen mit Registrierungszwang werden seltener für Eigenwerbung und ähnliches mißbraucht.
    Oder glauben Sie jedem Eintrag bei Holiday Check und Co.?

  4. Ich bin mit dem Seminar sehr zufrieden und kann das Bau-Seminar uneingeschänkt weiterempfehlen.
    Tadellose Betreuung während- und nach dem Seminar.
    Die DE SAG hat mir einen Auftraggeber in meiner Nähe vermitteln können, mit dem ich jetzt seit 5 Monaten zusammenarbeite. Meine eigene Akquise trägt auch schon Früchte.
    Somit bin ich rundum zufrieden.
    Mein Investment hat sich bereits ausgezahlt.

  5. ich habe auch bei DESAG diese teure ausbildung „bausachverständige“ gemacht.
    ich kann diese ausbildung auf keinen fall weiter empfehlen.

  6. Ich habe bei Modal das Seminar zum IT-Sachverständiger als Selbststudium durchgeführt. Mein Ansprechpartner war Herr Meier,der mir mit Rat zur Seite gestanden hat.
    Auf Grund meiner beruflichen Auslastung war es nicht immer einfach alles unter einen Hut zu bekommen, aber ich bekam volle Rückendeckung und Unterstützung.
    Das Selbststudium ist eine echte Alternative.
    Im Januar habe ich dann die Prüfung zum IT-Sachverständigen mit Erfolg abgeschlossen.
    …kann ich nur empfehlen
    P. E.

  7. …kann mich meinem Vorredner nur anschließen.
    Ich kann nichts negatives zu Seminaren und Unternehmen berichten.
    Die Umsetzung für mich hat funktioniert.
    Die Modal hat alle erforderlichen Zertifizierungen eines Weiterbildungsträgers und ist staatlich anerkannt.
    Mein Fazit:
    empfehlenswert!

  8. Meine Erfahrung:
    2 Top Seminare mit einer umfangreichen Wissensvermittlung. Arbeitsunterlagen eignen sich wunderbar zur späteren autodidaktischen Aufarbeitung. Das Modal SV-Handbuch ist sehr umfangreich und ersetzt so manchen Fachliteratur.
    DESAG Prüfung entsprach einer 3 stündigen MC Prüfung, welche absolut korrekt ablief. Meine Mitgliedschaft in der DESAG begann sofort mit einer Vermittlung eines GA Auftrages.
    Tolle Nachbetreuung! Aftersales-Marketing ist gut. Bei allen späteren Fragen wurde mir eine mehr als befriedigende Hilfe geboten. Einen besonderen Dank an Herrn Meier und Team.
    Seminar und Unternehmen sind empfehlenswert.
    MFG
    Dr. Ing. P. Esser

  9. Ich habe die Schulungen von EDV-SV bis Forensik besucht und bin sehr zurfrieden.
    Ich konnte mir in der Zwischenzeit ein gut laufendes 2. Standbein erschießen.
    Meine Empfehlung geht klar pro MODAL

  10. Ich kann mich „anonymus“ und AH-a“ nur anschließen – auch ich kam in den Genuss über „modal“ und „DESAG“ eine Qualifizierung zum EDV-Sachverständigen zu machen. Es wurde einem das Blaue vom Himmel erzählt, wie wichtig doch heutzutage die EDV/IT-SV sind und man erhält jegliche Unterstützung am Anfang – jeder ist in einer Datenbank gelistet und wird im Netz sofort gefunden…so jedenfalls wurde es mir telefonisch erzählt und ich meldete mich zu dieser Qualifizierung zu diesem doch enormen Preis an. Ernüchterung kam schnell – 4 Tage a 8 h…Nonstop mündliche Themenvermittlung anhand des SV-Handbuches, keine Praxis, keine Mustervorlagen usw.! Am 5. Tag dann 4 h Prüfung in Form eines Multiple-Joice-Verfahrens (man muss ja nach 4 Tagen alles im Kopf haben und vor allem behalten haben!), aber auch hier war es einfach, denn der Dozent verließ anstandshalber den Raum und alle konnten sich gegenseitig unterstützen. Danach war Schluss und man sollte dann noch die Mitgliedschaft für 300,00 €/a (die MWST nannte man nicht!)für die DESAG ausfüllen, da man ansonsten keine Bescheinigung oder Listung etc. erhält. Also ausgefüllt und nach Hause gefahren. Nach kurzer Zeit kam das Zeugnis (Urkunde und natürlich Bestanden!) und die Rechnung der DESAG über 354,00 € + Anmeldung für einen Stempel (eckig) für 75,00 € sowie ein Antragsblatt für eine Haftpflicht- und Vermögensversicherung durch die Züricher VG zu einem enormen Preis (bis 640,00 €/a bei nur rel. geringer Absicherung!!!!. Außer der Versicherung alles ausgefüllt und bestellt und zur Qualifizierung (2400,00 € exkl. Hotel- und Verpflegungskosten) nochmal rund 430,00 € + Visitenkarten/Werbung von ca. 300,00 € etc. bezahlt. Alles in Allem war diese Qualifizierung zwar gut für meinen Lebenslauf, aber interessiert hat sie niemanden. Weder ein Gericht, noch ein Staatsanwalt, noch eine Versicherung etc. haben Bedarf angemeldet. Unterstützung seitens modal/DESAG/BSG gab es keine – die Internetseite der DESAG ist auf einem grausamen Stand (im Forum kaum aktuelle oder Sinn bringende Einträge – die Downloads lächerlich!. Bis auf ein Privat-Gutachten in knapp 3 Jahren hatte ich über diese Ausbildung als Freiberufler keinen Auftrag zu verzeichnen, jedoch hohe Kosten! Ich habe die Mitgliedschaft dann auch gekündigt, was aber allein ein Kapitel für sich war (grausam!).
    Fazit:
    Ich kann diese Ausbildung nicht empfehlen, da ich der Meinung bin, innerhalb von 4 aktiven Tagen keinen Sachverstand aufzubauen – auch wenn man Erfahrung mitbringt, aber die Komplexität der Erfordernisse würde alle vor Gericht etc. in „Schwimmen“ bringen. Keine Praxisvermittlung durch den Ausbilder oder Auftragsvermittlung inkl. anderer Gemeinsamkeiten zu verzeichnen. Die Kosten waren leider nur für modal und DESAG, hier erweckt sich auch mir der Eindruck, schnell als „Bildungsvermittler“ eine Mark zu verdienen, alles andere ist egal. Das dies staatlich genehmigt wurde ist für mich eine Farce und zeigt die Qualität unserer Bildung.

  11. DESAG, modal, BSG e.V. ist das Dreigestirn der Selbstzertifizierung auf Kosten der Teilnehmer. Ziel scheint mir das Geldverdienen mit den Kurse der modal und der Rest ist das schmückende Hirschgeweih (Becker lässt grüßen). Ein bißchen Lametta alla GeSuMa, natürlich für Geld und fertig ist der Sachverständige in einem Wochenendkurs, auch wenn er noch mit knappen 20 in der Ausbildung steckt.
    Erfahrung? Nicht notwendig – eher störend. Sonst würde man das Selbstmarketing und die Werbeblöcke der Kurse zu leicht erkennen.
    Bei den agierenden Personen würde ich mal darauf achten, wer hier doziert, prüft, abnimmt und zeritifiziert und schließlich kassiert.
    Stundenlange Prüfungen? Ich habe es als Selbstgesprächskreise erlebt. Wie hoch ist denn die Durchfallquote?
    Achso – es gibt auch noch andere Konstrukte, die es in ähnlicher Weise versuchen.
    Alles legal, aber auch irgendwie egal.
    Hier wird der Gewinn auf Kosten der vielen Freigesetzten und Suchenden gemacht.
    Gruß von einem der es selbst erleben durfte.

  12. Wo in der Sachverständigenordnung steht geschrieben, das nur der öffentlich bestellte Sachverständige der richtige ist? Ganz genau. Nirgendswo.
    Die Ausbildungsrahmenpläne der „geprüften und anerkannten Sachverständigen“ sind fast identisch mit denen der öffentlich bestellten. Nur das die öffentlich bestellten lediglich sagen müssen „ich hab mir das Wissen angeeignet“ – DESAG und andere Organisationen führen Prüfungen durch die bis zu 4h dauern. Danach darf man erst „Mitglied“ werden. Wer das nicht schafft, der kann in einem Jahr wiederkommen.
    Ich denke, es kommt nicht darauf an, wer wie bestellt ist, sondern was die Aufgabenstellung ist. Das die „öffentlich bestellten“ (genau genommen müsste das eigentlich ‚IHK oder HWK oder sonstiger Verband anerkannter Sachverständiger‘ heissen) ihren ‚Titel‘ schützen möchten ok, doch das wollen die anderen auch.
    Sachverständige allerdings die sich nach der Lektüre von 2-3 Büchern aus einem beliebigen Verlag einfach „freier Sachverständiger“ nennen – bei denen wäre ich als Kunde vorsichtig.
    Es gibt halt Rahmenbedingungen die man kennen muss bevor man als Sachverständiger auf Gerichte und vor allem Kunden losgelassen wird. Ein Sachverständiger, der einfach nur ‚Gegner‘ vernichten will, der ist überflüssig und wer Sachverständiger wird oder als solches tätig ist nur um mit aufgepusteter Brust durchs Land zieht als „Weissheit mit Löffel gefressener“ und nun Dinge die über Jahre korrekt waren und sind dank der Lektüre der Computer Bild als technisch veraltet oder gar falsch darstellt – der sollte sich überlegen ob es der richtige „Beruf“ ist.
    Zusammengefasst:
    Es gibt sehr viele, sehr gute geprüfte und anerkannte Sachverständige, ebenso gibt es sehr angagierte und sehr gute öffentlich bestellte Sachverständige.
    Ich für meinen Teil arbeite an der öffentlichen Bestellung parallel zur „geprüften und anerkannten Sachverständigen“-tätigkeit.
    Denn wie bitte will der öffentlich bestellte Erfahrungen nachweisen, wenn er zuvor kein „geprüfter und anerkannter“ war… denn 5 Gutachten muss man vorlegen – wie macht das ein öffentlich bestellter, wenn er schon als solches auf die Welt gekommen ist…?
    Gruss aus dem verschneiten Münsterland,
    Jörg Meyer, gepr. und anerkannter EDV Sachverständiger
    https://www.informationstechnik-svbuero.de

  13. Es klingt ja so, als ob nur Leute mit Stempeln (ob eckig oder rund) unabhängig und fachlich kompetent sein könnten. Ein Stempel allein sorgt nicht für Sachverstand.
    Ich habe als „Freier SV“ Gutachten mit einem Streitwert von 250.000 € erstellt und hatte bisher noch keine Anerkennungsprobleme – auch nicht beim OLG.

  14. Hallo Herr Scholz,
    nicht rund oder eckig ist die Frage,
    sondern ist der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.

  15. Lieber Herr Gramberg,
    ein runder Stempel weist noch keinen kompetenten EDV-Sachverständigen aus. Auch sollten Sie Ihren Kunden zutrauen zwischen rund und eckig zu unterscheiden. Gruß aus Essen

  16. Bei der Auswahl ist es wichtig, auf einen Sachverständigen zu achten, der „öffentlich bestellt und vereidigt“ ist. Es gibt viele Vereine und Firmen, die durch „verbandsanerkannt“ versuchen, den Verbraucher zu täuschen.
    Nur ein „öffentlich bestellter und vereidigter“ Sachverständiger darf einen Rundstempel führen. Ovale oder achteckicke Stempel sind nicht rund, auch wenn Sie den Anschein erwecken.
    Öffentlich bestellte Sachverständige findet man insbesondere bei der IHK. (www.ihk.de), viele EDV-Sachverständige sind unter http://www.sv-edv.de zu finden.
    Gruß aus Berlin
    https://www.sv-berlin.de

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