2024 waren über 1,5 Millionen Menschen in Deutschland in einem Privatinsolvenzverfahren. Viele fragen sich, welche Versicherungen sie behalten dürfen. Einige Ausnahmen erlauben trotz Pfändung ein gewisses Maß an Absicherung.
Ansprüche aus bestimmten Lebensversicherungen sind bis zu einer Höhe geschützt. Unter Umständen können Sie private Versicherungen auch während der Insolvenz behalten. Manchmal werden Lebensversicherungen jedoch Teil der Insolvenzmasse.
Neue Versicherungen sind nicht verboten, werden aber oft abgelehnt. Die schlechte Bonität ist der Hauptgrund dafür. Eine Schuldnerberatung hilft, die Möglichkeiten und Grenzen bei Versicherungen zu verstehen.
Auswirkungen der Privatinsolvenz auf Versicherungen
Bei einer Privatinsolvenz müssen Schuldner ihr pfändbares Einkommen und Vermögen abtreten. Dies schließt bestehende Versicherungen ein. Der Insolvenzverwalter kann Versicherungen kündigen und deren Guthaben zur Schuldentilgung verwerten.
Es gibt Ausnahmen bei bestimmten Lebensversicherungen. Diese sind laut § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO bis 3.579 Euro unpfändbar. Dazu zählt die Sterbegeldversicherung für Beerdigungskosten.
Unpfändbare Ansprüche aus Lebensversicherungen
Eine Schuldnerberatung hilft, die Grenzen des Pfändungsschutzes für Versicherungen zu klären. So bleibt Ihr Versicherungsschutz während der Privatinsolvenz erhalten.
- Der Insolvenzverwalter kann Lebensversicherungen kündigen. Der Rückkaufswert fließt in die Insolvenzmasse.
- Um die Verwertung zu verhindern, kann die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgen.
- Alternativ kann ein Dritter als unwiderruflich bezugsberechtigte Person festgelegt werden.
Prüfen Sie die Auswirkungen einer Privatinsolvenz auf Ihre Versicherungen genau. Treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, um Ihren Versicherungsschutz zu erhalten.
Privatinsolvenz: Welche Versicherungen darf ich haben?
In der Privatinsolvenz können Schuldner neue Versicherungen abschließen. Doch Vorsicht: Versicherer prüfen die Bonität genau. Oft lehnen sie Verträge mit Insolvenzschuldnern ab.
Eine Ausnahme ist die Kfz-Versicherung mit Kontrahierungszwang. Hier müssen Versicherer auch Insolvente aufnehmen. Schuldner haben während der Insolvenz nur den Pfändungsfreibetrag von 1.409,99 Euro zur Verfügung.
Davon sind Lebenshaltungskosten und eventueller Unterhalt zu bestreiten. Neue Versicherungsbeiträge sollten nicht als unangemessene Verbindlichkeiten gelten.
Insolvenzschuldner sollten sich über erlaubte Versicherungen informieren. Der Versicherungsvertrag muss zur finanziellen Situation passen. So vermeiden sie Ablehnung oder Verwertung durch den Insolvenzverwalter.
Bestandsversicherungen und Insolvenzmasse
Bei einer Privatinsolvenz werden deine privaten Versicherungen meist zur Insolvenzmasse gezählt. Der Insolvenzverwalter kann diese kündigen und das Guthaben für den Schuldenabbau nutzen. Dies dient dazu, deine Gläubiger bestmöglich zu bedienen.
Verwertung bestehender Versicherungen
Es gibt jedoch Ausnahmen. Bestimmte Lebensversicherungen gelten nach §850b ZPO als unpfändbar. Der Insolvenzverwalter muss diese weiterführen. Das Guthaben bleibt dir erhalten und fließt nicht in die Insolvenzmasse.
Während des Insolvenzverfahrens solltest du keine neuen, unangemessenen Verbindlichkeiten eingehen. Dies schließt auch zusätzliche Versicherungen ein. Der Insolvenzverwalter prüft genau, welche deiner Versicherungen er verwerten und kündigen kann.
Vorsicht bei unangemessenen Verbindlichkeiten
In einer Privatinsolvenz dürfen Sie neue Versicherungen abschließen. Diese müssen aber als angemessene Verbindlichkeiten gelten. Sonst riskieren Sie die Restschuldbefreiung.
Vermögensverschwendende Versicherungen können Ihre Insolvenz gefährden. Bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht gilt ein Kontrahierungszwang. Der Versicherer muss den Vertrag annehmen, auch bei Insolvenz.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich dann meist auf den Basisschutz. Seien Sie vorsichtig beim Abschluss neuer Versicherungen während der Privatinsolvenz. Nur so erhalten Sie am Ende die Restschuldbefreiung.
- Neue Verbindlichkeiten während der Insolvenz müssen als angemessen gelten, um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden.
- Versicherungen, die als Vermögensverschwendung eingestuft werden, können die Insolvenz gefährden.
- Bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht besteht ein Kontrahierungszwang, aber der Versicherungsschutz ist dann meist auf den Basisschutz beschränkt.
Fazit
Schuldner dürfen während einer Privatinsolvenz angemessene Versicherungen abschließen. Versicherer können Insolvenzantragsteller jedoch oft ablehnen. Bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht besteht ein Kontrahierungszwang.
Bestehende private Versicherungen fallen meist in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter kann sie kündigen, um Schulden abzubauen. Nur unpfändbare Ansprüche aus bestimmten Lebensversicherungen sind geschützt.
Eine Schuldnerberatung hilft, Möglichkeiten und Grenzen von Versicherungen zu verstehen. Sie erklärt auch Regeln zum Pfändungsschutz und zur Restschuldbefreiung. Nicht alle Versicherungsleistungen sind vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters sicher.
Das Urteil des Landgerichts Coburg zeigt die Komplexität der Situation. Eine genaue Prüfung der persönlichen Lage ist wichtig. Professionelle Beratung hilft, Rechte und Pflichten als Schuldner richtig einzuschätzen.
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