
Der Eibsee am Fuß der Zugspitze gehört, anders als die meisten großen bayerischen Seen, keiner öffentlichen Hand, sondern ist ein Privatsee. Eigentümerin ist die Familie Terne-Rieppel, die den See seit 1884 in ihrem Besitz hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Eibsee ist Privatbesitz der Familie Terne-Rieppel.
- Erworben wurde der See 1884 von August Terne, einem Vorfahren der heutigen Eigentümerfamilie.
- Im Zweiten Weltkrieg wurde das Anwesen beschlagnahmt – zunächst 1941 von der deutschen Luftwaffe, danach von der US-Armee.
- 1972 erhielt die Familie Eibsee und Eibseehotel zurück.
- Seit den 2000er-Jahren führen Susanne und Marc Rieppel sowie Pia Rieppel-Hutter das Eibsee-Hotel und damit den Besitz weiter.
Ein See in Familienhand seit dem 19. Jahrhundert
1884 erwarb August Terne den Eibsee für damals 10.000 Goldmark. Seine Söhne Karl und Hans bauten 1913 ein erstes Hotel am Ufer, das nach dem Ersten Weltkrieg erweitert wurde. Damit war der See von Beginn an eng mit dem Hotelbetrieb der Familie verbunden – eine Konstellation, die bis heute Bestand hat.
Beschlagnahmung und Rückgabe
Im Zweiten Weltkrieg wurde das Anwesen zunächst 1941 von der deutschen Luftwaffe requiriert, nach Kriegsende beschlagnahmte anschließend die US-Armee das Gelände. Erst 1972 erhielt die Familie Eibsee und Eibseehotel zurück. Seit den 2000er-Jahren führen die Nachfahren Susanne und Marc Rieppel sowie Pia Rieppel-Hutter das Eibsee-Hotel und damit auch die Verwaltung des Sees, der als einer der wenigen großen bayerischen Seen vollständig in privater Hand geblieben ist.
Eigentumsgeschichte des Eibsees
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1884 | Kauf durch August Terne für 10.000 Goldmark |
| 1913 | Bau des ersten Eibseehotels durch die Söhne Karl und Hans Terne |
| 1941 | Beschlagnahmung durch die deutsche Luftwaffe |
| nach 1945 | Beschlagnahmung durch die US-Armee |
| 1972 | Rückgabe an die Familie Terne-Rieppel |
| seit 2000er-Jahre | Führung durch Susanne und Marc Rieppel sowie Pia Rieppel-Hutter |
Wer ist sonst am Eibsee beteiligt?
Zum Eibsee-Anwesen gehört neben dem See selbst das Eibsee-Hotel mit angeschlossener Gastronomie, das von derselben Eigentümerfamilie betrieben wird. Öffentliche Zugänge, Wanderwege und ein Teil der touristischen Infrastruktur rund um den See werden dagegen von der Gemeinde Grainau sowie von der Bayerischen Zugspitzbahn mitgetragen, die die Talstation der Eibsee-Seilbahn betreibt – diese Infrastruktur ist von der privaten Eigentümerschaft am See selbst zu unterscheiden.
Baden im Eibsee ist an ausgewiesenen Stellen touristisch erlaubt, unterliegt jedoch als Privatgewässer den Regeln der Eigentümerfamilie beziehungsweise der zuständigen Behörden.
Der Eibsee gilt zudem als eines der beliebtesten Ausflugsziele Bayerns: Der Uferweg rund um den See ist öffentlich zugänglich, obwohl die Wasserfläche selbst in Privatbesitz bleibt. Diese Kombination aus privatem Seeeigentum und öffentlich nutzbarer Uferzone ist unter den großen bayerischen Alpenseen eine Besonderheit.
Häufig gestellte Fragen
Darf man im Eibsee frei baden?
Baden ist an bestimmten, dafür vorgesehenen Uferbereichen möglich; da es sich um einen Privatsee handelt, gelten die von der Eigentümerfamilie und den Behörden festgelegten Regeln.
Wem gehört das Eibseehotel?
Das Hotel gehört derselben Familie wie der See selbst, aktuell geführt von Susanne und Marc Rieppel sowie Pia Rieppel-Hutter.
Warum ist der Eibsee ein Privatsee und keine öffentliche Fläche?
Der See wurde bereits 1884 privat erworben und ist seither, abgesehen von einer kriegsbedingten Beschlagnahmung, durchgängig in Familienbesitz geblieben.
Wann wurde der Besitz an die Familie zurückgegeben?
Nach der Beschlagnahmung im und nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt die Familie Terne-Rieppel den Eibsee und das Eibseehotel 1972 zurück.
Gehört auch die Eibsee-Seilbahn zur Eigentümerfamilie?
Die Seilbahn zur Zugspitze wird von der Bayerischen Zugspitzbahn betrieben, einem eigenständigen Unternehmen, das nicht mit der Eigentümerfamilie des Sees identisch ist.
Privatgewässer wie der Eibsee sind in Deutschland selten – meist gehören große Seen der öffentlichen Hand oder sind, wie beim Bodensee, in ihrem Status ungeklärt. Wie unübersichtlich Eigentumsfragen auch bei Freizeitorten sein können, zeigt der Beitrag zum Bierkönig auf Mallorca.

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