
Die Schlüsselzahl 196 erweitert den Autoführerschein der Klasse B um die Berechtigung, Leichtkrafträder der Klasse A1 – also Motorräder und Roller bis 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW – im Inland zu fahren. Ein zusätzlicher Motorradführerschein ist dafür nicht nötig. Wer die Voraussetzungen erfüllt und eine vorgeschriebene Fahrerschulung absolviert, erhält die 196 in den Führerschein eingetragen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich, die Berechtigung gilt jedoch ausschließlich in Deutschland.

Was bedeutet die Schlüsselzahl 196?
Schlüsselzahlen sind genormte Ziffern, mit denen im Führerschein Erweiterungen oder Auflagen zu einzelnen Klassen dokumentiert werden. Die 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Ihr amtlicher Wortlaut in der Anlage 9 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) beschreibt sie als Berechtigung für „im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.“
Praktisch bedeutet das: Inhaber der Klasse B dürfen mit eingetragener 196 dieselben Leichtkrafträder fahren, für die sonst die Klasse A1 erforderlich wäre – also 125er-Motorräder und -Roller. Die Klasse B bleibt dabei die eigentliche Fahrerlaubnis; die 196 ist lediglich eine Erweiterung und wird umgangssprachlich oft „B196“ genannt.
Rechtsgrundlage: § 6b FeV und Anlage 9 FeV
Die Möglichkeit, mit der Klasse B über die Schlüsselzahl 196 Leichtkrafträder zu fahren, besteht seit Anfang 2020. Geregelt ist sie in § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV); die inhaltlichen Vorgaben zur Fahrerschulung finden sich in Anlage 7b FeV, die Schlüsselzahl selbst ist in Anlage 9 FeV definiert. Weil es sich um eine nationale Regelung handelt, ist die 196 nicht EU-weit harmonisiert.
Welche Fahrzeuge darf man mit der 196 fahren?
Die 196 deckt exakt den Fahrzeugbereich der Klasse A1 ab, soweit es sich um Krafträder handelt. Maßgeblich sind drei Grenzwerte, die alle gleichzeitig eingehalten sein müssen.
| Merkmal | Grenzwert |
|---|---|
| Hubraum | bis 125 cm³ |
| Motorleistung | maximal 11 kW |
| Verhältnis Leistung zu Gewicht | höchstens 0,1 kW/kg |
| Beiwagen | erlaubt |
Erfasst sind damit klassische 125er-Motorräder, Leichtkraftroller und entsprechende Gespanne mit Beiwagen. Nicht abgedeckt sind stärkere Maschinen der Klassen A2 oder A sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge, die über die genannten Grenzwerte hinausgehen.
Voraussetzungen für die Schlüsselzahl 196
Damit die 196 eingetragen werden kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestalter von 25 Jahren (mit der Schulung darf bereits ab 24 begonnen werden)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren
- erfolgreiche Teilnahme an einer vorgeschriebenen Fahrerschulung in einer Fahrschule
Sind diese Punkte erfüllt, stellt die Fahrschule nach der Schulung eine Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung wird die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle in den Führerschein eingetragen. Die Eintragung sollte zeitnah nach Abschluss der Schulung beantragt werden.
Ablauf der Schulung
Anders als beim regulären Motorradführerschein gibt es bei der 196 keine theoretische oder praktische Prüfung. Stattdessen ist eine feste Anzahl an Unterrichtseinheiten vorgeschrieben.
| Teil | Umfang | Dauer je Einheit |
|---|---|---|
| Theorie | 4 Einheiten | je 90 Minuten |
| Praxis | 5 Einheiten | je 90 Minuten |
Die praktischen Einheiten finden auf dem Motorrad statt und vermitteln den sicheren Umgang mit dem Zweirad. Erst wenn alle Einheiten absolviert sind, gilt die Schulung als abgeschlossen und die Bescheinigung wird ausgestellt.
Wichtige Grenze: nur im Inland gültig
Der wohl entscheidende Nachteil der 196 ist ihr räumlicher Geltungsbereich. Da es sich um eine nationale Schlüsselzahl handelt, berechtigt sie ausschließlich zu Fahrten in Deutschland. Wer mit einem 125er-Motorrad ins Ausland fahren möchte, benötigt dafür die reguläre Fahrerlaubnisklasse A1, die EU-weit anerkannt ist. Die 196 ersetzt die Klasse A1 also nur innerhalb der Landesgrenzen.
Häufige Fragen
Muss ich für die Schlüsselzahl 196 eine Prüfung ablegen?
Nein. Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Erforderlich ist die Teilnahme an vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten zu je 90 Minuten. Danach stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus.
Ab welchem Alter bekomme ich die 196?
Die Eintragung setzt ein Mindestalter von 25 Jahren voraus. Mit der Schulung darf bereits ab 24 Jahren begonnen werden, damit die Eintragung zügig nach dem 25. Geburtstag erfolgen kann. Zusätzlich muss die Klasse B seit mindestens fünf Jahren bestehen.
Darf ich mit der 196 im Ausland Motorrad fahren?
Nein. Die 196 ist eine nationale Erweiterung und gilt nur in Deutschland. Für Fahrten im Ausland benötigen Sie die reguläre Klasse A1.
Welche Roller und Motorräder sind erlaubt?
Erlaubt sind Krafträder bis 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg – auch mit Beiwagen. Das entspricht den typischen 125er-Motorrädern und Leichtkraftrollern.
Kostet die 196 extra oder ist sie in der Klasse B enthalten?
Die Klasse B enthält die 196 nicht automatisch. Sie muss durch die Schulung erworben und gesondert eingetragen werden. Dafür fallen die Kosten der Fahrschule sowie eine Gebühr für die Eintragung bei der Führerscheinstelle an.
Fazit
Die Schlüsselzahl 196 ist eine attraktive Möglichkeit für erfahrene Autofahrer, ohne vollständigen Motorradführerschein Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 25 Jahren, fünf Jahre Besitz der Klasse B und eine Fahrerschulung ohne Prüfung. Wichtig zu wissen: Die Berechtigung gilt nur im Inland. Da sich Vorschriften, Gebühren und Verfahren ändern können, empfiehlt es sich, Details vor Anmeldung mit der Fahrschule und der zuständigen Führerscheinstelle abzustimmen – deren Auskunft ist im Zweifel verbindlich.
