Ein Testament aufzusetzen, ist für viele Menschen ein heikles Thema. Schließlich müssen Sie sich mit dem eigenen Ableben befassen. Dennoch ist ein Testament in vielen Fällen unerlässlich. Denn nur so können Sie Ihre Erben festlegen und den eigenen Nachlass verwalten.
Notariell beglaubigt oder nicht: Was ist denn nun gültig?
Vielleicht sind Sie gerade selbst dabei, ein Testament aufzusetzen. Doch bereits die Vorbereitung kann sich als schwierig erweisen. Denn das Erbrecht in Deutschland ist komplex und an das Testament gibt es einige Anforderungen. Grundsätzlich dürfen Sie das Testament selbst verfassen. Für die Gültigkeit muss nicht unbedingt ein Notar hinzugezogen werden. Dennoch kann die Hilfe vom Experten durchaus praktisch sein. Das gilt vor allem dann, wenn Sie Immobilien oder Grundstücke vererben oder die familiäre Situation komplex ist. Das Testament wird vom Notar beglaubigt und im Anschluss verwahrt. Es gibt also keine Möglichkeit, dass Ihr letzter Wille gefälscht wird. Zudem haben Sie die Rechtssicherheit auf Ihrer Seite. Wenn das Testament selbst verfasst wird, besteht nämlich grundsätzlich immer das Risiko für Fehler.
Doch wann ist ein Testament überhaupt sinnvoll? Grundsätzlich müssen Sie nur dann einen letzten Willen verfassen, wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind. Diese sieht vor, dass die nächsten Verwandten das gesamte Erbe zugesprochen bekommen. Wenn Sie Ihr Vermögen aber einer gemeinnützigen Organisation oder einem Freund hinterlassen möchten, ist ein Testament zwingend notwendig.
Testament selbst verfassen: Das muss drin stehen
Damit Ihr selbst verfasstes Dokument auch gültig ist, müssen Sie einige Aspekte berücksichtigen. In jedem Fall muss das Schreiben handschriftlich verfasst werden. Das ist zwingend notwendig, um im Sterbefall die Echtheit prüfen zu können. Einen Vordruck am PC zu erstellen und diesen zu signieren, hätte keine Gültigkeit. Sie dürfen Ihr Testament auch nicht von einer dritten Person handschriftlich verfassen lassen.
In jedem Fall müssen Sie Ihre Erben benennen. Es muss klar hervorgehen, welche Person welchen Teil Ihres Hab und Guts vererbt bekommen soll. Dabei verwenden Sie am besten die vollen Namen der Erben. Natürlich können Sie eine Person auch als Alleinerbe einsetzen. Von entscheidender Bedeutung ist natürlich auch die Unterschrift. Sie müssen mit vollem Namen auf jeder Seite unterschreiben. Zu guter Letzt sollten Sie auch Ort und Datum vermerken. So kann geklärt werden, ob es sich beim Testament auch um die neueste Fassung handelt.
Bei Bedarf können Sie das Erbe auch an Bedingungen knüpfen. So kann das Wertpapierdepot zum Beispiel erst dann an das Enkelkind übergehen, wenn dieses ein Studium beendet hat. Jedoch dürfen die Bedingungen nicht sittenwidrig oder gar illegal sein.
Übrigens muss das Testament auch sicher verwahrt werden. Denn einerseits wollen Sie natürlich nicht, dass Ihr letzter Wille unbeabsichtigt im Müll landet. Gleichzeitig ist ein gutes Versteck aber nicht immer sinnvoll. Denn natürlich muss das Testament auch gefunden werden können. Im Idealfall bewahren Sie das Testament also in einem Ordner mit anderen wichtigen Dokumenten auf. Besonders sicher ist der letzte Wille beim Nachlassgericht. Hier fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von rund 100 Euro an. Dafür ist aber sichergestellt, dass das Testament nach dem Ableben auch vollstreckt wird.
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