Beerdigung

Beerdigung und Tod sind Tabuthemen, mit denen sich niemand gerne beschäftigt. Welche Alternativen das Gesetz läßt, was Sie in Planung und Durchführung von Beerdigungen beachten müssen und welche Regelungen es für Glaubensgemeinschaften gibt, lesen sie in dieser Übersicht zu Bestattungsformen und Beerdigung.

Beerdigung – Allgemeines

Der Tod ist ein Tabuthema. Niemand setzt sich gerne vorab und freiwillig mit dem Sterben, dem Tod und den Aufgaben der Hinterbliebenen auseinander. Stirbt ein Familienangehöriger, ist alles andere wichtig als die Organisation von Behördengängen. Doch trotz Trauer und Schmerz ist eine Auseinandersetzung mit Formalitäten und der Beerdigung des Toten notwendig: diese Entscheidungen können leider nicht verschoben werden, bis Schock und Trauer nachlassen.

Wichtig ist es vorab, sich in Ruhe und konzentriert zu informieren und über den Ablauf einer Beerdigung Gedanken zu machen. Hierzu zählt nicht nur die Art der Bestattung sondern auch der Ablauf der Feierlichkeiten. Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen: der Gesetzgeber toleriert bei weitem nicht alle Wünsche, die Verstorbene zu Lebzeiten äußerten oder Hinterbliebenen nach einem plötzlichen Tod haben mögen.

Beerdigung – Bestattungsformen

In Deutschland besteht ein Bestattungszwang für menschliche Leichname. Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen zwei Formen der Beerdigung: eine Erdbestattung oder die Feuerbestattung in einem Krematorium. Alternativen der Bestattung haben Sie bei der Feuerbestattung und der anschließenden Verwendung der Urne bzw. der Asche.

Erdbestattung

Bei dieser Bestattungsform wird der Leichnam in einem Sarg auf einem Friedhof beerdigt. Zwar können Sie frei wählen, auf welchem Friedhof dieser beigesetzt werden soll, doch Bestattungen außerhalb genehmigter Beerdigungsstätten sind nicht erlaubt. Es ist zwingend vorgeschrieben, Tote in einem Sarg zu begraben. Eine Bestattung ohne Sarg, beispielsweise in Tücher gehüllt wie in manchen nicht-christlichen Religionen, ist nicht zulässig.

Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam vor der Beisetzung in einem Krematorium zu Asche verbrannt. Die Asche wird anschließend in eine Urne gegeben. Die Urne kann in einer Grabstelle beigesetzt werden. Sie haben hier die Wahl, diese auf ein anonymes Urnenfeld, in ein Urnenhaus oder in ein spezielles Urnengrab zu verbringen. Eine Alternative ist die Seebestattung. Hier wird die Urne im Meer versenkt. Dies ist mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die Urne darf nicht von den Angehörigen selbst zu einem Boot gebracht werden, sondern muss von einem professionellen Bestatter überführt werden.

Um sicher zu sein, dass Sie sich für die richtige, gewünschte oder passende Bestattungsart entscheiden, sollte Sie zu Lebzeiten mit Ihren Angehörigen und Familienmitgliedern sprechen. Viele Menschen wünschen sich ausschließlich eine Erdbestattung, andere haben den ausdrücklichen Wunsch, ihre sterblichen Überreste verbrennen zu lassen.

Beerdigung – Totenfürsorgerecht

Das Totenfürsorgerecht regelt, wer den Ort der letzten Ruhestätte und den Ablauf der Beerdigung bestimmt. In erster Linie ist dies der Verstorbene selbst, der die Entscheidung vorab treffen kann. Jedermann kann sich eine Grabstätte aussuchen, kaufen und mit einem Bestattungsinstitut alle Einzelheiten klären und vertraglich fixieren.

Als Alternative steht es frei, Wünsche nach der Beerdigungsform entweder direkt im Testament fest zu halten oder eine außertestamentarische Willensäußerung abzugeben. Diese Willensäußerung sollte nahen Verwandten oder Freunden übergeben werden, die diese im Falle des Todes beachten müssen.

Bestehen keinerlei Verfügungen oder Willenserklärungen des oder der Verstorbenen, so liegt das Totenfürsorgerecht bei den nächsten Angehörigen, deren Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge entspricht. So hat dies zunächst der hinterbliebene Ehegatte inne. Wenn dieser nicht existiert oder aus anderen Gründen ausscheidet, kommen in absteigernder Reihenfolge Kinder, Eltern, Geschwister und später Nichten oder Neffen als Totenfürsorger in Betracht.

Da Beerdigungskosten üblicherweise aus der Erbmasse beglichen werden, ist eine sinnvolle abe rnicht verbindliche Regelung, einen der Erben zum Totenfürsorger zu bestimmen. Eine Entscheidung sollte im Vorfeld abgeklärt sein um späteren Streitigkeiten keinen Grund zu bieten.

Beerdigung – Art und Kosten

Der Gesetzgeber schreibt über die Art der Beerdigung vor, dass diese „standesgemäß“ zu erfolgen hat. Der Begriff „standesgemäß“ wird so verstanden, dass die Beerdigung dem vorherigen Lebensstandard des Toten angeglichen sein sollte. So fallen schon allein aus finanziellen Gründen die Bestattungen von Sozialhilfeempfänger meist unaufwendiger aus, als die Bestattung Prominenter.

Auch wenn der Erbe selbst die Beerdigung nicht selbst in die Wege geleitet hat, muss er für die Kosten im Rahmen einer standesgemäßen Beerdigung aufkommen und diese dem Totenfürsorger zurückerstatten.

Bei Sozialhilfeempfänger oder Verblichenen, die keine Angehörigen mehr haben, übernehmen die Planung sowie die Beisetzungskosten die Gemeinde oder die Stadt, in der der Tote zu seinen Lebzeiten gewohnt hat. Dies gilt allerdings nicht für die Feierlichkeiten rund um eine Beisetzung.

Beerdigung – Ablauf

Über den Ablauf der Beerdigung können Sie in der Regel frei bestimmen. Hier spielt es vor allem eine Rolle, ob der Verstorbene einer Glaubensgemeinschaft angehört hat oder nicht. Bei Atheisten sollte auf eine Beerdigung im Beisein eines Pfarrers wohl verzichtet werden, auch wenn dies möglich ist.

Bei Christen sollten durchaus Unterschiede zwischen einer evangelischen und katholischen Beerdigung gemacht werden, da hier doch Unterschiede in den Riten und Abläufen zu erkennen sind.

Gehört der oder die Tote einer anderen nationalen oder christlichen Glaubensgemeinschaft an, sollte die Beerdigung und unbedingt darauf Rücksicht nehmen. So ist es etwa bei Russlanddeutschen oftmals Brauch, den Leichnam auch während der Beisetzungsfeierlichkeiten im offenen Sarg aufzubahren. Die Angehörigen nutzen dies manchmal zu einer letzten persönlichen Verabschiedung von der sterblichen Hülle. Im weiteren Ablauf werden dann die Särge von den Angehörigen zum Grab getragen, das meist auch vorab selbst ausgehoben wurde.

Muslimische Beerdigungsrituale wurden den gesetzlichen Vorschriften angepasst, wenn eine Überführung in das Heimatland nicht möglich war. Im Islam werden Verstorbene normalerweise ohne Sarg und lediglich in ein Tuch gehüllt begraben. Ihr Körper wird im Grab selbst auf die rechte Seite gelegt, wobei der Kopf in
Richtung Mekka ausgerichtet wird.

In manchen deutschen Gemeinden gelten diese Einschränkungen nur zum Teil, hier können Muslime nach eigenen Sitten und Gebräuchen bestatten. Diese Städte verfügen über islamische Friedhöfe.

5 Kommentare

  1. Ich möchte gerne vorsorgen und plane gerade meine eigene Bestattung und erkunde mich, welche Möglichkeiten es gibt. Mir war gar nicht bewusst, dass bei einer Seebestattung die Urne direkt im Meer versenkt wird und dies auch durch einen professionellen Bestatter erfolgen muss. Ich werde mir mal überlegen, ob dies eine passende Beerdigung für mich ist, vielen Dank für die Infos.

  2. Trauer und Abschied sind Dinge, die nicht schön sind, aber denen wir auch nicht enkommen können. Es gehört zum Leben dazu. Die Beeerdigung ist der letzte Abschied von einem geliebten Menschen, der auch in gebührendem Rahmen vollzogen werden sollte. Auch den Angehörigen sollte man dabei Anteilnahme ausdrücken um zu zeigen, das sie nicht alleine in ihrer Trauer sind. Eine hübsche Karte und ein gefühlvoller Trauerspruch ist üblich. Je nach Art der Bekanntschaft, kann man natürlich ein bisschen finanzielle Hilfe leisten, indem man ein paar Scheine in die Karte legt. Aber nichts ist verpflichtend, es geht vor allem darum den Angehörigen zur Seite zu stehen.
    Ich persönlich mag dieses Gedicht sehr:
    Alles hat seine Zeit.
    eine Zeit, geboren zu werden, eine Zeit zu sterben;
    eine Zeit zu suchen, eine Zeit zu verlieren;
    eine Zeit zu lachen, eine Zeit zu weinen;
    eine Zeit zu reden, eine Zeit zu schweigen;
    eine Zeit, beisammen zu sein;
    eine Zeit, sich zu trennen.
    Bibelvers – Prediger, Kapitel 3 // https://www.den-tod-anzeigen.de/trauertexte-trauersprueche.htm

  3. Meine Mutti ist kurz vor ihrem 90. Geburtstag verstorben. Sie hatte vorgesorgt und bei einem Beerdigungs-institut alles bezahlt. Ich als einzige Tochter, war darüber sehr froh. Meine Mutti war in dem Stadium der Alters-demenz. Sie ließ sich zahlreiche Verträge andrehen, unterschrieb und zahlte gleich. Nach Durchsicht dieses Vertrages, wollte ich Einzelheiten vom Beerdigungsinstitut erfahren. Ich erhielt natürlich keine konstruktiven Auskünfte, da ich ja nicht der Vertrags-partner war. Ich versuchte diesen Vertrag 2 x rückgängig zu machen, mit der Begründung – der Altersdemenz. Meine Mutti unterschrieb mir jedes Mal die Kündigungen. Daraufhin wurde meine Mutti von 2 Leuten des Institutes wieder besucht, überzeugt und die Kündigung wurde wieder rückgängig gemacht. Sie konnte sich gar nicht dagegen währen, sie wußte gar nicht was das alles sollte. Ich wohnte 700 km weg und habe das erst immer später erfahren. Beschwerte mich massiv, aber es nutzte nichts. Eine Betreuerin war zwischenzeitlich eingesetzt worden und meine Mutti kam ins „Betreute Wohnen“. Die Betreuerin schrieb auch eine Kündigung und wollte das Geld für das Heim benutzen. Auch hier weigerte man sich massiv gegen eine Auszahlung, obwohl eine Klausel im Vertrag eine Auszahlung ermöglichte. Ich war so sauer, dass ich ein anderes Institut zur Beerdigung beauftragte. Letzt-endlich übernahm ich die Kosten. Das bezahlte Geld wurde natürlich nicht in voller Höhe rückerstattet, sondern man behielt mehr als 25 % zurück, mit denen ich nicht einverstanden war, da ich persönlich diesen Vertrag bei meiner Mutti nicht finden konnte. Nun schlage ich mich und 1 RA um die restlichen Gelder rum. Also VORSICHT bei solchen
    Verträgen: ABER JEDES INSTITUT IST NICHT GLEICH! Angebote einholen, ist immer von Vorteil.

  4. Ich würd gern etwas zum Thema Beerdigung schreiben.
    Für die meisten bedeutet die Beerdigung entgültiger Abschied und das Grab ist ein Ort der Trauer.
    Für mich jedoch ist es nach 9 Jahren immernoch die Hölle vor dem Grab meines Sohnes zu stehen. Jedesmal habe ich das Gefühl in ein tiefes schwarzes Loch zu fallen aus dem ich wochenlang nicht wieder herauskomme. Ich kann die Erinnerung an die Beerdigung nicht ertragen, komme mit den Bildern wie mein Sohn in seinem Sarg in die Erde gelegt und zugeschüttet wurde nicht zurecht. Ich bin vor 2 Jahren aus der Stadt in der er beerdigt wurde weggezogen und seitdem komme ich mit seinem Tot erst einigermassen zurecht.
    Die Trauer wird mich immer begleiten, aber ich hoffe diese schrecklichen Bilder der Beerdigung werden verblassen.

  5. wir müssen ein referat zu dem thema „beerdigungsrituale der evangelischen und katholischen kirche“ machen und würden uns sehr über hilfe freuen.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*