Wer kann Flexirente beantragen? – Alle Voraussetzungen

Mit zunehmendem Alter wachsen oft die Sehnsüchte nach einem erfüllten Rentnerdasein – und doch können die Vorstellungen vom Ruhestand sehr unterschiedlich sein. Für die einen bedeutet es, endlich loszulassen und die Jahre in Ruhe zu genießen. Für andere ist ein fließender Übergang wichtig, der ihnen weiterhin Betätigung und soziale Kontakte ermöglicht. Genau hier setzt die Flexirente an: Sie bietet Ihnen den individuellen Freiraum, Ihren persönlichen Weg in den Ruhestand zu gestalten.

Wer kann Flexirente beantragen?

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Flexirente ermöglicht ein flexibles Übergangsmodell vom Beruf in den Ruhestand seit 2017.
  • Sie erlaubt es, den Renteneintritt vorzuziehen, hinauszuzögern oder Rente und Arbeit zu kombinieren.
  • Seit 2023 können Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen.
  • Wer länger arbeitet, erhält einen monatlichen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.
  • Die Mindestversicherungszeiten für eine vorgezogene Rente liegen bei 35 oder 45 Beitragsjahren.

Was ist die Flexirente? – Definition und Grundlagen

Die Flexirente ist ein Konzept, das den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten soll. Sie wurde durch das Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 eingeführt und ist seit dem 1. Juli 2017 in Kraft. Das Ziel ist es, Menschen dazu zu ermutigen, auch über die reguläre Altersgrenze hinaus weiterzuarbeiten und so den Fachkräftemangel zu verringern.

Gesetzliche Grundlagen der Flexirente

Die Flexirente basiert auf den gesetzlichen Regelungen des Flexirentengesetzes. Dieses Gesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Altersrente flexibler in Anspruch zu nehmen und neben der Rente weiter zu arbeiten, ohne dass der Hinzuverdienst vollständig auf die Rente angerechnet wird.

Ziele des Flexirentengesetzes

Durch die Einführung der Flexirente sollen zwei Hauptziele erreicht werden:

  • Den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten
  • Die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern über die reguläre Altersgrenze hinaus attraktiver machen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken

Einführung und Entwicklung seit 2017

Das Flexirentengesetz trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Seitdem gab es einige Änderungen und Weiterentwicklungen, wie zum Beispiel die Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Januar 2023. Die Flexirente bietet Arbeitnehmern mehr Optionen für einen individuellen Ruhestandseintritt und fördert so die Weiterbeschäftigung bis zur Regelaltersgrenze.

Wer kann Flexirente beantragen?

Die Flexirente, eingeführt im Jahr 2017, richtet sich in erster Linie an Arbeitnehmer ab 63 Jahren (je nach Geburtsjahrgang), die mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Diese Beitragsjahre setzen sich aus Zeiten der Erwerbstätigkeit, Anrechnungszeiten und Ersatzzeiten zusammen.

Mit der Flexirente haben diese Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vor dem Renteneintritt schrittweise zu reduzieren. Gleichzeitig können sie durch weitere Beitragszahlungen ihre Rentenansprüche erhöhen und so Rentenabschläge vermeiden.

  • Keine zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber: Die Flexirente führt nicht zu einer Erhöhung der Beiträge zur Rentenversicherung.
  • Unbegrenzter Hinzuverdienst: Flexrentner können unbegrenzt dazuverdienen, ohne Abschläge auf ihre Rente hinnehmen zu müssen.
  • Flexibilität beim Renteneintritt: Arbeitnehmer können ihren individuellen Renteneintritt selbst bestimmen und so besser vor Altersarmut geschützt sein.

Insgesamt bietet die Flexirente Arbeitnehmern ab 63 Jahren mehr Gestaltungsspielraum bei der Planung des Übergangs in den Ruhestand, ohne finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Voraussetzungen für den Bezug der Flexirente

Um die Flexirente in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erforderlich. Dies umfasst Zeiten der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Anrechnungszeiten wie Kindererziehung oder Pflege.

Altersgrenzen und Jahrgänge

Das Renteneintrittsalter variiert je nach Geburtsjahr. Für Personen, die vor 1947 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Ab dem Jahrgang 1964 steigt sie schrittweise auf 67 Jahre an. Dazwischenliegende Jahrgänge haben ein Renteneintrittsalter zwischen 65 und 67 Jahren.

Besondere Qualifikationen

Neben den Mindestversicherungszeiten und den Altersgrenzen sind für den Bezug der Flexirente keine besonderen Qualifikationen erforderlich. Lediglich die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ist ausschlaggebend.

Die Flexirente bietet somit eine attraktive Option für Arbeitnehmer, den Übergang in den Ruhestand individuell zu gestalten und ihre vorgezogene Rente, Teilrente oder Rentenberechnung optimal an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen.

Renteneintrittsalter und Flexirente

In Deutschland liegt das reguläre Renteneintrittsalter derzeit bei 65 Jahren und 11 Monaten. Mit der Flexirente haben Arbeitnehmer jedoch die Möglichkeit, ihren Renteneintritt vorzuverlegen oder auch nach hinten zu verschieben.

Wer mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann, kann die Rente ab 63 Jahren in Anspruch nehmen. Allerdings führt ein vorzeitiger Rentenbeginn zu Abschlägen auf die Rentenhöhe. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, werden 0,3% Abschlag auf die Rente fällig.

Andererseits können Versicherte, die länger als bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren arbeiten, ihre Rente durch Zuschläge erhöhen. Pro Jahr, den man später in Rente geht, steigt die Rente um 6%.

Insgesamt bietet die Flexirente also mehr Flexibilität und Kontrolle über den Renteneintritt. Durch individuell angepasste Strategien können Versicherte ihre Rentenhöhe beeinflussen und an ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Flexirente nach 45 Beitragsjahren

Eine der attraktivsten Optionen der Flexirente ist der Renteneintritt ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren. Oft wird diese Möglichkeit als „Rente mit 63“ bezeichnet. Allerdings ist sie tatsächlich nur für vor 1953 Geborene mit 63 Jahren möglich. Für spätere Jahrgänge wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben.

Abschlagsfreie Rente

Wer mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ohne Rentenabschläge in Rente gehen. Dieser Renteneintritt ist jedoch nicht für alle Jahrgänge mit 63 Jahren möglich. Für Rentner, die nach 1964 geboren wurden, liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren.

Besonderheiten für verschiedene Jahrgänge

  • Vor 1953 Geborene: Abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren
  • Jahrgänge 1953-1963: Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre
  • Ab Jahrgang 1964: Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren erst mit 65 Jahren möglich

Für Rentner mit langer Erwerbsbiografie bietet die Flexirente nach 45 Rentenbeitragsjahren somit die Möglichkeit, abschlagsfrei und teilweise schon mit Rente mit 63 in den Ruhestand zu gehen.

Flexirente nach 35 Beitragsjahren

Wer mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann, hat die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in vorgezogene Rente zu gehen. Allerdings bringt dieser Schritt einen dauerhaften Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs mit sich. Diese Abschläge gelten für die gesamte Dauer des Rentenbezugs und können sich somit beträchtlich summieren.

Für Arbeitnehmer, die diese Option in Betracht ziehen, ist eine sorgfältige Planung des richtigen Zeitpunkts für den Ruhestandseintritt empfehlenswert. Der Ausgleich der Teilrente durch Hinzuverdienst kann eine interessante Alternative sein, um die Abschläge zumindest teilweise zu kompensieren.

  • Vorgezogene Altersrente nach 35 Beitragsjahren möglich
  • Dauerhafte Rentenabschläge von 0,3% pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs
  • Abschläge gelten für gesamte Dauer des Rentenbezugs
  • Sorgfältige Planung des richtigen Zeitpunkts für Ruhestandseintritt empfohlen

Hinzuverdienstmöglichkeiten seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 haben Bezieher von Frührenten und Altersrenten neue Möglichkeiten, hinzuzuverdienen. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro jährlich wurde aufgehoben. Rentner können nun unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Neue unbegrenzte Hinzuverdienstregeln

Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze können Rentner ihre Erwerbstätigkeit flexibler gestalten. Sie können in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, ohne Abzüge von ihrer Rente befürchten zu müssen. Allerdings besteht weiterhin eine Beitragspflicht zur Rentenversicherung für Frührentner, die einer Beschäftigung nachgehen. Minijobber können sich von dieser Beitragspflicht befreien lassen.

Auswirkungen auf die Rentenhöhe

  • Die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze hat keine direkte Auswirkung auf die Rentenhöhe.
  • Bei Erwerbsminderungsrenten gelten jedoch weiterhin Hinzuverdienstgrenzen, um die Erwerbsfähigkeit nicht zu überfordern.
  • Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze 2023 bei 37.117,50 Euro, für Renten wegen voller Erwerbsminderung bei 18.558,75 Euro.

Die neuen Hinzuverdienstregelungen eröffnen Rentenbezieher mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihres Berufslebens. Eine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung wird empfohlen, um die Auswirkungen auf die Rentenhöhe abzuschätzen.

Rentenabschläge und Rentenzuschläge

Der vorzeitige Renteneintritt führt zu dauerhaften Rentenabschlägen. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, wird die Rente um 0,3% gekürzt. Ein Jahr früherer Rentenbeginn bedeutet somit 3,6% weniger Rente. Auf der anderen Seite erhalten Rentnerinnen und Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterar-beiten, einen Rentenzuschlag von 0,5% pro Monat. Bis zu 6% mehr Rente sind so möglich, wenn man ein Jahr länger arbeitet.

Diese Abschläge und Zuschläge machen es erforderlich, sorgfältig abzuwägen, wann der richtige Zeitpunkt für den Renteneintritt ist. Ein früher Renteneintritt ermöglicht zwar mehr Freizeit, führt aber zu einer geringeren monatlichen Rente. Ein späterer Rentenbeginn bedeutet hingegen eine höhere Rente, erfordert aber, länger erwerbstätig zu bleiben.

  • Rentenabschläge von 0,3% pro Monat bis zu einem Maximum von 14,4%
  • Rentenzuschläge von 0,5% pro Monat bis zu 6% mehr Rente
  • Abwägung zwischen früherem Ruhestand und höherer Rente notwendig

Sonderzahlungen und Ausgleichsmöglichkeiten

Um Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt auszugleichen, bietet das Flexirentengesetz die Möglichkeit von Sonderzahlungen. Diese können seit 2024 bereits ab dem 50. Lebensjahr getätigt werden, anstatt wie zuvor erst ab dem Alter von 55 Jahren. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet individuell die erforderliche Höhe der Ausgleichszahlungen, um die Abschläge zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.

Zeitpunkt der Sonderzahlungen

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit für Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen seit 2024 auf ein früheres Alter von 50 Jahren herabgesenkt. Zuvor waren solche Zahlungen erst ab dem 55. Lebensjahr möglich. Diese Änderung soll Arbeitnehmern mehr Flexibilität und Handlungsspielraum bei der Gestaltung ihres Renteneintritts bieten.

Höhe der Ausgleichszahlungen

Die Höhe der erforderlichen Ausgleichszahlungen wird von der Deutschen Rentenversicherung individuell berechnet. Dabei werden verschiedene Faktoren wie das Eintrittsalter, die Dauer der Beitragsjahre und die Höhe der Rentenabschläge berücksichtigt. Durch diese Sonderzahlungen können Arbeitnehmer Rentenabschläge vermeiden oder zumindest reduzieren und so ihre spätere Rentenhöhe optimieren.

FAQ

Wer kann Flexirente beantragen?

Arbeitnehmer ab 63 Jahren (je nach Jahrgang) mit mindestens 35 Beitragsjahren können Flexirente beantragen. 35 Jahre setzen sich aus Beitragszeiten, Anrechnungszeiten und Ersatzzeiten zusammen.

Was ist die Flexirente und wann wurde sie eingeführt?

Die Flexirente ermöglicht seit 2017 einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Ziele sind der vorzeitige oder spätere Rentenbeginn, freiwillige Sonderzahlungen für Rentenabschläge sowie die Kombination von Rente und Arbeit. Das Flexirentengesetz trat am 1. Juli 2017 in Kraft.

Gibt es Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Flexirente?

Ja, seit 2023 gibt es für Frührentner und Altersrentner unbegrenzten Hinzuverdienst ohne Rentenkürzungen. Eine Beitragspflicht zur Rentenversicherung besteht weiterhin, eine Befreiung ist für Minijobber möglich.

Welche Voraussetzungen müssen für Flexirente erfüllt sein?

Mindestens 35 Versicherungsjahre sind erforderlich. Die Altersgrenzen variieren je nach Geburtsjahrgang – vor 1947 Geborene haben ein Regelalter von 65 Jahren, ab Jahrgang 1964 liegt es bei 67 Jahren. Besondere Qualifikationen sind nicht nötig, nur die Erfüllung der Versicherungszeiten und Altersgrenzen.

Wie funktioniert der vorzeitige Renteneintritt mit Flexirente?

Ein vorzeitiger Renteneintritt führt zu dauerhaften Rentenabschlägen von 0,3% pro Monat. Ein Jahr früherer Rentenbeginn bedeutet 3,6% weniger Rente. Durch Sonderzahlungen ab 50 Jahren können die Abschläge jedoch ausgeglichen oder reduziert werden.

Was ist die "Rente mit 63"?

Nach 45 Beitragsjahren ist eine abschlagsfreie Rente möglich, oft als „Rente mit 63“ bezeichnet. Tatsächlich ist dies nur für vor 1953 Geborene mit 63 Jahren möglich, für spätere Jahrgänge wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*