Als der Winter dieses Jahr kam, fühlten sich viele Familien schnell von den steigenden Heizkosten überfordert. Die Energiepreise haben ein Rekordniveau erreicht, und die Aussichten für die kommende Heizperiode sind nicht gerade rosig. Doch es gibt Hilfe vom Staat – den Heizkostenzuschuss. Dieser finanzielle Zuschuss soll private Haushalte entlasten, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizen. Aber wer genau kann diesen Zuschuss beantragen und wie läuft das Antragsverfahren ab? In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Wichtige Eckpunkte im Überblick:
- Bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Haushalt möglich
- Rückwirkender Antragszeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022
- Antragsfrist läuft bis zum 20.10.2023
- 13 von 16 Bundesländern beteiligen sich am Programm
- Bis zu 80% der Mehrkosten werden erstattet
Aktuelle Regelungen zum Heizkostenzuschuss 2024
Der Heizkostenzuschuss 2024 ist eine wichtige staatliche Hilfe, um Haushalte mit hohen Energiekosten zu entlasten. Mit den aktuellen Regelungen sollen rund zwei Millionen Menschen, darunter 660.000 Wohngeldempfänger, von dieser Förderung profitieren.
Zeitlicher Rahmen der Antragstellung
Die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss 2024 wurde in den verschiedenen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten freigeschaltet. Um die Anträge zu stellen, nutzen 13 von 16 Bundesländern eine zentrale Plattform, die von der Hamburger Finanzbehörde bereitgestellt wird.
Neue Förderrichtlinien für 2024
Für das Jahr 2024 wurden die Förderrichtlinien für den Heizkostenzuschuss angepasst. Der maximale Zuschuss beträgt nun 2.000 Euro pro Haushalt, wobei 80% der Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr erstattet werden.
Verfügbare Budgets und Maximalbeträge
- Wohngeldhaushalte erhalten einen Zuschuss von 415 Euro für Ein-Personen-Haushalte, 540 Euro für Zwei-Personen-Haushalte und jeweils 100 Euro für jede weitere Person.
- Studierende, Auszubildende und andere Förderbezieher erhalten einen Zuschuss von 345 Euro.
- Die Kosten für den Heizkostenzuschuss werden vollständig vom Bund getragen.
Mit diesen aktuellen Regelungen soll der Heizkostenzuschuss 2024 einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Haushalten mit hohen Energie- und Heizkosten leisten.
Wer kann Heizkostenzuschuss beantragen
Der Heizkostenzuschuss 2024 richtet sich an private Haushalte, die ihre Wohnungen mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Kohle beheizen. Sowohl Eigentümer als auch Mieter können den Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.
Bei zentraler Beheizung durch den Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind diese antragsberechtigt. Sie müssen jedoch erklären, dass sie die erhaltene Förderung an ihre Mieter weiterleiten.
Der Bund stellt insgesamt 1,8 Milliarden Euro für den Härtefallfonds für Heizkostenzuschüsse zur Verfügung. In den letzten Jahren wurde dieser Fonds in den Bundesländern unterschiedlich stark in Anspruch genommen:
- In Sachsen wurden knapp 5% der 89,7 Millionen Euro ausgezahlt.
- In Sachsen-Anhalt gut 4% der 48,5 Millionen Euro.
- In Thüringen gut 6% der 47,4 Millionen Euro.
Die Antragstellung erfolgt in den meisten Bundesländern über ein bundesweites Online-Portal. In Brandenburg können Haushalte den Antrag seit dem 8. Mai 2023 einreichen.
Voraussetzungen für die Antragsberechtigung
Für den Bezug des Heizkostenzuschusses in 2024 müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Einkommensgrenzen, Nachweise und in speziellen Fällen auch Härtefallregelungen.
Einkommensgrenzen und Nachweise
Der Heizkostenzuschuss richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen. Die genauen Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland, aber in der Regel liegt die Obergrenze zwischen 20.000 und 30.000 Euro Jahreseinkommen pro Haushalt. Antragsteller müssen ihre finanzielle Situation durch entsprechende Nachweise wie Gehaltsbescheinigungen oder Kontoauszüge belegen.
Besondere Härtefallregelungen
Für Haushalte, die die Einkommensgrenzen knapp überschreiten, aber dennoch hohe Heizkosten tragen müssen, gibt es spezielle Härtefallregelungen. Hierbei werden die individuellen Umstände wie Familiengröße, Behinderungen oder Krankheiten berücksichtigt. Der Antrag muss in solchen Fällen besonders begründet werden.
Dokumentationspflichten
Neben den Einkommensnachweisen müssen Antragsteller weitere Unterlagen wie Rechnungen, Kontoauszüge und Zahlungsbelege einreichen. Zudem ist eine strafbewehrte Eigenerklärung zu den Antragsvoraussetzungen erforderlich. Unternehmen wie Wohnungsbaugesellschaften können das Antragsverfahren für ihre Mieter zentralisieren.
Berechnung der Zuschusshöhe
Der Heizkostenzuschuss für 2024 wird basierend auf den Mehrkosten im Jahr 2022 berechnet, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus 2021 hinausgehen. Die Bundesregierung hat dafür Referenzpreise für verschiedene Energieträger festgelegt, z.B. 71 Cent pro Liter für Heizöl und 24 Cent pro Kilogramm für Holzpellets.
Der Zuschuss ist auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt, wobei 80% der Mehrkosten über den Referenzpreis hinaus erstattet werden. Die Bagatellgrenze für den Zuschuss liegt bei 100 € pro Wohneinheit.
Antragsteller, die eine Öl- oder Pelletheizung besitzen, können seit Mai 2023 einen Härtefallantrag stellen. Eine pauschale vollständige Förderung erfolgt ab einem Wohnflächenanteil von 90%.
Insgesamt stehen bis zu 1,8 Milliarden Euro für Härtefallzuschüsse zur Verfügung. Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss endet am 20. Oktober 2023.
- Die Zuschusshöhe entspricht 80% der Mehrkosten, die über den verdoppelten Referenzpreis hinausgehen.
- Der Maximalbetrag des Zuschusses liegt bei 2.000 € pro Haushalt.
- Die Antragsstellung muss bis zum 20. Oktober 2023 erfolgen.
- Antragsberechtigt sind vor allem Eigentümer von Öl- und Pelletheizungen.
Online-Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Der Antrag für den Heizkostenzuschuss 2024 kann ganz einfach online gestellt werden. Dafür steht ein Online-Portal zur Verfügung, über das der Heizkostenzuschuss Antrag stellen möglich ist. Bevor Sie loslegen, können Sie den praktischen Online-Rechner nutzen, um vorab zu prüfen, ob Sie berechtigt sind und wie hoch Ihr möglicher Heizkostenzuschuss ausfallen könnte.
Schritt-für-Schritt Anleitung
- Öffnen Sie das Online-Portal Driveport, um mit der Online-Antragstellung Heizkostenzuschuss zu beginnen.
- Füllen Sie das digitale Antragsformular sorgfältig aus und geben Sie alle erforderlichen Informationen an.
- Laden Sie die nötigen Nachweise und Unterlagen hoch, wie z.B. Einkommensnachweise oder Mietverträge.
- Überprüfen Sie Ihre Angaben noch einmal, bevor Sie den Antrag abschicken.
- Bewahren Sie die Antragsnummer gut auf, da Sie sie für eventuelle Rückfragen benötigen.
Wichtige Fristen und Termine
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss 2024 endete am 20. Oktober 2023. Die tatsächliche Prüfung und Bearbeitung der Fristen Heizkostenzuschuss erfolgt erst nach Eingang des vollständigen Antrags. Je nach Bundesland können zudem regionale Fristen Heizkostenzuschuss gelten, die Sie unbedingt beachten sollten.
Sonderregelungen für verschiedene Bundesländer
Neben den bundesweiten Regelungen zum Heizkostenzuschuss haben einige Bundesländer in Deutschland spezifische Sonderregelungen eingeführt, um Verbrauchern in Zeiten hoher Energiekosten bestmöglich unter die Arme zu greifen.
Antragsstellung über das IT-System der Kasse Hamburg
- Bremen und Hamburg: Antragstellung seit dem 2. Mai 2023 möglich.
- Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Antragstellung seit dem 4. Mai 2023 möglich.
- Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen: Antragstellung seit dem 8. Mai 2023 möglich.
Bundesländer mit eigenen Lösungen
- Berlin: Heizkostenhilfe online bei der IBB beantragbar.
- Bayern: Online-Antragstellung seit dem 15.5.2023.
- Nordrhein-Westfalen: Antragstellung bis zum 20.10.2023 unter www.heizkostenhilfe.nrw möglich.
Neben den bundesweiten Regelungen zum Heizkostenzuschuss Bundesländer haben einige Bundesländer also eigene Sonderregelungen Heizkostenzuschuss geschaffen, um ihren Bürgern bei den hohen Heizkosten Sozialhilfe bestmöglich zu unterstützen.
Pflichten von Vermietern und Eigentümern
Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine zentrale Heizungsanlage betreiben, können den Heizkostenzuschuss für 2024 beantragen. Sie müssen dabei allerdings ausdrücklich erklären, dass sie die erhaltene Förderung vollständig an ihre Mieter weitergeben werden.
Weitergabe der Förderung an Mieter
Wenn ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Zuschuss für Heizöl oder Pellets beantragt, ist es ihre Pflicht, diesen an die Mieter weiterzuleiten. Dies ist eine Voraussetzung für den Erhalt der Förderung. Die Mieter profitieren so direkt von der Heizkostenunterstützung.
Abrechnungsmodalitäten
Bei einer Antragstellung durch einen Zentralantragsteller, wie etwa einen Vermieter für mehrere Wohneinheiten, ist der Höchstbetrag auf 1.000 Euro begrenzt. Vermieter müssen die Auszahlung des Zuschusses in der Betriebskostenabrechnung dokumentieren und ihren Mietern nachweisen.
Die neuen Regelungen zur Heizkostenverordnung sehen darüber hinaus weitere Pflichten für Vermieter vor. Bis 2026 müssen fernablesbare Messgeräte installiert und bis 2031 in ein Smart-Meter-Gateway eingebunden werden. Kommen Vermieter diesen Vorgaben nicht nach, drohen Kürzungen in der Heizkostenabrechnung.
Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderungen
Im Jahr 2024 können Antragsteller den Heizkostenzuschuss mit anderen Förderprogrammen kombinieren, um die Kosten für den Heizungsumbau weiter zu senken. Die Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist beispielsweise möglich, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dabei können bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten über verschiedene Förderprogramme abgedeckt werden.
Darüber hinaus bietet die reformierte BEG EM seit dem 1. Januar 2024 weitere interessante Kombinationsmöglichkeiten. So können Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen- oder Hybridheizungen mit bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gibt es einen 5-Prozent-Bonus, wenn die Maßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans sind.
Auch die Förderung einer Heizungsmodernisierung im Rahmen einer Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus erfolgt über die BEG WG. Somit eröffnen sich für Verbraucher vielfältige Möglichkeiten, den Heizkostenzuschuss sinnvoll mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren und von einer optimalen finanziellen Unterstützung zu profitieren.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar