Von der ersten SMS zur Zahlung via Handyrechnung

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Die erste SMS wurde am 3. Dezember 1992 vom damals 22-jährigen Softwareentwickler Neil Papworth von einem Computer verschickt. Empfänger war damals Richard Jarvis, der ein über zwei Kilogramm schweres Orbitel 901 GSM-Mobiltelefon nutzte. 

Der Inhalt der SMS lautete: „Merry Christmas“. Am Anfang diente die SMS nur der Nachrichtenübertragung. Wenige Jahre später wurden darüber Klingeltöne, Logos, Abstimmungen und Spiele verkauft. Heute lassen sich Apps, Tickets, Abonnements und weitere Dienste direkt über die Mobilfunkrechnung bezahlen. Aus der SMS wurde eine Zahlungsmethode.

Von der ersten SMS zum Direct Carrier Billing

JahrEntwicklungBedeutung
1992Erste SMS über VodafoneErste Textnachricht von Computer zu Handy
1993Nokia bringt SMS-HandysSMS wird einfacher nutzbar
1999Netzübergreifende SMSNachrichten zwischen verschiedenen Mobilfunknetzen möglich
2000erKlingeltöne & Premium-SMSHandyrechnung für Kleinstbeträge
2008Start des Apple App StoresZentrale Plattform für Apps
2011/2012WAP-/Web-BillingKäufe über mobile Webseiten
2014A1 + Google PlayApps ohne Kreditkarte bezahlen
2015O2 bei Apple/WindowsO2 unterstützt mehrere Plattformen
2015/2018Neue EU-Richtlinie (PSD2)Limits: 50 € pro Kauf, 300 € monatlich
2022700.000 Nutzer (A1)Verbreitet bei A1, Drei, Magenta
2024920 Mio. SMS pro Jahr in ÖsterreichFür Nachrichten weniger genutzt, aber weiter relevant

160 Zeichen verändern die Kommunikation

Die ersten SMS waren auf 160 Zeichen beschränkt. Abkürzungen, kurze Sätze und frühe Emoticons waren daher eine technische Notwendigkeit. Mitte der 1990er-Jahre konnten längere Texte als verkettete SMS verschickt werden.

Das erste Nokia-Handy mit SMS-Funktion und eigenem SMS-Signalton kam 1993 auf den Markt. 1999 folgte der entscheidende Schritt: Es wurde möglich, Textnachrichten zwischen verschiedenen Mobilfunknetzen auszutauschen. Ermöglicht wurde dies durch SMS-Interworking, bei dem Mobilfunkanbieter ihre Short Message Service Centers (SMSC) miteinander verwunden. 

Die brachte die SMS vom technischen Zusatzdienst zum Massenmedium. Zugleich entstanden die Grundlagen für mobile Zahlungen: zuordenbare Telefonnummer, SIM-Karte und regelmäßige Kundenrechnungen.

Klingeltöne werden zum Millionengeschäft

Anfang der 2000er-Jahre startete die Ära der Individualisierung und der erweiterten Dienste. Kunden holten sich Klingeltöne, Hintergrundbilder, Betreiberlogos und Spiele beziehungsweise nutzten Dienste per SMS wie Sportmeldungen, Wetterberichte und Abstimmungen für Fernsehshows. Berühmtestes Beispiel ist der Crazy-Frog-Klingelton, der sich millionenfach verkauft hat und im Sommer 2005 sogar die Musikcharts anführte.

Für die Bestellung wurde meistens eine Kurzwahlnummer genutzt. Der Kunde verschickte eine SMS mit einem bestimmten Code und erhielt anschließend den gewünschten Klingelton oder Download-Link. Der Preis erschien auf der nächsten Telefonrechnung oder wurde direkt vom Prepaid-Guthaben abgezogen. Diese Premium-SMS-Dienste entwickelten sich manchmal zur Kostenfalle, weil sie oft unbemerkt weiterliefen.

Ein Teil des bezahlten Betrags ging an den Anbieter des Inhalts, ein weiterer an die beteiligten Mobilfunk- und Abrechnungsunternehmen. Eine Kreditkarte oder Überweisung war nicht notwendig. Ein Mobiltelefon und ausreichend Guthaben genügten.

2008 beginnt mit Apple die App-Store-Ära

Am 10. Juli 2008 eröffnete Apple seinen digitalen App Store mit zunächst 500 Anwendungen. Bereits am ersten Wochenende wurden nach eigenen Angaben mehr als zehn Millionen Apps heruntergeladen.

Der Vertrieb mobiler Inhalte änderte sich damit grundlegend. Nutzer mussten Spiele, Musik oder Programme nicht mehr über unterschiedliche Webseiten und SMS-Codes bestellen. Sie fanden die Angebote gesammelt in einem zentralen Shop.

Auch die Bezahlung verlagerte sich auf die Plattformen. Zunächst dominierten Kreditkarten und Guthabenkarten. Später kamen PayPal, digitale Wallets und die Mobilfunkrechnung hinzu.

Die Handyrechnung verschwand also nicht. Sie wurde in ein größeres digitales Zahlungssystem integriert.

WAP-Billing verlagert den Kauf ins Internet

Parallel zu den App-Stores verbreitete sich das sogenannte WAP- oder Web-Billing. Ein Kauf wurde nun nicht mehr durch eine Premium-SMS ausgelöst, sondern über eine mobile Internetseite.

Die RTR bezeichnete WAP-Billing 2011 noch als relativ neue Form der Direktabrechnung. Schon ein Jahr später häuften sich allerdings die Beschwerden. Nach Angaben der RTR stieg die Zahl der Schlichtungsverfahren zu Web- und WAP-Billing von 57 Fällen im Jahr 2011 auf 518 Fälle im Jahr 2012.

Häufig ging es um unklar dargestellte Preise oder Abonnements. Kostenlose Spiele, Gewinnversprechen und Download-Schaltflächen führten mitunter zu kostenpflichtigen Diensten, ohne dass dies für Nutzer ausreichend erkennbar war.

Die hohe Zahl an Beschwerden erhöhte den Druck auf Mobilfunkanbieter und Drittunternehmen. Informationspflichten wurden verschärft, Sperrmöglichkeiten ausgebaut und Bestellvorgänge stärker kontrolliert.

A1 bringt Google Play auf die Mobilfunkrechnung

Am 28. April 2014 teilte A1 mit, dass österreichische Kunden kostenpflichtige Android-Apps bei Google Play über ihre Mobilfunkrechnung bezahlen konnten. Benötigt wurden ein Android-Gerät und eine A1-SIM-Karte.

Google Play umfasste damals laut A1 bereits mehr als eine Million Apps und hatte rund 50 Milliarden Downloads erreicht. Kreditkartendaten mussten beim Kauf nicht mehr eingegeben werden. Gegen unberechtigte Bestellungen ließ sich eine Passwortabfrage aktivieren.

A1 erklärte damals, der einzige österreichische Anbieter zu sein, bei dem Nutzer von Android, Windows Phone und BlackBerry kostenpflichtige Apps über die Handyrechnung abrechnen konnten.

Später wurde die Zahlungsart auch für Parkgebühren, Tickets, digitale Inhalte und weitere Dienste eingesetzt. Einzelne Zahlungsdienstleister bieten sie zudem für Einzahlungen für Online-Spielhallen an, wie sie etwa auf A1Casinos.at für österreichische Nutzer verfügbar sind.

So funktioniert Direct Carrier Billing heute

Beim modernen Direct Carrier Billing, kurz DCB, wird meist keine kostenpflichtige SMS mehr versendet. Der Kunde wählt die Mobilfunkrechnung direkt im Zahlungsbereich einer App, Plattform oder Webseite aus.

Die Mobilfunknummer wird automatisch erkannt oder manuell eingegeben. Danach folgt je nach System eine Bestätigung per SMS-TAN, Weiterleitungsseite oder Kundenkonto. Der Händler erhält die Zahlungsfreigabe, während der Betrag bei Vertragskunden auf der nächsten Telefonrechnung erscheint. Bei Prepaid-Nutzern wird er sofort vom Guthaben abgezogen.

Zwischen Händler und Mobilfunkanbieter steht häufig ein spezialisierter Zahlungsdienstleister. Er prüft die Telefonnummer, übermittelt die Buchungsinformationen und koordiniert die Abrechnung.

Die Mobilfunkrechnung funktioniert damit als Sammelrechnung für Leistungen anderer Unternehmen. Eine gewöhnliche Banküberweisung findet dabei nicht statt.

O2 integriert Apple Music und den App Store

Im Oktober 2015 führte Telefónica Deutschland die Bezahlung über die O2-Handyrechnung bei Apple ein. Vertrags- und Prepaid-Kunden konnten Apps, Musik, Filme, Serien, Bücher und Abonnements auf diese Weise bezahlen.

Eine zusätzliche Registrierung war laut Telefónica nicht notwendig. Nutzer mussten in ihrer Apple-ID lediglich die Handyrechnung als Zahlungsmethode auswählen. Im Dezember 2015 kam der Windows Store hinzu.

Damit war das System in den damals wichtigsten App-Stores angekommen. Neben Anwendungen wurden zunehmend Streamingdienste, Spiele, E-Books und digitale Zusatzinhalte verrechnet. Später kamen je nach Mobilfunkanbieter Fahrkarten, Parkscheine und andere Tickets hinzu.

Auch einzelne Online Casinos greifen auf die Abrechnung über Mobilfunkanbieter zurück. Eine auf O2 ausgerichtete Übersicht bietet O2Casinos.at. Über die Mobilfunkrechnung eingezahltes Geld kann üblicherweise nicht auf demselben Weg ausgezahlt werden. Alternativen sind Banküberweisung, Kreditkarte oder E‑Wallet.

Das EU-Recht setzt Obergrenzen

Die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2, wurde am 25. November 2015 beschlossen. Sie legt unter anderem fest, unter welchen Bedingungen Telekommunikationsunternehmen Zahlungen abrechnen dürfen, ohne dass jeder Vorgang vollständig wie ein klassischer Zahlungsdienst behandelt wird.

Artikel 3 der EU-Richtlinie 2015/2366 nennt digitale Inhalte, sprachbasierte Dienste, Spenden und elektronische Tickets. Darunter fallen beispielsweise Musik, Videos, Spiele, Informationsdienste, Fahrkarten, Parktickets und Eintrittskarten.

Für diese Ausnahme gelten zwei wesentliche Grenzen:

  • höchstens 50 Euro pro Transaktion
  • höchstens 300 Euro pro Teilnehmer und Monat

Die monatliche Grenze gilt auch bei Prepaid-Verträgen. Mobilfunkanbieter können allerdings niedrigere Limits festlegen oder bestimmte Dienste ganz ausschließen. Die Beträge sind daher kein garantierter Verfügungsrahmen, sondern der europäische Höchstrahmen für diese rechtliche Ausnahme.

Mehr als 700.000 Nutzer in Österreich

Im Januar 2023 veröffentlichte A1 Zahlen zur Nutzung seines Dienstes „Zahlen per Handyrechnung“. Demnach verwendeten im Jahr 2022 mehr als 700.000 Menschen diese Zahlungsart. Die Zahl zeigt, dass Mobilfunkabrechnung in Österreich längst über Klingeltöne und Premium-SMS hinausgewachsen ist. Beispiele sind etwa das Bezahlen von Parkscheinen oder das Spenden per SMS. Der Dienst steht A1-, Drei- und Magenta-Kunden ohne gesonderte Anmeldung zur Verfügung und für die Nutzung selbst werden keine zusätzlichen Gebühren verlangt. 

Die SMS verliert Nutzer, aber nicht ihre Funktion

Messenger wie WhatsApp, Signal oder iMessage haben einen großen Teil der privaten Kommunikation übernommen. Die österreichischen Zahlen zeigen den Rückgang deutlich.

2021 wurden noch rund 1,389 Milliarden SMS verschickt. Im Jahr 2024 waren es laut RTR Telekom Monitor nur noch 920 Millionen. Gegenüber 2023 entsprach das einem Minus von 14,4 Prozent.

Verschwunden ist die SMS trotzdem nicht. Heute wird sie vor allem für Einmalpasswörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Paketinformationen, Terminbestätigungen, Warnmeldungen und SMS-TANs bei Zahlungen genutzt.

Ihre Rolle hat sich verändert: Aus einem privaten Kommunikationsmittel wurde zunehmend ein technischer Bestätigungsdienst.

Was sich heute in Österreich über die Handyrechnung bezahlen lässt

Heute lassen sich mit Mobilfunkanbietern in Österreich zahlreiche Dienste direkt über die Handyrechnung bezahlen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Apps und In-App-Käufe im Apple App Store oder Google Play Store
  • Abonnements für Streamingdienste wie Spotify oder Netflix
  • Filme und Serien über Plattformen wie Amazon Prime Video
  • Videospiele und Zusatzinhalte auf Konsolen wie Xbox oder PlayStation
  • elektronische Tickets, etwa für öffentliche Verkehrsmittel oder Veranstaltungen
  • Parkscheine über Dienste wie HANDYPARKEN
  • Spenden per SMS oder über spezielle Online-Aktionen

Auch einzelne Online Casinos ermöglichen laut Handyrechnung-Casino-Online.at Einzahlungen über Mobilfunkanbieter. Die Handyrechnung ist dabei für Einzahlungen bis zu 50 € vorgesehen und als Auszahlungsmethode von Gewinnen muss meistens die Banküberweisung genutzt werden.

Kontrolle bleibt entscheidend

Abonnements, In-App-Käufe oder Bestellungen anderer Personen können unbemerkt auf der Mobilfunkrechnung landen. Nutzt man die Zahlung per Handyrechnung aktiv, empfiehlt es sich aus diesem Grund, Rechnungen und Kundenportale regelmäßig zu prüfen.

Nicht benötigte Drittanbieterdienste lassen sich beim Mobilfunkanbieter sperren. Eine solche Sperre ist einmal jährlich kostenlos möglich. Bei unbekannten Abbuchungen sollte das betreffende Abo beendet und schriftlich Einspruch erhoben werden. Kommt keine Einigung zustande, kann die RTR-Schlichtungsstelle helfen.

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