Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist für viele ein Weg aus der Schuldenfalle. Hohe Schulden bedeuten hohe monatliche Belastung, oft bis über die Grenze des Machbaren hinaus. Eine Überschuldung ist dann oftmals nicht vermeidbar. Die Privatinsolvenz kann hier ein Ausweg sein. Aber zuvor müssen alle Voraussetzungen gegeben und Schritt für Schritt konsequent gegangen sein, um im Wege der Privatinsolvenz nach fünf bis sieben Jahren wieder von Null anfangen zu können. Wie, erfahren Sie hier.

Privatinsolvenz – Voraussetzungen/Kosten

Als erste Voraussetzung muss die Überschuldung gegeben sein. Hierzu müssen Sie sich zuerst einmal eine genaue Übersicht über Ihre derzeitigen Schulden verschaffen, was nicht immer leicht ist. Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Schulden in einem absehbaren Zeitraum abzubezahlen, auch dann nicht, wenn Sie beispielsweise als Arbeitsloser später wieder Arbeit finden und dann über ein höheres Einkommen verfügen, liegen in der Regel die Voraussetzung vor, um von einer Überschuldung zu sprechen.
Die Kosten für das Privatinsolvenz-Verfahren müssen Sie selbst tragen. Versuchen Sie also schon vorher, einen Prozesskostenvorschuss, der für den Antrag auf Privatinsolvenz notwendig ist, beiseite zu legen oder sich diesen von einer Vertrauensperson zu leihen. Hier bekommen Sie auch Infos zur Finanzsanierung

Privatinsolvenz – Vorgehensweise

Außergerichtlicher Weg der Privatinsolvenz

Wenn Sie jetzt genau wissen, wie viel Geld Sie wem Schulden, sollten Sie versuchen, einen Schuldenbereinigungsplan aufzustellen. Hierin sollten Sie genau festhalten, wem Sie wann wie viel Raten bezahlen können, um wenigstens einen Teil hiervon zu begleichen. Versuchen Sie hierbei, alle Gläubiger ungefähr gleich zu behandeln, also jedem einen gewissen Prozentsatz anzubieten. Informieren Sie hier die Gläubiger unbedingt auch über die anderweitigen Schulden, die Sie noch haben und belegen Sie diese. Das gleiche gilt natürlich auch für Ihre Einnahmen.
Stimmen alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zu, lassen Sie sich diesen verbindlich unterschreiben und halten Sie akribisch die Ratenzahlungen ein. Lassen Sie sich aber auch Absagen schriftlich bestätigen.

Gerichtlicher Weg der Privatinsolvenz

Sollte keine Einigung mit den Gläubigern zustande kommen, müssen Sie nun die Privatinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Hier müssen Sie nochmals alle Unterlagen vorlegen, die Sie ja bereits im Vorfeld erstellen mussten. Des Weiteren müssen Sie hier nachweisen, dass Sie versucht haben, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen und diese gescheitert ist. Das Gericht wird nun von sich aus nochmals versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Scheitert dies ebenfalls, wird das Gericht die Eröffnung des Privatinsolvenz-Verfahrens erklären.

Privatinsolvenz-Verfahren

Hier bekommen Sie einen Insolenzverwalter gestellt, der sich nun um Ihre finanziellen Belange kümmern wird. Ihm müssen Sie den gesamten pfändbaren Betrag Ihres Einkommens überweisen, der diesen dann wiederum gemäß dem Schuldentilgungsplan an die Gläubiger weiterleitet.

Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung

Wenn Sie die ganze Zeit über Ihre Gläubiger gemäß dem Schuldenbereinigungsplan bezahlt haben, wird das Gericht auf Ihren entsprechenden Antrag hin nach Ablauf dieser Zeit die Restschuldbefreiung aussprechen.

Privatinsolvenz – Dauer

Wenn Sie bereits vor dem 1.1.1997 als zahlungsunfähig galten, so beträgt die Dauer des Insolvenzverfahrens, also der Zeit, in der Sie an die Gläubiger bezahlen müssen, fünf Jahre. Alle anderen müssen hier sieben Jahre durchhalten.

Privatinsolvenz – Hier finden Sie Hilfe

Schuldnerberatungsstellen, auf Privatinsolvenz spezialisierte Anwälte oder auch mancher Steuerberater können Sie beim Antrag auf Privatinsolvenz bereits im Vorfeld unterstützen. Wird die Privatinsolvenz auf dem gerichtlichen Weg fortgeführt, ist die Betreuung durch einen solchen Berater sogar Pflicht.

6 Kommentare

  1. Ich habe wegen meiner Arbeitslosigkeit schon lange kein Geld mehr, um meine Schulden für meinen Fernseher, Auto etc. abzubezahlen. Deshalb habe ich mich im Internet schon viel über eine Verbraucherinsolvenz informiert, damit meine Insolvenz nicht unnötig teuer wird. Auf der Seite findet man reichlich kostenlose Tipps.
    Grüße
    Wichard

  2. Hallo ich befinde ich seit Juni in der PIZ.ich bin dort ohne eigenes selbst ´verschulden da hingelangt.Meine Kinder sind zu ihrem Vater gezogen da er ein Haus hat und Katzen.Ich war alleinerziehend mit einem acht Stunden Job und habe mich um job Kinder und Haushalt gekümmert.Da ich damals einen Kredit aufgenommen habe um meinen Umzug zu finanzieren .ich habe nie geld vom staat genommen.Jetzt muß ich sogar Kindesunterhalt zahlen verdiene gerade mal netto 1060 Euro davon ist 160 euro für die Kinder.Und von 900 Euro konnte ich die Raten nicht mehr zahlen,hinzu kam ich noch in Kurzarbeit.Ich habe gute Erfahrung gemacht nur alles dauert so lange ,bin von meinem Treuhänder auch nicht aufgeklärt worden wie es jetzt weiter geht .er kümmert sich nicht.habe ihn einmal gesehen zur eröffung und seitdem nicht mehr.auch meldet er sich sonst nicht.hoffe es geht alles weiterhin gut.ich würde lieber meine schulden bezaheln aber sobald ich mehr verdiene wird der kindesunterhalt auch höher den ich zaheln muß.

  3. Hallo,
    vor einer Weile hat ein Freund einem Anderen Freund einen gewissen Betrag geliehen. Bis heute hat er das Geld nicht zurück. Nun will die besagte Person in absehbarer Zeit Privatinsolvenz beantragen. Der besagte Freund hat sein Geld noch nicht zurückbekommen. Der Schuldner kann es auch nicht zurückzahlen. Es sind sehr gute Freunde und die Freundschaft steht auf dem Spiel. Nun will der Schuldner die Schulden durch Überschreibung eines Vermögensobjektes vor der Privatinslvenz begleichen. Ist so etwas überhaupt möglich? Danke für eine Antwort.

  4. hallo,
    war beim schuldnerberater.unsere schulden können wir in drei leben nicht mehr bezahlen.haben beide festen job und verdienen recht gut. leider haben wir uns mit unserem haus und vielen anderen krediten hilflos überschuldet.
    frage:wenn wir wissen das wir in die insolvenz gehen ( vorrs.märz 2010),sollten wir jetzt überhaupt noch irgendwelche raten an die banken überweisen?oder ist es nicht besser das geld beiseite zu legen denn wir werden umziehen müssen.das alles kostet ja auch ne menge geld.das wir unser haus verlieren ist uns schmerzlich bewust.
    danke.

  5. hallo , bin Andy , ich hab bereits den Antrag eingereicht , jetzt warte ich auf eröffnung des verfarens , und nun zur fragen , wie lange dauert es bis der treuehändler sich bei mir meldet ? und was er alles von mir wird ? ob ich mir ein anderes auto in dieser wohlfüllfase kaufen kann und bis welche summe ? werde mich sehr freuen auf Eure antworten ? Mfg Andy

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