
Ob Knopfzelle aus der Fernbedienung oder Akku aus dem alten Handy: Batterien gehören zu den wenigen Abfällen, deren Entsorgung Deutschland tatsächlich einheitlich gesetzlich geregelt hat. Das Batteriegesetz verbietet die Entsorgung im Restmüll ausnahmslos – trotzdem landen jedes Jahr Millionen Batterien genau dort.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Batteriegesetz verbietet Batterien und Akkus im Restmüll bundesweit und ausnahmslos.
- Der Handel muss Batterien kostenlos zurücknehmen, die er selbst im Sortiment führt oder geführt hat – auch ohne Neukauf.
- Wertstoffhöfe und kommunale Sammelstellen nehmen alle Batterietypen an, unabhängig vom Kaufort.
- Lithium-Batterien und -Akkus sollten vor der Entsorgung an den Polen abgeklebt werden, um Kurzschlüsse und Brände zu vermeiden.
- Wie genau die kommunale Sammlung organisiert ist – eigene Sammelbox, Depotcontainer, Schadstoffmobil – regelt jede Kommune selbst.
Was das Batteriegesetz bundesweit vorschreibt
Anders als bei vielen anderen Abfallarten ist die Batterieentsorgung in Deutschland durch das Batteriegesetz bundeseinheitlich geregelt. Es gilt das Prinzip „nach Gebrauch zurück“: Leere Batterien und Akkus müssen getrennt gesammelt und dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Verantwortlich ist in erster Linie der Handel. Geschäfte, die Batterien verkaufen, müssen Käufer beim Kauf auf die Rückgabepflicht hinweisen und sind verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus der Marken und Typen, die sie führen oder geführt haben, kostenlos zurückzunehmen – auch dann, wenn keine neue Batterie gekauft wird.
Diese Rücknahmepflicht des Handels gilt bundesweit identisch. Zusätzlich stehen kommunale Sammelstellen für Elektro-Altgeräte sowie in vielen Orten eigene Sammelboxen der Entsorger zur Verfügung, die alle Batterietypen und -marken unabhängig vom Kaufort annehmen. Zunehmend werden auch Wertstoffhöfe für die Rückgabe größerer Akkus, etwa von E-Bikes oder E-Scootern, ausgebaut.
Was kommunal unterschiedlich ist
Die grundsätzliche Rückgabepflicht ist bundesweit gleich, die konkrete Ausgestaltung der kommunalen Sammelinfrastruktur nicht. Manche Kommunen betreiben eigene Depotcontainer im Stadtgebiet, andere setzen stärker auf den Handel oder auf Schadstoffmobile, die in festen Abständen durch die Stadtteile fahren. Für größere Mengen, etwa nach einer Haushaltsauflösung, kann es sinnvoll sein, vorher beim Wertstoffhof nachzufragen, ob eine Anmeldung nötig ist. Der Abfallkalender der Kommune oder die Website des örtlichen Entsorgers geben Auskunft über die nächstgelegene Sammelstelle.
Ein verbreiteter Irrtum ist die Annahme, kleine Batteriemengen im Restmüll fielen nicht auf und seien deshalb unproblematisch. Tatsächlich enthalten viele Batterien Schwermetalle, die bei falscher Entsorgung in Boden und Wasser gelangen können, weshalb das Verbot ausnahmslos gilt – unabhängig von der Menge. Ein zweiter Punkt, der oft übersehen wird: Beschädigte oder aufgeblähte Lithium-Batterien und -Akkus bergen ein Brandrisiko. Sie sollten an den Polen abgeklebt und möglichst nicht mit anderen Batterien zusammen gelagert werden, bevor sie zur Sammelstelle gebracht werden.
Warum Batterien immer wieder im Restmüll landen
Trotz der klaren Gesetzeslage zeigen Sortieranalysen von Entsorgungsbetrieben immer wieder, dass ein relevanter Anteil der verkauften Batterien nie in einer offiziellen Sammlung ankommt. Ein Grund ist, dass Batterien häufig fest in Elektrokleingeräten verbaut sind und beim Entsorgen des Geräts übersehen werden, obwohl auch das komplette Gerät dann eigentlich zum Elektroschrott und nicht in den Hausmüll gehört. Ein anderer Grund ist schlicht Bequemlichkeit, wenn die nächste Sammelstelle als zu weit entfernt empfunden wird. Da praktisch jedes größere Geschäft mit Batterien im Sortiment zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet ist, lohnt sich der Blick auf die eigene Nachbarschaft aber fast immer – häufig ist die Rückgabemöglichkeit näher, als gedacht wird, etwa im Supermarkt oder Drogeriemarkt um die Ecke.
Rückgabemöglichkeiten im Überblick
| Anlaufstelle | Voraussetzung | Kosten |
|---|---|---|
| Handel (Geschäfte mit Batterien im Sortiment) | Batterietyp muss geführt werden/worden sein | Kostenlos, auch ohne Neukauf |
| Kommunale Sammelstelle / Depotcontainer | Keine | Kostenlos |
| Wertstoffhof | Keine, teils Anmeldung bei großen Mengen | Kostenlos |
| Schadstoffmobil | Festgelegte Termine | Kostenlos |
Häufig gestellte Fragen
Muss ich beim Batteriekauf etwas beachten, um sie später zurückgeben zu können?
Nein. Geschäfte müssen bereits beim Kauf über die Rückgabepflicht informieren, eine Rücknahme ist später unabhängig von einem Kaufbeleg möglich, solange das Geschäft den Batterietyp führt oder geführt hat.
Darf ich Batterien in kleinen Mengen im Restmüll entsorgen?
Nein. Das Batteriegesetz verbietet die Entsorgung im Restmüll unabhängig von der Menge, weil enthaltene Schwermetalle Boden und Wasser belasten können.
Kostet die Rückgabe von Batterien etwas?
Nein. Die Rückgabe im Handel, an kommunalen Sammelstellen und am Wertstoffhof ist für Verbraucher kostenlos.
Was mache ich mit einer beschädigten Lithium-Batterie?
Pole abkleben, nicht mit anderen Batterien zusammenlagern und möglichst zeitnah zur Sammelstelle bringen, um Kurzschlüsse und Brandgefahr zu vermeiden.
Wo finde ich die nächste Batterie-Sammelstelle?
Neben jedem Geschäft mit Batterien im Sortiment über den Abfallkalender der Kommune, die Website des örtlichen Entsorgers oder die jeweilige Abfall-App.
Wer weitere schadstoffhaltige Haushaltsabfälle richtig entsorgen möchte, findet Hintergründe in den Ratgebern zu Glühbirnen entsorgen, Altöl entsorgen und Medikamente entsorgen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar