Wer kann Berlinpass beantragen – Alle Informationen

Mein Großvater war jahrelang Inhaber des Berlinpasses und hat mir immer wieder von den unzähligen Vergünstigungen erzählt, die er damit genießen konnte. Als Rentner mit geringem Einkommen war der Berlinpass für ihn ein wahrer Segen, der ihm den Zugang zu so vielen Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten ermöglichte. Noch heute bin ich dankbar, dass es solch ein hilfreiches Programm gibt, das Menschen in schwierigen finanziellen Situationen unterstützt.

Wer kann Berlinpass beantragen

Wichtige Erkenntnisse

  • Der Berlinpass wurde 2009 eingeführt, um Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu Kultur, Sport und Freizeit zu erleichtern.
  • Berechtigte Personen sind Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.
  • Der Berlinpass ist in Form eines Ausweises im Scheckkartenformat und ermöglicht Ermäßigungen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen.
  • Mit dem Berlinpass kann das vergünstigte Berlin-Ticket S für den öffentlichen Nahverkehr erworben werden.
  • Der Antrag auf einen Berlinpass kann in jedem Bürgeramt in Berlin gestellt werden.

Überblick zum Berlinpass: Geschichte und Bedeutung

Der Berlinpass wurde im Jahr 2009 eingeführt, um Menschen mit geringem Einkommen in Berlin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dieser Pass dient als wichtiges Instrument, um Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen zu können. Seine Hauptfunktionen sind es, Berlinpass Berechtigten vergünstigte Eintritte bei Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen zu gewähren sowie die Nutzung des ermäßigten Berlin-Ticket S im öffentlichen Nahverkehr zu ermöglichen. Somit soll sichergestellt werden, dass auch einkommensschwache Bürger die vielfältigen Angebote der Hauptstadt nutzen können.

Grundlegende Funktionen und Zweck

Der Berlinpass hat das Ziel, die soziale Teilhabe von Berlinpass Empfängern zu fördern und ihnen den Zugang zu Bildung, Kultur und Freizeitangeboten zu erleichtern. Durch die Gewährung von Vergünstigungen soll verhindert werden, dass finanziell benachteiligte Personen von diesen Möglichkeiten ausgeschlossen werden. Der Pass ist somit ein wichtiges Instrument der Berliner Sozialpolitik, um Chancengleichheit und gesellschaftliche Integration zu fördern.

Neben den Vergünstigungen im Nahverkehr und bei Freizeitaktivitäten bietet der Berlinpass auch Ermäßigungen für Bildungsangebote wie Volkshochschulkurse. Dadurch sollen Berlinpass Berechtigte in die Lage versetzt werden, ihre individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen weiterzuentwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Wer kann Berlinpass beantragen

Der Berlinpass ist eine wichtige Ermäßigungskarte für Berliner mit geringem Einkommen. Antragsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben und bestimmte staatliche Leistungen beziehen, wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung. Auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers, wie etwa Familienangehörige, können den Berlinpass Antragsformular ausfüllen und die Berlinpass Antragsunterlagen einreichen.

Seit 2018 können darüber hinaus Personen, die Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erhalten, ebenfalls einen Berlinpass beantragen. Dieser ermöglicht ihnen, an vielen kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten in der Stadt teilzuhaben und den öffentlichen Nahverkehr kostengünstig zu nutzen.

  • Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin, die Bürgergeld oder Sozialgeld nach SGB II beziehen
  • Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers
  • Personen, die Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erhalten

Der Berlinpass ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen in Berlin und ermöglicht ihnen den Zugang zu zahlreichen Vergünstigungen in der Hauptstadt.

Voraussetzungen für den Berlinpass

Der Berlinpass ist ein wichtiges Instrument, um Menschen mit geringem Einkommen in Berlin zu unterstützen. Um einen Berlinpass beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Hauptwohnsitz in Berlin

Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt des Berlinpasses ist der Hauptwohnsitz in Berlin. Nur Personen, die ihren offiziellen Wohnsitz in der deutschen Hauptstadt haben, können den Pass beantragen und von den dazugehörigen Vergünstigungen profitieren.

Erforderliche Leistungsbezüge

Antragsteller müssen Empfänger bestimmter staatlicher Leistungen wie Berlinpass Sozialhilfe, Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen sein. Der Berlinpass Einkommensgrenzen orientiert sich an diesen Bezügen.

Berechtigte Personengruppen

  • Empfänger von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (z.B. Haftopferentschädigungen, Ausgleichsleistungen)
  • Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben

Der Berlinpass bietet diesen Personengruppen Vergünstigungen in Bereichen wie öffentlicher Nahverkehr, Kultur, Freizeit und Bildung. Er trägt dazu bei, die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen in Berlin zu fördern.

Antragstellung und Beantragungsprozess

Der Berlinpass kann bei den Bürgerämtern der Bezirksämter beantragt werden. Asylbewerber erhalten den Pass in der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA). Wenn das Berlinpass Antragsformular für das Bildungs- und Teilhabepaket genutzt wird, wird der Pass im Jobcenter ausgestellt.

Der Berlinpass Antrag muss persönlich oder durch eine vertretende Person im Bürgeramt gestellt werden. Für Empfänger von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz kann der Antrag in jedem Bürgeramt gestellt werden.

  1. Der Antrag muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im zuständigen Bürgeramt eingereicht werden.
  2. Erforderliche Unterlagen und Dokumente müssen vorgelegt werden, wie z.B. Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen.
  3. Nach der Prüfung der Antragsunterlagen wird der Berlinpass ausgestellt und kann abgeholt werden.

Der unkomplizierte Berlinpass Antragsprozess ermöglicht es Berechtigten, schnell und einfach von den vielfältigen Vergünstigungen und Leistungen zu profitieren, die der Pass bietet.

Erforderliche Unterlagen und Dokumente

Um einen Berlinpass zu beantragen, müssen Antragsteller bestimmte Unterlagen und Dokumente vorlegen. Diese umfassen den aktuellen Bewilligungsbescheid über Leistungen, ein Passfoto und ein gültiges Ausweisdokument. Empfänger von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz müssen zusätzlich den Original-Bewilligungsbescheid über Zuwendungen/Ausgleichsleistungen einreichen.

Notwendige Bescheinigungen

Der Berlinpass kann mit dem Berlin-Ticket S, einem vergünstigten Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr, genutzt werden. Bei der Nutzung des Berlin-Ticket S mit Leistungsbescheid können bestimmte Angaben im Bescheid geschwärzt werden, solange die wesentlichen Informationen lesbar bleiben.

Zusätzliche Dokumentation

  • Aktueller Bewilligungsbescheid über Leistungen
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Passfoto
  • Bei SED-Unrechtsbereinigung: Original-Bewilligungsbescheid

Die Beantragung des Berlinpasses ist für Antragsteller kostenfrei. Die Ausstellung des Passes erfolgt in der Regel innerhalb weniger Minuten.

Gültigkeitsdauer und Verlängerungsmöglichkeiten

Der Berlinpass ist in der Regel für eine Dauer von 6 oder 12 Monaten gültig – entsprechend der Gültigkeit des originalen Bewilligungsbescheids. Inhaberinnen und Inhaber des Berlinpass haben jedoch die Möglichkeit, den Pass bis zu zweimal zu verlängern. Dafür ist die Vorlage eines neuen Bewilligungsbescheids erforderlich.

Auch für Empfänger von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz gelten ähnliche Regelungen zur Gültigkeitsdauer und Verlängerung. Darüber hinaus ist die Gültigkeit des Berlin-Ticket S an den Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis gekoppelt.

Um den Berlinpass zu verlängern, müssen Berechtigte einen Antrag auf Verlängerung stellen und ihre Anspruchsvoraussetzungen erneut nachweisen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids erfolgen. Nach Ablauf der zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit wird ein neuer Berlinpass ausgestellt.

Wichtige Informationen zur Gültigkeitsdauer:

  • Berlinpass ist in der Regel für 6 oder 12 Monate gültig
  • Bis zu zweimalige Verlängerung möglich durch Vorlage eines neuen Bewilligungsbescheids
  • Ähnliche Regelungen für Empfänger von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
  • Gültigkeit des Berlin-Ticket S ist an Leistungsbescheid oder -nachweis gekoppelt

Die Handhabung von Gültigkeitsdauer und Verlängerung des Berlinpass ist ein wichtiger Aspekt, den Berechtigte im Blick haben müssen. Durch rechtzeitige Antragsstellung und Verlängerung können sie sicherstellen, dass sie die vielfältigen Vergünstigungen des Passes kontinuierlich nutzen können.

Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr

Der Berlinpass bietet Inhabern umfangreiche Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr, insbesondere mit dem Berlin-Ticket S. Dieses vergünstigte Monatsticket für den Tarifbereich AB kostete bisher 27,50 Euro, wurde aber am 1. Januar 2023 auf nur 9,00 Euro gesenkt. Diese Preisreduzierung ist vorerst bis Ende 2025 gültig.

Neue Regelungen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Bedingungen für das Berlin-Ticket S. Dann sind weder ein Berechtigungsnachweis noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S erforderlich. Stattdessen kann das Berlin-Ticket S in Kombination mit einem gültigen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis und einem amtlichen Ausweisdokument genutzt werden. Der vollständige Vor- und Nachname muss ab diesem Zeitpunkt auf dem Ticket eingetragen sein.

Personen, die noch im Besitz einer gültigen VBB-Kundenkarte Berlin S sind, können diese bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterhin nutzen. Ab 2025 entfällt zudem die Verwendung der BG-Nummer.

Die Nutzung des Leistungsbescheides oder Leistungsnachweises ermöglicht Berlinpass-Inhabern nicht nur den vergünstigten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr, sondern auch zu zahlreichen Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten in der Stadt.

Kulturelle Vergünstigungen und Freizeitangebote

Neben den vergünstigten Fahrten im öffentlichen Nahverkehr bietet der Berlinpass auch zahlreiche Ermäßigungen für kulturelle Einrichtungen und Freizeitaktivitäten in Berlin. Berlinpass Empfänger können von attraktiven Vergünstigungen bei Museen, Theatern, Konzerten, Kinos, dem Zoo Berlin, dem Tierpark in Friedrichsfelde, dem Aquarium, dem Botanischen Garten und dem Botanischen Museum profitieren.

Ein besonderes Angebot ist das sogenannte „3-Euro-Kulturticket“, das Berlinpass Empfängern den Zutritt zu verschiedenen Kultureinrichtungen zu einem reduzierten Preis ermöglicht. Die genauen Konditionen und Vergünstigungen variieren jedoch von Ort zu Ort, sodass sich ein individuelles Nachfragen lohnt.

Vielfältiges Kulturangebot für Berlinpass Voraussetzungen

Mit dem Berlinpass können Berlinpass Empfänger an einem breiten Spektrum an kulturellen Aktivitäten und Freizeitangeboten teilhaben. Dazu gehören unter anderem:

  • Museumsbesuche
  • Theateraufführungen
  • Konzertbesuche
  • Kinovorstellungen
  • Besuch des Zoos Berlin
  • Erkundung des Tierparks in Friedrichsfelde
  • Entdeckungstouren im Aquarium
  • Spaziergänge im Botanischen Garten
  • Erkundung des Botanischen Museums

Diese vielfältigen Angebote ermöglichen es Berlinpass Empfängern, das reichhaltige Kulturleben der Hauptstadt in vollen Zügen zu genießen, ohne dass hohe Kosten entstehen.

Sportliche Aktivitäten und Ermäßigungen

Inhaber des Berlinpass Anspruch profitieren von zahlreichen Vergünstigungen bei sportlichen Aktivitäten in Berlin. Insbesondere die Berliner Bäderbetriebe und Kunsteisbahnen bieten ermäßigte Eintrittspreise für Berlinpass Berechtigte. Darüber hinaus gewähren viele Sportvereine in der Hauptstadt freien Eintritt oder reduzierte Mitgliedsbeiträge für Personen mit dem Berechtigungsnachweis.

Bäderbetriebe und Sportvereine

Die konkreten Angebote und Rabatte bei den Berliner Bäderbetrieben sowie bei Sportvereinen können je nach Einrichtung variieren. Es empfiehlt sich daher, sich direkt bei den jeweiligen Anbietern über die aktuellen Vergünstigungen zu informieren. So können Berlinpass Berechtigte die vorteilhaften Angebote bestmöglich nutzen und an den sportlichen Aktivitäten teilhaben.

Saisonale Angebote

  • Sommersaison: Ermäßigter Eintritt in Freibäder und Naturbäder
  • Wintersaison: Reduzierte Preise beim Eislaufen in Kunsteisbahnen
  • Ganzjährig: Vergünstigter Zugang zu Sporthallen, Fitnessstudios und Kletterhallen

Die Berlinpass Berechtigten profitieren somit das ganze Jahr über von attraktiven Angeboten, um die sportlichen und freizeitlichen Möglichkeiten in der Hauptstadt zu nutzen.

Bildungsangebote und -ermäßigungen

Der Berlinpass bietet Inhabern vielfältige Möglichkeiten, von vergünstigten Bildungsangeboten zu profitieren. Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben durch den Berlinpass-BuT Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Diese umfassen die Kostenübernahme für Mittagessen in Schule oder Kita, Schulbedarf, Wegkosten zur Schule sowie Freizeitaktivitäten.

Anspruchsberechtigt sind Familien, die Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden Kindern und Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr gewährt, für Kultur, Sport und Freizeit bis zum 18. Lebensjahr.

  • Kostenübernahme für Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege
  • Jährliche Pauschale von 195 Euro für persönlichen Schulbedarf pro Kind
  • Kostenübernahme für Lernförderung zur Erreichung von Lernzielen
  • Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Kita- oder Klassenfahrten
  • Pauschale Kostenübernahme für Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten bis zum 18. Lebensjahr
  • Ermäßigungen und kostenlose Eintritte bei kulturellen Veranstaltungen und Sportaktivitäten

Der Berlinpass-BuT dient als Nachweis für den Leistungsanspruch und wird mit einem speziellen Hologramm-Aufkleber versehen, wenn die Voraussetzungen für das ermäßigte Schülerticket erfüllt sind. Schüler mit Berlinpass-BuT erhalten zudem kostenlose Schulbücher und Arbeitshefte.

Wichtige Änderungen und Updates 2024

Das Jahr 2024 bringt einige bedeutende Veränderungen für Nutzer des Berliner Passes, auch bekannt als Berlinpass. Diese Änderungen betreffen sowohl die Tarifregelungen als auch die Systemumstellung, die für das Jahr 2025 geplant ist.

Neue Tarifregelungen

Ab dem 1. Januar 2025 wird sich das Verfahren für das Berlin-Ticket S grundlegend ändern. Die VBB-Kundenkarte Berlin S wird dann nicht mehr benötigt. Stattdessen müssen der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen sowie der Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis mitgeführt werden. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. Juni 2025.

Für Personen, die noch über eine gültige VBB-Kundenkarte verfügen, besteht bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, diese weiterhin zu nutzen. Neue VBB-Kundenkarten können bis zum 30. November 2024 beantragt werden.

Systemumstellung 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Berlinpass-Inhaber, die Leistungen vom Jobcenter erhalten, das Aktenzeichen des Leistungsnachweises oder ihre persönliche Kunden-Nummer des Leistungsbescheids auf dem Berlin-Ticket S eintragen. Diese Änderungen sollen bis zum 30. Juni 2025 umgesetzt werden.

Insgesamt zielt diese Systemumstellung darauf ab, den Antragsprozess für den Berlinpass sowie die Nutzung des Berlin-Ticket S zu vereinfachen und zu digitalisieren. Die Änderungen sollen für mehr Transparenz und Effizienz sorgen.

Fazit

Der Berlinpass ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der sozialen Teilhabe für Berlinpass Berechtigte und Empfänger in Berlin. Er ermöglicht einkommensschwachen Bürgern den Zugang zu vielfältigen kulturellen, sportlichen und Bildungsangeboten sowie vergünstigte Mobilität. Die anstehenden Änderungen, insbesondere im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, zielen darauf ab, das System zu vereinfachen und den Zugang zu erleichtern.

Es ist wichtig, dass Berlinpass Berechtigte sich über die aktuellen Regelungen und Angebote informieren, um die Vorteile des Berlinpass optimal nutzen zu können. Die geplanten Verbesserungen und die Senkung des Preises für das Sozialticket werden dazu beitragen, die Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit geringem Einkommen in Berlin weiter zu stärken.

Insgesamt zeigt sich, dass der Berlinpass eine zentrale Rolle spielt, um benachteiligten Gruppen Zugang zu Bildung, Kultur und Sport zu ermöglichen und ihre soziale Integration in Berlin zu fördern. Die kontinuierliche Weiterentwicklung dieses Instruments bleibt eine wichtige Aufgabe, um den Bedürfnissen der Berechtigten und Empfänger gerecht zu werden.

FAQ

Wer kann den Berlinpass beantragen?

Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin, die folgende Leistungen beziehen: Bürgergeld oder Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige) können den Berlinpass beantragen.

Welche Unterlagen werden für den Berlinpass-Antrag benötigt?

Erforderlich sind der aktuelle Bewilligungsbescheid über die Leistungen, ein Passfoto und ein gültiges Ausweisdokument. Bei Empfängern von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz muss der originale Bewilligungsbescheid über die Zuwendungen/Ausgleichsleistungen vorgelegt werden.

Wie lange ist der Berlinpass gültig und kann er verlängert werden?

Die Gültigkeitsdauer entspricht in der Regel der Dauer des originalen Bewilligungsbescheids, also 6 oder 12 Monate. Eine Verlängerung ist bis zu zweimal möglich, wenn ein neuer Bewilligungsbescheid vorgelegt wird. Anschließend wird ein neuer Berlinpass ausgestellt.

Welche Vergünstigungen bietet der Berlinpass?

Der Berlinpass ermöglicht vergünstigte Eintritte bei Museen, Theatern, Kinos, dem Zoo Berlin, dem Tierpark und anderen kulturellen Einrichtungen. Außerdem berechtigt er zum Erwerb des ermäßigten Berlin-Ticket S für den öffentlichen Nahverkehr und bietet Vergünstigungen bei sportlichen und Bildungsangeboten.

Was ändert sich beim Berlin-Ticket S ab 2025?

Ab 1. Januar 2025 ist weder ein Berechtigungsnachweis noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S erforderlich. Stattdessen muss der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen sowie der Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis mitgeführt werden. Diese Regelung gilt vorerst bis 30.06.2025.

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