Wer kann Härtefallfonds beantragen – Alle Infos hier

Wer kann Härtefallfonds beantragen

Als Rentnerin sehe ich jeden Monat mit Sorge auf meine Kontoauszüge. Die steigenden Kosten für Lebensmittel, Strom und Miete fressen einen Großteil meiner ohnehin schmalen Rente auf. Ich fühle mich in dieser Situation hilflos und wünsche mir, dass der Staat in Notlagen wie meiner einspringt. Zum Glück gibt es den Härtefallfonds, der genau für solche Fälle geschaffen wurde.

Der Härtefallfonds, der am 18. November 2022 von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, richtet sich an Menschen in finanziellen Notlagen – darunter Rentnerinnen und Rentner aus Ostdeutschland, jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Spätaussiedler. Mit einer Einmalzahlung von 2.500 Euro soll der Fonds dazu beitragen, die schwierige Situation dieser Personengruppen zu lindern.

Wichtigste Erkenntnisse auf einen Blick

  • Der Härtefallfonds bietet Einmalzahlungen von 2.500 bis 5.000 Euro
  • Antragsberechtigt sind u.a. Ostrentner, jüdische Zuwanderer und Spätaussiedler
  • Anträge können noch bis 31. Januar 2024 gestellt werden
  • Der Fonds wurde mit 500 Millionen Euro ausgestattet
  • Die Bewilligungsquote variiert stark zwischen den Gruppen

Überblick über den Härtefallfonds 2024

Der Härtefallfonds 2024 ist eine wichtige Krisenhilfe, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiiert wurde. Die Stiftung soll ihren Zweck innerhalb von drei Jahren verwirklichen und sich auf Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler mit gesetzlicher Rente in Grundsicherungsnähe konzentrieren.

Grundlegende Informationen zur Stiftung

Der Härtefallfonds wird vom BMAS getragen und mit einer einmaligen Vermögensausstattung von 500 Millionen Euro ausgestattet. Ziel ist es, von Sozialhilfe bedrohten Personen in besonderen Notlagen eine Krisenhilfe in Form einer Einmalzahlung von 2.500 Euro zu gewähren.

Aktuelle Antragssituation und Fristen

Die ursprüngliche Antragsfrist endete am 30. September 2023, wurde aber bis zum 31. Januar 2024 verlängert. Die eingegangenen Anträge werden nun sukzessive bearbeitet, um allen Berechtigten die Corona-Hilfen zukommen zu lassen.

Finanzielle Ausstattung des Fonds

Der Bund hat der Stiftung 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel decken neben den Leistungen auch das Antragsverfahren, die Beratung, die Geschäftsstelle und die Gremien ab. Einige Bundesländer, wie Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin, beteiligen sich mit zusätzlichen 2.500 Euro pro Antragsteller.

Wer kann Härtefallfonds beantragen

Der Härtefallfonds 2024 richtet sich an Personengruppen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation in Existenzsicherung, finanziellen Notlagen oder als Unternehmen in Not Unterstützung benötigen. Dazu gehören insbesondere:

  • Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben
  • Jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, die einen Großteil ihrer Lebenszeit im Ausland verbracht haben
  • Personen, deren gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegt

Um einen Antrag auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds stellen zu können, müssen die Betroffenen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass sie einen Wohnsitz in Deutschland haben und die Antragsfristen einhalten.

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für den Härtefallfonds bis zum 31. Januar 2024 verlängert, da bisher nur wenige Berechtigte ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Intensive Öffentlichkeitsarbeit soll nun mehr Personen über diese Unterstützungsmöglichkeit informieren.

Voraussetzungen für die Antragstellung

Für die Beantragung des staatlichen Härtefallfonds im Jahr 2024 gelten spezifische Einkommensgrenzen und weitere Bedingungen. Anspruchsberechtigt sind insbesondere Selbstständige, Kleinstunternehmer und bestimmte Berufsgruppen, wie Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen. Auch Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten, können Anträge stellen.

Einkommensgrenzen und Bedingungen

Um Anspruch auf die staatliche Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu haben, müssen Antragsteller folgende Kriterien erfüllen:

  • Nachweis eines Umsatzrückgangs von mindestens 30% im November und Dezember 2021 sowie 40% Anfang 2022 im Vergleich zur Vorkrisenzeit
  • Maximaler Jahresumsatz von 2 Millionen Euro für das Unternehmen
  • Beschäftigung von höchstens 10 Vollzeitäquivalenten

Erforderliche Nachweise und Dokumente

Für die Antragstellung müssen diverse Nachweise und Unterlagen eingereicht werden:

  1. Einkommensnachweis für die relevanten Monate
  2. Kopie des Gewerbescheins oder Handelsregisterauszug
  3. Erklärung zur selbstständigen Tätigkeit und Opting-Out-Versicherung
  4. Eventuelle Nachweise zur Kinderbetreuung

Die Antragsfrist für den Härtefallfonds Phase 4 lief vom 1. Dezember 2021 bis 2. Mai 2022. Nachreichungen von erforderlichen Unterlagen waren bis zum 31. Mai 2022 möglich.

Leistungen und Höhe der Einmalzahlung

Der Härtefallfonds gewährt bedürftigen Rentnern eine einmalige Soforthilfe, um ihre Existenz zu sichern und schwierige finanzielle Notlagen abzumildern. Diese Einmalzahlung beträgt regulär 2.500 Euro.

In einigen Bundesländern, die der Stiftung beigetreten sind, können Berechtigte sogar eine Aufstockung auf 5.000 Euro erhalten. Dazu gehören Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin.

  • Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro für alle berechtigten Rentner
  • Mögliche Aufstockung auf 5.000 Euro in ausgewählten Bundesländern
  • Leistung ist steuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet

Die Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds kann von Rentnern beantragt werden, deren monatliche Rente zum Stichtag 1. Januar 2021 unter 830 Euro lag. Der Antrag muss bis zum 30. September 2023 gestellt werden.

Die Stiftung Härtefallfonds ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 erreichbar, um weitere Informationen zur Antragstellung bereitzustellen.

Beteiligte Bundesländer und zusätzliche Förderung

Der Härtefallfonds 2024 ist ein wichtiges staatliches Unterstützungsprogramm, das Haushalten und Unternehmen in Krisenzeiten unter die Arme greift. Bisher sind fünf Bundesländer der Stiftung beigetreten: Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin.

Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern

In den neuen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wird die Leistung für alle drei berechtigten Personengruppen – jüdische Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedler und weitere Härtefälle – auf 5.000 Euro erhöht. In den alten Bundesländern Hamburg, Bremen und Berlin gilt diese Aufstockung hingegen nur für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.

Aufstockungsmöglichkeiten der Zahlungen

  • In den neuen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen werden die Härtefall-Zahlungen für alle Berechtigten auf 5.000 Euro erhöht.
  • In den alten Bundesländern Hamburg, Bremen und Berlin profitieren nur jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler von der Aufstockung auf 5.000 Euro.
  • Diese Aufstockungsmöglichkeiten bieten Betroffenen in Krisenzeiten zusätzliche staatliche Unterstützung durch den Härtefallfonds 2024.

Die bundesweite Härtefallfonds-Initiative zeigt, dass Bund und Länder gemeinsam Lösungen für Menschen in schwierigen finanziellen Situationen finden. Die Unterschiede in den Leistungen für alte und neue Bundesländer verdeutlichen, dass die Hilfen an die regionalen Gegebenheiten angepasst werden.

Antragsprozess und Bearbeitungsablauf

Der Härtefallfonds 2024 bietet Unterstützung für jene, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie besonders hart getroffen wurden. Der Antragsprozess ist klar strukturiert, um allen Berechtigten einen fairen Zugang zu den Hilfsleistungen zu ermöglichen.

Bis zum 31. Januar 2024 konnten die Antragsstellung für den Härtefallfonds bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Cottbus erfolgen. Die Postanschrift lautet: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum. Alle fristgerecht eingegangenen Härtefallanträge werden nun sukzessive bearbeitet.

Der Antragsprozess beinhaltet eine sorgfältige Prüfung der eingereichten Unterlagen und Nachweise durch das Bearbeitungsteam der Stiftung. Dabei wird genau überprüft, ob die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind und ob der Antragsteller tatsächlich von einer Soforthilfe profitieren kann.

Um den Antragstellern einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist es wichtig, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden. Das Team der Geschäftsstelle steht für Rückfragen gerne zur Verfügung und unterstützt bei Unklarheiten.

Nach der Prüfung der Anträge werden die Förderbescheide schrittweise verschickt. Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt dann umgehend, sobald der Bescheid vorliegt. Damit soll den Antragstellern schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Der gesamte Antragsprozess und Bearbeitungsablauf ist darauf ausgelegt, die Unterstützung möglichst effizient und zielgerichtet an die Bedürftigen zu bringen. Durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten soll sichergestellt werden, dass die Mittel des Härtefallfonds 2024 optimal eingesetzt werden.

Besondere Regelungen für spezifische Berufsgruppen

Der Härtefallfonds 2024 bietet spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen, die von den Herausforderungen der Ost-West-Rentenüberleitung besonders betroffen sind. Dazu zählen Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post sowie Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen. Auch Balletttänzer und weitere Sondergruppen können Anspruch auf Unterstützung aus dem Fonds haben.

Deutsche Reichsbahn und Deutsche Post

Für ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn und Deutschen Post gelten spezielle Regelungen im Zusammenhang mit der Existenzsicherung. Aufgrund ihrer langjährigen Beschäftigung in diesen Unternehmen, die von der Wiedervereinigung besonders betroffen waren, können sie Leistungen aus dem Härtefallfonds beantragen, um ihre Unternehmen in Not abzumildern und ihre Existenzsicherung zu unterstützen.

Gesundheits- und Sozialwesen

Im Gesundheits- und Sozialwesen Tätige zählen ebenfalls zu den Begünstigten des Härtefallfonds. Oftmals waren diese Berufsgruppen in der DDR staatlich geregelt und erfahren nun durch die Krisenhilfe des Fonds eine wichtige Unterstützung bei der Anpassung an die neuen Strukturen.

Balletttänzer und weitere Sondergruppen

  • Balletttänzer können einen Ausgleich für die in der DDR zugesagte „Ballettrente“ aus dem Härtefallfonds erhalten.
  • Auch nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach einer Ehe von mindestens 10 Jahren zählen zu den Sondergruppen, die Unterstützung beantragen können.
  • Darüber hinaus sind Beschäftigte in der Carbochemie/Braunkohleveredlung anspruchsberechtigt.

Diese speziellen Regelungen für bestimmte Berufsgruppen und Personenkreise sollen sicherstellen, dass niemand durch die Folgen der Wiedervereinigung in eine finanzielle Notlage gerät. Der Härtefallfonds bietet hier wichtige Existenzsicherung und Krisenhilfe für diejenigen, die besonders von den Umwälzungen betroffen sind.

Kontaktmöglichkeiten und Beratungsangebote

Für alle, die Unterstützung durch den Härtefallfonds 2024 benötigen, bietet die verantwortliche Stiftung umfassende Beratungs- und Kontaktmöglichkeiten. Die telefonische Hotline unter der kostenfreien Nummer 0800 7241634 ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr besetzt. Darüber hinaus können Anfragen auch per E-Mail an

gs*@st**********************.de











gerichtet werden.

Auf dem offiziellen Infoportal der Härtefallfonds-Stiftung finden Interessierte zudem eine Vielzahl an detaillierten Informationen zum Antragsverfahren, zu den Förderkriterien und zu weiterführenden Beratungsangeboten. Die website bietet somit eine zentrale Anlaufstelle für all jene, die Unterstützung aus dem Härtefallfonds 2024 in Anspruch nehmen möchten.

  • Telefonische Hotline unter 0800 7241634 (montags bis donnerstags: 8-16 Uhr, freitags: 8-14 Uhr)
  • E-Mail-Kontakt:

    gs*@st**********************.de











  • Umfangreiches Infoangebot auf der Website der Stiftung Härtefallfonds

Durch diese vielfältigen Kontaktmöglichkeiten und Beratungsangebote stellt die Stiftung Härtefallfonds sicher, dass alle Bürger*innen, die von Härtefällen betroffen sind, die nötige Unterstützung und Orientierung erhalten, um einen erfolgreichen Antrag auf Leistungen aus dem Härtefallfonds 2024 zu stellen.

Rechtliche Grundlagen der Stiftung

Der Härtefallfonds, der der Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler dient, wurde am 18. November 2022 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Die rechtlichen Grundlagen für diese staatliche Unterstützung wurden zu diesem Zeitpunkt geschaffen.

Die Stiftung Härtefallfonds untersteht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und soll Menschen in einer finanziell angespannten Situation durch eine Einmalzahlung von 2.500 Euro unterstützen. Zusätzlich können die Bundesländer die Zahlungen um weitere 2.500 Euro aufstocken, wie es beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern für Rentner ohne berücksichtigte DDR-Rentenansprüche plant.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens 10 Jahre bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen gearbeitet haben. Die Antragstellung für Leistungen aus der Stiftung ist bis zum 30. September 2023 möglich.

Insgesamt wurden bis Juni 2023 bereits 2.551 Anträge aus Thüringen bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds eingereicht. Davon entfielen 1.194 auf die Ost-West-Rentenüberleitung, 867 auf Spätaussiedler und 490 auf Kontingentflüchtlinge.

Fazit

Der Härtefallfonds stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung für bestimmte Personengruppen dar, die von Härten in der Rentenüberleitung betroffen sind. Mit einer Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro in den teilnehmenden Bundesländern leistet die Stiftung einen wertvollen Beitrag zur Abmilderung von finanziellen Notlagen. Auch wenn die Antragsfrist mittlerweile abgelaufen ist, werden die eingegangenen Anträge weiterhin bearbeitet, um den Berechtigten die staatliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Gerade für Personen, die aufgrund ihrer individuellen Situation von Altersarmut bedroht sind, kann der Härtefallfonds eine entscheidende Hilfe sein. Die Tatsache, dass der Bund insgesamt 500 Millionen Euro für dieses Programm bereitstellt, unterstreicht die Bedeutung der Initiative, die finanziell benachteiligte Gruppen wie Ostdeutsche mit Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge unterstützen soll.

Insgesamt bietet der Härtefallfonds einen wichtigen Schutzschirm für Betroffene und trägt dazu bei, die Folgen der Rentenüberleitung abzumildern. Trotz aller Herausforderungen und der zeitlichen Begrenzung der Antragsstellung ist es erfreulich, dass der Gesetzgeber hier eine Lösung gefunden hat, um die finanzielle Situation von Bürgern in Notlagen zu verbessern.

FAQ

Wer kann den Härtefallfonds beantragen?

Antragsberechtigt sind Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR oder im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und deren gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegt.

Bis wann konnten Anträge gestellt werden?

Die Anträge konnten bis zum 31. Januar 2024 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Cottbus eingereicht werden. Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden sukzessive bearbeitet.

Wie hoch ist die Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds?

Die Stiftung gewährt eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin kann die Zahlung auf 5.000 Euro aufgestockt werden.

Welche Bundesländer haben sich an der Aufstockung beteiligt?

Fünf Bundesländer sind der Stiftung beigetreten: Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin. In den neuen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) wird die Leistung für alle drei berechtigten Personengruppen auf 5.000 Euro erhöht. In den alten Bundesländern (Hamburg, Bremen und Berlin) gilt dies nur für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.

Welche speziellen Regelungen gibt es für bestimmte Berufsgruppen?

Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn, Deutschen Post, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Balletttänzer, nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe und Beschäftigte in der Carbochemie/Braunkohleveredlung können ebenfalls antragsberechtigt sein.

Wie kann man sich über den Härtefallfonds informieren und beraten lassen?

Die Stiftung Härtefallfonds bietet telefonische Beratung montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Nummer 0800 7241634. Anfragen können auch per E-Mail an gs*@st**********************.de gerichtet werden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Härtefallfonds geschaffen?

Die rechtlichen Grundlagen für die Stiftung wurden am 18. November 2022 von der Bundesregierung geschaffen. Sie dient der Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler. Die Stiftung untersteht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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