Schweiz: Weg frei für den „CBD-Hanf“

Schweiz: Weg frei für den „CBD-Hanf“

Gute Nachrichten für alle Schweizer, die sich für CBD-Produkte interessieren. Ab dem 1. Januar 2021 erfolgt eine Änderung im Saatgutrecht. Ab dann wird Hanf nicht mehr darin geführt. Somit ist es den Bauern möglich, unter vereinfachten Bedingungen „CBD-Hanf“ anzubauen. Ob dies Auswirkungen auf die Produktion des Cannabidiol haben wird, muss sich noch herausstellen.

Anbau und Inverkehrbringen fortan erlaubt

Bislang war die Hanfsaat dem Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) unterstellt. Das neue Saatgutrecht sieht diese nicht mehr vor. Somit ist der Anbau sowie das Inverkehrbringen dieser Erzeugnisse freigegeben. Dies betrifft sowohl das Saatgut als auch das Pflanzgut. Umgangssprachlich wird er als „CBD-Hanf“ bezeichnet. Ein Rückschluss auf die spezielle Züchtung. Der Anteil an Cannabidiol ist angemessen hoch, während der THC-Gehalt sehr gering ausfällt, sodass keine berauschende Wirkung stattfindet.

Ausnahmen bilden demnach alle Hanfsorten mit betäubender Wirkung. Hanf kann zu Kapseln, Öl, aber auch Nutzfasern verarbeitet werden. Nachdem sich diese Änderungen ergeben hat, kommt es noch auf die Zulassung ausgewählter Hanfpflanzen an. Es ist damit zu rechnen, dass einzelne Bauern bzw. Großunternehmen die Anträge dafür einreichen. Immerhin stellen CBD-Produkte einen sehr lukrativen und zugleich noch jungen Markt dar.

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