Auch Rentner und Rentnerinnen müssen manchmal eine Steuererklärung abgeben. Natürlich kannst Du auch im Ruhestand Kosten von der Steuer absetzen. Wir erklären Dir schnell und einfach, wie Du möglicherweise Tausende Euro Steuern sparen kannst.
Zentrale Erkenntnisse
- Auch Rentner müssen in manchen Fällen eine Steuererklärung abgeben.
- Es gibt verschiedene Steuervergünstigungen und Absetzmöglichkeiten für Rentner.
- Mit den richtigen Tipps und Tricks können Rentner oft Tausende Euro an Steuern sparen.
- Durch Deklaration von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen lässt sich das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
- Rentner sollten sich mit den Besonderheiten der Rentenbesteuerung auskennen, um Steuern zu sparen.
Müssen Rentner Steuern zahlen?
Auch wenn man sich im Ruhestand befindet, müssen Rentner in den meisten Fällen Steuern zahlen. Das hängt vor allem vom zu versteuernden Einkommen und dem geltenden Grundfreibetrag ab. Im Jahr 2022 lag der Grundfreibetrag für Singles bei 10.347 Euro, im Jahr 2023bei 10.908 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Paaren ist der Grundfreibetrag doppelt so hoch.
Zu versteuerndes Einkommen und Grundfreibetrag
Rentner müssen nur dann Steuern zahlen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dazu zählen neben der gesetzlichen Rente auch alle anderen Einkünfte wie private Vorsorgeaufwendungen, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen. Liegt das Gesamteinkommen unterhalb des Freibetrags, müssen keine Steuern abgeführt werden.
Anteil der Rente, der besteuert wird
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt mit dem Renteneintrittsjahrgang. Wer 2005 in Rente ging, versteuert 50% seiner Rente, ab 2040 werden 100% der Rente steuerpflichtig sein. Somit spielen bei der Rentenbesteuerung sowohl der persönliche Grundfreibetrag als auch der steuerpflichtige Rentenbezug eine entscheidende Rolle.
tipps tricks steuererklärung rentner
Werbungskosten für Rentner
Im Ruhestand sind die werbungskosten rentner die Kosten, die durch den Erhalt der Rente entstehen. Dazu zählen Ausgaben für eine Steuersoftware, Steuerberatungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Rechtsberatungs- und Prozesskosten zur Klärung von Rentenansprüchen sowie 16 Euro für Kontoführungsgebühren. Diese Kosten trägst du in der anlage r rentenbezug ein.
Pauschbeträge für Werbungskosten
Machst du zu deinen werbungskostenpauschale rentner keine Angaben, rechnet das Finanzamt mit einer Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Dieser pauschale Betrag kann deine tatsächlichen Ausgaben nicht immer abdecken, daher lohnt es sich, die Werbungskosten im Detail zu erfassen und in der Steuererklärung geltend zu machen.
Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen
Als Rentner kannst du eine Vielzahl von Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Dazu gehören in erster Linie deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese können Rentner ohne Begrenzung als sonderausgaben rentner absetzen.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Neben den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zählen auch Beiträge für andere private Versicherungen zu den vorsorgeaufwendungen rentner, die du steuerlich absetzen kannst. Dazu gehören etwa deine Unfall-, Haftpflicht- oder Zahnzusatzversicherung.
Andere absetzbare Versicherungen
Werden in deiner Steuererklärung keine absetzbare versicherungen rentner angegeben, berücksichtigt das Finanzamt lediglich einen Pauschbetrag von 36 Euro.
Kirchensteuer und Spenden
Auch deine Zahlungen für kirchensteuer rentner sowie deine spenden steuerlich absetzen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. So lässt sich möglicherweise ein Teil deiner Steuerlast reduzieren.
Außergewöhnliche Belastungen für Rentner
Als Rentner können Sie bestimmte Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für verordnete Medikamente, Hilfsmittel, Kurkosten oder Zuzahlungen für Brille, Hörgerät oder Zahnbehandlungen. Diese Krankheitskosten können Sie jedoch nur dann von der Steuer absetzen, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen.
Die zumutbare Belastung hängt vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Sie beträgt mindestens 1% und maximal 7% des Einkommens. Je höher also Ihr Einkommen ist, desto höher fällt auch der Eigenanteil aus, den Sie selbst tragen müssen, bevor Sie die Kosten steuerlich geltend machen können.
Einkommen | Zumutbare Belastung |
---|---|
Bis 15.340 Euro | 1% des Einkommens |
15.341 bis 51.130 Euro | 2% des Einkommens |
Ab 51.131 Euro | 3% des Einkommens |
Für Alleinstehende mit Kindern oder verheiratete Paare reduziert sich die zumutbare Belastung um einen weiteren Prozentpunkt. Somit können Rentner Kosten über den Eigenanteil hinaus von der Steuer absetzen und Tausende Euro sparen.
Pauschbeträge und Steuervergünstigungen
Rentner können über die außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art verschiedene Pauschbeträge in Anspruch nehmen, ohne dass die zumutbare Belastung geprüft wird. Dazu gehören der
Hinterbliebenen-Pauschbetrag
in Höhe von 370 Euro, der
Behinderten-Pauschbetrag
je nach Grad der Behinderung und der
Pflege-Pauschbetrag
von 600 bis 1.800 Euro, gestaffelt nach Pflegegrad.
Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag kann von Rentnern geltend gemacht werden, die den verstorbenen Ehepartner überlebt haben. Dieser Pauschbetrag ermöglicht es ihnen, ihre Steuerlast zu reduzieren, ohne dass weitere Nachweise erbracht werden müssen.
Rentner, die aufgrund einer Behinderung bestimmte Aufwendungen haben, können den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Die Höhe des Betrags hängt vom Grad der Behinderung ab und reicht von 384 Euro bis hin zu 3.700 Euro.
Darüber hinaus können Rentner, die Pflege-Aufwendungen tragen, den Pflege-Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro geltend machen. Dieser Betrag ist gestaffelt nach dem individuellen Pflegegrad und erleichtert die steuerliche Berücksichtigung der Pflegekosten.
Haushaltshilfen und Handwerkerkosten absetzen
Rentner können von attraktiven Steuervergünstigungen profitieren, wenn sie für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Geld ausgeben. Werden typische Hausarbeiten wie Waschen, Putzen, Kochen oder Gärtnerei für Rentner übernommen, können sie hierfür eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens aber 4.000 Euro, erhalten. Ist die Haushaltshilfe, der Hausmeister oder der Gärtner als Minijobber bei ihnen angestellt, sinkt der absetzbare Höchstbetrag auf 510 Euro.
Auch für Handwerkerleistungen im und am Haus können Rentner Steuern sparen. Dazu zählen Reparaturen, Modernisierungen oder Renovierungen, wie zum Beispiel Malerarbeiten, Elektroinstallationen oder Dachreparaturen. Hier beträgt der steuerliche Vorteil ebenfalls 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Leistung | Steuerliche Vergünstigung | Maximaler Abzugsbetrag |
---|---|---|
Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20% der Lohnkosten | 4.000 Euro |
Haushaltsnahe Dienstleistungen mit Minijobbern | 20% der Lohnkosten | 510 Euro |
Handwerkerleistungen | 20% der Lohnkosten | 1.200 Euro |
Wichtig ist, dass Rentner die Rechnungen für die Dienstleistungen und Handwerkerkosten aufbewahren und in der Steuererklärung geltend machen. So können sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten maximal von ihrer Steuerlast absetzen und bares Geld sparen.
Kapitalerträge und Altersentlastungsbetrag
Rentner müssen in ihrer Steuererklärung immer alle kapitalerträge rentner angeben. Nur dann kann das Finanzamt überprüfen, ob sie von der Kapitalertragsteuer, die ihre Bank abgeführt hat, etwas zurückerhalten. Die Bank berücksichtigt den altersentlastungsbetrag nicht, er kann nur vom Finanzamt mit Abgabe einer Steuererklärung gewährt werden.
Der altersentlastungsbetrag ermöglicht es Rentnern, einen Teil ihrer Rente steuerfrei zu halten. Dieser Betrag erhöht sich jährlich und kann je nach Alter des Rentners zwischen 494 Euro und 1.182 Euro betragen. Wichtig ist, dass Rentner diesen Betrag in ihrer Steuererklärung geltend machen, da er von der Bank nicht automatisch berücksichtigt wird.
Zusätzlich zu den kapitalerträge rentner müssen Rentner auch alle anderen Einkünfte wie Miet- oder Pachteinnahmen in ihrer Steuererklärung angeben. Nur so kann das Finanzamt den individuellen Steuersatz berechnen und eventuelle Rückerstattungen gewähren.
Fristen un
Bei der Steuererklärung als Rentner ist es wichtig, die Fristen und Termine genau im Blick zu haben. Die Steuererklärung für das vergangene Jahr muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn Sie einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe-Organisation mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragen, haben Sie etwas mehr Zeit – hier gilt die Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
Sollten Sie die Abgabefrist versäumen, drohen Verspätungszuschläge. Diese betragen pro Monat 0,25 Prozent der festzusetzenden Steuer, mindestens jedoch 25 Euro. Um Stress und Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, empfiehlt es sich also, rechtzeitig mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung zu beginnen.
Darüber hinaus ist es wichtig, Änderungen in Ihren persönlichen oder finanziellen Verhältnissen umgehend an das Finanzamt zu melden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Steuerlast korrekt berechnet wird und Sie gegebenenfalls Anspruch auf Rückerstattungen haben.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar