Wer kann Förderung Wärmepumpe beantragen – Ratgeber

Als Hauseigentümer haben Sie in diesen herausfordernden Zeiten eine wichtige Entscheidung zu treffen: Wie können Sie Ihre Heizungsanlage klimafreundlich und effizient gestalten? Die Bundesregierung bietet Ihnen dabei eine wertvolle Unterstützung – die Förderung von Wärmepumpen. Dieser Ratgeber soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten geben und Ihnen den Weg zu einer umweltfreundlichen Heizlösung ebnen.

Wer kann Förderung Wärmepumpe beantragen

Wichtige Erkenntnisse für Sie:

  • Bis zu 70% Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe sind möglich
  • Förderung kann mit anderen Programmen kombiniert werden
  • Technische Mindestanforderungen für förderfähige Wärmepumpen
  • Antragsstellung ab 2024 ausschließlich über die KfW
  • Sonderboni für Klimaschutz, Energieeffizienz und Einkommenssituation

Aktuelle Förderungssituation für Wärmepumpen

Seit dem 27. Februar 2024 können Förderanträge für Wärmepumpen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Dabei sind bis zu 70% staatliche Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien möglich.

Die BEG EM-Förderung richtet sich derzeit ausschließlich an selbstnutzende Eigentümer für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden. Neubauten werden indirekt über Effizienzhaus-Standards gefördert.

Die Investitionskosten für Wärmepumpen können je nach Region und Technologie zwischen 20.000 und 50.000 Euro betragen. Gleichzeitig bieten die staatlichen Förderprogramme einen wichtigen Anreiz, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu unterstützen.

Insgesamt soll die aktuelle KfW-Förderung und BAFA-Förderung den Wärmepumpen-Ausbau in Deutschland weiter vorantreiben und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Grundlegende Voraussetzungen für die Wärmepumpenförderung

Um in den Genuss der staatlichen Förderung für Wärmepumpen zu kommen, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören nicht nur technische Anforderungen an die Effizienzstandards der Systeme, sondern auch gebäudespezifische Vorgaben und zeitliche Vorgaben für die Antragstellung.

Technische Anforderungen an förderfähige Systeme

Förderfähige Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreichen. Das bedeutet, dass für jeden Kilowatt an eingesetzter elektrischer Energie mindestens 2,7 Kilowatt an Heizenergie erzeugt werden müssen. Diese hohe Effizienz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Förderung zu erhalten.

Gebäudespezifische Voraussetzungen

  • Die Förderung gilt nur für Bestandsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind.
  • Ein hydraulischer Abgleich und die professionelle Einstellung der Heizkurve sind weitere Voraussetzungen.

Zeitliche Vorgaben für die Antragstellung

Ein wichtiger Punkt ist, dass Anträge auf Förderung grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen. Lediglich bis zum 31.08.2024 gilt eine Übergangsregelung, nach der auch rückwirkend Anträge gestellt werden können.

Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist entscheidend, um die Förderfähigkeit einer Wärmepumpe sicherzustellen und den Zuschuss in voller Höhe zu erhalten. Informieren Sie sich rechtzeitig über die genauen Anforderungen, damit Ihr Antrag erfolgreich ist.

Wer kann Förderung Wärmepumpe beantragen

Die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe steht verschiedenen Antragsberechtigten offen. Dazu zählen private Homeowner, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Insbesondere selbstnutzende Privateigentümer werden dabei besonders gefördert.

Für Mehrfamilienhäuser gelten zusätzliche Regelungen, wenn der Eigentümer eine der Wohnungen selbst bewohnt. In diesen Fällen können die Fördersätze sogar noch attraktiver ausfallen.

  • Privateigentümer für den Einbau in der selbstgenutzten Immobilie
  • Vermieter für den Einbau in vermieteten Immobilien
  • Unternehmen für den Einbau in betrieblichen Gebäuden
  • Gemeinnützige Organisationen und Kommunen für öffentliche Gebäude

Je nach persönlicher Situation und Eigentumsform können die Antragsberechtigten von unterschiedlichen Förderprogrammen profitieren. Wichtig ist, dass alle technischen und förderspezifischen Voraussetzungen erfüllt werden, um die maximale Förderung zu erhalten.

Förderhöhe und maximale Zuschüsse

Wer eine neue, förderfähige Wärmepumpe installiert, kann von attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren. Der Basisfördersatz beträgt 30% der Investitionskosten. Zusätzliche Boni können die Förderquote deutlich erhöhen.

Basisfördersatz und Bonuszahlungen

Neben dem Basisfördersatz gibt es verschiedene Bonusleistungen, die die Gesamtförderung weiter aufstocken können:

  • 5% Bonus für den Einsatz von Erdwärmepumpen oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln
  • 20% Geschwindigkeits-Bonus für den Ersatz von mindestens 20 Jahre alten Gaszentralheizungen oder anderen veralteten Heizungssystemen
  • 30% Einkommens-Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro

Einkommensabhängige Förderung

Die Förderung wird einkommensabhängig gewährt. Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro erhalten zusätzlich zum Basisfördersatz einen Bonus von 30%. Damit können bis zu 70% der Investitionskosten gefördert werden.

Förderbare Kosten nach Gebäudegröße

Die förderfähigen Kosten richten sich auch nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude. Für die erste Wohneinheit sind maximal 30.000 Euro förderbar, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro pro Einheit.

Verschiedene Arten der geförderten Wärmepumpen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Einsatz unterschiedlicher Wärmepumpenarten. Gefördert werden Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Auch Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen, bei denen eine Wärmepumpe mit einer anderen erneuerbaren Energiequelle kombiniert wird, sind förderfähig.

Allerdings werden Gasheizungen in Verbindung mit Wärmepumpen seit dem Sommer 2022 nicht mehr gefördert. Stattdessen liegt der Fokus auf rein elektrischen Wärmepumpen-Lösungen. Abluft- und Brauchwasser-Wärmepumpen können dagegen in Kombination mit anderen Förderprogrammen unterstützt werden.

Der Fördersatz für den Einbau einer neuen Wärmepumpe als Einzelmaßnahme liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit. Weitere Boni, wie ein Effizienzbonus oder ein Einkommensbonus, können den Förderbetrag erhöhen.

Bei einer energetischen Komplettsanierung ist eine Förderung von bis zu 45 Prozent der Kosten, maximal 67.500 Euro, möglich. Entscheidend sind hier die genauen technischen Anforderungen an die Wärmepumpenanlage sowie die Gesamteffizienz des Gebäudes.

Der Weg zur erfolgreichen Antragstellung

Der erste Schritt zur Beantragung der Wärmepumpenförderung führt über das KfW-Portal. Dort finden Interessierte das nötige Antragsformular, welches sie sorgfältig ausfüllen und einreichen müssen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem eine Bestätigung zum Antrag (BzA), der Lieferungs- oder Leistungsvertrag sowie ein Grundbuchauszug und Einkommensteuerbescheide.

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten die Antragsteller einen Förderbescheid von der KfW. Ist die Wärmepumpe installiert, muss noch eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) hochgeladen werden, bevor die Förderung ausgezahlt wird.

Erforderliche Unterlagen und Dokumente

  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag
  • Grundbuchauszug
  • Einkommensteuerbescheide

Ablauf des Antragsprozesses

  1. Antragstellung über das KfW-Portal
  2. Erhalt des Förderbescheids
  3. Installation der Wärmepumpe
  4. Hochladen der Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  5. Auszahlung der Förderung

Der Weg zur erfolgreichen Antragstellung für die Wärmepumpenförderung erfordert einige Schritte, aber mit den richtigen Unterlagen und dem Wissen um den Prozessablauf können Interessenten ihre Chance auf die attraktiven Zuschüsse nutzen.

KfW und BAFA Programme im Vergleich

Die staatlichen Förderungen von KfW und BAFA für den Einbau von Wärmepumpen wurden in den letzten Jahren deutlich ausgebaut und verbessert. Während die KfW sich auf Förderkredite für Neubauten und Sanierungen konzentriert, liegt der Schwerpunkt des BAFA auf Zuschüssen für Einzelmaßnahmen wie den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden.

Die Effizienzhaus-Förderung der KfW unterstützt den Einsatz von Wärmepumpen im Neubau und bei Komplettsanierungen, bei denen bestimmte Effizienzstandards eingehalten werden müssen. Hier können bis zu 45% der förderfähigen Kosten erstattet werden. Zusätzlich bietet die KfW zinsvergünstigte Ergänzungskredite an, um die Investition weiter zu unterstützen.

Für den Einbau einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden ist das BAFA-Förderprogramm BEG EM zuständig. Hier können bis zu 70% der förderfähigen Kosten als Zuschuss beantragt werden. Das BAFA fördert darüber hinaus auch weitere Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung.

Je nach individueller Situation und Gebäudetyp können Eigentümer somit von den unterschiedlichen Förderkonzepten von KfW und BAFA profitieren und die beste Lösung für ihre Wärmepumpe finden.

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen

Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es weitere interessante Fördermöglichkeiten, die Eigentümer von Wohnimmobilien in Anspruch nehmen können. Einer der wichtigsten Anreize ist der Steuerbonus für energetische Sanierungen. Dieser ermöglicht eine 20-prozentige Steuerermäßigung für Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz in selbstgenutzten Immobilien, die mindestens 10 Jahre alt sind.

Darüber hinaus bieten viele Bundesländer und Kommunen zusätzliche Förderprogramme an, die oft gezielt auf die regionalen Gegebenheiten abgestimmt sind. Diese Kommunale Förderung kann häufig parallel zur BEG-Förderung für Wärmepumpen in Anspruch genommen werden und die Gesamtförderung weiter erhöhen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Der Steuerbonus für energetische Sanierungen ermöglicht Eigentümern eine Steuervergünstigung von 20% der förderfähigen Kosten, die sie innerhalb von 3 Jahren für Maßnahmen wie den Einbau einer Wärmepumpe aufwenden. Dies kann die finanzielle Belastung der Investition deutlich reduzieren.

Regionale Förderprogramme

  • Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme für den Heizungstausch an, die oft an die BEG-Förderung gekoppelt sind.
  • Diese regionalen Zuschüsse können die Gesamtförderung für den Wärmepumpentausch deutlich erhöhen.
  • Die Förderhöhe und -bedingungen variieren je nach Bundesland und Kommune, sodass sich eine Prüfung der lokalen Angebote lohnt.

Die Kombination verschiedener Förderprogramme wie BEG, Steuerbonus und kommunale Förderungen kann die finanzielle Belastung einer energetischen Sanierung mit Wärmepumpeneinbau deutlich reduzieren und die Attraktivität dieser Investition für Eigentümer erhöhen.

Besondere Förderung für selbstnutzende Eigentümer

Selbstnutzende Eigentümer können von zusätzlichen Förderanreizen profitieren. Ein wichtiger Bonus ist der Geschwindigkeits-Bonus von 20%, der beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung gewährt wird. Darüber hinaus gibt es einen Einkommens-Bonus von 30% für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.

Diese speziellen Boni können die Gesamtförderung für Selbstnutzer auf bis zu 70% der förderfähigen Kosten erhöhen. Das ermöglicht eine besonders attraktive Modernisierung der Heizungsanlage und energetische Sanierung von Wohngebäuden.

  • Geschwindigkeits-Bonus von 20% für den Austausch einer Gasheizung älter als 20 Jahre
  • Einkommens-Bonus von 30% für Haushalte mit maximal 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen
  • Maximale Gesamtförderung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten für Selbstnutzer

Mit diesen zusätzlichen Anreizen unterstützt die Bundesregierung gezielt den Umstieg auf umweltfreundliche Wärmepumpen-Technologie in selbstgenutzten Immobilien.

Fristen und wichtige Termine 2024

Wer auf der Suche nach staatlicher Förderung für den Einbau einer neuen Wärmepumpe ist, sollte sich die Termine für 2024 genau merken. Die Antragsfristen und Umsetzungszeiträume sind entscheidend, um die maximale Förderung zu erhalten.

Grundsätzlich müssen Anträge noch vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung, die es bis zum 31. August 2024 erlaubt, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor der Antrag eingereicht wird. In diesem Fall muss der Antrag dann jedoch bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden.

Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung beträgt 36 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids. Das bedeutet, dass die geförderte Maßnahme innerhalb dieser Frist abgeschlossen sein muss.

Für bestimmte Zielgruppen wie Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gelten teils abweichende Termine. Informieren Sie sich daher am besten rechtzeitig über die für Ihre Situation geltenden Antragsfrist, Umsetzungszeitraum und Übergangsregelung.

Mit der richtigen Planung und Beachtung der Fristen können Sie die staatliche Förderung für den Wärmepumpeneinbau optimal nutzen. Lassen Sie sich beraten und informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Bestimmungen.

Fazit

Die Förderung von Wärmepumpen bietet Hausbesitzern in Deutschland attraktive finanzielle Anreize, um auf klimafreundliche Heizungssysteme umzusteigen. Mit Zuschüssen von bis zu 70% der Gesamtkosten unterstützt der Staat die Energiewende im Gebäudesektor maßgeblich. Die Kombination verschiedener Förderprogramme, wie Basis-, Effizienz- und Einkommensboni, ermöglicht es Eigentümern, die optimale Förderung für ihr individuelles Projekt zu erhalten.

Seit Anfang 2024 erfolgt die Antragstellung für die KfW-Förderung von Heizungssanierungen zentral über die KfW. Durch den Einsatz von Wärmepumpen, die mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,0 aufweisen müssen, können Eigentümer die Fördervoraussetzungen erfüllen und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende leisten.

Die Attraktivität der staatlichen Förderung und die einfache Antragsstellung über die KfW sollten Hausbesitzer motivieren, ihre Heizungsmodernisierung zeitnah anzugehen und von den hohen Fördersätzen zu profitieren. Professionelle Beratung und sorgfältige Planung sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren für eine reibungslose Umsetzung.

FAQ

Wer kann die Förderung für eine Wärmepumpe beantragen?

Antragsberechtigte sind private Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Besonders gefördert werden selbstnutzende Eigentümer.

Welche technischen Voraussetzungen müssen die Wärmepumpen erfüllen?

Förderfähig sind Luft-Luft-, Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7.

Bis wann müssen die Förderanträge gestellt werden?

Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Es gibt eine Übergangsregelung bis 31.08.2024, die den Beginn der Arbeiten vor Antragstellung erlaubt.

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?

Der Basisfördersatz beträgt 30%. Zusätzliche Boni sind möglich, sodass eine Gesamtförderung von bis zu 70% erreicht werden kann.

Welche Typen von Wärmepumpen werden gefördert?

Gefördert werden Luft-Luft-, Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Auch Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen sind förderfähig.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Anträge werden über das KfW-Portal gestellt. Erforderliche Unterlagen sind u.a. Bestätigung zum Antrag, Lieferungs- oder Leistungsvertrag und Einkommensteuerbescheide. Nach Abschluss der Arbeiten muss eine Bestätigung nach Durchführung hochgeladen werden.

Welche zusätzlichen Förderprogramme gibt es?

Neben der BEG-Förderung gibt es einen Steuerbonus von 20% für energetische Sanierungen und oft zusätzliche regionale Förderprogramme.

Welche besonderen Förderungen gibt es für selbstnutzende Eigentümer?

Selbstnutzende Eigentümer können von einem Geschwindigkeits-Bonus von 20% und einem Einkommens-Bonus von 30% profitieren, was die Gesamtförderung auf bis zu 70% erhöhen kann.

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