
Wer beim wöchentlichen Lottospiel mitmacht, gibt sein Geld letztlich an die Bundesländer weiter und nicht an ein einzelnes börsennotiertes Unternehmen. Denn Lotto in Deutschland gehört keinem privaten Unternehmen, sondern wird über die 16 staatlichen Landeslotteriegesellschaften der Bundesländer organisiert, die im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossen sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Lotto gehört den Bundesländern über ihre jeweils eigenen, landeseigenen Lotteriegesellschaften.
- Der Zusammenschluss dieser 16 Gesellschaften heißt Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB).
- Bekannte Landesgesellschaften sind unter anderem Lotto Bayern, WestLotto (Nordrhein-Westfalen) und die Bremer Toto und Lotto GmbH, die jeweils in ihrem Bundesland das Lotterieangebot verantworten.
- Den DLTB-Vorsitz führt turnusmäßig eine der Mitgliedsgesellschaften, aktuell die Bremer Toto und Lotto GmbH.
- Ein Teil der Einnahmen fließt gesetzlich vorgeschrieben in gemeinnützige Zwecke wie Sport, Kultur und Sozialprojekte der jeweiligen Bundesländer.
Ein föderales System statt eines Konzerns
Anders als private Lotterien im Ausland ist das deutsche Lottosystem föderal organisiert: Jedes der 16 Bundesländer betreibt über eine eigene, meist landeseigene Gesellschaft sein eigenes Lotterieunternehmen. Diese 16 rechtlich selbstständigen Landeslotteriegesellschaften haben sich im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossen, um bundesweit einheitliche Spielangebote wie Lotto 6aus49 oder den Eurojackpot nach gemeinsamen Regeln anzubieten.
Organisation und Zweckbindung
Die Geschäftsstelle des DLTB sitzt in Berlin, der Vorsitz rotiert zwischen den Mitgliedsgesellschaften und liegt aktuell bei der Bremer Toto und Lotto GmbH. Zu den bekanntesten Landesgesellschaften zählen Lotto Bayern, WestLotto in Nordrhein-Westfalen sowie die jeweiligen Gesellschaften der übrigen Bundesländer. Rechtlich handelt es sich um staatlich konzessioniertes Glücksspiel mit dem gesetzlichen Auftrag, einen erheblichen Teil der Einnahmen für Zwecke wie Sportförderung, Denkmalschutz, Kultur und soziale Projekte im jeweiligen Bundesland bereitzustellen.
Struktur des Deutschen Lotto- und Totoblocks
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Anzahl Mitgliedsgesellschaften | 16 (eine je Bundesland) |
| Rechtsform | landeseigene bzw. staatlich konzessionierte Gesellschaften |
| Zusammenschluss | Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) |
| Geschäftsstelle | Berlin |
| Aktueller Vorsitz | Bremer Toto und Lotto GmbH |
Wer ist sonst am deutschen Glücksspielmarkt beteiligt?
Neben den staatlichen Lottogesellschaften des DLTB gibt es in Deutschland private Lotterievermittler und -anbieter, die jedoch rechtlich eigenständig sind und nicht Teil des staatlichen Lottoblocks. Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist auch privaten Online-Glücksspielanbietern unter bestimmten Voraussetzungen der Marktzugang erlaubt, was den Wettbewerb zum staatlichen Lottoblock erhöht hat.
Die einzelnen Landeslotteriegesellschaften wiederum gehören überwiegend unmittelbar oder mittelbar den jeweiligen Bundesländern, teils über Landesbanken oder eigene Beteiligungsgesellschaften.
Auch der Eurojackpot, ein europaweites Lotterieprodukt mit Ziehung in Helsinki, wird in Deutschland ausschließlich über die Mitgliedsgesellschaften des DLTB vertrieben. Wer in Deutschland am Eurojackpot teilnimmt, spielt also technisch über dieselben landeseigenen Gesellschaften wie bei Lotto 6aus49, auch wenn die Ziehung selbst international organisiert ist.
Häufig gestellte Fragen
Gehört Lotto einem privaten Unternehmen?
Nein, die Lottogesellschaften in Deutschland gehören den jeweiligen Bundesländern und sind im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossen, der die bundesweite Zusammenarbeit koordiniert.
Was passiert mit den Einnahmen aus Lotto?
Ein gesetzlich festgelegter Anteil der Einnahmen fließt in gemeinnützige Zwecke wie Sport, Kultur, Denkmalschutz und soziale Projekte der Bundesländer.
Warum gibt es keine bundesweit einheitliche Lottogesellschaft?
Das deutsche Glücksspielrecht ist föderal organisiert; jedes Bundesland betreibt daher grundsätzlich eine eigene Lottogesellschaft, koordiniert über den gemeinsamen Zusammenschluss im Deutschen Lotto- und Totoblock.
Sind private Lottoanbieter im Internet Teil des DLTB?
Nein, private Vermittler und Zweitlotterien sind eigenständige Unternehmen und nicht Teil des staatlichen Lotto- und Totoblocks, auch wenn sie teils ähnliche Produkte wie die staatlichen Gesellschaften bewerben.
Wer entscheidet über die Spielregeln von Lotto 6aus49?
Die gemeinsamen Spielregeln werden zwischen den Mitgliedsgesellschaften im Deutschen Lotto- und Totoblock abgestimmt und einheitlich angewendet, sodass ein Lottoschein unabhängig vom Bundesland nach denselben Grundregeln funktioniert.
Wie unterschiedlich staatliche und genossenschaftliche Eigentumsmodelle in Deutschland organisiert sind, zeigt der Vergleich mit der Molkereigenossenschaft hinter Milram. Bei internationalen Bankkonzernen wie der Targobank sieht die Eigentümerstruktur dagegen völlig anders aus.

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