In fünf Schritten zum erfolgreichen Hausabriss

Ein Bagger reißt ein altes Gebäude ab, Trümmer liegen überall verstreut.

Bei älteren Immobilien steht man häufig vor der Entscheidung, ob sich eine Sanierung eher lohnt als ein Abriss des Hauses. Ist eine Sanierung aufgrund der Bausubstanz wirtschaftlich nicht sinnvoll oder die Statik des Hauses zu instabil, so ist ein Abriss der beste Weg, um das Grundstück dennoch nutzen zu können. In fünf einfachen Schritten lässt sich das Haus Schritt für Schritt erfolgreich abreißen.

Schritt 1: Abrissgenehmigung einholen

Im ersten Schritt muss dem Bauamt das Vorhaben mitgeteilt werden. Indem man den Abriss anzeigt, erfährt man, ob er genehmigungspflichtig ist. Ist dies der Fall, so muss beim örtlichen Bauamt eine Genehmigung beantragt werden. Da die Verordnungen und Regularien von Bundesland zu Bundesland variieren, sollte man sich unbedingt mit seinem Bauamt vor Ort in Verbindung setzen und die notwendigen Formalien klären, um keine Strafzahlungen zu riskieren.

Ist eine Abbruchgenehmigung erfolgt, so kann diese beim Abbruchunternehmen vorgelegt werden. Bei Abbruch Berlin stehen einem Experten mit Rat und Tat zu Seite. Die Genehmigung enthält zudem Regelungen hinsichtlich des Umweltschutzes und der Entsorgung. Für die Einhaltung dessen ist das Abbruchunternehmen nach Aushändigung der Genehmigung verantwortlich. Man ist zudem auch verpflichtet, umliegende Nachbarn und Strom-, Wasser- und Gasanbieter über den bevorstehenden Abriss zu informieren.

Schritt 2: Die Voruntersuchung und Planung mit dem Abrissunternehmen durchführen

Im nächsten Schritt kann in Zusammenarbeit mit dem Abrissunternehmen, wie Abbruch Berlin, und einer Vor-Ort-Begutachtung ein Abrissplan erstellt werden. Das Regelwerk ist für solch ein Vorhaben sehr komplex. Elektriker müssen alle Zu- und Ableitungen stilllegen und eine schriftliche Bestätigung darüber vorlegen. Der Gebäudeabbruch muss so geplant sein, dass er die strengen gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Es muss festgestellt werden, ob im Haus gefährliche Materialien verbaut sind. Zur Planung des Abrisses selbst gehört auch die fachgerechte Entsorgung jeglicher Baustoffe und Überreste.

Schritt 3: Entkernung

Nun kann man zuerst vorhandene Schadstoffe aus dem Gebäude entfernt werden. Anschließend wird es schrittweise abgebaut. Alle sperrigen Gegenstände sowie Bauteile werden als Erstes entfernt. Dazu gehören nichttragende Innenwände, Türen, Wände und Böden. Auch die Gebäudetechnik wird zu Beginn des Abrisses ausgebaut. Das Gebäude wird bis auf seinen Rohbauzustand zurückversetzt. Während des Ausbaus können unvorhersehbare Situationen eintreten. In einigen Fällen kommen nicht bekannte Elemente zum Vorschein.

Das Denkmalschutzgesetz muss beim Auffinden von Malereien oder Stuckarbeiten verständigt werden. Je nach Entscheidung müssen diese Elemente nach dem Auffinden sorgfältig ausgebaut und sicher gelagert werden. Bisher nicht bekannte Anlagen, Leitungen und Kanalstränge können ebenfalls vorgefunden werden. Diese müssen fachgerecht und vor allem sicher durch einen Fachmann abgebaut werden.

Schritt 4: Abrissarbeiten

Ist der Rohbauzustand erreicht, so erfolgt der eigentliche Abriss des Gebäudes. Als Erstes wird das Dach von Hand abgetragen. Die Mauern können mit einem Bagger oder einer klassischen Abrissbirne abgerissen werden. In seltenen Fällen kommt Sprengstoff zum Einsatz. Je nach Material lohnt sich der Einsatz eines manuellen Betonschneiders. Stück für Stück werden die Grundmauern des Gebäudes in Einzelteile zerlegt und für die Entsorgung vorbereitet. Das Fundament kann erst nach dem vollständigen Abtragen der Mauern entfernt werden.

Schritt 5: Entsorgung und Erdarbeiten

Ein Arbeiter verwendet ein Bohrhammer, um eine Betonwand zu durchbohren oder zu meißeln.Im finalen Teil der Abrissarbeiten wird der Schutt und jegliche Rückstände fachgemäß abtransportiert und je nach Material fachgerecht entsorgt. In diesem Schritt sollte man sich unbedingt an die derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften halten, sonst riskiert man hohe Bußgelder. Insbesondere bei gefährlichen Materialien, wie etwa Asbest oder Altöl muss auf die dementsprechende Entsorgung und damit einhergehende Vorsichtsmaßnahmen geachtet werden. Als Nachbereitung der Abrissarbeiten sind weitere Erdarbeiten erforderlich.

Je nachdem welches Vorhaben im weiteren Verlauf geplant ist, wird eine Baugrube ausgegraben oder der hinterlassene Bereich mit Schotter, Kies oder Erde aufgefüllt. Möchte man ein unterkellertes Gebäude errichten, so ist das Graben einer Baugrube notwendig. Verzichtet man darauf, so ist das Auffüllen der Erde mit geeigneten Materialien ausreichend. Die Abrissarbeiten sind nun abgeschlossen.

Es gibt vielfältige Gründe, die für den Abriss eines Gebäudes sprechen. Bei der Vorgehensweise gilt es einige Dinge zu beachten. Der Abriss eines Hauses ist strengen gesetzlichen Regularien unterworfen. Diese müssen vor dem Beginn der Abrissarbeiten abschließend geklärt sein und eine dafür erforderliche Genehmigung vorliegen. Der Abtransport und die Entsorgung des Bauschutts sowie jeglicher Baubestandteile muss fachgerecht und regelkonform erfolgen. Kann mit den Abrissarbeiten begonnen werden, so führt man das Gebäude auf den Rohbauzustand zurück und trägt anschließend das Dach und die Mauern ab. Hierfür gibt es viele verschiedene Optionen. Nach dem Abtransport und der vorschriftsgemäßen Entsorgung sind Erdarbeiten erforderlich. Je nach Bedarf wird eine Baugrube ausgegraben oder der Bereiche mit dafür geeigneten Materialien aufgefüllt.

Mit dem richtigen Plan und einer geeigneten Vorgehensweise gelingt ein Abriss sicher und erfolgreich.

2 Kommentare

  1. Ein Haus abzureißen kann eine komplizierte Aufgabe sein, die man nicht unterschätzen sollte. Es braucht eine gründliche Planung und oft auch eine Genehmigung vom Bauamt. Dabei können die Kosten stark variieren, was von der Größe des Hauses und den spezifischen Anforderungen des Projekts abhängt. Zudem sollte man bedenken, dass ein Abriss immer gemeldet werden muss, unabhängig von der Größe des Hauses. Es lohnt sich also, sich gut zu informieren und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  2. In Büsum soll ein Niedrigenergiehaus ca. 8 Jahre alt einem Bau mit 16 Wohnungen weichen!
    Ist das überhaupt zulässig?

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