
Wussten Sie, dass die International Commercial Terms (Incoterms) erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer (ICC) eingeführt wurden und seitdem regelmäßig aktualisiert werden? Die aktuelle Version, Incoterms 2020, umfasst eine Reihe von Klauseln, die die Verantwortlichkeiten und Kostenteilung zwischen Käufer und Verkäufer regeln. Zu den typischen Klauseln gehören FOB (Free on Board), CIF (Cost, Insurance and Freight) und DAP (Delivered at Place).
In diesem Artikel erfahren Sie, was genau sich hinter den Begriffen ab Werk, frei Haus und frachtfrei verbirgt und wer bei diesen Lieferbedingungen welche Kosten übernimmt. Die Wahl der richtigen Lieferbedingung kann erhebliche Auswirkungen auf die Kostenteilung und Verantwortlichkeiten zwischen den Vertragsparteien haben. Von EXW (Ex Works) bis CIF (Cost, Insurance and Freight) – jede dieser Bedingungen spielt eine wichtige Rolle in internationalen Handelsgeschäften.
Insbesondere bei den Lieferbedingungen ab Werk frei Haus und frachtfrei stellt sich oft die Frage: Wer bezahlt was? Die Antwort auf diese Frage kann komplex sein, da sie von verschiedenen Faktoren wie dem Transportweg, der Art der Ware und den Verhandlungspositionen der Parteien abhängt.
Obwohl EXW (Ex Works) bedeutet, dass der Verkäufer lediglich die Ware an einem vereinbarten Ort bereitstellt und der Käufer die Verantwortung für Transport und Versicherung trägt, ist bei CIF (Cost, Insurance and Freight) der Verkäufer für Transport, Versicherung und alle anfallenden Zölle bis zum Zielhafen verantwortlich. DDP (Delivered Duty Paid) wiederum bedeutet, dass der Verkäufer alle Kosten, einschließlich Zölle und Steuern, übernimmt und die Ware direkt an die angegeben Adresse des Käufers liefert.
Erfahren Sie mehr über die einzelnen Begriffe und wie sie die Kostenteilung und Verantwortlichkeiten zwischen Käufer und Verkäufer im Detail beeinflussen können.
Einführung in die Begriffe
In der Welt des internationalen Handels spielen Incoterms eine entscheidende Rolle, um die Transportverantwortlichkeit und die Kostenverteilung zwischen Käufern und Verkäufern zu definieren. Seit 1936 werden diese Regeln von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Insgesamt gibt es 11 verschiedene Incoterms-Klauseln, die in vier Gruppen eingeteilt werden können, um unterschiedlichen Marktanforderungen gerecht zu werden.
Ab Werk
Der Begriff ab Werk oder auch EXW (Ex Works) ist ein Bestandteil der E-Gruppe der Incoterms. Hierbei holt der Käufer die Ware am vereinbarten Ort ab und ist ab diesem Punkt für den Transport zuständig. Die Transportverantwortlichkeit liegt somit komplett beim Käufer.
Frei Haus
Bei der Klausel frei Haus, auch bekannt als DDP (Delivered Duty Paid), trägt der Verkäufer die Transportverantwortlichkeit bis zur Adresse des Käufers. Der Verkäufer übernimmt dabei sowohl die Transportkosten als auch den Gefahrenübergang bis zum Bestimmungsort.
Frachtfrei
Die Klausel frachtfrei entspricht den C-Klauseln, wie beispielsweise CPT (Carriage Paid To) und CIP (Carriage and Insurance Paid To). Hier übernimmt der Verkäufer die Transportkosten bis zu einem benannten Ort. Der Gefahrenübergang erfolgt jedoch bereits bei der Übergabe an den ersten Frachtführer, wodurch die Transportverantwortlichkeit teilweise noch beim Verkäufer und teilweise bereits beim Käufer liegt.
Insgesamt erleichtern diese unterschiedlichen Incoterms die klare Definition von Verantwortlichkeiten und Kostenaufteilungen im internationalen Handel und minimieren somit das Risiko fehlender oder unklarer Vertragsvereinbarungen.
Ab Werk: Definition und Verantwortlichkeiten
Die Lieferbedingung „ab Werk“ gehört zu den Incoterms, die erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris eingeführt wurden. Seitdem wurden sieben Revisionen durchgeführt, wobei die aktuellste Version, Incoterms 2020, am 1. Januar 2020 in Kraft trat. Ab Werk, auch bekannt als EXW (Ex Works), definiert klare Verantwortlichkeiten und Pflichten für Käufer und Verkäufer.
Vorteile und Nachteile für Käufer
Für den Käufer bietet ab Werk bestimmte Vorteile, insbesondere die volle Kontrolle über den Transportprozess und die Auswahl des Beförderungsunternehmens. Allerdings trägt der Käufer auch die gesamten Transportkosten, einschließlich aller Risiken und Versicherungen, von dem Moment an, in dem die Ware am benannten Ort bereitgestellt wird. Dies kann zu einer Erhöhung der Gesamtkosten führen, insbesondere bei internationalen Transporten.
Vorteile und Nachteile für Verkäufer
Aus der Sicht des Verkäufers ist ab Werk ebenfalls vorteilhaft, da die Verantwortlichkeit für die Ware endet, sobald diese am vereinbarten Ort bereitgestellt wird. Dies reduziert das Risiko und die Transportkosten für den Verkäufer erheblich. Allerdings muss der Verkäufer sicherstellen, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt und bereitgestellt wird, was zusätzliche Kosten und organisatorische Anstrengungen erfordern kann.
Typische Klauseln wie EXW
Die EXW-Klausel ist ein gutes Beispiel, wie ab Werk in internationalen Handelsverträgen angewendet wird. Hierbei stellt der Verkäufer die Ware bereit, während der Käufer sämtliche Transportkosten und Risiken übernimmt. Bei den Incoterms 2020 gibt es insgesamt 11 spezifische Klauseln, darunter die beliebte EXW-Klausel, die im Exportgeschäft weit verbreitet ist. Eine Besonderheit ist, dass der Käufer auch für die Exportzollformalitäten verantwortlich ist, was die Nutzung von EXW in internationalen Geschäften etwas komplizierter machen kann.
Frei Haus: Definition und Verantwortlichkeiten
Die Lieferbedingung „frei Haus“ ist gemäß § 346 des Handelsgesetzbuches (HGB) ein etablierter Handelsbrauch. Bei dieser Klausel übernimmt der Verkäufer die vollständigen Lieferkosten bis zur Haustür des Käufers. Hierzu zählen auch die Kosten für das Abladen der Ware.
Ein gutes Beispiel für „frei Haus“ Lieferungen ist die Klausel DDP (Delivered Duty Paid). Diese besagt, dass der Verkäufer nicht nur die Lieferkosten trägt, sondern auch für Zölle, Steuern und Versicherungen verantwortlich ist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer sämtliche Transportverantwortung übernimmt, bis die Ware beim Käufer ankommt.
Es ist essenziell, dass die Haftung für beschädigte oder verlorene Ware während des Transports im Voraus zwischen den Parteien vereinbart wird. Der Verkäufer trägt in diesem Fall die Transportkosten und der Empfänger das Transportrisiko. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 07.11.2012 (Az.: VIII ZR 108/12) betont ebenfalls die gerichtliche Zuständigkeit am Wohnort des Käufers bei „frei Haus“-Lieferungen.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 04.05.2010 (Az.: 4 U 32/10) legt fest, dass zusätzliche Verpackungskosten nicht erhoben werden dürfen, wenn explizit eine „frei Haus“-Lieferbedingung vereinbart wurde. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Nach § 448 Abs. 1 BGB muss der Käufer grundsätzlich die Lieferkosten tragen, es sei denn, es wird explizit etwas anderes vereinbart.
Zusätzliche Kosten wie Verpackungskosten, Zölle oder Steuern können dennoch anfallen, was der Verkäufer bei seinen Kalkulationen berücksichtigen sollte. Auch bei Rücksendungen trägt in der Regel der Käufer die Kosten, sofern keine „frei Haus“-Rücksendung vereinbart wurde.
Die Möglichkeit einer kostenfreien Lieferung ist häufig ein entscheidender Faktor bei der Kaufentscheidung. Studien haben gezeigt, dass bei frei Haus Lieferungen die Kaufabbrüche im Onlinehandel um bis zu 30% reduziert werden können. Auch das Urteil, dass höhere Schutzmaßnahmen bei diesen Lieferungen das Kauferlebnis um bis zu 50% verbessern können, deutet auf die Bedeutung dieser Lieferbedingung hin.
Denken Sie daran, stets klar zu kommunizieren, welche Kosten durch den Verkäufer übernommen werden und welche nicht, um Missverständnisse zu vermeiden und die Zufriedenheit der Kunden zu gewährleisten. So stellen Sie sicher, dass alle Parteien über ihre Transportverantwortungen und Kosten transparent informiert sind.
Ab Werk frei Haus und frachtfrei wer bezahlt was
„Ab Werk“, „Frei Haus“ und „Frachtfrei“ sind wichtige Handelsklauseln, die die Kostenteilung und Lieferverpflichtungen zwischen Käufer und Verkäufer definieren. Diese Bedingungen regeln nicht nur die Versandbedingungen, sondern auch die Haftung für Transportschäden. Im Folgenden wird beleuchtet, wer wann die Kosten und Risiken trägt.
Bei der Nutzung der Klausel „Frei Haus“ übernimmt der Verkäufer alle Transportkosten bis zum Empfänger, während die Versandbedingungen und das Risiko bis zur Lieferadresse beim Verkäufer verbleiben. Entsprechend höher kann der Produktpreis ausfallen, weil der Verkäufer diese Kosten einrechnet. Diese Handelsklausel entspricht der Incoterms-Klausel DDP (Delivered Duty Paid), wo auch die Entladekosten übernommen werden.
Demgegenüber steht „Ab Werk“ (EXW), wo der Käufer für den Transport verantwortlich ist, was auch bedeutet, dass er die Versandbedingungen und Lieferverpflichtungen komplett übernimmt und die Transportkosten trägt. Hierbei handelt es sich um eine Holschuld, was bedeutet, dass das Risiko und die Kosten auf den Käufer übergehen, sobald die Ware das Werk verlässt.
Die Klausel „Frachtfrei“ unterscheidet sich insofern, dass der Verkäufer lediglich die Kosten bis zu einem bestimmten Punkt trägt, während das Risiko früher auf den Käufer übergeht. Diese Handelsklausel ist oft in Fällen relevant, in denen Lieferungen international stattfinden und die Kostenteilung sowie Lieferverpflichtungen klar geregelt sein müssen.
Die Unterscheidung zwischen diesen Klauseln ist nicht nur für die Steuerung der Versandkosten wichtig, sondern auch für die Risikoverteilung. Abhängig von der gewählten Handelsklausel, wie sie in den Incoterms festgelegt sind, können Versandbedingungen variieren. Ohne spezielle Vereinbarungen greifen nationale Regelungen, z.B. die §§ 420 und 421 HGB, die die grundsätzliche Pflicht zur Kostenzahlung und Verantwortung definieren.
Schließlich bieten alle diese Klauseln im internationalen Handel Klarheit und Sicherheit hinsichtlich der Zuständigkeiten der Vertragsparteien, was unerlässlichen Beitrag zur Vermeidung von Streitigkeiten leistet.
Fazit
In dieser Zusammenfassung fassen wir die wichtigsten Erkenntnisse aus den verschiedenen Lieferkonditionen zusammen, um Ihnen klare Entscheidungshilfen zu bieten. Die Incoterms, die erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht wurden, bieten eine standardisierte Grundlage für den internationalen Handel. Diese Bedingungen, die zuletzt 2020 überarbeitet wurden, stellen sicher, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer ihre Verantwortlichkeiten klar verstehen und effizient handeln können.
Die Lieferkonditionen wie „Ab Werk“ (EXW), „Frei Haus“ (DAP), und „Frachtfrei“ (CIF/FCA) haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Aufteilung der Kosten und Risiken. Beispielsweise trägt der Käufer bei „EXW“ die meisten Risiken und Kosten, während bei „DDP“ der Verkäufer die gesamten Kosten inklusive Zollgebühren übernimmt. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen und je nach Geschäftsmodell und Marktsituation die passende Klausel zu wählen.
Die Wahl der richtigen Lieferkondition kann entscheidend für den Erfolg Ihrer internationalen Handelsgeschäfte sein. Nutzen Sie diese Entscheidungshilfen, um die optimale Bedingung für Ihr Unternehmen zu finden und so Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Interessen bestmöglich zu schützen. Die Vielfalt der Incoterms – 11 an der Zahl, aufgeteilt in Kategorien für alle Transportmodi sowie spezielle für See- und Binnenwasserstraße – bietet genug Flexibilität, um den Anforderungen nahezu jeder Handelssituation gerecht zu werden.
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