In einer Welt, in der Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein immer wichtiger werden, spielt das Führungszeugnis eine entscheidende Rolle. Dieses wichtige Dokument, das Einblicke in das Strafregister einer Person gewährt, kann für viele Lebensbereiche von großer Bedeutung sein – sei es bei Bewerbungen, Behördengängen oder anderen sensiblen Situationen. Doch wer genau kann eigentlich ein Führungszeugnis beantragen und was sind die rechtlichen Grundlagen dafür?
Wichtige Erkenntnisse:
- Das Führungszeugnis kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden.
- Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen: einfaches, behördliches, erweitertes und ein Europäisches Führungszeugnis.
- Die Beantragung kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.
- Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro.
- In bestimmten Fällen ist eine Gebührenbefreiung möglich.
Definition und Bedeutung des Führungszeugnisses
Das Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Auskünfte über strafrechtliche Verurteilungen und Ermittlungsverfahren einer Person erteilt. Es basiert auf dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und unterscheidet sich vom umgangssprachlich genannten „polizeilichen Führungszeugnis“.
Rechtliche Grundlagen nach BZRG
Die rechtlichen Grundlagen des Führungszeugnisses sind im § 30 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) festgelegt. Dieses Gesetz regelt die Antragsberechtigung sowie den Prozess der Ausstellung des Führungszeugnisses.
Unterschied zum polizeilichen Führungszeugnis
Obwohl der Begriff „polizeiliches Führungszeugnis“ oft verwendet wird, ist dies nicht korrekt. Das Führungszeugnis unterscheidet sich vom sogenannten polizeilichen Führungszeugnis in seinem Inhalt und seiner Verwendung.
Verwendungszwecke im Überblick
Das Führungszeugnis wird für verschiedene Zwecke verwendet, zum Beispiel bei Bewerbungen, behördlichen Genehmigungen oder für ehrenamtliche Tätigkeiten. Es dient dazu, Informationen über mögliche strafrechtliche Verurteilungen einer Person zu erlangen.
Wer kann Führungszeugnis beantragen
Jede Person ab 14 Jahren kann ein Führungszeugnis beantragen. Dabei ist es unerheblich, ob sie geschäftsfähig ist oder nicht. Bei Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen ist auch die gesetzliche Vertretung antragsberechtigt. Eine Beantragung durch Bevollmächtigte ist jedoch nicht möglich.
Der Antrag muss persönlich oder mit amtlich beglaubigter Unterschrift gestellt werden. Bei der Antragstellung ist die Identität und gegebenenfalls die Vertretungsmacht nachzuweisen. Dies dient dem Schutz der Antragsteller und der Sicherstellung der Antragsberechtigung, gesetzlichen Vertretung und Geschäftsfähigkeit.
- Personen ab 14 Jahren können ein Führungszeugnis beantragen.
- Bei Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen ist auch die gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.
- Eine Beantragung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.
- Der Antrag muss persönlich oder mit amtlich beglaubigter Unterschrift gestellt werden.
- Bei der Antragstellung sind Identität und Vertretungsmacht nachzuweisen.
Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass nur Berechtigte ein Führungszeugnis beantragen können und der Datenschutz gewahrt bleibt.
Arten von Führungszeugnissen im Detail
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die für unterschiedliche Zwecke verwendet werden können. Dazu gehören das private Führungszeugnis, das behördliche Führungszeugnis, das erweiterte Führungszeugnis sowie das Europäische Führungszeugnis.
Privates Führungszeugnis
Das private Führungszeugnis dient ausschließlich persönlichen Zwecken und enthält Informationen über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann zum Beispiel bei Bewerbungen, Mietverträgen oder im Bankverkehr vorgelegt werden. Rund 97% der etwa 5 Millionen im Jahr ausgestellten Führungszeugnisse beinhalten keine Eintragungen im Bundeszentralregister.
Behördliches Führungszeugnis
Das behördliche Führungszeugnis ist zur Vorlage bei deutschen Behörden bestimmt. Es enthält dieselben Informationen wie das private Führungszeugnis und wird häufig für Bewerbungen im öffentlichen Dienst oder bei bestimmten Tätigkeiten mit Minderjährigen benötigt.
Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis umfasst zusätzlich Informationen zu Sexualstraftaten und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Es wird für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen benötigt, etwa in Schulen, Kindertagesstätten oder der Jugendarbeit. Die Frist für Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis wurde von drei auf zehn Jahre verlängert, bei besonders schweren Straftaten sogar auf 20 Jahre.
Europäisches Führungszeugnis
Das Europäische Führungszeugnis ermöglicht EU-Bürgern den Nachweis ihrer Unbescholtenheit in anderen EU-Ländern. Es enthält Informationen aus dem Strafregister des Antragslandes und wird oftmals für grenzüberschreitende Tätigkeiten benötigt.
Beantragung bei der Meldebehörde
Das Führungszeugnis kann sowohl persönlich als auch schriftlich bei der zuständigen Meldebehörde, dem sogenannten Bürgerbüro, beantragt werden. Bei einer persönlichen Antragstellung ist ein gültiger Ausweis vorzulegen.
Möchten Sie den Antrag schriftlich einreichen, müssen Sie bestimmte Angaben machen und eine beglaubigte Unterschrift beifügen. Dazu gehören Ihr Familienname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Meldeadresse und der Verwendungszweck des Führungszeugnisses.
Unabhängig davon, ob Sie den Antrag persönlich oder schriftlich stellen, leitet die Meldebehörde ihn anschließend an das Bundesamt für Justiz weiter, das das Führungszeugnis ausstellt.
- Persönliche Beantragung des Führungszeugnisses im Bürgerbüro
- Vorlage eines gültigen Ausweises erforderlich
- Schriftliche Antragstellung mit bestimmten Angaben und beglaubigter Unterschrift
- Meldebehörde leitet Antrag an Bundesamt für Justiz weiter
Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz
Seit 2016 ist die Online-Beantragung eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz möglich. Dies bietet Antragstellern eine bequeme und zeitsparende Alternative zur herkömmlichen Beantragung. Für die Online-Antragsstellung sind jedoch einige technische Voraussetzungen zu erfüllen.
Technische Voraussetzungen
Für die Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie:
- Einen aktivierten Online-Ausweis
- Ein NFC-fähiges Smartphone
- Die AusweisApp
Zusätzlich erfolgt die Zahlung der Gebühr aktuell nur per Kreditkarte. Bei Anträgen, die zusätzliche Nachweise erfordern, kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Die Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz gestaltet sich wie folgt:
- Besuchen Sie die offizielle Website des Bundesamts für Justiz.
- Wählen Sie die Option zur Online-Beantragung eines Führungszeugnisses.
- Identifizieren Sie sich durch Verwendung Ihres Online-Ausweises und der AusweisApp.
- Füllen Sie das digitale Antragsformular aus und übermitteln Sie es online.
- Begleichen Sie die Gebühr von 13 Euro per Kreditkarte.
- Warten Sie auf die Bearbeitung und Zusendung Ihres Führungszeugnisses.
Die Digitalisierung der Antragstellung vereinfacht den Prozess und bietet Ihnen mehr Komfort bei der Beantragung Ihres Führungszeugnisses.
Erforderliche Dokumente und Nachweise
Für die Beantragung eines Führungszeugnisses sind einige Dokumente und Nachweise erforderlich. Der Antragsteller muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Ist der Antrag schriftlich eingereicht, muss die Unterschrift amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
In einigen Fällen können zusätzliche Nachweise notwendig sein, je nach Art des beantragten Führungszeugnisses oder wenn eine Gebührenbefreiung in Anspruch genommen werden soll. Diese zusätzlichen Nachweise können Unterlagen wie ein Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen oder eine Bescheinigung über die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit sein.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift bei schriftlicher Antragstellung
- Zusätzliche Nachweise bei bestimmten Führungszeugnissen oder Gebührenbefreiung
Die erforderlichen Dokumente und Nachweise stellen sicher, dass die Identität des Antragstellers zweifelsfrei festgestellt werden kann und alle relevanten Informationen für die Ausstellung des Führungszeugnisses vorliegen. Durch die sorgfältige Prüfung dieser Unterlagen wird die Bearbeitung des Antrags erleichtert und beschleunigt.
Kosten und Gebührenbefreiung
Der Antrag auf ein Führungszeugnis ist mit Kosten verbunden. Aktuell beträgt die Gebühr 13,00 Euro, unabhängig ob es sich um ein privates, behördliches oder erweitertes Führungszeugnis handelt. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten, entweder direkt in der Meldebehörde oder bei einer Online-Beantragung per Überweisung auf das Konto des Bundesamts für Justiz.
Möglichkeiten der Gebührenbefreiung
In bestimmten Fällen kann jedoch eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung beantragt werden. Voraussetzungen dafür sind:
- Finanzieller Bedarf, z.B. bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Ausübung von Ehrenämtern oder gemeinnütziger Tätigkeiten
- Schüler-, Studenten- oder Auszubildendenstatus
- Tätigkeit als Vollzeitpflegeperson
Der Antrag auf Gebührenbefreiung kann direkt bei der Beantragung des Führungszeugnisses gestellt werden. Die zuständige Meldebehörde prüft dann die Voraussetzungen und entscheidet über eine mögliche Befreiung oder Ermäßigung der Gebühren.
Bearbeitungszeit und Gültigkeitsdauer
Wenn Sie ein Führungszeugnis beantragen, sollten Sie mit einer Bearbeitungsdauer von rund 2 bis 3 Wochen rechnen. Bei Online-Anträgen mit zusätzlichen Nachweisen kann es aktuell zu etwas längeren Wartezeiten kommen.
Das Führungszeugnis selbst hat keine feste Gültigkeitsdauer. Allerdings akzeptieren viele Behörden und Arbeitgeber das Dokument in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum von etwa 3 Monaten nach der Ausstellung. Es empfiehlt sich daher, das Führungszeugnis rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist erneut zu beantragen.
- Bearbeitungsdauer: 2-3 Wochen, teilweise länger bei Online-Anträgen
- Gültigkeitsdauer: Keine definitive Frist, aber oft nur 3 Monate akzeptiert
Bei der Beantragung eines Führungszeugnisses sollten Sie also genügend Zeit einplanen, damit das Dokument rechtzeitig vorliegt. Informieren Sie sich am besten vorab über die aktuellen Bearbeitungszeiten und Gültigkeitsfristen in Ihrem Bundesland.
Beantragung aus dem Ausland
Personen ohne Wohnsitz in Deutschland können ein deutsches Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Dies ist sowohl schriftlich, persönlich als auch online möglich. Bei einer schriftlichen Beantragung muss die Unterschrift jedoch durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder einen Notar beglaubigt sein. Die Gebühr für den Auslandsantrag ist auf ein Konto des Bundesamts für Justiz zu überweisen.
Die wichtigsten Schritte für die Auslandsantrag eines deutschen Führungszeugnisses sind:
- Personen ohne Wohnsitz in Deutschland können das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen
- Die Beantragung kann schriftlich, persönlich oder online erfolgen
- Bei schriftlicher Beantragung muss die Unterschrift durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder einen Notar beglaubigt sein
- Die Gebühr von 13 EUR ist auf ein Konto des Bundesamts für Justiz zu überweisen
Für die internationale Beantragung eines Führungszeugnisses gelten somit einige zusätzliche Anforderungen, die bei der Antragstellung berücksichtigt werden müssen. Die deutsche Vertretung im Ausland kann hierbei eine wichtige Rolle spielen.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Das Führungszeugnis unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen, um die Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Informationen sicherzustellen. Als Antragsteller haben Sie ein Einsichtsrecht in Ihr eigenes Führungszeugnis, so dass Sie die darin enthaltenen Daten überprüfen können.
Einsichtsrechte
Bei behördlichen Führungszeugnissen können Sie die Einsichtnahme vor der Weiterleitung an die jeweilige Behörde beantragen. So können Sie sicherstellen, dass nur die nötigen Informationen übermittelt werden. Zudem erhalten Sie Transparenz über die in Ihrem Führungszeugnis enthaltenen Einträge.
Datenspeicherung und -löschung
- Die Speicherung von Daten zu Strafverurteilungen erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und ist an gesetzliche Löschfristen gebunden.
- Je nach Art der Verurteilung betragen diese Tilgungsfristen zwischen 3 und 20 Jahren.
- Nach Ablauf der Fristen werden die Einträge automatisch aus dem Datenschutz Führungszeugnis gelöscht.
- Dieser Einsichtsrecht stellt sicher, dass Ihre personenbezogenen Daten vertraulich behandelt und nicht länger als nötig gespeichert werden.
Insgesamt nehmen der Schutz Ihrer Daten und Ihre Rechte als Antragsteller einen hohen Stellenwert ein. Die Beachtung der Datenschutzbestimmungen steht bei der Beantragung und Verwendung des Führungszeugnisses an oberster Stelle.
Besondere Fälle der Antragstellung
In einigen speziellen Fällen gelten bei der Beantragung eines Führungszeugnisses besondere Regularien. Dazu gehört beispielsweise die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für Tätigkeiten, die den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen oder zu pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderungen beinhalten. In diesen Sonderfällen müssen bestimmte gesetzliche Bestimmungen erfüllt werden, um das erweiterte Führungszeugnis zu erhalten.
Auch EU-Bürger, die neben ihrer deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere europäische Staatsbürgerschaft besitzen, erhalten automatisch ein Europäisches Führungszeugnis. Dies führt zu einer Verlängerung der Lieferzeit um bis zu 20 Arbeitstage. Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen für Personen ohne festen Wohnsitz oder mit Meldepflichtbefreiung, die zusätzliche Nachweise erbringen müssen.
In all diesen speziellen Antragsverfahren können zusätzliche Unterlagen oder besondere Prüfungen erforderlich sein. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen zu informieren, um den Antragsprozess möglichst reibungslos gestalten zu können.
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