Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt

wie man gefördert werden kann

Qualifizierungschancengesetz
Qualifizierungschancengesetz

Die Arbeitswelt befindet sich im ständigen Wandel und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich stetig an neue Begebenheiten anpassen. Die digitale Transformation und der strukturelle Wandel sind dabei nur zwei Stichwörter, von denen mittlerweile vermutlich alle Menschen einmal gehört haben.

Um beruflich zukünftig gute Chancen zu haben, müssen Beschäftigte sich stetig weiterbilden und ihre Qualifikationen neu ausrichten. Aber auch Unternehmen müssen die Herausforderungen meistern, um langfristig gegenüber der Konkurrenz bestehen zu können.

Das Qualifizierungschancengesetz, eingeführt am 1. Januar 2019, soll hier Abhilfe schaffen. Was genau steckt hinter diesem Gesetz? Inwiefern nutzt es Unternehmen und Beschäftigten? Das sehen wir uns nachfolgend im Detail an.

Was besagt das Qualifizierungschancengesetz genau?

Die deutsche Bundesregierung legte in der Vergangenheit viel Wert darauf, Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich der Weiterbildungsmöglichkeiten staatlich zu fördern. Bis Ende 2018 gab es zu diesem Zweck im Rahmen der „Qualifizierungsoffensive“ ein Programm namens „WeGebAU“ – Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Abgelöst durch das Qualifizierungschancengesetz, soll die Förderung von Weiterbildungen nun erweitert werden.

Mit diesem Gesetz soll die Wirtschaft hinsichtlich des digitalen Wandels gestärkt werden, damit eine solide Fachkräftebasis entsteht und die Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt. Entsprechend werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die staatliche Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt, sodass Beschäftigte diese neben dem Beruf absolvieren können.

Das Ziel dabei ist, dass Arbeitnehmer stetig neue Qualifikationen erwerben und sich so den neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes unbesorgt stellen zu können. Dies dient demnach auch den Unternehmen, die sich dank der neuen Qualifizierungen ihrer Mitarbeiter gegenüber der Konkurrenz behaupten und so weiterentwickeln können.

Wie ist das Qualifizierungschancengesetz ausgestaltet?

Der erste Schritt ist das Recht auf Beratung im Bezug auf Weiterbildungsmöglichkeiten für Unternehmen und deren Beschäftigte. Diese Beratungen werden sowohl beim sogenannten Arbeitgeber-Service als auch der Agentur für Arbeit angeboten.

Im nächsten Schritt können nun sogenannte Erweiterungsqualifizierungen und Weiterbildungen in Anspruch genommen werden, sofern in einem Engpassberuf gearbeitet wird, in dem ein Fachkräftemangel herrscht. Auf diese Weise sollen bestehendes Wissen und bisherige Fähigkeiten erweitert oder sogar erneuert, aufgefrischt, werden.

Damit aber nicht nur die Beschäftigten finanziell entlastet werden, wurde für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen, die Lohnkosten der Mitarbeiter in Weiterbildung gefördert zu bekommen.  Auf diese Weise gibt es für Arbeitnehmer eine Weiterbildungsmöglichkeit mit zukünftig besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt und für Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung – auch wenn Mitarbeiter vorübergehend ausfallen.

Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?

Das Qualifizierungschancengesetz spricht grundsätzlich jegliche Beschäftigten an – unabhängig von bisherigen Qualifikationen, Alter, Unternehmensgröße oder anderen Faktoren. Ob diese das Unternehmen schließlich wechseln oder sich während der Tätigkeit im aktuellen Unternehmen weiterbilden möchten, ist unerheblich. In erster Linie erhalten jedoch Arbeitnehmer in Engpassberufen oder vom Strukturwandel besonders Betroffene die Chance, sich auf Basis dieses Gesetzes weiterzuentwickeln, um ihre Beschäftigung zu sichern. In deren Fall ist es besonders wichtig, sich den neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu stellen und sich diesen schnellstmöglich anzupassen.

Arbeitgeber profitieren finanziell ebenfalls ungeachtet der oben genannten Faktoren von diesem Gesetz und können sich zudem auf dem Arbeitsmarkt behaupten, wenn eine Vielzahl von Weiterbildungen angeboten werden. Dies wird in der Regel von Arbeitnehmern sehr geschätzt und gerne in Anspruch genommen.

Natürlich variiert aber die Höhe der Förderung, abhängig diverser Einflussfaktoren.

Was sind die Voraussetzungen, um gefördert zu werden?

Selbstverständlich gibt es zum Erhalt der Förderung einige Voraussetzungen. Vor allem müssen die gewählten Weiterbildungen auch tatsächlich wichtige Qualifikationen vermitteln, durch die berufliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zweifellos verbessert werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Beschäftigter im Unternehmen bleibt oder in der Zukunft in ein anderes Unternehmen wechselt.

Es darf jedoch in den vier Jahren vor Beginn der Weiterbildung in jedem Fall keine ähnliche Weiterbildung absolviert worden sein, schließlich müssen in der Regel so schnell keine neuen bzw. weiteren Qualifikationen erworben werden.

Die gewünschte Weiterbildung muss außerdem extern bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfinden – interne Weiterbildungsmaßnahmen sind nicht gestattet. Gewählt werden kann allerdings je nach Bedarf zwischen Weiterbildungen in Teilzeit oder in Vollzeit, sofern diese letztlich mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen.

Wie wird die Förderung beantragt?

Zunächst ist immer die Erstellung eines Qualifizierungsplans sinnvoll, um den aktuellen Bedarf zu ermitteln. Hierzu sollten Geschäftsführung und Personalabteilung sich zusammensetzen und erörtern, welche und wie viele Mitarbeiter zu Weiterbildungen geschickt werden sollten. Ob diese schließlich bereit wären, an einer solchen Maßnahme teilzunehmen, muss im nächsten Schritt geprüft werden. Schließlich kann die Teilnahme nicht erzwungen werden und muss freiwillig erfolgen.

Sofern diese beiden Schritte gegangen wurden, steht die Suche nach der richtigen Weiterbildung an – hierzu gibt es diverse Kurse bei verschiedenen Anbietern. Bei Unsicherheiten besteht die Möglichkeit auf Beratung, in der evaluiert werden kann, welche Weiterbildungen am ehesten Sinn machen.

Damit schlussendlich die Kosten übernommen werden, muss nun noch der Arbeitgeber-Service zustimmen. Durch das sogenannte „Arbeit-von-morgen-Gesetz“, welches im März 2020 eingeführt wurde, soll jedoch dank eines vereinfachten Antrags- und Bewilligungsverfahren schließlich auch die Genehmigung der Maßnahmen deutlich schneller erteilt werden. Auf diese Weise können Weiterbildungsmöglichkeiten recht zügig in Anspruch genommen werden.

Welche Kosten werden konkret übernommen?

Laut Qualifizierungschancengesetz werden sowohl die Weiterbildungskosten als auch bedingt die Arbeitsentgelte teilweise oder vollständig übernommen. Dabei sind Betriebsgröße und Alter der Beschäftigten ausschlaggebend – die Kosten der Weiterbildung werden in Höhe von 15 bis 100 Prozent übernommen, das Arbeitsentgelt zwischen 25 und 75 Prozent.

Lediglich bei älteren und schwerbehinderten Beschäftigten oder bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen erfolgt eine Kostenübernahme von 100 Prozent.

Sollten zudem mehr als 10 Prozent der Mitarbeiterschaft eine Weiterbildung absolvieren und dafür ein Qualifizierungsplan vorlegt werden können, kann mit einem zusätzlichen „Transformationszuschuss“ von bis zu 20 Prozent gerechnet werden.

Fazit

Das Qualifizierungschancengesetz dient sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten und bietet ihnen die Chance, sich auf dem Arbeitsmarkt gegenüber der Konkurrenz besser behaupten zu können. Aufgrund des digitalen Wandels und all der Veränderungen, die nach und nach stattfinden, ist der Erwerb zusätzlicher oder neuer Qualifikationen für Arbeitnehmer umso wichtiger und sollte nicht vernachlässigt werden. Umso besser, dass dieses Gesetz solche Möglichkeiten ohne finanzielle Einbußen ermöglicht.

Weiterbildungen sind ohnehin stets von Vorteil und können zum einem im aktuellen Unternehmen neue Chancen bieten, zum anderen aber auch einen Jobwechsel vereinfachen. Aber auch Arbeitgeber profitieren eindeutig – ihre Mitarbeiter erwerben wichtige Qualifikationen, während von ihrer Seite aus finanziell keine größeren Nachteile davongetragen werden müssen.

Bild von DaModernDaVinci auf Pixabay

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