Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung in Steuererklärung eintragen

Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung in Steuererklärung eintragen

Quick Answer: Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung enthält den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bzw. den steuerfreien Anteil bestimmter Arbeitgeberleistungen. Diesen Betrag trägst du in der Anlage N deiner Steuererklärung ein, konkret in die entsprechende Zeile für Werbungskosten oder steuerfreie Einnahmen. Wer Zeile 20 vergisst, verschenkt unter Umständen bares Geld.


Key Takeaways

  • Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung weist in der Regel steuerfreie Arbeitgeberleistungen oder den Versorgungsfreibetrag aus, je nach Arbeitsverhältnis.
  • Der Betrag gehört in die Anlage N der Steuererklärung, nicht in den Mantelbogen.
  • Bei mehreren Jobs musst du jede Lohnsteuerbescheinigung separat auswerten und alle Zeile-20-Beträge erfassen.
  • Zeile 20 und Zeile 21 sind unterschiedliche Positionen mit unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen.
  • Wer Zeile 20 nicht einträgt, riskiert eine Nachzahlung oder verliert eine Steuererstattung.
  • In ELSTER findest du das passende Eingabefeld direkt in der Anlage N unter „Lohnsteuerbescheinigung übernehmen“.
  • Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keine Lohnsteuerbescheinigung, also auch keine Zeile 20.
  • Der Wert kann auch null sein. Das ist normal und muss trotzdem korrekt eingetragen werden.
  • Für Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung gilt: Jede Lohnsteuerbescheinigung wird einzeln in der jeweiligen Anlage N eingetragen.
  • Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 ist grundsätzlich der 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater).

Was ist Zeile 20 auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung zeigt steuerfreie Arbeitgeberleistungen an, zum Beispiel steuerfreie Zuschüsse zum Jobticket, Fahrtkostenzuschüsse oder ähnliche Leistungen, die dein Arbeitgeber im Laufe des Jahres gezahlt hat. Je nach Arbeitsverhältnis kann hier auch ein Versorgungsfreibetrag oder ein anderer steuerfreier Betrag stehen.

Der genaue Inhalt von Zeile 20 hängt vom jeweiligen Arbeitsverhältnis ab:

  • Arbeitnehmer im regulären Beschäftigungsverhältnis: Hier steht meist der steuerfreie Anteil von Arbeitgeberleistungen (z. B. Jobticket-Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG).
  • Versorgungsempfänger (Rentner mit Betriebsrente): Hier kann der Versorgungsfreibetrag eingetragen sein.
  • Beamte oder Pensionäre: Ähnlich wie bei Versorgungsempfängern.

💡 Wichtig: Schau immer auf die offizielle Beschriftung auf deiner eigenen Lohnsteuerbescheinigung. Die genaue Bezeichnung kann sich je nach Arbeitgeber und Software leicht unterscheiden.


Wo trage ich Zeile 20 in der Steuererklärung ein?

Den Betrag aus Zeile 20 trägst du in der Anlage N deiner Steuererklärung ein. Konkret gehört er in den Abschnitt, der steuerfreie Einnahmen oder bestimmte Arbeitgeberleistungen abfragt.

Schritt-für-Schritt:

  1. Öffne deine Steuererklärung (ELSTER, Steuersoftware oder Papierformular).
  2. Gehe zur Anlage N (eine Anlage pro Arbeitgeber).
  3. Suche den Abschnitt „Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung“ oder „Steuerfreie Einnahmen“.
  4. Trage den Betrag aus Zeile 20 in das entsprechende Feld ein.
  5. Prüfe, ob ELSTER den Betrag automatisch übernommen hat, wenn du die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch importiert hast.

Tipp: In ELSTER kannst du über „Daten holen“ die elektronische Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers direkt abrufen. Dann wird Zeile 20 automatisch befüllt, und du musst nichts manuell eingeben.

Wo trage ich Zeile 20 in der Steuererklärung ein?

Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung in Steuererklärung eintragen: Mehrere Jobs

Wer zwei oder mehr Jobs hat, bekommt von jedem Arbeitgeber eine eigene Lohnsteuerbescheinigung. Für jeden Job musst du eine separate Anlage N ausfüllen und den jeweiligen Zeile-20-Betrag dort eintragen.

Häufiger Fehler: Manche Steuerpflichtige tragen alle Beträge in eine einzige Anlage N ein. Das ist falsch und kann zu einer Fehlberechnung führen.

So machst du es richtig:

  • Anlage N für Job 1 mit den Daten aus Lohnsteuerbescheinigung 1
  • Anlage N für Job 2 mit den Daten aus Lohnsteuerbescheinigung 2
  • Und so weiter für jeden weiteren Arbeitgeber

Das Finanzamt verrechnet die Beträge dann automatisch korrekt.


Zeile 20 vs. Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung: Was ist der Unterschied?

Zeile 20 und Zeile 21 sind zwei verschiedene Positionen mit unterschiedlichen Inhalten. Zeile 20 enthält steuerfreie Arbeitgeberleistungen (z. B. Jobticket-Zuschüsse), während Zeile 21 in der Regel den steuerfreien Anteil von Versorgungsbezügen oder den Versorgungsfreibetrag ausweist.

Zeile Inhalt (typisch) Steuerliche Wirkung
20 Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (z. B. § 3 Nr. 15 EStG) Mindert steuerpflichtigen Arbeitslohn
21 Versorgungsfreibetrag / steuerfreier Versorgungsanteil Relevant für Rentner und Pensionäre

Wenn du kein Versorgungsempfänger bist, ist Zeile 21 bei dir oft leer. Zeile 20 hingegen kann bei fast jedem Arbeitnehmer einen Wert haben, wenn der Arbeitgeber entsprechende Leistungen gewährt hat.


Was passiert, wenn ich Zeile 20 nicht in die Steuererklärung eintrage?

Wenn du Zeile 20 vergisst, kann das zwei verschiedene Konsequenzen haben, je nachdem, was dort steht.

  • Steuerfreie Leistungen nicht eingetragen: Das Finanzamt könnte diese Leistungen als steuerpflichtig behandeln, was zu einer höheren Steuerlast führt.
  • Werbungskosten oder Freibeträge nicht geltend gemacht: Du verlierst eine Steuererstattung.

In der Praxis gleicht das Finanzamt die Angaben mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers ab. Stimmen die Zahlen nicht überein, kann es zu Rückfragen oder einem Änderungsbescheid kommen.


Wie finde ich den Betrag in Zeile 20 meiner Lohnsteuerbescheinigung?

Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir bis Ende Februar des Folgejahres eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Den Betrag findest du so:

  1. Papierdokument: Schau auf das Dokument „Lohnsteuerbescheinigung [Jahr]“ von deinem Arbeitgeber. Die Zeilen sind nummeriert, Zeile 20 ist klar beschriftet.
  2. Elektronisch via ELSTER: Logge dich ein, gehe zu „Mein ELSTER“ und rufe die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab. Zeile 20 ist dort direkt sichtbar.
  3. Gehaltsabrechnung: Manche Arbeitgeber weisen steuerfreie Leistungen auch auf der monatlichen Gehaltsabrechnung aus, aber verlasse dich für die Steuererklärung immer auf die offizielle Jahresbescheinigung.

Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung in Steuererklärung eintragen als Selbstständiger oder Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler erhalten keine Lohnsteuerbescheinigung und haben daher auch keine Zeile 20. Diese Position ist ausschließlich für Arbeitnehmer relevant, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) beziehen.

Wenn du jedoch nebenberuflich angestellt bist und gleichzeitig selbstständig arbeitest, bekommst du für den angestellten Teil eine Lohnsteuerbescheinigung. In diesem Fall trägst du Zeile 20 wie gewohnt in die Anlage N ein, während deine selbstständigen Einkünfte in die Anlage S oder G gehören.


Häufige Fehler beim Eintragen von Zeile 20

Aus eigener Erfahrung mit der jährlichen Steuererklärung weiß ich: Gerade bei Zeile 20 passieren immer wieder dieselben Fehler.

  • Falsches Formular: Zeile 20 gehört in die Anlage N, nicht in den Mantelbogen.
  • Betrag doppelt eintragen: Bei mehreren Jobs jede Bescheinigung in eine eigene Anlage N.
  • Zeile 20 mit Zeile 21 verwechseln: Beide Zeilen haben unterschiedliche Felder in der Anlage N.
  • Betrag manuell eintippen trotz ELSTER-Import: Nach dem automatischen Datenabruf nochmals manuell eintragen führt zu Doppelerfassung.
  • Nullwert ignorieren: Auch wenn Zeile 20 den Wert 0,00 € ausweist, sollte die Anlage N vollständig ausgefüllt sein.

Was, wenn Zeile 20 den Wert null hat?

Ein Nullwert in Zeile 20 ist völlig normal und bedeutet schlicht, dass dein Arbeitgeber im betreffenden Jahr keine steuerfreien Leistungen dieser Art gewährt hat. Du musst in diesem Fall nichts Besonderes tun. Trage einfach 0 oder lass das Feld leer, je nachdem, was deine Steuersoftware verlangt.


Zeile 20 bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren

Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, füllt jeder Partner seine eigene Anlage N aus. Die Zeile-20-Beträge werden also nicht addiert und gemeinsam eingetragen, sondern jeder trägt seinen eigenen Wert aus seiner eigenen Lohnsteuerbescheinigung ein.

Das Finanzamt verrechnet die Beträge beider Partner dann automatisch im Rahmen der Zusammenveranlagung.


Zeile 20 und die ELSTER-Onlinemeldung

In ELSTER ist das Eintragen von Zeile 20 besonders einfach. Wenn dein Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt hat (was seit 2013 Pflicht ist), kannst du die Daten direkt in deine Steuererklärung importieren.

So geht’s in ELSTER:

  1. Anlage N öffnen
  2. Auf „Daten aus Lohnsteuerbescheinigung holen“ klicken
  3. Die Bescheinigung auswählen
  4. Alle Zeilen, einschließlich Zeile 20, werden automatisch übertragen
  5. Prüfe die übertragenen Werte kurz gegen dein Papierdokument

Abgabefrist: Bis wann muss Zeile 20 gemeldet sein?

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026, wenn du sie selbst einreichst. Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar 2027. Zeile 20 ist Teil der regulären Steuererklärung, es gibt keine separate Meldefrist dafür.


FAQ

Was steht genau in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung?
In der Regel steuerfreie Arbeitgeberleistungen, zum Beispiel Zuschüsse zum Jobticket oder steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse. Bei Versorgungsempfängern kann es auch ein Versorgungsfreibetrag sein.

In welche Anlage der Steuererklärung gehört Zeile 20?
In die Anlage N. Pro Arbeitgeber eine eigene Anlage N.

Muss ich Zeile 20 eintragen, wenn dort 0 € steht?
Nicht zwingend, aber es schadet nicht. Vollständige Angaben vermeiden Rückfragen vom Finanzamt.

Kann ELSTER Zeile 20 automatisch ausfüllen?
Ja, wenn dein Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt hat, kannst du die Daten in ELSTER direkt abrufen.

Was passiert, wenn ich Zeile 20 falsch eintrage?
Das Finanzamt gleicht deine Angaben mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab. Bei Abweichungen gibt es einen Rückfrage- oder Änderungsbescheid.

Ich bin Rentner. Gilt Zeile 20 auch für mich?
Wenn du eine Betriebsrente beziehst und dafür eine Lohnsteuerbescheinigung erhältst, ja. Zeile 20 kann dann den steuerfreien Anteil deiner Versorgungsbezüge enthalten.

Ich habe zwei Jobs. Muss ich Zeile 20 zweimal eintragen?
Ja, aber in zwei separate Anlagen N, eine pro Arbeitgeber.

Wo finde ich meine Lohnsteuerbescheinigung, wenn ich sie verloren habe?
Wende dich an deinen Arbeitgeber oder ruf die elektronische Version direkt über ELSTER ab.

Gilt Zeile 20 auch für Minijobber?
Minijobber erhalten in der Regel keine Lohnsteuerbescheinigung, es sei denn, der Arbeitgeber stellt eine aus. In diesem Fall gelten dieselben Regeln.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 20 und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € ab 2023) wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt und steht nicht in Zeile 20. Zeile 20 enthält spezifische steuerfreie Arbeitgeberleistungen.


Fazit: So gehst du beim Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung in Steuererklärung eintragen am besten vor

Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung ist kein Hexenwerk, aber ein Detail, das viele Steuerpflichtige übersehen. Der Betrag gehört in die Anlage N, und mit ELSTER geht das in wenigen Klicks. Wer mehrere Jobs hat, füllt mehrere Anlagen N aus. Wer Ehepartner ist, trägt die eigenen Werte in die eigene Anlage N ein.

Deine nächsten Schritte:

  1. Lohnsteuerbescheinigung(en) vom Arbeitgeber anfordern oder in ELSTER abrufen.
  2. Zeile 20 auf der Bescheinigung identifizieren.
  3. Anlage N in deiner Steuererklärung öffnen und den Betrag eintragen.
  4. Bei mehreren Jobs: eine Anlage N pro Arbeitgeber.
  5. Abgabefrist 31. Juli 2026 im Blick behalten.

Ein kleiner Aufwand, der sich lohnt.


Quellen

  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Lohnsteuer-Anmeldung und Lohnsteuerbescheinigung, bmf.bund.de (2023)
  • ELSTER, Das Online-Finanzamt, elster.de (2024)
  • Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 15 und § 19, gesetze-im-internet.de (2023)
  • Bundeszentralamt für Steuern: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung, bzst.de (2023)

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