Umschulung

Wenn Sie am Arbeitsmarkt Ihre Chancen erhöhen möchten, sollten Sie eine Weiterbildung oder auch eine Umschulung in Betracht ziehen. Doch diese Maßnahmen sind nicht nur sehr zeitintensiv, sie müssen auch finanziert werden. Der Bund bietet Ihnen zur Absolvierung von Umschulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen hier zahlreiche Förderungsmöglichkeiten zur finanziellen Unterstützung.

Umschulung – BAföG

Das BAföG können Sie dann beantragen, wenn Sie keine Förderung durch die Agentur für Arbeit erhalten können.

Voraussetzungen für den Antrag ist, dass Sie bei Beginn des Lehrgangs das 29. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bereits seit mindestens drei Jahren in dem Beruf, in welchem die Weiterbildung erfolgen soll, tätig gewesen sind. Es können aber auch Berufserfahrungen und eine Ausbildung in einem anderen Beruf ausreichend sein, doch müssen Sie eine Tätigkeit über den Zeitraum von sechs Jahren nachweisen.

Das BAföG ist nicht an das Einkommen der Eltern angelehnt, so dass es theoretisch jeder beantragen kann. Die BAföG-Leistungen werden über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren bewilligt und gezahlt.

Umschulung – AFBG/Meister-BAföG

Förderungen nach dem AFBG, dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, welches das Meister-BAföG abgelöst hat, können diejenigen beantragen, bei denen die Weiterbildung eine anschließende Selbständigkeit ermöglichen kann. Gerade im Handwerksbereich sowie bei den Pflegeberufen soll hier ein attraktiver Anreiz zur Weiterbildung geschaffen werden.

Die Förderungsgelder unterteilen sich hier in zwei Gruppen:

Zum einen werden Gelder für die Maßnahme an sich, also das Schulgeld, die Prüfungsgebühren und ähnliches zur Verfügung gestellt, wobei es hier auch Höchstgrenzen zu beachten gibt. Diese Förderung wird unabhängig vom eigenen Einkommen gewährt.

Zum anderen können Sie Beihilfen im Rahmen von Unterhaltsgeldern beantragen, die zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts dienen. Diese sind allerdings einkommensabhängig.

Die bewilligten Gelder gliedern sich wiederum in zwei Teile: in einen Zuschuss sowie in einem Darlehen. Der Zuschuss wird Ihnen vom Bund als Fördermittel quasi „geschenkt“, den Rest, etwas 2/3 vom Gesamtbetrag, erhalten Sie im Rahmen eines Darlehens gewährt. Dieses Darlehen ist in den ersten zwei Jahren zins- und tilgungsfrei. Erst danach müssen Sie die ersten Raten hierfür bezahlen.

Die Besonderheit der Unterstützung nach dem AFBG liegt darin, dass Ihnen das Darlehen bis zu einer Summe von 75 % des Restdarlehens erlassen werden kann, Sie dieses also nicht zurückzahlen müssen, wenn Sie sich nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildung selbständig machen.

Umschulung – Agentur für Arbeit

Bei der Agentur für Arbeit, dem früheren Arbeitsamt, können Sie für Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen ebenfalls Fördergelder nach dem SGB III beantragen. Diese bekommen Sie dann in Form eines Bildungsgutscheins gewährt, nach dem Ihr Antrag aufgrund dem vorher von der Agentur für Arbeit individuell für Sie festgelegtem Weiterbildungsbedarf genehmigt wurde. Den Bildungsgutschein legen Sie anschließend dem Maßnahmeträger vor, der dann bestenfalls direkt mit der Agentur für Arbeit abrechnen wird.

Entsprechende Arbeitslosengelder werden in dieser Zeit als Unterhaltsgelder in der Regel weiterbezahlt.

10 Kommentare

  1. Hallo bin gelernte Arzthelferin mit Röntgenschein, habe 10 Jahre lang im Krankenhaus in der Röntgenabteilung gearbeitet.. aber Jetz bin ich seit 2005b aus dem Beruf raus .. weil ich ein Kind habe und auch noch allein erziehend bin .. ist es schwierig etwas zu kriegen in diesem Bereich … ich möchte auch eine Umschulung machen als Krankenschwester kann mir jemand sagen ob das klappt …
    also länger arbeitslos ..sein halte ich nicht mehr aus .. und ein job zu kriegen als Arzthelferin ist auch sehr schwierig, weil viele Ärzte nur noch Azubis .. einstellen weil die Billiger sind .. schade ..ist so was .. also Leute ich würde gerne ne Umschulung machen als eine Krankenschwester, meine frage kann man das machen .. oder muss man eine richtige Ausbildung zur Krankenschwester machen ..
    Vielen Dank … Lg .. nazan77

  2. hallo
    ich kann nur dringend davon abraten!!!!
    ich bin metallbauermeister, habe die zertifikate in der zerstörungsfreien prüfung während meiner ausbildung gemacht und im anschluss den werkstoffprüfer mit dem 3.besten abschluss hingelegt.
    trotz über 100 bewerbungen keinen job.
    in meiner klasse haben von 38 bundesweit 2 einen job bekommen für ca 1650€ brutto
    einen job kriegst du nicht!!!
    man stellt nur leute mit mindestens 2 jahren erfahrung ein
    in der schule erzählte man uns vorher dass die vermittlungsquote bei ca 95% liegt
    weil viele stellen mehrfach ausgeschrieben werden entsteht ein verzerrter eindruck. ich habe in NRW innerhalb eines jahres etwa 60-70 stellen recherchiert. mit ZFP(Materialprüfer) etwa 100
    ich bin im begriff ein forum was meine und unsere erfahrungen angeht zu eröffnen.
    tut euch selber einen gefallen und sucht euch etwas anderes.
    und erzählt allen die denselben fehler wie ich machen wollen davon.
    das forum soll demnächst unter: http://www.werkstoffpruefer.forumprofi.de
    starten.

  3. Hallo,ich möchte gerne eine Umschulung als Frisöse machen.Ich brauche von der ARGE einen Bildungsgutschein.War heute bei der ARGE und die sagten mir das eine Umschulung von der ARGE nicht mehr genehmigt werden darf.Stimmt das oder kann mir da jemand weiter helfen?

  4. im Jahr 94 habe ich meine Schulausbildung als Kauffrau für Bürokommunikation abgeschlossen. Danach hatte ich zwei Jahre als Selbsständige gearbeitet. Seitdem bin ich als Hausfrau mit drei Kinder. Nach dem langen Zeit hatte ich noch Glück mit dem aktuellen Fortbildungsmaßnahme als Office Managerin ein Minijob zu finden, um meiner Kenntnisse und Fleiß zu beweisen. Nun ist es so weit. Ich habe nur einen Arbeitsvertrag bis ende Dezember 08. Eine Möglichkeit um weiterhin die Zukunft zu sichern, wurde mir eine Ausbildungsplatz angeboten. Nun weiß ich von früheren Erfahrung, dass ARGE eigentlich keine Umschulungen bezahlt, wenn keine gesundheitlichen Gründe da liegen. Ich kann nur diese Ausbildungs als Sozialversicherungsfachangestellte machen, wenn ich durch Seite von Arge gefördert werde. Kann mir jemand noch weitere Ratschläge geben.
    Vielen Dank

  5. Ich habe Bürokauffrau gelernt, habe aber leidser keinen Abschluss. Ich bin 36 Jahre alt und möchte eine Umschulung zur Ergotherapeutin in meiner Nähe machen. An wen kann ich mich wenden?

  6. Ich möchte folgende
    Umschulungen machen, was kosten diese jeweils ? 1.zum Europäischen Materialprüfer
    2.zum Werkstoffprüfer
    mfg und dank für die antwort

  7. hallo,bin gelernte maler und lackierer,zu zeit arbeite ich im flughafen als flugzeugabfertigung da ich keine zukunft sehee möchte gerne eine umschulung als denkmalpflegerschutzt machen,bin 33 jahre alt,italiener und brauche eine kleine hilfe! wo kann ich mich hinwenden?danke

  8. Ich bin gelernte Wirtschaftsgehilfin und möchte gerne eine Umschulung als Diätköchen machen,wo kann ich mich hinwenden?

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