Wer kann HĂ€rtefallfonds beantragen – Alle Infos hier

Wer kann HĂ€rtefallfonds beantragen

Als Rentnerin sehe ich jeden Monat mit Sorge auf meine KontoauszĂŒge. Die steigenden Kosten fĂŒr Lebensmittel, Strom und Miete fressen einen Großteil meiner ohnehin schmalen Rente auf. Ich fĂŒhle mich in dieser Situation hilflos und wĂŒnsche mir, dass der Staat in Notlagen wie meiner einspringt. Zum GlĂŒck gibt es den HĂ€rtefallfonds, der genau fĂŒr solche FĂ€lle geschaffen wurde.

Zusammenfassung

  • đŸ’¶ Der Haertefallfonds bietet Einmalzahlungen von 2.500 bis 5.000 Euro.
  • đŸ‘„ Berechtigt sind Ostrentner, juedische Zuwanderer und Spaetaussiedler.
  • 📅 Antraege waren bis 31. Januar 2024 moeglich.
  • 🏩 Der Fonds wurde mit 500 Millionen Euro ausgestattet.
  • 📊 Die Bewilligungsquote variiert stark zwischen den Gruppen.

Der HĂ€rtefallfonds, der am 18. November 2022 von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, richtet sich an Menschen in finanziellen Notlagen – darunter Rentnerinnen und Rentner aus Ostdeutschland, jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge sowie SpĂ€taussiedler. Mit einer Einmalzahlung von 2.500 Euro soll der Fonds dazu beitragen, die schwierige Situation dieser Personengruppen zu lindern.

Wichtigste Erkenntnisse auf einen Blick

  • Der HĂ€rtefallfonds bietet Einmalzahlungen von 2.500 bis 5.000 Euro
  • Antragsberechtigt sind u.a. Ostrentner, jĂŒdische Zuwanderer und SpĂ€taussiedler
  • AntrĂ€ge können noch bis 31. Januar 2024 gestellt werden
  • Der Fonds wurde mit 500 Millionen Euro ausgestattet
  • Die Bewilligungsquote variiert stark zwischen den Gruppen

Überblick ĂŒber den HĂ€rtefallfonds 2024

Der HĂ€rtefallfonds 2024 ist eine wichtige Krisenhilfe, die vom Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales (BMAS) initiiert wurde. Die Stiftung soll ihren Zweck innerhalb von drei Jahren verwirklichen und sich auf HĂ€rtefĂ€lle in der Ost-West-RentenĂŒberleitung, jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge und SpĂ€taussiedler mit gesetzlicher Rente in GrundsicherungsnĂ€he konzentrieren.

Grundlegende Informationen zur Stiftung

Der HÀrtefallfonds wird vom BMAS getragen und mit einer einmaligen Vermögensausstattung von 500 Millionen Euro ausgestattet. Ziel ist es, von Sozialhilfe bedrohten Personen in besonderen Notlagen eine Krisenhilfe in Form einer Einmalzahlung von 2.500 Euro zu gewÀhren.

Aktuelle Antragssituation und Fristen

Die ursprĂŒngliche Antragsfrist endete am 30. September 2023, wurde aber bis zum 31. Januar 2024 verlĂ€ngert. Die eingegangenen AntrĂ€ge werden nun sukzessive bearbeitet, um allen Berechtigten die Corona-Hilfen zukommen zu lassen.

Finanzielle Ausstattung des Fonds

Der Bund hat der Stiftung 500 Millionen Euro zur VerfĂŒgung gestellt. Diese Mittel decken neben den Leistungen auch das Antragsverfahren, die Beratung, die GeschĂ€ftsstelle und die Gremien ab. Einige BundeslĂ€nder, wie Mecklenburg-Vorpommern, ThĂŒringen, Hamburg, Bremen und Berlin, beteiligen sich mit zusĂ€tzlichen 2.500 Euro pro Antragsteller.

Wer kann HĂ€rtefallfonds beantragen

Der HĂ€rtefallfonds 2024 richtet sich an Personengruppen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation in Existenzsicherung, finanziellen Notlagen oder als Unternehmen in Not UnterstĂŒtzung benötigen. Dazu gehören insbesondere:

  • Personen aus der Ost-West-RentenĂŒberleitung, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR zurĂŒckgelegt haben
  • JĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge und SpĂ€taussiedler, die einen Großteil ihrer Lebenszeit im Ausland verbracht haben
  • Personen, deren gesetzliche Rente in GrundsicherungsnĂ€he liegt

Um einen Antrag auf UnterstĂŒtzung aus dem HĂ€rtefallfonds stellen zu können, mĂŒssen die Betroffenen bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllen. Dazu gehört unter anderem, dass sie einen Wohnsitz in Deutschland haben und die Antragsfristen einhalten.

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist fĂŒr den HĂ€rtefallfonds bis zum 31. Januar 2024 verlĂ€ngert, da bisher nur wenige Berechtigte ihre AnsprĂŒche geltend gemacht haben. Intensive Öffentlichkeitsarbeit soll nun mehr Personen ĂŒber diese UnterstĂŒtzungsmöglichkeit informieren.

Voraussetzungen fĂŒr die Antragstellung

FĂŒr die Beantragung des staatlichen HĂ€rtefallfonds im Jahr 2024 gelten spezifische Einkommensgrenzen und weitere Bedingungen. Anspruchsberechtigt sind insbesondere SelbststĂ€ndige, Kleinstunternehmer und bestimmte Berufsgruppen, wie BeschĂ€ftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen. Auch Pflegende von Familienangehörigen, die ihre BeschĂ€ftigung aufgegeben hatten, können AntrĂ€ge stellen.

Einkommensgrenzen und Bedingungen

Um Anspruch auf die staatliche UnterstĂŒtzung aus dem HĂ€rtefallfonds zu haben, mĂŒssen Antragsteller folgende Kriterien erfĂŒllen:

  • Nachweis eines UmsatzrĂŒckgangs von mindestens 30% im November und Dezember 2021 sowie 40% Anfang 2022 im Vergleich zur Vorkrisenzeit
  • Maximaler Jahresumsatz von 2 Millionen Euro fĂŒr das Unternehmen
  • BeschĂ€ftigung von höchstens 10 VollzeitĂ€quivalenten

Erforderliche Nachweise und Dokumente

FĂŒr die Antragstellung mĂŒssen diverse Nachweise und Unterlagen eingereicht werden:

  1. Einkommensnachweis fĂŒr die relevanten Monate
  2. Kopie des Gewerbescheins oder Handelsregisterauszug
  3. ErklÀrung zur selbststÀndigen TÀtigkeit und Opting-Out-Versicherung
  4. Eventuelle Nachweise zur Kinderbetreuung

Die Antragsfrist fĂŒr den HĂ€rtefallfonds Phase 4 lief vom 1. Dezember 2021 bis 2. Mai 2022. Nachreichungen von erforderlichen Unterlagen waren bis zum 31. Mai 2022 möglich.

Leistungen und Höhe der Einmalzahlung

Der HĂ€rtefallfonds gewĂ€hrt bedĂŒrftigen Rentnern eine einmalige Soforthilfe, um ihre Existenz zu sichern und schwierige finanzielle Notlagen abzumildern. Diese Einmalzahlung betrĂ€gt regulĂ€r 2.500 Euro.

In einigen BundeslĂ€ndern, die der Stiftung beigetreten sind, können Berechtigte sogar eine Aufstockung auf 5.000 Euro erhalten. Dazu gehören Mecklenburg-Vorpommern, ThĂŒringen, Hamburg, Bremen und Berlin.

  • Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro fĂŒr alle berechtigten Rentner
  • Mögliche Aufstockung auf 5.000 Euro in ausgewĂ€hlten BundeslĂ€ndern
  • Leistung ist steuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet

Die Einmalzahlung aus dem HĂ€rtefallfonds kann von Rentnern beantragt werden, deren monatliche Rente zum Stichtag 1. Januar 2021 unter 830 Euro lag. Der Antrag muss bis zum 30. September 2023 gestellt werden.

Die Stiftung HĂ€rtefallfonds ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 erreichbar, um weitere Informationen zur Antragstellung bereitzustellen.

Beteiligte BundeslÀnder und zusÀtzliche Förderung

Der HĂ€rtefallfonds 2024 ist ein wichtiges staatliches UnterstĂŒtzungsprogramm, das Haushalten und Unternehmen in Krisenzeiten unter die Arme greift. Bisher sind fĂŒnf BundeslĂ€nder der Stiftung beigetreten: Mecklenburg-Vorpommern, ThĂŒringen, Hamburg, Bremen und Berlin.

Unterschiede zwischen alten und neuen BundeslÀndern

In den neuen BundeslĂ€ndern Mecklenburg-Vorpommern und ThĂŒringen wird die Leistung fĂŒr alle drei berechtigten Personengruppen – jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge, SpĂ€taussiedler und weitere HĂ€rtefĂ€lle – auf 5.000 Euro erhöht. In den alten BundeslĂ€ndern Hamburg, Bremen und Berlin gilt diese Aufstockung hingegen nur fĂŒr jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge und SpĂ€taussiedler.

Aufstockungsmöglichkeiten der Zahlungen

  • In den neuen BundeslĂ€ndern Mecklenburg-Vorpommern und ThĂŒringen werden die HĂ€rtefall-Zahlungen fĂŒr alle Berechtigten auf 5.000 Euro erhöht.
  • In den alten BundeslĂ€ndern Hamburg, Bremen und Berlin profitieren nur jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge und SpĂ€taussiedler von der Aufstockung auf 5.000 Euro.
  • Diese Aufstockungsmöglichkeiten bieten Betroffenen in Krisenzeiten zusĂ€tzliche staatliche UnterstĂŒtzung durch den HĂ€rtefallfonds 2024.

Die bundesweite HĂ€rtefallfonds-Initiative zeigt, dass Bund und LĂ€nder gemeinsam Lösungen fĂŒr Menschen in schwierigen finanziellen Situationen finden. Die Unterschiede in den Leistungen fĂŒr alte und neue BundeslĂ€nder verdeutlichen, dass die Hilfen an die regionalen Gegebenheiten angepasst werden.

Antragsprozess und Bearbeitungsablauf

Der HĂ€rtefallfonds 2024 bietet UnterstĂŒtzung fĂŒr jene, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie besonders hart getroffen wurden. Der Antragsprozess ist klar strukturiert, um allen Berechtigten einen fairen Zugang zu den Hilfsleistungen zu ermöglichen.

Bis zum 31. Januar 2024 konnten die Antragsstellung fĂŒr den HĂ€rtefallfonds bei der GeschĂ€ftsstelle der Stiftung HĂ€rtefallfonds in Cottbus erfolgen. Die Postanschrift lautet: GeschĂ€ftsstelle der Stiftung HĂ€rtefallfonds, 44781 Bochum. Alle fristgerecht eingegangenen HĂ€rtefallantrĂ€ge werden nun sukzessive bearbeitet.

Der Antragsprozess beinhaltet eine sorgfĂ€ltige PrĂŒfung der eingereichten Unterlagen und Nachweise durch das Bearbeitungsteam der Stiftung. Dabei wird genau ĂŒberprĂŒft, ob die Antragsvoraussetzungen erfĂŒllt sind und ob der Antragsteller tatsĂ€chlich von einer Soforthilfe profitieren kann.

Um den Antragstellern einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist es wichtig, dass alle erforderlichen Dokumente vollstĂ€ndig und korrekt eingereicht werden. Das Team der GeschĂ€ftsstelle steht fĂŒr RĂŒckfragen gerne zur VerfĂŒgung und unterstĂŒtzt bei Unklarheiten.

Nach der PrĂŒfung der AntrĂ€ge werden die Förderbescheide schrittweise verschickt. Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt dann umgehend, sobald der Bescheid vorliegt. Damit soll den Antragstellern schnell und unbĂŒrokratisch geholfen werden.

Der gesamte Antragsprozess und Bearbeitungsablauf ist darauf ausgelegt, die UnterstĂŒtzung möglichst effizient und zielgerichtet an die BedĂŒrftigen zu bringen. Durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten soll sichergestellt werden, dass die Mittel des HĂ€rtefallfonds 2024 optimal eingesetzt werden.

Besondere Regelungen fĂŒr spezifische Berufsgruppen

Der HĂ€rtefallfonds 2024 bietet spezielle Regelungen fĂŒr bestimmte Berufsgruppen, die von den Herausforderungen der Ost-West-RentenĂŒberleitung besonders betroffen sind. Dazu zĂ€hlen Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post sowie BeschĂ€ftigte im Gesundheits- und Sozialwesen. Auch BalletttĂ€nzer und weitere Sondergruppen können Anspruch auf UnterstĂŒtzung aus dem Fonds haben.

Deutsche Reichsbahn und Deutsche Post

FĂŒr ehemalige BeschĂ€ftigte der Deutschen Reichsbahn und Deutschen Post gelten spezielle Regelungen im Zusammenhang mit der Existenzsicherung. Aufgrund ihrer langjĂ€hrigen BeschĂ€ftigung in diesen Unternehmen, die von der Wiedervereinigung besonders betroffen waren, können sie Leistungen aus dem HĂ€rtefallfonds beantragen, um ihre Unternehmen in Not abzumildern und ihre Existenzsicherung zu unterstĂŒtzen.

Gesundheits- und Sozialwesen

Im Gesundheits- und Sozialwesen TĂ€tige zĂ€hlen ebenfalls zu den BegĂŒnstigten des HĂ€rtefallfonds. Oftmals waren diese Berufsgruppen in der DDR staatlich geregelt und erfahren nun durch die Krisenhilfe des Fonds eine wichtige UnterstĂŒtzung bei der Anpassung an die neuen Strukturen.

BalletttÀnzer und weitere Sondergruppen

  • BalletttĂ€nzer können einen Ausgleich fĂŒr die in der DDR zugesagte „Ballettrente“ aus dem HĂ€rtefallfonds erhalten.
  • Auch nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach einer Ehe von mindestens 10 Jahren zĂ€hlen zu den Sondergruppen, die UnterstĂŒtzung beantragen können.
  • DarĂŒber hinaus sind BeschĂ€ftigte in der Carbochemie/Braunkohleveredlung anspruchsberechtigt.

Diese speziellen Regelungen fĂŒr bestimmte Berufsgruppen und Personenkreise sollen sicherstellen, dass niemand durch die Folgen der Wiedervereinigung in eine finanzielle Notlage gerĂ€t. Der HĂ€rtefallfonds bietet hier wichtige Existenzsicherung und Krisenhilfe fĂŒr diejenigen, die besonders von den UmwĂ€lzungen betroffen sind.

Kontaktmöglichkeiten und Beratungsangebote

FĂŒr alle, die UnterstĂŒtzung durch den HĂ€rtefallfonds 2024 benötigen, bietet die verantwortliche Stiftung umfassende Beratungs- und Kontaktmöglichkeiten. Die telefonische Hotline unter der kostenfreien Nummer 0800 7241634 ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr besetzt. DarĂŒber hinaus können Anfragen auch per E-Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de gerichtet werden.

Auf dem offiziellen Infoportal der HĂ€rtefallfonds-Stiftung finden Interessierte zudem eine Vielzahl an detaillierten Informationen zum Antragsverfahren, zu den Förderkriterien und zu weiterfĂŒhrenden Beratungsangeboten. Die website bietet somit eine zentrale Anlaufstelle fĂŒr all jene, die UnterstĂŒtzung aus dem HĂ€rtefallfonds 2024 in Anspruch nehmen möchten.

  • Telefonische Hotline unter 0800 7241634 (montags bis donnerstags: 8-16 Uhr, freitags: 8-14 Uhr)
  • E-Mail-Kontakt: gst@stiftung-haertefallfonds.de
  • Umfangreiches Infoangebot auf der Website der Stiftung HĂ€rtefallfonds

Durch diese vielfĂ€ltigen Kontaktmöglichkeiten und Beratungsangebote stellt die Stiftung HĂ€rtefallfonds sicher, dass alle BĂŒrger*innen, die von HĂ€rtefĂ€llen betroffen sind, die nötige UnterstĂŒtzung und Orientierung erhalten, um einen erfolgreichen Antrag auf Leistungen aus dem HĂ€rtefallfonds 2024 zu stellen.

Rechtliche Grundlagen der Stiftung

Der HĂ€rtefallfonds, der der Abmilderung von HĂ€rtefĂ€llen aus der Ost-West-RentenĂŒberleitung, fĂŒr jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge und SpĂ€taussiedler dient, wurde am 18. November 2022 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Die rechtlichen Grundlagen fĂŒr diese staatliche UnterstĂŒtzung wurden zu diesem Zeitpunkt geschaffen.

Die Stiftung HĂ€rtefallfonds untersteht dem Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales und soll Menschen in einer finanziell angespannten Situation durch eine Einmalzahlung von 2.500 Euro unterstĂŒtzen. ZusĂ€tzlich können die BundeslĂ€nder die Zahlungen um weitere 2.500 Euro aufstocken, wie es beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern fĂŒr Rentner ohne berĂŒcksichtigte DDR-RentenansprĂŒche plant.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens 10 Jahre bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen gearbeitet haben. Die Antragstellung fĂŒr Leistungen aus der Stiftung ist bis zum 30. September 2023 möglich.

Insgesamt wurden bis Juni 2023 bereits 2.551 AntrĂ€ge aus ThĂŒringen bei der GeschĂ€ftsstelle der Stiftung HĂ€rtefallfonds eingereicht. Davon entfielen 1.194 auf die Ost-West-RentenĂŒberleitung, 867 auf SpĂ€taussiedler und 490 auf KontingentflĂŒchtlinge.

Fazit

Der HĂ€rtefallfonds stellt eine wichtige finanzielle UnterstĂŒtzung fĂŒr bestimmte Personengruppen dar, die von HĂ€rten in der RentenĂŒberleitung betroffen sind. Mit einer Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro in den teilnehmenden BundeslĂ€ndern leistet die Stiftung einen wertvollen Beitrag zur Abmilderung von finanziellen Notlagen. Auch wenn die Antragsfrist mittlerweile abgelaufen ist, werden die eingegangenen AntrĂ€ge weiterhin bearbeitet, um den Berechtigten die staatliche UnterstĂŒtzung zukommen zu lassen.

Gerade fĂŒr Personen, die aufgrund ihrer individuellen Situation von Altersarmut bedroht sind, kann der HĂ€rtefallfonds eine entscheidende Hilfe sein. Die Tatsache, dass der Bund insgesamt 500 Millionen Euro fĂŒr dieses Programm bereitstellt, unterstreicht die Bedeutung der Initiative, die finanziell benachteiligte Gruppen wie Ostdeutsche mit RentenansprĂŒchen aus DDR-Zeiten, SpĂ€taussiedler und jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge unterstĂŒtzen soll.

Insgesamt bietet der HĂ€rtefallfonds einen wichtigen Schutzschirm fĂŒr Betroffene und trĂ€gt dazu bei, die Folgen der RentenĂŒberleitung abzumildern. Trotz aller Herausforderungen und der zeitlichen Begrenzung der Antragsstellung ist es erfreulich, dass der Gesetzgeber hier eine Lösung gefunden hat, um die finanzielle Situation von BĂŒrgern in Notlagen zu verbessern.

FAQ

Wer kann den HĂ€rtefallfonds beantragen?

Antragsberechtigt sind Personen aus der Ost-West-RentenĂŒberleitung, jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge und SpĂ€taussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR oder im auslĂ€ndischen Herkunftsgebiet zurĂŒckgelegt haben und deren gesetzliche Rente in GrundsicherungsnĂ€he liegt.

Bis wann konnten AntrÀge gestellt werden?

Die AntrÀge konnten bis zum 31. Januar 2024 bei der GeschÀftsstelle der Stiftung HÀrtefallfonds in Cottbus eingereicht werden. Alle fristgerecht eingegangenen AntrÀge werden sukzessive bearbeitet.

Wie hoch ist die Einmalzahlung aus dem HĂ€rtefallfonds?

Die Stiftung gewĂ€hrt eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. In den BundeslĂ€ndern Mecklenburg-Vorpommern, ThĂŒringen, Hamburg, Bremen und Berlin kann die Zahlung auf 5.000 Euro aufgestockt werden.

Welche BundeslÀnder haben sich an der Aufstockung beteiligt?

FĂŒnf BundeslĂ€nder sind der Stiftung beigetreten: Mecklenburg-Vorpommern, ThĂŒringen, Hamburg, Bremen und Berlin. In den neuen BundeslĂ€ndern (Mecklenburg-Vorpommern und ThĂŒringen) wird die Leistung fĂŒr alle drei berechtigten Personengruppen auf 5.000 Euro erhöht. In den alten BundeslĂ€ndern (Hamburg, Bremen und Berlin) gilt dies nur fĂŒr jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge und SpĂ€taussiedler.

Welche speziellen Regelungen gibt es fĂŒr bestimmte Berufsgruppen?

BeschÀftigte der Deutschen Reichsbahn, Deutschen Post, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie BalletttÀnzer, nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jÀhriger Ehe und BeschÀftigte in der Carbochemie/Braunkohleveredlung können ebenfalls antragsberechtigt sein.

Wie kann man sich ĂŒber den HĂ€rtefallfonds informieren und beraten lassen?

Die Stiftung HÀrtefallfonds bietet telefonische Beratung montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Nummer 0800 7241634. Anfragen können auch per E-Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de gerichtet werden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der HĂ€rtefallfonds geschaffen?

Die rechtlichen Grundlagen fĂŒr die Stiftung wurden am 18. November 2022 von der Bundesregierung geschaffen. Sie dient der Abmilderung von HĂ€rtefĂ€llen aus der Ost-West-RentenĂŒberleitung, fĂŒr jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge und SpĂ€taussiedler. Die Stiftung untersteht dem Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales.

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2 Kommentare

  1. Schön, das diesen HĂ€rtefonds gibt. Leider ist Sachsen nicht mir dabei. Ich bin 72 und auch 1989 naiv fĂŒr eine bessere Zeit auf die Straße gegangen. Nebenbei mache ich noch Fotos fĂŒr Vereine um wenigstens etwas zu verdienen gem. § 19/1. Das Finanzamt stuft mich als Gewerbe ein, obwohl ich keine Gewerbe habe oder wird jetzt jeder Rentner oder BĂŒrger welche Freunde oder Verwandte fotografiert gewerblich eingestuft? Es ist traurig, das man bei den jetzigen Behörden zum Verwaltungsakt geworden ist ohne menschliche ZĂŒge. Hauptsache unsere gewĂ€hlten Volksvertreter erhöhen sich pausenlos ihre DiĂ€ten und es werden Millionen fĂŒr Kriege ausgegeben. Denke ich an Deutschland in der Nacht, werde ich um den Schlaf gebracht. Auch die Nebenkosten fĂŒr Wohnung wurden erhöht.

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