Als junge Familie ist der Traum vom Eigenheim oft ein großes Ziel, aber auch eine immense finanzielle Herausforderung. Doch was viele nicht wissen: Es gibt staatliche Förderungen, die den Weg zum Wohneigentum erleichtern können. Eine dieser Möglichkeiten ist das sogenannte Baukindergeld, das Familien den Einstieg in die eigenen vier Wände erleichtern soll.
Ob Sie als Eltern für diese Förderung berechtigt sind und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie in diesem umfassenden Leitfaden. Lassen Sie sich von den vielen Details nicht abschrecken – mit der richtigen Vorbereitung können Sie das Baukindergeld nutzen, um Ihr Zuhause zu verwirklichen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Das Baukindergeld ist eine Förderung für Familien mit Kindern zum Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.
- Der Förderzeitraum lief vom 01.01.2018 bis 31.03.2021, die Beantragung ist jedoch bis Ende 2023 möglich.
- Der Zuschuss beträgt 1.200 Euro pro Jahr und Kind unter 18 Jahren, maximal also 12.000 Euro pro Kind.
- Um förderberechtigt zu sein, muss das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro liegen.
- Die Förderung gilt nur für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland.
Definition und Bedeutung des Baukindergelds
Das Baukindergeld war ein wichtiges Instrument zur Förderung des Wohneigentumserwerbs für Familien in Deutschland. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) führte dieses Programm mit dem Ziel ein, die relativ niedrige Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland im Vergleich zum europäischen Durchschnitt zu steigern.
Grundlegende Förderungsziele der KfW
Mit dem Baukindergeld wollte die KfW folgende Ziele erreichen:
- Die Schaffung von mehr Wohneigentum unter Familien in Deutschland fördern
- Die finanzielle Belastung beim Erwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern reduzieren
- Die Wohnsituation von Familien mit Kindern verbessern
Historische Entwicklung des Programms
Das Baukindergeld wurde im Jahr 2018 eingeführt und war bis zum 31. März 2021 förderfähig. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Familien mit minderjährigen Kindern Anträge auf den Zuschuss stellen, sofern der Kaufvertrag für die Immobilie bis Ende März 2021 unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Aktuelle Relevanz für 2024
Für das Jahr 2024 ist das Baukindergeld in seiner ursprünglichen Form nicht mehr relevant, da neue Anträge nicht mehr möglich sind. Als Alternative zur Förderung des Wohneigentumserwerbs wurde die Wohneigentumsförderung eingeführt.
Wer kann Baukindergeld beantragen
Das Baukindergeld ist eine attraktive Förderung, die Familien und Alleinerziehende dabei unterstützt, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Um Anspruch auf diese staatliche Unterstützung zu haben, müssen einige Kriterien erfüllt werden:
- Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum werden und gleichzeitig kindergeldberechtigt sind oder mit einer kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben.
- Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt gemeldet sein.
- Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten.
Die Förderung wurde zunächst bis Ende 2020 gewährt, wurde aber inzwischen bis Ende 2023 verlängert. Bis Ende 2020 wurden rund 310.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 6,5 Milliarden Euro gestellt. Der Baukindergeldzuschuss soll Familien dabei helfen, monatliche Belastungen zu minimieren und den Traum vom Eigenheim zu realisieren.
Einkommensgrenzen und finanzielle Voraussetzungen
Um Anspruch auf das Baukindergeld zu haben, müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einer Familie mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro.
Berechnung des zu versteuernden Haushaltseinkommens
Zur Berechnung des zu versteuernden Haushaltseinkommens werden die Einkommen des Antragstellers und seines Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt. Der Nachweis erfolgt über die Einkommensteuerbescheide der zwei Jahre vor Antragseingang.
Maximalgrenzen nach Kinderanzahl
- 1 Kind: 90.000 Euro
- 2 Kinder: 105.000 Euro
- 3 Kinder: 120.000 Euro
- 4 Kinder: 135.000 Euro
- 5 Kinder: 150.000 Euro
Diese Einkommensgrenzen für das Baukindergeld gelten für das Jahr 2024. Die Förderung ist an die Anzahl der Kinder im Haushalt gekoppelt und soll Familien den Erwerb von Wohneigentum erleichtern.
Förderfähige Immobilienarten
Das Baukindergeld in Deutschland fördert den erstmaligen Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Dies umfasst Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Allerdings wurden Ferien- oder Wochenendhäuser, Ferienwohnungen sowie Übertragungen im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen nicht gefördert. Auch der Erwerb oder die Übertragung zwischen Ehepartnern oder nahen Verwandten war ausgeschlossen.
Um den Baukindergeld Immobilienkauf oder Baukindergeld Neubau in Anspruch nehmen zu können, mussten die Immobilien in Deutschland liegen und vom Antragsteller selbst genutzt werden. Damit sollte die Förderung gezielt Familien mit Kindern beim Aufbau von Wohneigentum unterstützen.
Die Begrenzung auf Erst- oder Neuerwerb zielte darauf ab, Familien den Einstieg in die Wohneigentumsbildung zu erleichtern. Durch die Selbstnutzungsvoraussetzung sollte außerdem sichergestellt werden, dass die Förderung tatsächlich Wohnraum für Familien schafft und nicht lediglich Investitionszwecken dient.
Anforderungen an das Wohneigentum
Um vom Baukindergeld-Programm zu profitieren, müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen, die sich auf das Wohneigentum beziehen. Zunächst muss der Antragsteller Eigentümer oder mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums sein. Laut Grundbucheintragung muss mindestens 50% der Immobilie dem Haushalt des Antragstellers gehören.
Eigentumsnachweis und Grundbucheintragung
Der Eigentumsnachweis erfolgt durch einen aktuellen Grundbuchauszug. Dieser muss belegen, dass der Antragsteller oder sein Haushalt mindestens 50% des Wohneigentums besitzen. Ohne diesen Eigentumsnachweis kann kein Baukindergeld beantragt werden.
Selbstnutzungsvoraussetzungen
- Das Wohneigentum muss als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt werden.
- Die Selbstnutzung muss über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren erfolgen.
Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, kann das bereits ausgezahlte Baukindergeld zurückgefordert werden. Das Programm zielt darauf ab, Familien beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen, das sie langfristig selbst bewohnen.
Höhe der Förderung und Auszahlungsmodalitäten
Das Baukindergeld ist eine attraktive Förderung für Familien, die eine Immobilie erwerben oder bauen möchten. Die Förderung beträgt 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Somit können Familien bis zu 12.000 Euro pro Kind insgesamt erhalten.
Die Auszahlung des Baukindergeldes erfolgt in jährlichen Raten, sofern die Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Die erste Auszahlung wird in der Regel gegen Ende des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Baukindergeld nicht als Eigenkapital für die Finanzierung der Immobilie verwendet werden kann. Stattdessen sollte es zur schnelleren Tilgung oder Sondertilgung des Baukredits genutzt werden.
Insgesamt bietet das Baukindergeld eine wertvolle Unterstützung für Familien, die den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Mit der Förderung von bis zu 12.000 Euro pro Kind können sie die finanziellen Belastungen deutlich reduzieren.
Besonderheiten in Bayern
In Bayern liegt der Zuschuss pro Kind bei 1.500 Euro pro Jahr, 300 Euro höher als der bundesweite Zuschuss. Zusätzlich erhalten Familien in Bayern eine einmalige Eigenheimzulage von 10.000 Euro. Diese zusätzlichen Leistungen machen das Baukindergeld in Bayern besonders attraktiv.
Antragstellung und Fristen
Das Baukindergeld bietet eine attraktive staatliche Förderung für Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben. Um von dieser Unterstützung zu profitieren, ist eine rechtzeitige und korrekte Antragstellung entscheidend. Lassen Sie sich mit den Antragsmodalitäten und wichtigen Fristen nicht verunsichern – wir führen Sie durch den Prozess.
Notwendige Unterlagen und Dokumente
Für den Antrag auf Baukindergeld benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre
- Grundbuchauszug zum Nachweis des Wohneigentums
- Meldebestätigung
- Kindergeldnachweis
- Bei Neubauten: Baugenehmigung oder Nachweis des Baubeginns
Wichtige Einreichungsfristen
Der Antrag auf Baukindergeld muss innerhalb von 6 Monaten nach Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum gestellt werden. Die erforderlichen Nachweise sind spätestens 3 Monate nach Antragstellung hochzuladen. Diese Fristen sind entscheidend, um den Baukindergeld Antrag rechtzeitig und vollständig einreichen zu können und die Baukindergeld Fristen einzuhalten.
Das Baukindergeld-Programm wurde bis zum 31. März 2021 verlängert, um Familien mit Kindern aufgrund der Coronapandemie entgegenzukommen. Nutzen Sie diese Chance und sichern Sie sich die staatliche Förderung für Ihr Zuhause!
Ausschlusskriterien und Hinderungsgründe
Beim Baukindergeld gibt es einige Ausschlusskriterien und Hinderungsgründe, die potenziell Antragstellende beachten müssen. Zu den Ausschlusskriterien zählen unter anderem bereits vorhandenes Wohneigentum in Deutschland, die Überschreitung der Einkommensgrenzen sowie die Nichteinhaltung der Selbstnutzungsvoraussetzungen.
Auch der Erwerb von Immobilien von nahen Verwandten oder die Übertragung zwischen Ehepartnern führen zum Ausschluss vom Baukindergeld. Ferien- und Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen sind ebenfalls nicht förderfähig.
Einkommensgrenzen und Selbstnutzung
- Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten, die sich nach der Anzahl der Kinder richten.
- Das geförderte Objekt muss mindestens 10 Jahre lang selbst genutzt werden.
Antragstellende müssen also genau prüfen, ob sie die Voraussetzungen für den Baukindergeld-Erhalt erfüllen. Andernfalls droht der Ausschluss von der Förderung.
Alternative Fördermöglichkeiten für Familien
Auch wenn das Baukindergeld 2021 ausgelaufen ist, gibt es weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten für Familien, die eine Immobilie bauen oder kaufen möchten. Diese staatlichen Unterstützungsangebote können die finanzielle Belastung beim Erwerb von Wohneigentum deutlich reduzieren.
KfW-Programme und Zuschüsse
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme an, die sich insbesondere an Familien mit Kindern richten. Dazu zählen zinsgünstige Kredite wie das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Seit Juni 2023 können Haushalte mit einem Kind bis zu einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro zusätzlich 10.000 Euro pro weiterem Kind beantragen.
Kommunale Förderungen
Darüber hinaus gibt es auf regionaler Ebene oftmals Förderprogramme der Bundesländer, Städte und Gemeinden, die Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Ein Beispiel ist das sogenannte „Baugeld vom Bürgermeister“, bei dem Kommunen einen Zuschuss zum Hausbau oder -kauf gewähren. Diese lokalen Angebote können die staatlichen Förderungen sinnvoll ergänzen und die Finanzierung der Immobilie weiter erleichtern.
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