Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen, die wir im Leben machen können. In dieser schweren Zeit müssen sich Hinterbliebene nicht nur mit dem emotionalen Schmerz auseinandersetzen, sondern auch mit der finanziellen Belastung der Bestattungskosten. Doch wussten Sie, dass es in Deutschland durchaus Möglichkeiten gibt, um Unterstützung in Form von Bestattungsgeld zu erhalten?
Bis zum Jahr 2003 war das Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Doch seit dem 1. Januar 2004 wurde diese staatliche Unterstützung leider abgeschafft. Seitdem haben nur noch wenige ausgewählte Bevölkerungsgruppen Anspruch auf eine finanzielle Hilfe bei der Bestattung eines Angehörigen.
Wichtige Erkenntnisse:
- Bis 2004 war das Sterbegeld eine Leistung der Krankenkassen, die seitdem abgeschafft wurde.
- Nur noch bestimmte Personengruppen wie Beamte und Opfer von Arbeitsunfällen haben Anspruch auf Bestattungsgeld.
- In Härtefällen kann Unterstützung vom Sozialamt beantragt werden.
- Private Vorsorge durch Sterbegeldversicherungen gewinnt an Bedeutung.
- Die durchschnittlichen Bestattungskosten in Deutschland liegen bei über 8.000 Euro.
Die Geschichte des Sterbegeldes in Deutschland
Das Sterbegeld hatte in Deutschland lange Zeit eine bedeutende Rolle gespielt. Bis 2003 zahlte die gesetzliche Krankenversicherung 525 Euro für verstorbene Mitglieder bzw. 262,50 Euro für Familienversicherte. Doch ab 2004 wurde das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog gestrichen. Seitdem gibt es nur noch in Ausnahmefällen staatliche Unterstützung für die Bestattungskosten.
Gesetzliche Änderungen seit 2004
Die rechtliche Grundlage für Bestattungsgeld findet sich heute hauptsächlich im Bundesversorgungsgesetz und in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Unter der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Hinterbliebene bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ein Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße.
Frühere staatliche Unterstützung
In der Vergangenheit leistete der Staat in Deutschland deutlich mehr Unterstützung für Bestattungskosten. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten bis 2003 ein Sterbegeld in Höhe von 525 Euro für verstorbene Mitglieder und 262,50 Euro für Familienversicherte gezahlt. Diese Leistung wurde jedoch 2004 aus dem Katalog gestrichen.
Aktuelle rechtliche Grundlagen
Heute gibt es nur noch in Ausnahmefällen staatliche Unterstützung für die Letzte Ehre, die einem Verstorbenen erwiesen wird. Die rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem im Bundesversorgungsgesetz sowie in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Hier können Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Bestattungskostenzuschuss geltend machen.
Wer kann Bestattungsgeld beantragen?
Anspruch auf staatliche Unterstützung für die Bestattung von Angehörigen haben heutzutage nur noch vereinzelte Personengruppen. Dazu gehören Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit tarifvertraglicher Regelung, Opfer von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie Kriegsopfer und Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.
In Härtefällen, wenn weder Erben noch eigenes Vermögen des Verstorbenen vorhanden sind, kann auch beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Beerdigungskosten gestellt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass die Kosten für die Angehörigen nicht zumutbar sind und die Einkommensgrenze nach dem SGB XII nicht überschritten wird.
- Nur noch vereinzelte Personengruppen haben Anspruch auf Bestattungsgeld
- Dazu gehören Beamte, öffentlich Bedienstete, Unfallopfer, Kriegsopfer
- In Härtefällen können Bedürftige Unterstützung vom Sozialamt beantragen
- Voraussetzungen sind geringe Einkünfte und fehlende Erbmasse
Die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt setzt keinen vorherigen Sozialhilfebezug voraus. Allerdings müssen die Antragsteller ihre Einkünfte nachweisen und wichtige Unterlagen des Verstorbenen vorlegen. Auch eine rückwirkende Beantragung der Kostenübernahme ist nach der Bestattung noch möglich.
Sollten die Angehörigen die Beerdigungskosten trotzdem nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, dass das Sozialamt eine Rückerstattung von den testamentarischen Erben verlangt. Dabei variiert der Zahlungsumfang für Sozialbestattungen je nach Kommune, denn gewisse Zusatzleistungen wie Dauergrabpflege oder Reisekosten für Trauergäste werden in der Regel nicht übernommen.
Bestattungsgeld für Beamte und öffentlichen Dienst
Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben oft Anspruch auf Bestattungsgeld. Für Bundesbeamte ist dies in § 18 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt. Die Höhe des Bestattungsgeldes beträgt das Zweifache der Dienstbezüge oder des Ruhegehalts, die im Sterbemonat zustanden. Landesbeamte unterliegen den Regelungen der jeweiligen Bundesländer, die sich mitunter unterscheiden.
Höhe der Leistungen im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst ist das Bestattungsgeld oft tarifvertraglich festgelegt. Hier beträgt es häufig drei Monatsgehälter. Diese Regelung findet sich beispielsweise im öffentlichen Tarif für Bund und Kommunen (TVöD).
Voraussetzungen für den Anspruch
- Der Verstorbene muss Beamter oder Beschäftigter des öffentlichen Dienstes gewesen sein.
- Das Bestattungsgeld wird in einer Summe ohne Nachweis der entstandenen Aufwendungen gezahlt.
- Das Bestattungsgeld ist lohnsteuerpflichtig, wobei sich die Steuerabzüge nach den Steuermerkmalen der Person richten, die das Geld erhält.
Das Bestattungsgeld für Beamte und den öffentlichen Dienst bietet finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen in einer schwierigen Zeit. Es ist eine wichtige Sozialleistung für Bestattung, von der Wer kann Bestattungsgeld beantragen profitieren kann.
Anspruch bei der gesetzlichen Unfallversicherung
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung können Hinterbliebene einen Anspruch auf Bestattungshilfe geltend machen, wenn der Versicherte durch einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit verstorben ist. Das Sterbegeld beträgt ein Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Für das Jahr 2024 sind das 6.060 Euro in den alten Bundesländern und 5.940 Euro in den neuen Bundesländern.
Um Anspruch auf das Sterbegeld zu haben, müssen die Hinterbliebenen die Bestattungskosten getragen haben. Das Sterbegeld wird unabhängig vom Verdienst oder Einkommen des Verstorbenen gezahlt und ist nicht von den Beitragszahlungen des Arbeitgebers in die gesetzliche Unfallversicherung abhängig.
Neben dem Sterbegeld können auch Überführungskosten erstattet werden, wenn der Tod nicht am Ort der ständigen Familienwohnung des Versicherten eingetreten ist und die Kosten vom Berechtigten getragen werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Hinterbliebenen somit eine Letzte Ehre leisten und stellt eine wichtige Unterstützung in schweren Zeiten dar. Der Anspruch auf Bestattungshilfe ist eine wertvolle Leistung, die den Familien in solch einem Moment den Rücken stärkt.
Bestattungsgeld für Kriegsopfer und deren Angehörige
Kriegsopfer und ihre Familien können in Deutschland Anspruch auf Bestattungsgeld vom Versorgungsamt geltend machen. Dies umfasst Soldaten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, Witwen und Waisen von Gefallenen sowie zivile Kriegsopfer. Der Antrag muss innerhalb von vier Jahren nach dem Todesfall gestellt werden.
Antragstellung beim Versorgungsamt
Die Beantragung des Bestattungsgeldes erfolgt beim zuständigen Versorgungsamt. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ein bis zwei Monate. Benötigte Unterlagen sind unter anderem der Sterbenachweis, der Personalausweis des Verstorbenen und gegebenenfalls Nachweise zum Kriegsopferstatus.
Höhe der Leistungen nach BVG
Die Höhe des Bestattungsgeldes für Kriegsopfer beträgt 1.958 Euro für Witwen mit waisenrentenberechtigten Kindern. Ansonsten werden 982 Euro ausgezahlt. Diese Leistungen werden gemäß dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gewährt, um ein würdevolles Begräbnis der Angehörigen zu ermöglichen und die Bestattungskosten zu übernehmen.
Zusätzlich zum Bestattungsgeld können Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen weitere staatliche Unterstützung wie eine Pflegezulage oder Rente beantragen. So soll ein Würdevoller Abschied und eine angemessene Versorgung der Familien sichergestellt werden.
Sozialamt als letzte Anlaufstelle
Wenn Angehörige nachweislich nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Bestattung zu übernehmen, kann das Sozialamt als letzte Anlaufstelle einspringen. Zuschüsse für Beerdigungen sind dabei möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Anspruchsberechtigt auf Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt sind Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel und Großeltern der verstorbenen Person. Das Sozialamt finanziert dann eine einfache, aber würdevolle Bestattung, die die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
Der Antrag auf Bestattungsgeld kann auch rückwirkend gestellt werden, allerdings werden nicht immer alle Kosten in voller Höhe erstattet. Eine frühzeitige Absprache mit dem Sozialamt noch vor der Bestattung ist daher empfehlenswert.
Für die Beantragung der Bestattungskostenübernahme müssen diverse Unterlagen wie Sterbeurkunde, Nachweise zum Vermögen und Einkommen sowie Erbnachweise eingereicht werden. Die Entscheidung des Sozialamtes kann innerhalb eines Monats angefochten werden.
Die rechtliche Grundlage für die Bestattungskostenregelung bildet das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII). Dabei werden nur Kosten für ein einfaches, aber würdiges Begräbnis oder eine Feuerbestattung berücksichtigt, nicht jedoch zusätzliche Ausgaben wie Grabpflege oder Trauerkleidung.
Private Vorsorgemöglichkeiten durch Versicherungen
Neben den gesetzlichen Sozialleistungen für die Bestattung gibt es auch private Vorsorgemöglichkeiten, um die Anspruch auf Bestattungshilfe und Bestattungskostenzuschuss sicherzustellen. Zwei wichtige Optionen sind Sterbegeldversicherungen und Risikolebensversicherungen.
Sterbegeldversicherungen
Sterbegeldversicherungen dienen der privaten Vorsorge und zahlen nach dem Tod eine vereinbarte Summe aus. Bei CosmosDirekt kann diese zwischen 3.000 und 15.000 Euro liegen. Die monatlichen Beiträge bewegen sich in der Regel zwischen 30 und 60 Euro.
- Sterbegeldversicherungen können bis zum Alter von 90 Jahren abgeschlossen werden, auch für Pflegebedürftige und Kranke.
- Die Versicherungssumme liegt üblicherweise zwischen 5.000 und 15.000 Euro.
- Wartezeiten von 12 bis 18 Monaten sind üblich, bevor die volle Summe ausgezahlt wird.
- Die Auszahlung an die Hinterbliebenen ist in der Regel steuerfrei.
Risikolebensversicherungen
Risikolebensversicherungen bieten ebenfalls finanzielle Absicherung im Todesfall. Einige private Unfallversicherungen beinhalten zusätzlich Todesfallleistungen. Die Versicherungssumme ist in der Regel höher als bei Sterbegeldversicherungen, beispielsweise 100.000 Euro.
- Risikolebensversicherungen haben eine Laufzeit von 5-20 Jahren.
- Die monatlichen Beiträge sind oft günstiger als bei Sterbegeldversicherungen, etwa 38,53 Euro.
- Eine Gesundheitsprüfung ist in der Regel erforderlich.
Beide Versicherungsarten können eine sinnvolle private Vorsorge für die Bestattungskosten sein, je nach individueller Situation und Bedürfnissen.
Sterbevierteljahr der Rentenversicherung
Obwohl die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland kein direktes Sterbegeld auszahlt, gibt es eine andere wichtige Leistung für Hinterbliebene – das sogenannte „Sterbevierteljahr“. In den drei Monaten nach dem Sterbemonat eines Versicherten wird die volle Monatsrente des Verstorbenen an den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ausgezahlt.
Diese Sonderregelung soll den Hinterbliebenen in dieser schweren Zeit eine letzte Ehre leisten und ihnen ein würdevolles Begräbnis ihres Angehörigen ermöglichen. Der Antrag auf das Sterbevierteljahr muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod gestellt werden.
Um Anspruch auf das Sterbevierteljahr zu haben, muss die Ehe oder Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes mindestens ein Jahr bestanden haben. Die Rentenhöhe wird dabei unabhängig vom Alter oder Einkommen der Hinterbliebenen berechnet und mit dem vollen Rentenartfaktor von 1,0 ausgezahlt.
Nach Ablauf des Sterbevierteljahres können Hinterbliebene dann weitere Leistungen wie die Witwen- oder Witwerrente beantragen. So bietet die gesetzliche Rentenversicherung Unterstützung in der Bestattung von Angehörigen und hilft den Hinterbliebenen in dieser schwierigen Phase.
Arbeitgeberleistungen und tarifvertragliche Regelungen
Wer Übernahme von Beerdigungskosten oder einen Zuschuss für Beerdigung vom Arbeitgeber erhalten kann, hängt oft von den Bestimmungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Die Auszahlung kann in Form eines einmaligen Sterbegeldes oder als Lohnfortzahlung erfolgen.
Im öffentlichen Dienst ist das Sterbegeld häufig tarifvertraglich festgelegt und beträgt nicht selten drei Monatsgehälter. Allerdings besteht der Anspruch darauf nur, wenn zum Zeitpunkt des Todes ein Arbeitsverhältnis bestand und nicht ruhte.
- Die bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstandenen Vergütungsansprüche gehen im Todesfall auf die Erben über.
- Wer kann Bestattungsgeld beantragen? Auch Teilzeitbeschäftigte und Personen in geringfügiger Beschäftigung, sofern sie unter den Geltungsbereich des TVöD fallen.
- Der Anspruch auf Sterbegeld besteht unabhängig von der Dauer der Beschäftigung des Verstorbenen.
Darüber hinaus können Urlaubsabgeltungen bei Tod eines Arbeitnehmers sowie das Wertguthaben aus Altersteilzeit auf die Erben übergehen. Diese Leistungen unterliegen in der Regel der Sozialversicherung.
Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung von Sozialleistungen für eine Bestattung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Dazu gehören neben der Sterbeurkunde auch Kopien von Sparguthaben, Kontoauszüge der letzten Monate, Kopien von Versicherungspolicen sowie eine Aufstellung und Bewertung des Nachlasses. Diese Dokumente dienen dazu, den Bedarf und die Bedürftigkeit des Antragstellers nachzuweisen.
Wichtige Dokumente
Die wichtigsten Unterlagen für den Antrag auf Bestattungshilfe sind die Sterbeurkunde, Kopien von Sparguthaben, Kontoauszüge der letzten Monate, Kopien von Versicherungspolicen und eine Aufstellung sowie Bewertung des Nachlasses. Diese Nachweise belegen den finanziellen Status des Verstorbenen und des Antragstellers.
Antragsfristen
Beim Versorgungsamt für Kriegsopfer und deren Angehörige gilt eine Antragsfrist von vier Jahren. Für das Sterbevierteljahr der Rentenversicherung muss der Antrag innerhalb von 30 Tagen gestellt werden. Es ist daher wichtig, die entsprechenden Fristen einzuhalten, um den Anspruch auf Bestattungskostenübernahme nicht zu verlieren.
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