Tipps bei FlugverspÀtung

Ein Flugzeug wird bei Sonnenuntergang auf einer Start- und Landebahn von einem Schleppfahrzeug gezogen.

Wer seine schönsten Tage im Jahr mit Problemen beginnt, ist meist genervt. Auch wenn man dann endlich in den Urlaub starten kann, muss man sich nicht selten mit dem Reiseveranstalter herumplagen. Dass dies in der Regel kein Zuckerschlecken ist, ist jedem klar. Denn natĂŒrlich wehren sich alle Veranstalter, EntschĂ€digungen zu zahlen. Doch darauf sollte niemand verzichten, da den Urlaubern schon bei VerspĂ€tungen rechtliche Wege offen stehen.

Zusammenfassung

  • ✈ Pauschalreisende haben bei Verspaetung Anspruch auf 250 bis 600 Euro.
  • 📏 Die Hoehe der Entschaedigung richtet sich nach der Flugdistanz.
  • đŸ’¶ Bis 1500 km gibt es 250 Euro, bis 3500 km 400 Euro.
  • 🌍 Bei Fluegen ueber 3500 km sind bis zu 600 Euro moeglich.
  • ⏱ Ab fuenf Stunden Verspaetung darf die Reise abgebrochen werden.

Die EntschÀdigungsregeln

Jeder Pauschalreisende kann sich auf 250 bis maximal 600 Euro EntschĂ€digung freuen, wenn es eine VerspĂ€tung gab. Dabei sollte man jedoch die FlugverspĂ€tung EntschĂ€digungsfrist kennen. Hierbei kommt es zum einen auf die VerspĂ€tung an und zum anderen, um welche Entfernung es sich handelt. 250 Euro gibt es bei Distanzen von bis zu 1500 km, wenn der Flug verspĂ€tet ist. EntschĂ€digungen von bis zu 400 Euro gibt es bei Distanzen von bis zu 3500 km. Bei FlĂŒgen ĂŒber 3500 km sind es immerhin 600 Euro. Wer dann auch noch den Anschlussflug verpasst, kann ebenfalls eine Flug verspĂ€tet EntschĂ€digung erhalten.

Ist der Flug mehr als fĂŒnf Stunden zu spĂ€t, hat der Passagier das Recht, die Reise abzubrechen. Dies kann unter UmstĂ€nden teuer werden fĂŒr die Fluggesellschaft. Denn sie muss nicht nur den Ticketpreis erstatten, sondern womöglich sogar eine EntschĂ€digung zahlen, wenn es um ein Hotel oder eine Ersatzbeförderung geht.

In zahlreichen Gerichtsurteilen sind die EntschĂ€digungen hĂ€ufig zugunsten der Reisenden ausgegangen. Allerdings hat das EntschĂ€digungsrecht auch Grenzen. So hatten beispielsweise drei FluggĂ€ste geklagt, die von Rom ĂŒber BrĂŒssel nach Hamburg eine VerspĂ€tung hatten. Die Fluggesellschaft bat ihnen die Pauschale von 250 Euro, also ĂŒber die 1500-Kilometer-Distanz an. Mit dieser wollten sich die drei FluggĂ€ste jedoch nicht zufriedengeben und wollten eine höhere EntschĂ€digung. Hier urteilte das Gericht zugunsten der Airline, da die Luftlinienentfernung nur 1326 km betrug und nicht die von den Passagieren vorgelegten 1656 km. (Rechtssache C-559/16)

Zudem gilt laut der EU-Verordnung 261/2004 EG der Anspruch auf EntschĂ€digung nur fĂŒr Airlines mit Sitz in der EU. Bei anderen Airlines ist es entscheidend, ob der Flieger in der EU startet. Auch höhere Gewalt kann den Anspruch auf EntschĂ€digung aushebeln. Hierzu zĂ€hlen unter anderem Streiks des Bodenpersonals, Unwetter oder Terrordrohungen. Technische Defekte hingegen zĂ€hlen nicht dazu.

So sollte man vorgehen, wenn der Flug VerspÀtung hat

Das Bild zeigt eine Anzeigetafel mit verschiedenen Zielorten und Flugnummern, vermutlich in einem Flughafen.Reisende, deren Flug verspĂ€tet ist, sollten sowohl die Airline also auch den Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen. WĂ€hrend bei der Airline eine Ausgleichszahlung beantragt werden kann, ist beim Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung geltend zu machen. NatĂŒrlich sollte dies immer schriftlich erfolgen.

Um die zeitliche Abfolge muss man sich keine Gedanken machen, da die AnsprĂŒche drei Jahre lang geltend gemacht werden können.

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Dabei sollte jeder Fluggast in dem Schreiben die Geldforderung mit dem Bezug auf die Fluggastrechte-Verordnung der EU klar benennen. Des Weiteren ist eine BegrĂŒndung beizufĂŒgen, weshalb die Geldforderung gestellt wird. Wichtig ist jedoch, dass man sich am Flughafen direkt bestĂ€tigen lĂ€sst, zu welchen Problemen es kam.

Diese Rechte hat man am Flughafen bei VerspÀtungen

Wer am Flughafen ist und erfĂ€hrt, dass die Maschine VerspĂ€tung hat, hat erst ab zwei Stunden ein Anrecht auf Speisen und GetrĂ€nke. Hier muss die Airline fĂŒr die Verpflegung sorgen. Je nachdem, wie lange der Flug verspĂ€tet ist, steht den Passagieren sogar ein Hotelzimmer zu.

VerspÀtungen sind immer Àrgerlich

Wer in den Urlaub reisen möchte oder sich auf einer GeschĂ€ftsreise befindet, hat immer Schwierigkeiten, wenn sich der Flug verspĂ€tet. Doch leider wissen noch immer viel zu wenige Passagiere, dass Sie sich Geld zurĂŒckholen können, wenn es zu solchen Problemen kommt. In der Regel sollte ein Einschreiben ausreichend sein, um seinen Anspruch geltend zu machen. Doch nicht immer ist dies erfolgreich und die Forderungen werden abgelehnt.

Aber keine Angst, der Fluggast muss sich nicht gleich einen Anwalt nehmen, um seine Forderung dennoch zu erhalten. Es gibt verschiedene Unternehmen, die dabei behilflich sind, seine Rechte durchzusetzen. Dabei muss der Passagier im Grunde gar nicht viel machen. Meist erfolgt die Kontaktaufnahme per Internet oder App, bei der die Daten und der Grund der VerspĂ€tung oder der Probleme angegeben werden muss. Dann lĂ€uft schon fast alles von allein und der Kunde muss praktisch nur noch auf seine RĂŒckerstattung oder seine EntschĂ€digung warten.

Mit diesen Apps werden die Probleme deutlich leichter und man muss sich nicht ĂŒber Wochen hinweg mit den Airlines herumschlagen.

 

Bild von Tobias Rehbein und von wal_172619 auf Pixabay

HĂ€ufig gestellte Fragen

Wie hoch kann die Entschaedigung bei Flugverspaetung ausfallen?

Jeder Pauschalreisende kann bei einer Verspaetung mit 250 bis maximal 600 Euro Entschaedigung rechnen. Die Hoehe haengt von der Verspaetung und der Entfernung ab.

Wie wird die Entschaedigung nach Distanz gestaffelt?

Bei Distanzen bis 1500 km gibt es 250 Euro, bei Distanzen bis 3500 km bis zu 400 Euro und bei Fluegen ueber 3500 km 600 Euro. Wer den Anschlussflug verpasst, kann ebenfalls eine Entschaedigung erhalten.

Wann kann der Anspruch auf Entschaedigung entfallen?

Auch hoehere Gewalt kann den Anspruch aushebeln, dazu zaehlen etwa Streiks des Bodenpersonals, Unwetter oder Terrordrohungen. Technische Defekte zaehlen hingegen nicht dazu, und der Anspruch gilt nur fuer Airlines mit Sitz in der EU oder bei Start in der EU.

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