Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung macht fÜr viele Sinn. Welche Unterschiede es zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt, wie sich private Krankenversicherungen unterscheiden und was Sie Über eine private Krankenversicherung wissen sollten, erfahren Sie hier.

Private Krankenversicherung – gesetzlich und privat

In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme. Es gibt die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung. Die beiden Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihrer Beitragshöhe, ihren Leistungen sowie in ihren Zugangsvoraussetzungen.

Private Krankenversicherung – Versicherungsart

In der Privaten Krankenversicherung versichern Sie sich freiwillig. Ihren Versicherungsschutz können Sie in der Privaten Krankenversicherung individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gestalten. Sie können sich in der Privaten Krankenversicherung versichern, wenn Sie z.B. Selbständig oder verbeamtet sind oder Ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung die meisten Arbeitnehmer pflichtversichert. Diese Versicherungspflicht besteht bis zu einem gewissen Einkommen, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze.
Als Versicherter können Sie zwischen unterschiedlichen Krankenkassen wählen wie zwischen den Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie den Ersatzkassen. Die Grundversorgung ist einheitlich. Vorerkrankungen spielen keine Rolle. Es besteht Annahmezwang.

Private Krankenversicherung – Leistung

In der Privaten Krankenversicherung wählen Sie selbst Ihre Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Heilbehandler aus. Die Rechnung für die Heilbehandlung erhalten Sie persönlich. Die Rechnung geben Sie an Ihre Private Krankenversicherung weiter. Die Private Krankenversicherung erstattet Ihnen – unter Berücksichtigung Ihres gewählten Versicherungsumfangs – Ihre entstandenen Kosten. Die vertraglich vereinbarten Leistungen können in der Privaten Krankenversicherung nicht einseitig verändert werden.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung nur die freie Wahl zwischen den Ärzten, Krankenhäusern und z.B. Masseuren, die von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind. Diese Heilbehandler sind Vertragspartner der Kassen und rechnen ihre erbrachten Leistungen in der Regel direkt mit den Krankenkassen ab. Eine Ausnahme besteht bei Behandlungen, wo sie Zuzahlungen leisten müssen. Jedes Versicherungsmitglied erhält die gleichen Leistungen, die seitens des Gesetzgebers verändert werden können.

Private Krankenversicherung – Beitrag

In der Privaten Krankenversicherung richtet sich Ihr Beitrag nicht nach Ihrem Einkommen. In der Privaten Krankenversicherung bestimmen die von Ihnen gewählten Leistungen (z.B. Einbettzimmer im Krankenhaus) Ihren Beitrag. Je mehr Leistungen Sie also wünschen, desto größer wird Ihr Beitrag zur Privaten Krankenversicherung. Die Beitragshöhe in der Privaten Krankenversicherung richtet sich aber auch nach Ihrem Eintrittsalter in die Private Krankenversicherung, nach Ihrem Gesundheitszustand und danach, ob Sie männlich oder weiblich sind. Auch wenn Familienmitglieder über kein Einkommen verfügen, sind sie trotzdem extra in der Privaten Krankenversicherung zu versichern.
Für Vorerkrankungen kann die Private Krankenversicherung Risikozuschläge nehmen oder die Aufnahme ganz verweigern.
Da mit dem Alter auch mehr Gesundheitsbehandlung in Anspruch genommen wird, steigen die Kosten der Privaten Krankenversicherung. Ein Teil wird daher in der Privaten Krankenversicherung von Ihrem Beitrag für das Alter zurückgelegt und angespart, damit der Beitrag später nicht zu hoch wird.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich Ihr Beitrag im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung nach Ihrem Einkommen.
Wenn Sie gut verdienen, zahlen Sie auch mehr für gleiche Leistungen. Sie finanzieren auf diese Weise die Leistungen für nicht so gut Verdienende und für die großen Familien mit (Solidarprinzip). Familienmitglieder mit gar keinem oder sehr geringem Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.

Private Krankenversicherung – Unterschiede in der Privaten Krankenversicherung

Die Privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihrem Leistungsangebot sowie in den Preisen.
Je nach Privater Krankenversicherung werden einzelne Bausteine für die ambulante-, stationäre-, zahnärztliche Behandlung mit und ohne Selbstbeteiligung sowie für Tagegelder und Kuren angeboten.
Einige Private Krankenversicherer bieten so genannte Kompakttarife an. Die sonst getrennten Leistungen sind bei dieser Privaten Krankenversicherung in einem Paket zusammengefasst.

14 Kommentare

  1. hallo zusammen, komme aus dem ruhrgebiet und bin aussendienstpartner der signal-iduna gruppe.
    fÜr eine persÖhnliche beratung stehe ich ihnen gerne zur verfÜgung.
    kurze schilderung der sachlage per mail.
    an arda_acar@gmx.de

  2. Hallo,
    arbeite seit Über 2 Jahren fÜr eine deutsche Firma im Ausland (TÜrkei). Habe deshalb seinerzeit meine Mitgliedschaft in der GKV beendet. Werde in kÜrzester Zeit erneut nach Deutschland zurÜckkehren. ?m Falle einer Aufnahme einer neuen Arbeitstaetigkeit mÖchte ich die Alternativen GKV oder PKV in Betracht ziehen.
    Welche MÖglichkeiten zur Krankenversicherung habe ich jedoch im Falle einer Arbeitslosigkeit ?
    Angaben zu meiner Person: Geboren und aufgewachsen in Deutschland. TÜrkischer StaatsbÜrger. Kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Wohnsitz in Deutschland besteht.
    ?m voraus besten Dank fÜr ?hre RÜckmeldung.
    Mit freundlichen GrÜssen

  3. Ich lebe derzeit in Kanada, mÖchte aber unbedingt wieder nach Österreich Übersiedeln.
    Ich habe hier eine gesetzliche Krankenversicherung. Ich mÖchte mich in Deutschland oder in Österreich ab sofort versichern lassen. D.h. ich mÖchte eine grundsätzliche Versicherung auch eine sehr
    gute Zusatzversicherung haben.Ich habe gehÖrt, dass es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland/Österreich und Kanada gibt, welches besagt, daß wenn ich in Kanada gesetzlich versichert bin, daß ich mich dann weder in Deutschland noch in Österreich versichern lassen kann. Stimmt das?
    Ich mÖchte nicht sofort nach Österreich Übersiedeln, sondern nur langsam. Ich mÖchte einmal 6 Monate in Kanada sein und dann wieder 6 Monate in Österreich oder Deutschland sein. Kann ich als Österreicherin auch in Deutschland eine Krankenversicherung abschliessen? Kann ich auch dann eine Krankenversicherung in D oder A abschließen, wenn ich gleichzeitig gesetzlich krankenversichert in Kanada bin? Ich wäre Ihnen sehr dankbar fÜr eine Antwort.
    Danke im voraus.

  4. Lebe zur Zeit in Kanada,verheiratet,keine Kinder. Moechte meinen Lebensabend in Deutschland verbringen. Frage: Bin 72 Jahre alt, meine Frau ist 67,werden im Herbst nach Deutschland uebersiedeln. Bekommt man in unserem Alter noch eine Krankenversicherung?

  5. Hallo,wohne in ein Paar Monate in Deutschland. Am Moment noch in Holland und arbeite nicht, habe 2 Kin. 11+10 Jahre. Habe ich Recht auf eine Krankenkasse versicherung in Deutschland?

  6. Hallo Beens A.
    Es ist nicht mÖglich sich in Deutschland Krankenversichern zu lassen , weil der 1 Wohnsitz in Holland ist, solltest du den 1 Wohnsitz in Deutschland melden wäre es mÖglich.
    Liebe GRÜße Brigitte
    P.S. wenn noch Fragen sind ruf mich am unter 02697/906506

  7. Hallo Samuel,
    warum willst du in die gesetzliche Krankenkasse wieder rein, solltest du nicht machen. Den in der privaten bist du bestens aufgehoben. Wenn du willst kann ich die mehr info geben.
    Liebe GrÜße Brigitte

  8. hallo,ich bin bald seit 2 jahren in der privaten krankenversicherung,und habe bis dato die kasse nicht in anspruch genommen also kein arztbesuch oder des gleichen.kann ich eigentlich wieder zurÜck zur gesetzlichen wieder,oder gibt es wege wieder zurÜck gehen zu kÖnnen?

  9. Arbeiten im Deutsland ,wonen in Holland und brauchen ein versicherung fur meine FaM,2kinderen 10-8jr.Brutto Jahrs einkommen 60.000euro

  10. Ich habe meine Beiträge fÜr die Krankenversicherung
    3 Mon. in die gesetzl. und in die pri. eingezahlt.
    Muß mir die priv. die Beiträge zurÜck zahlen?

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